Jeder Unternehmer - egal ob kleiner Webdesigner, große Agentur oder Shopbetreiber - muss sich mit unbezahlten Rechnungen herumschlagen. Seit Ende 2014 gibt es dazu neue gesetzliche Regelungen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie zu Ihrem Geld kommen und räumen mit Irrtümern bei Mahnung, Inkasso & Co. auf.
Mahnwesen: So kommen Sie zu Ihrem Geld
»» Abwarten
»» Selbst Mahnen
»» Inkassounternehmen beauftragen
So finden Sie das richtige Inkasso Unternehmen
» Teilzahlung und Ratenzahlung
» Mahnung per E-Mail oder Telefon?
» Neue Vorschriften für Inkasso
Einer der am häufigsten anzutreffenden Rechtsirrtümer überhaupt. Niemand weiß, woher dieser Irrtum stammt, falsch ist die Aussage trotzdem. Wenn sich Ihr Kunde in Verzug befindet (nur darauf kommt es rechtlich an) können Sie mahnen, ein Inkassobüro beauftragen, oder einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Egal, ob Sie ihn einmal, fünfmal oder gar nicht gemahnt haben.
In Verzug ist ein Kunde dann, wenn er auf eine Forderung (etwa Kaufpreis aus einem Kauf) trotz Fälligkeit (zahlbar bis zum 3.3.2015) oder einer Mahnung nicht zahlt.
Mahnwesen und Inkasso sind Berechnungen für den Versuch, offene Forderungen außergerichtlich einzutreiben. Wenn das nicht funktioniert, kommt als zweite Stufe das gerichtliche Mahnverfahren, als letzte Stufe das gerichtliche Klage- und Vollstreckungsverfahren.
Da niemand gern seine Kunden verklagt (selbst ich als Rechtsanwalt nicht) sind Unternehmer natürlich immer bemüht, Außenstände ohne die Gerichte einzutreiben.
Es gibt im Bereich Mahnwesen und Inkasso 3 Möglichkeiten:
Das mag zunächst erstaunlich klingen. Aber eine aktuelle Umfrage des Ibi Research Instituts hat ergeben, dass fast 30% der befragten Shopbetreiber keine Maßnahmen ergreifen, wenn Kunden zu spät zahlen.
Für Shops und Dienstleister ist nichts zu tun aber keine Option. Sie haben Ware eingekauft und bezahlt oder als Dienstleister gearbeitet. Dafür müssen Sie bezahlt werden, sonst droht Ihnen die Pleite.
Lediglich für Anbieter von digitalen Produkten ist nichts tun eine Option. Wenn Sie beispielsweise niedrigpreisige E-Books für 1,99 Euro anbieten, werden Sie sich 3x überlegen, ob Sie jedem säumigen Zahler mit einem aufwändigen Inkasso-Verfahren hinterherrennen. Sie haben ja keinen direkten Verlust. Sie haben dann aber natürlich auch keinen Gewinn. Gerade bei digitalen Produkten ist es also besser, dafür zu sorgen, dass es ein effektives Inkasso und Mahnwesen gibt.
Niemand kennt Ihre Kunden so gut wie Sie. Da liegt es nahe auch das Mahnwesen selbst zu übernehmen. Dazu sollten Sie aber einiges an personellem und rechtlichem Know How mitbringen.
Wichtig ist zum Beispiel, dass Sie als Shopbetreiber möglichst erst nach Ablauf der Widerrufsfrist mahnen. Sonst überlegt es sich der Kunden vielleicht anders und widerruft einfach. Auch über die Frage des Stils der Mahnung sollten Sie sich Gedanken machen. Viele Kunden haben tatsächlich einfach vergessen zu bezahlen. Die erste Zahlungserinnerung sollte also stets freundlich gehalten sein. Wenn die erste Zahlungserinnerung nicht hilft sollten Sie ein professionelles Mahnschreiben aufsetzen.
Wenn Sie selbst mahnen, sollten Sie darauf achten, dass folgende Punkte in einem Mahnschreiben enthalten sind:
Ein anwaltliches Muster für ein korrektes Mahnschreiben finden Sie
in unserem Mitgliederbereich unter „Muster und Vorlagen“.
Die Erfahrung zeigt aber, dass sich viele kleine Unternehmen mit einem effektiven Mahnwesen aus folgenden Gründen oft schwer tun:
Klären Sie vorher, ob Sie die notwendigen personellen Ressourcen und über professionelle Software zu Rechnungserstellung und Mahnwesen verfügen. Wenn nicht, übergeben Sie Ihre Forderungen besser an ein Inkasso-Unternehmen.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Sie müssen sich nicht ärgern und sind die tägliche Mahnarbeit los. Es fallen dafür aber natürlich Kosten an. Lassen Sie sich als Auftraggeber nicht von Aussagen wie „Inkasso kostenlos“ blenden. Niemand arbeitet umsonst, schon gar nicht ein Inkasso-Unternehmen.
Wenn Sie also nicht selbst mahnen wollen, nehmen Sie sich bitte vorher Zeit, um das für Sie richtige Inkassounternehmen zu finden.
Achten Sie also unbedingt auf den Ruf und Referenzen Ihres Inkasso-Unternehmens. Lassen Sie sich Muster der Mahnschreiben vorlegen.
Viele Schuldner sind oft nicht in der Lage, den gesamten Betrag in einer Summe zu zahlen. Unterstellen Sie Ihren Kunden dabei nicht gleich, dass diese von Anfang an nicht zahlen wollen. Auch wenn es als Unternehmer natürlich oft schwer fällt, zu verstehen, wie jemand Leistungen oder Waren bestellt, die er nicht bezahlen kann.
Bieten Sie Ihren Kunden möglichst früh im Mahnprozess die Möglichkeit von Teilzahlungen und Ratenzahlungen an. So gewinnen Sie Kunden und Geld zurück, das sonst oft verloren ist.
Sichern Sie aber vorher ab, dass Sie diese Teilzahlungen auch effektiv verwalten können. Ihnen ist nicht geholfen, wenn drei Kunden mehr einem Ratenzahlungsplan zustimmen, Sie dafür aber einen erheblich höheren Verwaltungsaufwand haben.
Rechtlich gesehen sind beide Formen zulässig und erlaubt. Es gibt keine gesetzliche Vorgabe, dass per Brief gemahnt werden muss. Beide Arten zu mahnen haben ihre Vor- und Nachteile.
Vorteile
Nachteile
Vorteile
Nachteile
Bereits seit November 2014 gelten neue gesetzliche Regelungen für das Mahnwesen. Die Regelungen finden sich im Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken (GguG) und sollen eigentlich unseriösen Inkassounternehmen das Geschäft erschweren. Die gesetzlichen Vorschriften gelten aber natürlich auch für seriöse Inkasso-Firmen.
Mahnungen einer Inkasso-Firma oder eines Rechtsanwalts gegenüber privaten Kunden müssen folgende Angaben in der ersten Mahnung enthalten:
Auf Nachfrage muss das Inkasso-Unternehmen dem Kunden folgende Informationen mitteilen:
Fazit:
Mahnungen nerven. Sie sind zeitaufwändig, ärgerlich und teuer. Ohne richtige Strategie zu Fragen wie Inkasso & Co. sollte aber kein Unternehmer oder Existenzgründer auftreten. Wichtig ist, dass Sie das Inkasso von Anfang an professionell angehen. Egal, ob Sie das Mahnwesen selbst übernehmen oder einen Inkassodienstleister beauftragen.
Ein anwaltliches Muster für ein korrektes Mahnschreiben finden Sie
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Sören Siebert auf Google+