Nachdem Uber bereits in Hamburg verboten wurde, droht dem Fahrdienst nun auch in Berlin rechtlicher Ärger. Die Stadt Berlin hat den Dienst verboten. Per Eilantrag wehrt sich Uber gerichtlich gegen die Unterlassungsverfügung der Stadt Berlin.
Nachdem bereits die Hamburger Wirtschaftsbehörde das Angebot des Fahrtvermittlungsdienstes Uber verboten hatte, folgt nun auch das Landesamt für Bürger und Ordnungsangelegenheiten Berlin mit einem Verbot. Es wurde eine Untersagungsverfügung gegen den Dienstleister zugestellt welche sofort Vollzogen werden soll. Für jeden Verstoß gegen diese Verfügung droht Uber 25.000 Euro Strafzahlungen, trotzdem wird mit dem bestehenden Konzept weiter gemacht. Ubers Deutschlandchef Fabien Nestmann kommentiert: „Die Entscheidung der Berliner Behörden ist alles andere als Fortschrittlich“.
„Wir beabsichtigen die Entscheidung des Berliner Senats anzufechten“, so Nestmann. „Und bis da etwas entschieden ist, können sie in Berlin weiterfahren“.
Beim Berliner Verwaltungsgerichts ging dann wenige Tage nach dem Verbot ein Eilantrag gegen die Entscheidung ein. Nun müssen die Richter entscheiden, ob Uber seine Dienste weiter anbieten darf. Bis dahin darf aber weiter gefahren werden.
Sollten die Richter sich für ein Verbot entscheiden, dürften keine Dienste mehr angeboten werden, die grundsätzlich gegen das Personenbeförderungsgesetz verstoßen. Dies gilt beispielsweise für den Dienst „UberPop“ über den sich private Fahrer für Fahrdienste anbieten können – trotz fehlender Versicherungen und Personenbeförderungsschein. Den Fahrern droht in dem Fall eine Geldstrafe sowie Ärger mit der KFZ-Versicherung.
Die Berliner Behörde begründet seine Entscheidung damit, dass der Schutz der Fahrgäste oberste Priorität habe und man nicht zulassen könnte dass man die Menschen in die Obhut von nicht geprüften Fahrern und Fahrzeugen gibt. Im Schadensfall seien die Fahrgäste zudem einem Haftungsausschluss der Versicherungen ausgesetzt. Außerdem diene das Verbot dem Schutz der Fahrer, dessen Versicherungen den Transport von Personen nicht abdecken.
Dagegen argumentiert Uber, dass sowohl die Fahrer von UberPOP als auch die Passagiere zu jeder Zeit voll versichert seien. Neben der Versicherung der Fahrer bestehe zudem eine Zusatzversicherung von Uber bis zu 3,7 Millionen Euro.
Zudem werden neue Fahrer eingehend geprüft und zu einem persönlichen Gespräch geladen. Dazu müsste der Fahrer Personalausweis, den KFZ-Versicherungsnachweis und Führerschein vorlegen. Dazu kommt ein tadelloses polizeiliches Führungszeugnis und Einsicht in den Punktestand bei Flensburg. Die Fahrzeuge der Fahrer benötigen eine gültige TÜV-Zulassung und dürfen nicht älter als 10 Jahre alt sein. Auch diese werden zusätzlich durch Uber überprüft.
Fazit:
Uber versucht mit allen Mitteln Fuß im Deutschen Markt zu fassen und strebt eine Koexistenz neben dem Taxigewerbe an. Dafür steht es auch im Gespräch sowohl mit Marktteilnehmern, als auch mit der Politik. Selbst wenn die Fahrer über Uber ausreichend versichert wären, gibt es dennoch Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz. Dadurch wird es für das Unternehmen schwer, Privatpersonen über UberPOP als Fahrer einzubinden. Da Uber gegen die Verbote Einspruch einlegen wird, bleibt abzuwarten mit welchen Argumenten Uber die Gerichte überzeugen möchte. Ohne eine Änderung des Konzepts stehen die Chancen für den Fahrvermittlungsdienst aber nicht gut. Trotz Verboten will Uber in kürze auch in weiteren Städten starten.
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Sören Siebert auf Google+