Jugendschutz

Viele Informationen im Internet sind nur für Volljährige geeignet und dürfen Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden. Wie sehen die rechtlichen Grundsätze des Jugendschutzes im Internet aus? Wann macht man sich als Anbieter strafbar und können nationale Gesetze hier überhaupt helfen?

Jugendschutz

Datenschutz auf Facebook: 10 Tipps, wie Sie Ihre persönlichen Daten schützen können

Facebook, das mit mehr als 1 Milliarde Mitgliedern größte Social Network, bietet seinen Usern viele Möglichkeiten der Freigabe persönlicher Daten. Das Hochladen von Fotos und Videos, das Veröffentlichen von persönlichen Vorlieben sowie aktueller Befindlichkeiten gehört zu den vielfältigen Leistungen von Facebook. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Daten schützen können. » weiterlesen ...

 

Jugendschutz

Ausnahmeregelung für den Versandhandel durch Altersverifikationssysteme (AVS)

Eine Ausnahmeregelung gibt es für den Versandhandel, wenn auf Altersverifikationssysteme zurück geriffen wird. Der Begriff des "Versandhandels" im Sinne des  neuen Jugendschutzgesetzes ist in § 1 Abs.4 JuSchG definiert. § 1 Begriffsbestimmungen (4) Versandhandel im Sinne dieses Gesetzes ist jedes entgeltliche Geschäft, das im Wege der Bestellung und Übersendung einer Ware durch Postversand oder elektronischen Versand » weiterlesen ...

 

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Rechtsfolgen für nicht gekennzeichnete/ indizierte Medien

Nicht gekennzeichnete Medien Diese dürfen gemäß Jugendschutzgesetz nach § 12 Abs.3 JuSchG: einem Kind oder einer jugendlichen Person nicht angeboten, überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden, » weiterlesen ...

 

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Verbindliche Alterskennzeichnung auch für Computerspiele

Die wichtigste Neuerung im neuen Jugendschutzgesetz gegenüber der alten Rechtslage ist eine verbindliche Kennzeichnung der Altersfreigabe für Computerspiele, ähnlich wie dies bereits bei Filmen üblich ist. Diese Einstufung lautet nach § 14 Abs.2 JuSchG nun: „Freigegeben ohne Altersbeschränkung“, „ Freigegeben ab sechs Jahren“, » weiterlesen ...

 

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Das neue Jugendschutzgesetz - Anwendungsbereiche

Der Anwendungsbereich des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) wird in § 1 Abs.2 JuSchG definiert. Es gilt danach für Trägermedien, diese sind definiert als Medien mit Texten, Bildern oder Tönen auf gegenständlichen Trägern, die zur Weitergabe geeignet, zur unmittelbaren Wahrnehmung bestimmt oder in einem Vorführ- oder Spielgerät eingebaut sind. Dies umfasst beispielsweise CD-ROMs, DVDs, Computerspiele, Bildschirmspielgeräte und Videos. » weiterlesen ...

 

Jugendschutz

Das Jugendschutzgesetz

Von vielen Unternehmen unbemerkt, ist am 1. April 2003 zeitgleich mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag das neue Jugendschutzgesetz in Kraft getreten. Diese Vorschriften haben jedoch erhebliche Auswirkungen auf die Internetbranche, insbesondere auf Online-Anbieter von Spiele-Software und Filmen sowie für Verlage von entsprechenden Spiele-Zeitschriften. » weiterlesen ...

 

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