Foodporn: Kann man für Teilen von Essensfotos auf Facebook abgemahnt werden?

8374
19 Bewertungen, Durchschnitt 2.89 von 5
Foodporn: Kann man für Teilen von Essensfotos auf Facebook abgemahnt werden?
12.89 von 5basiert auf 19 Bewertungen.

facebook5

Heidi Klum macht es, Jay-Z macht es und sogar unsere Bundeskanzlerin hat es schon getan: Schnell ein Foto von den hübsch angerichteten Sommerrollen, der Sushi-Komposition oder der Weißwurst mit Bretzel knipsen und mit den hungrigen Freunden bei Instagram, Facebook und Co teilen. Und auch Millionen von Nicht-Promis sind dem Foodporn-Trend verfallen. Doch das Hochladen von Essensfotos kann teuer werden.

Posten von Essen kann Urheberrechtsverstoß bedeuten

“Vorsicht, nicht einfach fotografieren!“ lautet der Rat der Zeitschrift Finanztest in ihrer aktuellen Ausgabe in Bezug auf besonders aufwendig arrangierte Mahlzeiten. Denn in hochwertigen Sterneküchen kann der Koch unter Umständen Künstler und die servierte Speise urheberrechtlich geschützt sein. In diesem Fall darf der Koch bestimmen, ob und wie eine Vervielfältigung seiner Werke stattfinden darf.

Bei der Beurteilung, ob es sich bei der kredenzten Mahlzeit um ein urheberrechtlich geschütztes Werk handelt, kommt es, auch in der angewandten Kunst, entscheidend auf die Gestaltungshöhe an. Diese grenzt im Urheberrecht geschützte Werke von nicht geschützten ab. Für die Gestaltungshöhe maßgeblich ist, ob die ästhetische Wirkung nur dem Gebrauchszweck geschuldet ist oder auf einer künstlerischen Leistung basiert.

Vorsicht bei aufwendig arrangierten Speisen

Wie ist denn nun die Rechtslage? Wir haben Rechtsanwalt Sören Siebert - Betreiber von eRecht24 -gefragt:

"Ein Foto von der Pommes rot/weiß vom Wirt um die Ecke wird meist keine Gestaltungshöhe aufweisen. Bei aufwendigen Kreationen vom Sternekoch sollte man jedoch beim Posten von Fotos aufpassen und den Wirt am besten vorher um Erlaubnis fragen, ehe das Bild bei Facebook & Co veröffentlicht wird.

Denn ein Urheberrechtsschutz besteht auch, wenn die Fotos nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden. Zwar ist bisher kein Fall bekannt worden, in denen ein Koch seinen Gast wegen Verletzung seines Urheberrechts abgemahnt oder gar verklagt hat. Das kann aber durchaus früher oder später passieren."

Wirt kann auch Fotografieren von Alltagessen untersagen

Doch auch beim Fotografieren und Teilen von Alltagsessen ohne künstlerischen Bezug bewegt man sich juristisch gesehen auf dünnem Eis, wenn der Inhaber Aufnahmen ausdrücklich verbietet. Dann macht er nämlich von seinem Hausrecht Gebrauch und kann das Fotografieren der Speisen untersagen.

Praxis Tipp:

Mehr Infos, Checklisten, Muster (Model Release Vertrag, Recht am eigenen Bild), Videos und Live-Webinare zum Thema „Urheberrechte und Bildrechte im Netz“ finden Sie in unserem Mitgliederbereich:

https://www.e-recht24.de/urheber

 

Fazit:

Ehe ein rechtswidriger Post ein juristisches Nachspiel hat, müssen natürlich erst einmal der Koch oder Inhaber des Restaurants aktiv werden. Und das werden sie in den wenigsten Fällen. Wer jedoch auf Nummer sicher gehen will, sollte beim nächsten Besuch einfach beim Koch nachfragen, ob das Foto der Speise auch gepostet werden darf.

 

Andere Leser interessierte auch:
In der vermeintlich anonymen Welt des Internets lassen Menschen tagtäglich ihrer Wut und Frustrat
 Immer wieder steht das soziale Netzwerk „Facebook“ wegen diverser Datenschutzverstöße
Auf vielen Internetseiten sind mittlerweile Plugins von Sozialen Netzwerken eingebunden. Die Benut
 Auch im Strafrecht haben mittlerweile Probleme rund um das soziale Netzwerk „Facebook“ E
Dass die Arme der Datenkrake Facebook weit greifen, ist bekannt. Für die Verwendung des „Like-B
Ein wichtiger Hinweis an alle Nutzer, die die Impressums-App von247 Grad und eRecht24 verwenden: D
#LSRfrei: Sie dürfen diesen Beitrag gern kostenfrei zitieren und darauf verweisen.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Quellverweis heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Quellverweis heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Quellverweis heraus.

Foodporn: Kann man für Teilen von Essensfotos auf Facebook abgemahnt werden?

Anzeige

Prüfen Sie, ob Ihre Widerrufsbelehrung aktuell ist.

Geben Sie die URL Ihrer Widerrufsbelehrung ein.
Beispiel Shop: http://www.shopxyz.de/widerruf.html
Beispiel eBay: http://www.ebay.de/usr/EBAYUSER

Neuste Nachrichten zum Internetrecht als Newsletter Neuste Nachrichten zum Internetrecht als RSS-Feed Neuste Nachrichten zum Internetrecht auf Google+ Neuste Nachrichten zum Internetrecht auf Facebook Neuste Nachrichten zum Internetrecht auf Twitter Neuste Nachrichten zum Internetrecht auf Youtube

eRecht24 Live-Webinare

 

Anzeige

Empfehlung

Sören Siebert auf

Ab Heute gestalten Sie Ihre Website ohne Angst vor Abmahnwellen und ohne teuren Anwalt abmahnsicher.

Alle Videos, Live-Webinare, E-Books, Tools und zahlreiche Rabatte.

Jetzt Mitglied werden

Mehr Informationen zum Mitgliederbereich

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.