Fotografen und Selfiefans können aufatmen. Wer sich selbst gerne vor öffentlichen Gebäuden fotografiert, kann diese auch weiterhin ohne Probleme online mit seinen Freunden teilen. Das Plenum des EU-Parlaments stimmte nun mit überwältigender Mehrheit gegen eine Einschränkung der Panoramafreiheit.
Das Fotografieren öffentlicher Gebäude und Skulpturen wird in Europa nicht weiter eingeschränkt. Bis vor wenigen Wochen empfahl der Rechtsausschuss des EU-Parlaments – zum Schutze von Architekten und Künstlern – eine dementsprechende Reform des Urheberrechts.
Diese sah vor, dass kommerziell genutzte Bilder im öffentlichen Raum, die geschützte Werke wie Skulpturen, Fassaden oder Kunstwerke zeigen und bei denen der Urheber des Werkes noch keine 70 Jahre lang tot ist, nur mit dessen Einwilligung veröffentlicht werden dürfen.
Die EU-Abgeordnete der Piraten Partei Julia Reda, befürchtete durch die geplante Reform einen Konflikt von Millionen Europäerinnen und Europäern mit dem Urheberrecht. Facebook sei etwa eine kommerzielle Plattform, sodass schon das Hochladen von Urlaubsfotos zu einem Verstoß gegen das Urheberrecht führen könne.
Das Plenum widersprach nun durch ein Votum der geplanten Reform und nahm den Bericht Redas, die dieses Thema federführend betreute, an. „Bürgerinnen und Bürger können in den meisten Ländern weiterhin unbesorgt Selfies posten“, sagte sie nach der Entscheidung des Parlaments.
AnzeigeDoch der Beschluss des Parlaments gegen die Einschränkung der Panoramafreiheit ist nicht bindend, da letztendlich die EU-Kommission darüber entscheidet. Doch Digital-Minister Günther Oettinger verspricht, er habe nicht vor die Panoramafreiheit einzuschränken: „Was man mit dem Auge als Bürger auf öffentlichen Plätzen und Straßen in Europa sehen darf, sollte man auch mit der Kamera fotografieren dürfen.“
In Deutschland kann man also weiterhin Fotos von Gebäuden und Kunstwerken machen und sie posten, auch für kommerzielle Produkte wie Kalender oder Postkarten. In vielen anderen Ländern Europas muss der Selfiefreund jedoch aufpassen. Denn die Regelungen in Europa unterscheiden sich zurzeit und sind in EU-Ländern wie Frankreich, Italien, oder Griechenland strenger als in Deutschland. So bedürfen beispielsweise Aufnahmen der Nachtbeleuchtung des Eiffelturms in Paris der Zustimmung der Veranstalter, solange sie für kommerzielle Zwecke genutzt werden. Alte Bauwerke, wie der schiefe Turm von Pisa und die Akropolis, können aber bedenkenlos weiterhin als Selfiehintergrund genutzt werden.
Fazit:
Eine Einschränkung der Panoramafreiheit ist damit vom Tisch. Fotos von Werken im öffentlichen Raum können damit weiterhin problemlos, auch kommerziell, genutzt werden.
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Sören Siebert auf Google+