Das Internet scheint wie geschaffen zur Begehung von Straftaten. Es ist scheinbar anonym, erreicht Millionen potenzieller Opfer, die Strafverfolgung ist oft unmöglich. Die Bandbreite der Delikte reicht von Beleidigungen und Betrug über Phishing und gehackte Bankaccounts bis zum Identitätsdiebstahl.
Immer mehr Menschen nutzen das Internet zur Erledigung alltäglicher Geschäfte wie Einkäufe, Bestellungen oder Banküberweisungen. Mit der steigenden Nutzerzahl steigt auch die Gefahr, Opfer von Internetbetrug zu werden. Mit immer neuen Methoden und Tricks wird versucht, die mangelnde Kenntnis über Gefahren und die Gutgläubigkeit der Verbraucher auszunutzen. » weiterlesen ...
Unter dem Begriff Hacker stellt man sich landläufig das personifizierte Böse im World Wide Web vor. Dass die sogenannten Hacker es eigentlich nicht so gerne sehen, permanent mit illegalen Aktionen in Verbindung gebracht zu werden und dass das Eindringen in fremde Computersysteme eigentlich als Cracking bezeichnet wird, soll hier nicht das Thema sein. Das Thema hier lautet Strafrecht im Internet. » weiterlesen ...
Das Aufkommen an unaufgeforderten Werbe-Mails (Spam-Mails) hat in den letzten Jahren sprunghaft zugenommen. IT-Sicherheitsunternehmen schätzen, dass weltweit 80% aller E-Mails in diese Kategorie fallen. In den letzten Monaten haben Spammer nun eine neue Möglichkeit gefunden, mit unerwünschter E-Mail-Werbung Geld zu verdienen. Die Rede ist vom so genannten Aktien-Spam. » weiterlesen ...
Wollte man früher ein Video schauen, war der Weg ins Kaufhaus oder in die Videothek um die Ecke unumgänglich. Das hat sich mit dem Einzug von Breitbandzugängen für das Internet geändert. Viele Nutzer laden sich heute ihre Wunschfilme bequem aus dem Internet auf ihren PC, brennen diese auf DVD oder streamen Sie per Netzwerk direkt auf den Fernseher. » weiterlesen ...
Seit Monaten ist das Thema der so genannten Online-Durchsuchung in aller Munde. Die einen sehen Online-Durchsuchungen als notwendiges Mittel im Kampf gegen Terrorismus, die anderen befürchten einen massiven Eingriff in die Privatsphäre und die Grundrechte der Bürger. » weiterlesen ...
Inwieweit technische Schutzmaßnahmen gegen den Einsatz des Bundestrojaners bei Online-Durchsuchungen erfolgreich sein können, ist umstritten, da auch bei den meisten IT-Spezialisten Programmierung und Aufbau des Trojaners unbekannt ist. » weiterlesen ...
Die Bundesregierung hat für die Programmierung einer entsprechenden Software, die für Online-Durchsuchungen genutzt werden soll, extra Geld bereit gestellt. Wie weit die Bemühungen sind und wie die technischen Einzelheiten aussehen ist bislang allerdings weitgehend unklar. Eine diskutierte Möglichkeit ist der Einsatz des so genannten Bundestrojaners. » weiterlesen ...
Die CDU/CSU begrüßt die Pläne des Bundesinnenministers Schäuble, Online-Durchsuchungen möglichst schnell möglich zu machen. Der Chef der Unions-Fraktion im Bundestag Volker Kauder sieht die heimlichen Online-Durchsuchungen lediglich als möglichen Einzelfall und nicht als Regelfall. Mit dieser Argumentation versuchte auch schon der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA) Jörg Zierke die bestehenden Befürchtungen zu beschwichtigen. » weiterlesen ...
Zur Zeit besteht auch innerhalb des Bundesgerichtshofs Uneinigkeit über die rechtssichere Anwendbarkeit von Online-Durchsuchungen. Im Februar 2006 hat ein Richter am Bundesgerichtshof unter Berücksichtigung der strafprozessualen Vorschriften für Haus- und Wohnungsdurchsuchungen die verdeckte Online-Durchsuchung mit Hilfe des Einsatzes eines Trojaners von Laptop und Computer eines Beschuldigten aufgrund der Ermächtigungsgrundlage in § 102 StPO angeordnet » weiterlesen ...
Die Rechtsgrundlage oder auch Ermächtigungsgrundlage für geheime Online-Durchsuchungen ist ein zentraler Streitpunkt zwischen den beteiligten Parteien, Interessensvertretern und den bislang damit befassten Richtern und Rechtspolitikern. Bislang ist die Rechtslage noch weitestgehend unklar und umstritten. » weiterlesen ...
Ein weiteres akutes Problem bei der Beurteilung strafrechtlichen Handelns im Internet ist die grenzüberschreitende Funktionsweise des Netzes. Kann das deutsche Strafrecht überhaupt zur Anwendung kommen, wenn jemand aus dem Ausland Inhalte ins Internet stellt, die auf einem ausländischen Server liegen? Worauf kommt es bei der Beurteilung der Strafbarkeit an? » weiterlesen ...
Vor allem der Fall Compuserve/ Somm hat klar gemacht, wie leicht auch Provider im Internet mit dem Strafrecht in Konflikt geraten können. Eine kurze Einführung in den Fall: Das AG München (Az: 8340 Ds 465 Js 173158/95) hatte den Geschäftsführer der Compuserve GmbH als Mittäter u.a. wegen der Verbreitung pornographischer Schriften im Internet verurteilt. Anlass dafür waren Usegroups auf dem Server von Compuserve USA, » weiterlesen ...
Der e-Mail Verkehr ist aus dem Leben vieler Menschen nicht mehr wegzudenken. Egal ob es sich dabei um geschäftliche Angebote oder um private Mails handelt, eine e-Mail durchläuft bis zum Empfänger unzählige Rechner, die die Mail speichern und weiterleiten. Kommt nun strafrechtlicher Schutz in Betracht, wenn e-Mails unbefugt von Dritten gelesen werden ? » weiterlesen ...
Auch Beleidigungsdelikte (Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung...) lassen sich über das Netz begehen. So hat z.B. das AG Rheinbach (Az.: 2 Ds 397/95) bereits 1996 entschieden, dass die Bezeichnung einer Chat-Teilnehmerin als "Schlampe" eine strafbare Beleidigung darstellt. Daran ändert es auch nichts, dass in dem betreffenden Forum beleidigende Äußerungen an der Tagesordnung sind. » weiterlesen ...
Auch das Tauschen urheberrechtlich geschützter Inhalte wie MP3 Files, Filme oder Software über Tauschbörsen (peer to peer) wie etwa E-Mule kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Beim Download von MP3-Dateien ist die Rechtslage auch nach der Neufassung des Urheberrechts zumindest umstritten. Geschieht dies nicht zur privaten Nutzung, kommt eine Strafbarkeit nach §§ 106 ff Urhebergesetz in Betracht. » weiterlesen ...
§ 184 Abs. 1 StGB stellt zunächst das zugänglich Machen pornographischer Schriften insbesondere an Jugendliche unter Strafe. Nach § 11 Abs.3 StGB gilt dies nicht nur für Schriften im klassischen Sinne, sondern auch pornographische Inhalte auf Bildträgern, Datenspeichern, Abbildungen u.ä.. Absatz 3 erhöht den Strafrahmen bei sexuellem Missbrauch von Kindern oder Sex mit Tieren auf bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe. » weiterlesen ...
Die anonyme Kommunikation im weltweiten Datennetz lässt sich nicht nur zur Wissensvermittlung oder zum Verkauf von Waren und Dienstleistungen nutzen. Das Internet scheint geradezu geschaffen für die Begehung von Straftaten, die auf kommunikativem Wege verwirklicht werden können. Zum einen verleitet die scheinbare Anonymität zu Taten, die in der offline-Welt nicht begangen worden wären. » weiterlesen ...
Die massenhaften Abmahnungen aufgrund der ungeprüften Verwendung der amtlichen Musterwiderrufsbelehrung haben Shop-Betreiber und eBay-Händler in letzten Jahren sehr viel Zeit und Geld gekostet. » weiterlesen ...
Sören Siebert auf Google+