Verkaufen auf meinPaket.de: AGB , Widerrufsbelehrung, Impressum und Datenschutz

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Verkaufen auf meinPaket.de: AGB , Widerrufsbelehrung, Impressum und Datenschutz
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Speziell kleineren und mittleren Händlern bietet die Deutsche Post AG über ihre Konzernmarke DHL auf einem eigenen Shoppingportal die Möglichkeit, Produkte zu verkaufen. Wollen auch Sie auf dieser Plattform einen Webshop eröffnen, sollten Sie die entscheidenden Punkte beachten, um ärgerliche und teure Abmahnungen zu vermeiden. Im Folgenden erfahren Sie, worauf es bei AGB und Widerrufsbelehrung sowie Impressum und Datenschutzklausel bei meinPaket.de ankommt.

Punkt 1: Ihre AGB bei meinPaket.de müssen rechtlich tiptop sein

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Da meinPaket.de mit dem Shoppingportal lediglich als Vermittler tätig wird, gelten für die Vertragsbeziehungen mit den Kunden Ihre AGB. Für deren Gültigkeit sind zunächst die allgemeinen Voraussetzungen erforderlich. Das heißt, Ihre AGB müssen mit dem geltenden Recht übereinstimmen bzw. sind an etwaigen Änderungen durch Gesetz oder Rechtsprechung kurzfristig anzupassen.

Darüber hinaus sind an die AGB vor dem Hintergrund eines Webshops bei meinPaket.de noch weitere, besondere Anforderungen zu stellen. So kommen als Kunden sowohl Verbraucher als auch Unternehmer in Betracht. Ihre AGB müssen daher zwischen diesen beiden Gruppen unterscheiden und die verschiedenen rechtlichen Gegebenheiten umfassen. Erforderlich ist weiterhin, dass die AGB auf Ihre Produktpalette zugeschnitten sind und etwaige gerade für meinPaket.de geltende Erfordernisse berücksichtigt.

Solche rechtlich einwandfreien AGB haben Sie aber nicht, wenn Sie sich diese aus irgendwelchen Vorlagen zusammenkopieren.

Punkt 2: Eine Widerrufsbelehrung bei meinPaket,de gehört auf Ihre Shop-Seite

Als Händler sind Sie verpflichtet, Verbraucher über deren Widerrufsrecht zu belehren. Eine solche Belehrung bei meinPaket.de ist daher für Ihren Webshop Pflicht. Insbesondere muss die Widerrufsbelehrung ab dem 13.06.2014 an die dann geltende neue Rechtslage angepasst werden.

Punkt 3: Ihr Impressum bei meinPaket,de sollte von überall erreichbar sein

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Wie Sie in 5 einfachen Schritten Ihren Online-Shop abmahnsicher gestalten

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Als Händler müssen Sie in Ihrem Webshop Ihr Impressum angeben. Dieses sollte von jedem Angebot, dass sich auf der Seite Ihres Internetauftritts befindet, erreichbar sein. Das geschieht am besten über einen eigenen Menüpunkt.

Punkt 4: Für Ihre Datenschutzerklärung bei meinPaket,de braucht es eine eigene Klausel

Über Ihren Webshop erhalten Sie regelmäßig die personenbezogenen Daten Ihrer Kunden. Eine Datenschutzklausel brauchen Sie daher.

Punkt 5: Auch für Vertragsschluss und Preise bei meinPaket,de gelten Vorschriften

Für Verbraucher sind immer wieder besondere Vorschriften zu berücksichtigen. So sind diese – trotz Ihrer AGB – im Einzelnen über Vertragsschluss und die Zahlungsmöglichkeiten sowie der Lieferung zu belehren. Demgegenüber müssen Ihre Preise gegenüber allen Kunden eindeutig sein (brutto, netto, Versandkosten). Verbrauchern dürfen Sie einen versicherten Versand nicht zusätzlich berechnen.

Sonstiges bei meinPaket.de: 12 Monate keine Grundgebühren

Möchten Sie bei meinPaket.de einen Webshop eröffnen, entfällt für Sie in den ersten 12 Monaten die monatliche Grundgebühr von 20 Euro. Daneben vereinfacht die Anbindung an den Paketdienst DHL und den Bezahldienst POSTPAY die Abläufe.

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Prüfen Sie, ob Ihre Widerrufsbelehrung aktuell ist.

Geben Sie die URL Ihrer Widerrufsbelehrung ein.
Beispiel Shop: http://www.shopxyz.de/widerruf.html
Beispiel eBay: http://www.ebay.de/usr/EBAYUSER

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