Urheberrecht: Dürfen Sie fremde Texte aus dem Internet einfach selbst verwenden?

8397
3 Bewertungen, Durchschnitt 5.00 von 5
Urheberrecht: Dürfen Sie fremde Texte aus dem Internet einfach selbst verwenden?
15.00 von 5basiert auf 3 Bewertungen.

Nur mal kurz die Produktbeschreibung kopieren oder den Info-Beitrag einer Webseite übernehmen. Fremde Texte im Internet für eigene Zwecke zu verwenden ist schnell gemacht und sehr einfach. Aber ist es auch erlaubt? Das hatte das AG Hamburg in einem aktuellen Fall zu entscheiden.

Webseitenbetreiber übernahm fremde News

Der Fall begann damit, dass ein Webseitenbetreiber die News einer fremden Seite kopierte. Es handelte sich dabei um eine Rechts-Newsseite. Der Ersteller hatte ein Muster einer Klageschrift für die Besucher der Website veröffentlicht. Als der Urheber des Musters auf seinen kopierten Text aufmerksam wurde, mahnte er den anderen Seitenbetreiber ab und verklagte ihn in der Folgezeit auf Schadensersatz.

Amtsgericht setzt hohen Schadensersatz für geklauten Text an

Das Amtsgericht Hamburg war für den Fall zuständig. Da der Webseitenbetreiber den Anspruch des Texturhebers anerkannte, kam es zu einem Anerkenntnisurteil (AG Hamburg, Anerkenntnisurteil vom 06.08.2015, Az. 4 C 15/15). Das Gericht stellte während des Verfahrens aber fest, dass auch Online-News dem Urheberrecht unterliegen und daher geschützt sein können. Nach der Auffassung des Gerichts ist das auch dann der Fall, wenn es sich um einen Mustertext einer Klageschrift handelt. Auch diese beruht auf einer persönlich geistigen Schöpfung und genießt den Urheberschutz.

Das Gericht bezog sich für die Berechnung der Schadensersatzhöhe auf sein Urteil vom 23.01.2015 (Az. 35a 46/14). Dort hatte das Gericht ausgeführt, dass die Übernahme fremder, urheberrechtlich geschützter Online-Rechts-News eine Schadensersatzpflicht auslöst. Die Höhe ergibt sich aus den Tarifen des Deutschen Journalisten-Verbandes. Das AG Hamburg hielt deswegen einen Schadensersatz in Höhe von 200 € für angemessen.

Fazit:

Anzeige

Der Textklau kann schnell teuer werden. Webseitenbetreiber sollten daher stets darauf achten, keine fremden Texte zu kopieren, sofern sie dafür nicht die Erlaubnis haben. Durch das Urteil des AG Hamburg wird deutlich, dass selbst kurze Beiträge und Muster-Vorlagenurheberrechtlich geschützt sein können. Eine Übernahme kann daher Schadensersatzansprüche auslösen.

 

Andere Leser interessierte auch:
Ein Makake in einem indonesischen Nationalpark stibitzt eine Kamera und schießt ein SelbstportraÌ
Fremde Fotos aus dem Internet zu verwenden ist einfach. Die Fotos werden gedownloaded oder über C
Bei Messen, Infoveranstaltungen, Partys und anderen Events gilt: Ohne Hilfskräfte geht nicht viel
Oft sind bei Bildern, die Prominente zeigen, auch „normale“ Bürger im Hintergrund zu sehen. E
Fotografen und Selfiefans können aufatmen. Wer sich selbst gerne vor öffentlichen Gebäuden foto
 Letztes Jahr sorgte der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seiner Framing-Entscheidung für
#LSRfrei: Sie dürfen diesen Beitrag gern kostenfrei zitieren und darauf verweisen.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Quellverweis heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Quellverweis heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Quellverweis heraus.

Urheberrecht: Dürfen Sie fremde Texte aus dem Internet einfach selbst verwenden?

Anzeige

Prüfen Sie, ob Ihre Widerrufsbelehrung aktuell ist.

Geben Sie die URL Ihrer Widerrufsbelehrung ein.
Beispiel Shop: http://www.shopxyz.de/widerruf.html
Beispiel eBay: http://www.ebay.de/usr/EBAYUSER

Neuste Nachrichten zum Internetrecht als Newsletter Neuste Nachrichten zum Internetrecht als RSS-Feed Neuste Nachrichten zum Internetrecht auf Google+ Neuste Nachrichten zum Internetrecht auf Facebook Neuste Nachrichten zum Internetrecht auf Twitter Neuste Nachrichten zum Internetrecht auf Youtube

eRecht24 Live-Webinare

 

Anzeige

Empfehlung

Sören Siebert auf

Ab Heute gestalten Sie Ihre Website ohne Angst vor Abmahnwellen und ohne teuren Anwalt abmahnsicher.

Alle Videos, Live-Webinare, E-Books, Tools und zahlreiche Rabatte.

Jetzt Mitglied werden

Mehr Informationen zum Mitgliederbereich

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.