Ab Juni 2014 müssen Kunden die Kosten der Rücksendungen bei Onlinebestellungen selbst tragen. Für Onlineshops mit einer hohen Retourenquote ist das ein wichtiger Vorteil. Allerdings schafft die Neuregelung zahlreiche neue Abmahnfallen für Händler.
Bei der Umsetzung der EU-Verbraucherrichtlinie wurde beschlossen, dass Kunden ab Juni 2014 die Kosten für Rücksendungen selbst tragen sollen, wenn sie vom Widerrufsrecht Gebrauch machen. Im ersten Moment scheint die Neuregelung eine schlechte Nachricht für Kunden zu sein und eine gute für Onlineshops, die eine erhöhte Retourenquote haben. Besonders Online Shops für Bekleidung udn Technikartikel, bei denen besonders viele Retouren zu verzeichnen sind, könnten so viel Geld sparen.
Die scheinbar gute Nachricht für Onlineshop-Betreiber ist aber differenziert zu betrachten, denn die Kunden werden nach Einsetzen der Neuregelung ihr Kaufverhalten in Onlineshops verändern. Onlineshops, die darauf bestehen, dass Kunden die Retouren selbst bezahlen, werden weniger besucht werden. Andere, besonders größere Versender, werden zumindest in den ersten Monaten Retourkosten für ihre Kunden übernehmen Nach nicht repräsentativen Umfragen in diesem Zusammenhang planen aktuell ca. 50% Prozent der Onlinehändler, die Rücksendekosten für Retouren vom Kunden zahlen lassen wollen, ca. 50% der Shopbetreiber wollen die Kosten weiterhin selbst tragen.
Auch die Kunden wurden gefragt, ca. 50% gaben an, in Zukunft genau darauf achten zu wollen, wie der Händler die Rücksendekosten regelt und erwägen, nicht mehr in Onlineshops einzukaufen, bei denen sie selbst die Retourenkosten übernehmen müssen. Somit werden Retouren künftig ein starker Wettbewerbsfaktor im E-Commerce sein.
Beschlossen wurde die Regelung im Rahmen der Änderung des Widerrufsrechts, um für Verbraucher EU-weit einen einheitlichen Rechtsrahmen zu schaffen und ihnen damit auch mehr Sicherheit beim Kauf im Internet zu bieten. Neben der Retourenregelung wurden zudem Neuregelungen bei Mehrwerttelefonie-Kunden-Hotlines und für die Extra-Zusatzkosten für unterschiedliche Zahlungsarten beschlossen.
Wichtig ist: Alle Händler, egal ob mit eigenem Online Shop, bei eBay oder Amazon benötigen zum 13. Juni 2014 komplett neue Rechtstexte. Die Widerrufsbelehrung muss komplett neu gefasst werden, die AGB müssen angepasst werden.
Das Problem dabei ist, dass es die eine Widerrufsbelehrung nun nicht mehr gibt, da die Belehrung von zahlreichen Faktoren abhängt:
All diese Fragen haben in Zukunft Einfluss auf die Formulierung einer abmahnsicheren Widerrufsbelehrung.
Umfangreiche Informationen zu der neuen Muster Widerrufsbelehrung 2014 finden Sie in unserem Beitrag.
Fazit:
Im Juni 2014 tritt im Rahmen der Umsetzung der EU-Verbraucherrichtlinie das neue Gesetz in Kraft, nach dem Onlineshop-Kunden künftig selbst für die Kosten einer Rücksendung aufkommen sollen. Mehr als die Hälfte der Onlineshops wollen die Kosten dem Kunden überlassen, während andere Webshops die Retourenregelung weiterhin im Sinne der Verbraucher gestalten wollen und die Kosten für Rücksendungen übernehmen werden.
Ab Mitte Juni 2014 gilt für alle Shopbetreiber, Online-Händler und Dienstleister ein neues Widerrufsrecht. Es gelten dann zahlreiche Änderungen in Bezug auf Widerrufsfristen, Widerrufsbelehrung und Kosten der Rücksendung.
Wir haben auf einer Sonderseite alle wichtigen Informationen zum neuen Widerrufsrecht 2014 dargestellt und zeigen Ihnen, was Sie wissen müssen, um den Umstieg zum Juni 2014 abmahnfrei zu gestalten.
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Sören Siebert auf Google+