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AGB für Online Shops: So werden Sie nicht abgemahnt

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Zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) haben viele Shopbetreiber zahlreiche Frage: Benötige ich AGB? Welche Klauseln sind erlaubt? Wie müssen AGB eingebunden werden und was müssen AGB enthalten? Was kostet die Erstellung von AGB durch einen Anwalt oder kann ich nicht einfach kostenlos AGB aus dem Internet übernehmen? Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen.

» Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ?
» Ist es Pflicht AGB zu verwenden ?
» Unterschiede bei gewerblichen Kunden und Endverbrauchern
» Die korrekte Einbindung von AGB in den eigenen Shop
» In welcher Sprache müssen AGB verfasst sein ?
» Das Kopieren fremder AGB für den eigenen Shop
» Muster für Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Was sind eigentlich AGB, wer braucht AGB?

AGB

AGB ist die Abkürzung für "Allgemeine Geschäftsbedingungen". AGB bilden den rechtlichen Rahmen für Geschäfte, die Sie mit Ihren Kunden beispielsweise über Ihren Online-Shop abschließen.AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die Sie als Shopbetreiber für beliebig viele Verträge nutzen können.

Die gesetzliche Abstufung für Verträge sehen so aus:

  1. Individuell ausgehandelte Verträge
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen
  3. Gesetzliche Regelungen

Individualverträge

Individuell ausgehandelte Verträge haben immer Vorrang vor AGB oder den gesetzlichen Regelungen. In "normalen" Online-Shops spielen Individualverträge aber keine Rolle.

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Gesetzliche Regelungen

Auch ohne AGB hängen die Verträge, die Sie in Ihrem Shop abschließen natürlich nicht im rechtsfreien Raum, es würden dann die gesetzlichen Regelungen gelten. Das Problem dabei ist, dass es für viele spezielle Fragen des Internet gar keine gesetzlichen Regelungen gibt oder diese gesetzlichen Regelungen nicht das sind, was Sie in Ihrem Shop umsetzen wollen.

Sie haben durch AGB also die Möglichkeit, zahlreiche Punkte wie Vertragsschluss, Zahlung, Lieferung, Verzug des Kunden usw. nach Ihren Vorstellungen zu regeln. Bei Verträgen mit Verbrauchern (B2C) müssen Sie aber aufpassen, da hier Klauseln abgemahnt werden können, die gegenüber Unternehmern (B2) problemlos erlaubt sind.

Gibt es eine Pflicht, AGB zu verwenden?

Es gibt - eigentlich - keine gesetzliche Pflicht, in einem Online.-Shop eigene Geschäftsbedingungen zu verwenden. Weder im Internet noch in der offline-Welt können Sie also abgemahnt werden, weil Sie keine AGB haben. Indirekt gibt es aber doch eine AGB-Pflicht, wenn Sie über Ihren Shop (auch) an private Kunden verkaufen, also im B2C Bereich tätig sind.

Hier gibt es nämlich zahlreiche gesetzlich vorgeschriebene Belehrungs- und Informationspflichten. Diese können sinnvoll aber dann nur in AGB umgesetzt werden.

Einige dieser Pflichtangaben sind etwa:

  • Vertragliche Vereinbarung über Rücksendekosten bei Widerruf
  • Wie erfolgt der Vertragsschluss?
  • Wie kann gezahlt werden?
  • Wie wird geliefert?

Deshalb ist es vor allem bei Shops, die nicht ausschließlich an Unternehmer verkaufen (also B2C Shops), indirekt notwendig, eigene AGB zu verwenden.

Gewerbliche Kunden oder Endverbraucher?

Die Entscheidung, ob Sie in Ihrem Shop an Verbraucher (B2C), Unternehmer (B2B) oder beide Gruppen verkaufen liegt natürlich allein bei Ihnen.

Für die AGB und den Aufbau des Shops ist diese Unterscheidung aber sehr wichtig:

  1. Wenn Sie auch an private Kunden verkaufen unterliegt Ihr gesamter Shop den zahlreichen und sehr strengen Vorschriften des Fernabsatzrechts (Widerruf, Buttonlösung, Preisangaben& Co.).
  2. Viele AGB-Klauseln, die gegenüber Unternehmern erlaubt sind können abgemahnt werden, wenn diese Klauseln in AGB verwendet werden, die auch für private Endkunden genutzt werden.

Hintergrund ist der strenge Verbraucherschutz in der EU, der sich auch auf die inhaltlichen Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen auswirkt. Es gibt zahlreiche unzulässige Klauseln im B2C-Berecich, die aus diesem Grund massenhaft abgemahnt werden.

Wichtig ist also, dass Sie sich vor dem Erstellen der AGB darüber klar sein müssen, ob Sie die AGB nur für Unternehmer, nur für Verbraucher oder für beide Gruppen verwenden wollen.

Einbinden von AGB

Ein weiteres häufiges Missverständniss:

Es ist nicht ausreichend, AGB einfach irgendwo im eigenen Shop online zu stellen. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nur dann Bestandteil eines Vertrages, wenn sie wirksam nach den gesetzlichen Vorgaben in diesen Vertrag einbezogen werden. Wirksam einbezogen sind ABG nach § 305 II BGBl, wenn der Verwender:

  • bei Vertragsschluss ausdrücklich auf die AGB hinweist und
  • der Vertragspartner die Möglichkeit hat, von diesen AGB in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen.

Dies gilt natürlich auch für Verträge, die über das Internet geschlossen werden.

Wie binde ich AGB in meinem Schop korrekt ein?

Der Hinweis auf die AGB muss so gestaltet sein, dass auch ein Durchschnittskunde diese beim flüchtigen Lesen nicht übersehen kann. Ein versteckter oder unklarer Hinweis kann dazu führen, dass die AGB im Zweifel nicht einbezogen werden und dementsprechend die für den Unternehmer oft ungünstigeren Regelungen das BGB gelten.

Am sichersten für die Einbeziehung ist es, den Kunden vor Abschluss der Bestellung zwingend mit den AGB zu konfrontieren. Dies kann dadurch geschehen, dass der Kunde vor der Bestellung die allgemeinen Geschäftsbedingungen auf jeden Fall auf seinem Bildschirm zu Gesicht bekommt und die Kenntnisnahme auch zwingend bestätigen muss, etwa per Checkbox.

Möglich ist auch, die Bestellung erst dann absenden zu können, nachdem die AGB komplett durchgescrollt werden. Auch ein deutlicher Hinweis auf der Angebotsseite "Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen" verbunden mit einem direkten Link auf die AGB reichen für die wirksame Einbeziehung aus.

Ist ein Download der AGB möglich, können auch umfangreichere AGB wirksam einbezogen werde. Nicht ausreichend hingegen ist die bloße Erwähnung der AGB im Hauptmenü einer Website.

Was sagen die Gerichte?

Die Rechtsprechung hat in den letzten Jahren eine Reihe von Erfordernissen hinsichtlich von AGB aufgestellt:

  • die AGB müssen auf dem Bildschirm lesbar sein, das Lesen darf keine Lupe erfordern
  • der Text muss sprachlich und inhaltlich klar sein
  • die AGB müssen deutlich und sinnvoll gegliedert sein und müssen ein Mindestmaß an Übersichtlichkeit aufweisen

In welcher Sprache müssen AGB verfasst sein?

Ein weiteres Problem im Umgang mit allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Sprache, in denen diese abgefasst sind. Grundsätzlich müssen AGB in einer dem Nutzer verständlichen Sprache angeboten werden. Dies ist zumindest für die Muttersprache des Bestellers der Fall. Da die meisten Seiten im Netz jedoch englischsprachig sind, ist die wirksame Einbeziehung englischer AGB zumindest nicht grundsätzlich unzulässig.

Die von einigen Gerichten (LG Ravensburg CR 1992, 1473; LG Aachen NJW 1991, 2160) vertretene Auffassung, wegen der Flüchtigkeit der Darstellung und der schlechten Lesbarkeit am Bildschirm dürfen AGB dort nur aus wenigen Sätzen bestehen, ist abzulehnen. Zum einen hat sich der Kunde bewusst dafür entschieden, das Internet für Bestellungen zu nutzen. Zum anderen ist es auch problemlos möglich, die auf dem Bildschirm angezeigten AGB auszudrucken oder zumindest auf dem eigenen Rechner zu speichern.

Wenn Sie einen Rechtsanwalt mit der Erstellung von AGB beauftragen, sollten Sie also auch immer darauf achten, dass der Anwalt Sie auch in Bezug auf die wirksame Einbeziehung berät. Denn die schönsten Geschäftsbedingungen nutzen nichts, wenn diese nicht wirksam Vertragsbestandteil geworden sind.

Kopieren fremder AGB

Von der Übernahme fremder AGB durch Copy & Paste rate ich dringend ab, die Gründe hierfür sind vielfältig:

  • Sie können vom Verwender der AGB abgemahnt werden: Auch der Betreiber der Website oder des Shops, von dem Sie die AGB übernommen haben, kann wettbewerbsrechtliche Ansprüche, etwa über eine Abmahnung, geltend machen.
  • Es ist nicht gesagt, dass die fremden AGB rechtssicher sind: Unter Umständen wurden diese AGB ebenfalls per copy & paste zusammenkopiert. Der tatsächliche Nutzen solcher AGB ist dann oft zweifelhaft. Da die Gestaltung von AGB rechtlich kompliziert ist, schaden "selbstgemachte" oder "selbstgeklaute" Geschäftsbedingungen oft mehr als sie nutzen.
  • Sie können vom Verfasser der AGB abgemahnt werden: Auch AGB unterliegen dem rechtlichen Schutz des jeweiligen Verfassers bzw. des Verwenders. Wenn Sie fremde AGB einfach übernehmen, müssen Sie damit rechnen, vom Verfasser (in der Regel ein Rechtsanwalt) rechtlich und kostenpflichtig auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden.
  • Es ist nicht sicher, dass die AGB zu Ihrem Geschäft passen: Wurden die fremden AGB von einem Anwalt erstellt, beziehen sich diese in der Regel auf ein konkretes Geschäftsmodell eines anderen Unternehmens. Gerade im Bereich relativ neuer Geschäftsmodelle im Internet reicht es nicht aus, auf fremde AGB zurückzugreifen, diese müssen auf den jeweiligen Anbieter abgestimmt werden. Selbst kleine Unterschiede im Geschäftsmodell können aus rechtlicher Sicht große Auswirkungen haben.

Muster-AGB

Oft fragen mich Mandanten nach "Muster-AGB" für ihre Website oder ihr Unternehmen. Es gibt aber keine allgemeingültigen Muster, die für alle Geschäftsmodell anwendbar sind.

In den AGB eines Providers müssen grundsätzlich andere Regelungen enthalten sein als bei einem Onlineshop, der Handys oder iPads verkauft. Die AGB eines Webdesigners unterscheiden sich ebenfalls in wesentlichen Punkten von den AGB eines Suchmaschinenoptimierer oder einer Werbeagentur. Aber wie finden Sie heraus, was für AGB Sie benötigen?

Was müssen Sie zu Ihren AGB vorher bedenken?

AGB müssen immer auf das Ihr Geschäftsmodell abgestimmt sein. Als Grundgerüst sollten Sie folgende Einordnung vonehmen:

1. Was bieten Sie an?

  • AGB für den Verkauf von Waren
  • AGB für den Verkauf digitaler Inhalte
  • AGB für Dienstleistungen

Diese AGB sehen dann im Detail jeweils unterschiedliche Regelungen vor.

2. Unternehmer, private Endnutzer oder beide Gruppen?

Die Unterscheidung zwischen Shops für private Endkunden (B2C), Unternehmer (B2B) oder beide Gruppen hat ebenfalls wichtige Auswirkungen auf den Inhalt der AGB. Zahlreiche Regelungen aus Unternehmer-AGB sind gegenüber Verbrauchern unzulässig und können abgemahnt werden. Hier haben Sie schon 6 mögliche verschiedene AGB:

  • AGB für den Verkauf von Waren
  • B2B AGB für den Verkauf digitaler Inhalte
  • B2B AGB für Dienstleistungen
  • B2B AGB für den Verkauf von Waren
  • B2C AGB für den Verkauf digitaler Inhalte B2C
  • AGB für Dienstleistungen B2C

3. Alles in einem Shop: Waren, Digitale Inhalte und Dienstleistungen

Oft ist es so dass in einem Shop nicht nur "echte" physische Waren verkauft werden, sondern gleichzeitig auch Software oder digitale Inhalte. In vielen Bereichen werden auch Waren und Dienstleistungen angeboten. Hier haben Sie dann unzählige mögliche Varianten, die Sie mit den jeweils passenden AGB-Regelungen abmahnfähig umsetzen müssen.

Daran sehen Sie auch, warum copy & paste bei AGB keine gute Idee ist. Und vom internationalen Verkauf haben wir noch gar nicht gesprochen... .

Was muss in Verkaufs – AGB inhaltlich mindestens geregelt werden?

  • Verwender
  • Geltungsbereich
  • Vertragsschluss
  • Zahlung
  • Zahlungsverzug und Annahmeverzug
  • Eigentumsvorbehalt oder Nutzungsrechteübertragung
  • Lieferung, Lieferbeschränkungen
  • Gewährleistung, ggf. Garantien
  • Haftung
  • Datenschutz
  • shopspezifische Details
  • Gerichtsstand
  • Anwendbares Recht
  • Salvatorische Klausel
  • .....

 

Autor:Rechtsanwalt Sören Siebert 

Rechtsberatung AGB und Online Shops

 

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