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Datenschutzerklärung für Online Shops: Was Shopbetreiber wissen müssen

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Shopbetreiber müssen sich um zahlreiche rechtliche Fragen kümmern. AGB, Impressum, Widerruf & Co. sowie ständige Abmahnwellen machen das Leben als Onlinehändler nicht gerade leicht. Ein weiteres Problem, das oft unterschätzt wird, ist die Frage nach einer Datenschutzerklärung im eigenen Online Shop. Wir zeigen Ihnen, was Sie dazu und im Umgang mit den Daten Ihrer Kunden wissen müssen.

» Datenschutz in Online Shops
» Ist eine Datenschutzerklärung zwingend erforderlich?
» Werden fehlerhafte Datenschutzerklärungen abgemahnt?
» Gibt es ein Muster für die Datenschutzerklärung?
» Was wird in der Datenschutzerklärung geregelt?
»» Besucherdaten
»» Kunden- und Bestelldaten
»» Daten aus Tracking- und Social Media Tools

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Online Shops und Datenschutz

Der korrekte und transparente Umgang mit den Daten der eigenen Kunden ist für Shopbetreiber aus zwei Gründe wichtig:

  1. Es gibt zahlreiche gesetzliche Vorgaben im Bereich Datenschutz, die von Wettbewerbern, Verbraucherzentralen und Datenschutzbehörden überwacht werden.
  2. Der rechtskonforme Umgang mit den Daten Ihrer Kunden ist eines der wichtigsten Marketinginstrumente und damit wesentlich für den Erfolg eines Shops. Hat der Kunde das Gefühl, dass seine Daten in einem Shop nicht sicher sind, kauft er woanders.

Datenschutz ist für Shopbetreiber also ein Muss. Umso verwunderlicher ist es, dass unzählige Shops im Umgang mit den Daten Ihrer Kunden gravierende Schwächen zeigen.

Benötigen Online Shops eine Datenschutzerklärung?

Eindeutige Antwort: Ja!

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Wie Sie in 5 einfachen Schritten Ihren Online-Shop abmahnsicher gestalten

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Internetprofi & Rechtsanwalt Sören Siebert erklärt Ihnen in der Checkliste wie Sie Ihren Shop auch ohne Anwalt abmahnsicher machen und damit sogar Ihre Umsätze steigern.

Jeder Onlineshop erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten. Sei es durch den Besuch von Nutzern im Shop, durch das Verarbeiten der Kunden- und Bestelldaten oder durch Tracking Tools und Plugins von Facebook & Co..

Kann eine fehlende oder fehlerhafte Datenschutzerklärung im Shop abgemahnt werden?

Leider ja. Bis vor einigen Monaten war die Abmahngefahr hier ist zwar vorhanden, aber praktisch sehr gering. Viele Gerichte waren der Auflassung, dass Datenschutzverstöße nicht wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden können und sich die Datenschutzbehörden darum kümmern müssten. Das hat sich durch einige aktuelle Urteile aus den letzten 1-2 Jahren aber geändert.

Die Gerichte sind nun durchgängig der Auffassung, dass Datenschutzverstöße in Shops wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden können.

Neben AGB und Widerruf & Co. lauert hier also die nächste große Abmahnfalle.

Kann ich Muster für eine Datenschutzerklärung in meinem Online Shop verwenden?

Das eine Muster gibt es leider nicht. Schon gar nicht bei Onlineshops. Wir bieten auf unserer Seite selbst einen Generator, über den sich Webseitenbetreiber eine eigene Muster Datenschutzerklärung erstellen können. Im Unterschied zu einer „normalen“ Webseite fallen in einem Online-Shop aber viel mehr und vor allem andere Daten an als auch normalen Webseiten.

Deshalb muss eine Datenschutzerklärung in einem Online-Shop immer konkret darauf abgestellt sein, welche Daten zu welchen Zwecken erhoben und genutzt werden.

Was muss konkret in der Datenschutzerklärung geregelt werden?

Hierbei sollten Sie 3 Bereiche unterscheiden:

1. Daten die durch den Besuch des Shops anfallen

Diese Pflicht betrifft jeden Webseitenbetreiber:

Nach § 13 TMG müssen „Diensteanbieter“ (gemeint sind Seitenbetreiber, Shops usw.) die Nutzer darüber informieren, welche Daten in welchem Umfang und zu welchem Zweck erhoben und genutzt werden.

2. Kunden- und Bestelldaten

Im Gegensatz zu einfachen Webseiten fallen in Shops natürlich auch jede Menge Kundendaten an. Es sei denn, Ihr Shop hat keine Kunden. Falls doch müssen Sie als Shopbetreiber Ihre Kunden konkret darüber informieren, welche Daten im Bestellvorgang zu welchen Zwecken gespeichert und genutzt werden.

Vor allem die Weitergabe der Daten etwa an Paketdienste oder Banken sollte dargestellt werden. Bei einigen Punkten wie etwa der Bonitätsabfrage kann es je nach Zahlungsart sogar notwendig sein, dass der Kunden ausdrücklich ein die Übertragung seiner Daten einwilligen muss.  

3. Daten, die durch Tracking Tools und Social Media Plugins anfallen

  • Bei der Einbindung von Tools sozialer Netzwerke (Facebook linke Button, Google+1, Twitter, Pinterest usw.) werden zahlreiche Daten vom Shop an den Betreiber des jeweiligen Dienstes übermittelt. Je nachdem, ob der Shopbesucher bei diesen Diensten eingeloggt ist oder nicht fallen dabei unterschiedliche Daten an. Auch über die Nutzung dieser Daten müssen Shopbetreiber die Nutzer unterrichten.
  • Fast alle Onlineshops nutzen zum einen Tools wie Google Analytics, etracker oder Piwik, um das Nutzerverhalten zu analysieren. Da hier unter Umständen personenbezogene Daten ausgewertet werden (IP-Adresse, Kundendaten, E-Mail-Adresse bei eingeloggten Shopkunden usw.) müssen die Kunden darüber und über weitere Rechte wie etwa ein Widerspruchsrecht in der Datenschutzerklärung informiert werden.
  • Aufpassen sollten Sie auch der Einbindung von Tools zur Shop- oder Produktbewertung. Oft werden dabei Daten des Kunden aus dem Onlineshop an den Anbieter der Bewertungstools übertragen. Die Datenschutzbehörden sehen dies sehr kritisch und verlangen häufig, dass zwischen Shopbetreiber und Anbieter der Bewertungstools die strengen Vorgaben der Auftragsdatenverarbeitung eingehalten werden müssen.

Fazit:

AGB, Impressum und Widerrufserklärung haben viele Shopbetreiber auf dem Schirm. Das Thema Datenschutz ist aber aus rechtlichen Gründen und aus Marketingsicht extrem wichtig. Hier sollte jeder Online Shop seinen Kunden eine professionelle und transparente Lösung präsentieren.

 

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