So erstellen Sie Ihre eigene Homepage: Was Sie über Impressum, Domain, Urheberrecht & Co. wissen müssen

(20 Bewertungen, 4.70 von 5)

Die eigene Homepage ist aus der Geschäftswelt nicht mehr wegzudenken. Auch für Privatpersonen ist eine eigen Website eine Selbstverständlichkeit. Im Umfeld von Domains, Impressum, Datenschutz, Urheberrechten und Abmahnungen lauern aber viele Fallstricke. Unser Beitrag zeigt Ihnen, was Sie zum Thema “Die eigene Website erstellen” wissen müssen.

Die eigene Homepage ist aus der Geschäftswelt nicht mehr wegzudenken. Auch für Privatpersonen ist eine eigen Website eine Selbstverständlichkeit. Im Umfeld von Domains, Impressum, Datenschutz, Urheberrechten und Abmahnungen lauern aber viele Fallstricke. Unser Beitrag zeigt Ihnen, was Sie zum Thema “Die eigene Website erstellen” wissen müssen.

Teil 1: Die Auswahl der passenden Domain

Aus technischer Sicht ist das Erstellen einer Website denkbar einfach. Sie können eine Homepage leicht selbst erstellen, indem Sie die Baukästen und kostenlose Vorlagen der Hoster und Provider nutzen. Viele dieser Provider übernehmen für ihre Kunden auch die Registrierung einer Domain. Die richtige Domain kann von entscheidender Bedeutung für den Erfolg einer Internetseite sein. Bereits an dieser Stelle lauern aus rechtlicher Sicht allerdings die ersten rechtlichen Fallstricke – denn längst nicht jede Domain, die noch nicht vergeben ist, darf auch ohne rechtlichen Konsequenzen registriert werden.

Vermeiden sollten Sie bei der Domainregistrierung Domains, die die Rechte anderer Personen oder Unternehmen verletzen können.

1. fremde Personen- oder Firmenname enthalten

Diese genießen nach §12 BGB rechtlichen Schutz nach dem Namensrecht. Hierunter fallen übrigens nicht nur bürgerliche Namen oder Firmennamen, sondern ebenso geschützte Berufsbezeichnungen oder Pseudonyme.

2. Markennamen anderer Unternehmen

Häufig klingt es verlockend, eine Domain zu registrieren, die einen Markennamen eines Unternehmens enthält. Hiervon kann zur Vermeidung kostenpflichtiger Abmahnungen jedoch nur abgeraten werden.

3. „Tippfehler“ in Anlehnung an bekannte Internetseiten

Um möglichst viele Besucher auf die eigene Internetseite zu locken, kann es speziell für Unternehmen interessant sein, so genannte Tippfehler-Domains (z.B. gogle.de statt google.de) zu registrieren. Dies ist jedoch ebenfalls untersagt und kann zu kostenintensiven Abmahnungen führen.

Anzeige

Teil 2: Die Gestaltung der eigenen Internetseite und Urheberrechte

Ist erst einmal ein passender Domainname für die eigene Internetseite gefunden, so möchte diese natürlich auch mit Inhalten (Texte, Bilder, Videos) versorgt werden. Die eigene Internetseite kann entweder – beim Vorliegen entsprechender Kenntnisse – selbst erstellt werden, als "Baukasten" zusammen gestellt werden oder aber eine spezialisierte Agentur kann mit der Erstellung der Internetpräsenz beauftragt werden.

Egal für welche Lösung man sich entscheidet, ist an dieser Stelle zu beachten, dass die eigene Webseite rechtssicher gestaltet wird, um kostenpflichtigen Abmahnungen vorzubeugen.

Tipp:

Schauen Sie zum Thema kostenlose Website und Internetrecht einmal hier vorbei:

www.homepage-baukasten.de/howto/internetrecht

Konkret müssen Webseitenbetreiber hier viele unterschiedliche Punkte beachten: die Beachtung urheberrechtlicher Aspekte, die Klärung der Frage, inwieweit auf der Internetseite ein Impressum und weitere Informationen zu datenschutzrechtlichen Themen veröffentlicht werden müssen sowie die Regelungen beim Schalten von Werbung auf der eigenen Internetseite. Dazu im Einzelnen:

Urheberrecht und Homepage

Bei der Erstellung Ihrer Website sollten Sie sicherstellen, dass für sämtliche veröffentlichte Inhalte entsprechende Nutzungsrechte vorliegen. Dies bedeutet, dass es vermieden werden sollte, ohne vorherige Nachfrage bei den entsprechenden Rechteinhaber Texte oder Bilder von Webseiten Dritter einfach auf der eigenen Internetseite zu platzieren.

Zur Gestaltung von Webseiten erfreuen sich aus diesem Grunde in den letzten Jahren so genannte Stockfotografie-Anbieter wie beispielsweise fotolia, pixelio.de oder istockphotos.com immer größerer Beliebtheit. Auf diesen Seiten lassen sich für relativ kleines Geld thematisch passende Bilder und Grafiken finden, die auf den eigenen Internetseiten verwendet werden könnten.

Was an dieser Stelle jedoch häufig nicht genau genug beachtet wird, ist die Tatsache, dass auch die Nutzung dieser Bilder den entsprechenden Nutzungsbedingungen der Stockfotografie-Plattform zu genügen hat. Häufig ist demnach an dieser Stelle die Nennung des Fotografen an der genau definierten Stelle notwendig; wird diese unterlassen, so kann es ebenfalls zu kostenintensiven Abmahnungen kommen.

Ein entsprechender ausführlicher Ratgeber zur rechtssicheren Verwendung von Bildern auf Blogs und Internetseiten haben wir hier veröffentlicht.

Sofern die Internetseite nicht selbst, sondern durch eigene Agentur erstellt wird, sollte bereits im Vorwege eine vertragliche Vereinbarung dahingehend getroffen werden, dass die Agentur den Auftraggeber von etwaigen Schadensersatzforderungen im Zusammenhang mit von ihr zu verantwortenden Rechtsverletzungen auf der Internetseite freistellt – heißt im Klartext: Wird die Rechtsverletzung durch die Agentur begangen, weil sie etwa nicht lizensierte Bilder verwendet hat, so haftet diese dafür.

Teil 3: Impressumpflicht und Datenschutz

In den vergangenen Jahren wurden Tausende von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen allein wegen Verstößen im Zusammenhang mit dem eigenen Impressum durch Wettbewerbsverbände oder Mitbewerber ausgesprochen – dieser Gefahr gilt es vorzubeugen.

Das Impressum

Die Impressumpflicht ist hierbei in §5 des Telemediengesetzes (TMG) geregelt. Demnach sind bestimmte Informationen „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten“, sofern die eigene Internetseite als „geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien“ einzustufen ist.

Dies bedeutet: Wer eine rein private Internetseite betreibt, der benötigt zunächst einmal kein Impressum auf seiner eigenen Internetseite. Allein die Einbindung von auch nur einem einzigen Werbebanner auf der Internetseite kann die Rechtslage an dieser Stelle jedoch schon komplett verändern, sodass in der Folge einer Impressumspflicht bestehen könnte.

Grundsätzlich muss an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass eine Impressumspflicht nicht nur auf der eigenen Internetseite bestehen, sondern beispielsweise auch geschäftsmäßige Auftritte in sozialen Netzwerken wie beispielsweise Facebook oder Google+ der Impressumspflicht unterliegen.

Auch liegt es in der Verantwortung des Seitenbetreibers, sicherzustellen, dass auch im Falle eines Aufrufes der eigenen Internetseite mit einem mobilen Gerät (z.B. Smartphone, Tablet) das Impressum rechtskonform zum Abruf bereitgehalten wird – anderenfalls drohen auch an dieser Stelle Abmahnungen.

Wer an dieser Stelle auf der sicheren Seite sein möchte, der kann sich mit unserem kostenlosen Impressumsgenerator kostenlos ein eigenes Impressum erstellen lassen oder unsere kostenlose Facebook-App nutzen, um die eigene Facebook-Fanpage rechtssicher mit einem Impressum zu versorgen.

Datenschutz

Neben der Frage nach dem Impressum sind jedoch auch weitere datenschutzrechtliche Themen bei der Gestaltung der eigenen Internetseite zu beachten.

Wenn Sie personenbezogene Daten speichern (und dies tut heute eigentlich jede Website), müssen Sie zumindest eine Datenschutzerklärung für die Nutzer online stellen. Sie können für Ihre Hompage unsere kostenlose Vorlage nutzen. Insbesondere bei geschäftlich genutzen Seiten udn Seiten mit Bestellprozessen werden Sie aber um eine individuelle Datenschutzerklärung häufig nicht herum kommen.

So muss beispielsweise in der Datenschutzerklärung ein Hinweis mit aufgenommen werden, sofern auf der eigenen Internetseite Tracking-Tools wie Google Analytics eingebunden werden oder der so genannte „Like“-Button von facebook, um nicht Gefahr von Datenschutzverstößen zu laufen.

Teil 4: Geld verdienen mit der eigenen Internetseite

Bei der Monetarisierung der eigenen Internetseite gibt es grundlegend verschiedene Möglichkeiten:

Betrieb von einem Online-Shop

Bei dem Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen über den eigenen Online-Shop sind zahlreiche rechtliche Fallstricke zu beachten, über die wir in der Vergangenheit bereits schon mehrfach berichtet haben. Um an dieser Stelle einige zu nennen:

* Einbindung einer rechtskonformen Widerrufsbelehrung

* Einhaltung der Anforderungen der Preisangaben-Verordnung

* Beachtung der rechtskonformen Einbindung der „Button-Lösung“

* produktspezifische Anforderungen wie Hinweis auf die Batterieentsorgungs-Versordnung, die Textil-Verordnung, etc.

* Einwilligungen für Newsletter-Versand

* Rechtssichere AGB ....

Bereits auf den ersten Blick wird deutlich, dass der Betrieb eines Online-Shops aus rechtlicher Sicht sehr komplex ist und keinesfalls als kleines „Hobbyprojekt“ ohne tiefgehendere Beschäftigung erfolgen sollte – nicht umsonst ergeben Studien, dass jeder 2. Online-Händler bereits schon einmal eine Abmahnung im Zusammenhang mit seinem Online-Shop erhalten hat.

Einnahmengenerierung über Werbung

Die andere Möglichkeit der Monetarisierung der eigenen Webseite stellt die Einbindung von Werbung dar. Abhängig vom geschlossenen Kooperationsvertrag wird hierbei ein festes oder variables Entgelt für den Webseitenbetreiber vereinbart.

Immer interessanter aus Sicht der Suchmaschinenoptimierung sind in den letzten Jahren so genannte Blogposts geworden, die nicht nur eine Webseite im Rahmen eines vermeintlich redaktionellen Beitrages vorstellen, sondern vielmehr auch von der veröffentlichenden Internetseite verlinken und so zu Verbesserungen des werbenden Unternehmenden in den Suchmaschinenergebnissen führen.

Wichtig ist hierbei zu beachten, dass Werbung – so sie nicht auf den ersten Blick als Werbung zu identifizieren ist – stets als solche gekennzeichnet sein muss; anderenfalls drohen auch an dieser Stelle kostenpflichtige Abmahnungen.

Einen entsprechenden Artikel über die Gestaltung von Werbung im Internet haben wir kürzlich hier veröffentlicht.

Fazit:

Eine eigen Homepage zu betreiben scheint auf den ersten Blick einfach zu sein – dennoch lauern auf dem Weg zur erfolgreichen Internetseite zahlreiche rechtliche Fallstricke.

Bei privaten, vor allem aber bei geschäftlichen Webseiten sollte sich jeder Betreiber vorher Gedanken zu den zahlreichen rechtlichen Fragestellungen machen. Viele Webseitenbetreiber scheuen an dieser Stelle jedoch die Kosten für die Beauftragung eines Anwaltes.

Als Alternative zu einer teuren individuellen anwaltlichen Prüfung kann Ihnen unser neues Online-Video-Training “Die rechtssichere Website” helfen. Hier erläutert Internetrechtsprofi Rechtsanwalt Sören Siebert Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Website aufbauen, ohne teure Abmahnungen befürchten zu müssen.


   Weitere lesenswerte Artikel unserer Experten

 

Abmahncheck
Sie dürfen diesen Beitrag gern verlinken.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Diese Beiträge könnten Sie ebenfalls interessieren:
Weiterlesen...
Vorsicht Online Shops: Bei Teillieferungsklausel in AGB drohen Abmahnungen Durch AGB gestalten Online-Händler häufig ihre Verträge. Da es manchmal zu Lieferschwierigkeiten kommen kann, wollen sich viele Händler eine teilweise Lieferu...
Weiterlesen...
Seitenklau: Individuell gestaltete Webseite ist wettbewerbsrechtlich geschützt Da Webseiten insgesamt in den wenigsten Fällen urheberrechtlich geschützt sind, stellt sich die Frage, ob man gegen die Übernahme einer Website wettbewerbsrecht...
Weiterlesen...
Google Analytics und Google Universal Analytics rechtssicher nutzen: Was Webseitenbetreiber jetzt tun müssen Google Analytics war bisher für Datenschützer ein rotes Tuch. Dann hat sich der Suchmaschinenkonzern überraschend mit dem Hamburger Datenschützern auf eine rech...
Weiterlesen...
Filesharing: Muss der Ehemann für seine Ehefrau zahlen? Die Abmahnung wegen Filesharings erhält immer der Anschlussinhaber des jeweiligen Internetanschlusses. Der ist aber nicht immer für das Filesharing verantwortli...
Weiterlesen...
Onlineshops: Missbräuchliche Abmahnungen als Einnahmequelle für Rechtsanwälte? Abmahnungen gehören zum Leben vieler Onlinehändler. Grundsätzlich gilt dabei, dass man nur dann die Abmahnkosten übernehmen muss, wenn die Abmahnung nicht recht...
Kommentare  
Dirk
0 # Dirk 24.02.2016, 23:28 Uhr
I loved as much as you'll receive carried out right here. Thee sketch is tasteful, yur authored subject matter
stylish. nonetheless, you command get got an shkiness over
that you wish be delivering the following. unwell unquestionably come more formerly again as exactly the same
nezrly very often insidde case you shield this hike.

My ppage site (Corazon: http://coachoutletonliney.com)
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Dem Administrator melden
Sagen Sie uns Ihre Meinung zum Thema.

Sicherheitscode Aktualisieren

Anzeige

Der eRecht24 Newsletter

Immer bestens informiert

Bleiben Sie mit unseren kostenlosen Updates zum Internetrecht auf dem neuesten Stand. Infos, Urteile, Checklisten, Sonderangebote.

Prüfen Sie, ob Ihre Widerrufsbelehrung aktuell ist.

Geben Sie die URL Ihrer Widerrufsbelehrung ein.
Beispiel Shop: http://www.shopxyz.de/widerruf.html
Beispiel eBay: http://www.ebay.de/usr/EBAYUSER

loading...
Jetzt Premium-Mitglied werden

Ab Heute gestalten Sie Ihre Website ohne Angst vor Abmahnwellen und ohne teuren Anwalt abmahnsicher.

Alle Videos, Live-Webinare, E-Books, Tools und zahlreiche Rabatte.

Jetzt Mitglied werden

Mehr Informationen zum Mitgliederbereich

Impressum-Generator

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Rechtsberatung vom Anwalt

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Inhalte kostenlos übernehmen

Der eRecht24 Newsticker

kostenfreie aktuelle Inhalte zum Internetrecht

Individuell für Ihre Website angepasst!

 

SSL-Zertifikate

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Rechnungen online erstellen

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

eRecht24 Live-Webinare

 

IT-Recht endlich verständlich

Autor Sören SiebertSören Siebert ist Rechtsanwalt mit Kanzleien in Berlin und Potsdam.

Er berät Unternehmer, Shops und Seitenbetreiber in allen Fragen des Rechts der neuen Medien.
www.kanzlei-siebert.de

Als Betreiber von eRecht24 ist er seit mehr als 15 Jahren auch als Internet-Unternehmer tätig. Deshalb finden Sie auf eRecht24 Tipps und Tricks eines spezialisierten Rechtsanwalts, aber verständlich und praxisnah erklärt.        

Sören Siebert auf

eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Videos und E-Books, Musterverträge und Erstberatung, Tools und Live-Webinare.

Mehr Informationen

video tutorials teaser

eRecht24-Videos: IT-Recht verständlich

IT-Recht, endlich verständlich: Jetzt können auch Sie Ihre Website einfach und schnell abmahnsicher gestalten, wenn Sie richtig vorgehen!

Mehr Informationen

webinar teaser

Live-Webinare mit Rechtsanwalt Siebert

Sie fragen, Rechtsanwalt Siebert antwortet. Aktuelle Themen, umfassend und Schritt für Schritt erklärt: So haben Abmahner bei Ihnen keine Chance!

Mehr Informationen