Filesharing Abmahnung: So reagieren Sie richtig!

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Wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben, heißt es Ruhe bewahren! Wichtig: Wenn Sie jetzt richtig und schnell reagieren, können Sie sich hohe Kosten und viel Ärger ersparen. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, was hinter einer Filesharing Abmahnung steckt, was Sie jetzt tun müssen und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten.

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Inhaltsverzeichnis

Die wichtigsten Information zum Thema Filesharing Abmahnung:
» Was ist Filesharing?
» Was ist eine Abmahnung?
» Die Filesharing Abmahnung
» Infografik Abmahnung Filesharing
» Was ist eine Unterlassungserklärung?

Die häufigsten Fragestellungen zu Filesharing Abmahnungen:
» Welche Kosten kommen bei einer Abmahnung auf mich zu?
» Wann verjähren Ansprüche wegen Filesharing Abmahnungen?
» Wie reagiere ich angemessen auf eine Filesharing Abmahnung?
» Wie finde ich bei einer Filesharing – Abmahnung den richtigen Anwalt?
» Was kann ich tun um Filesharing Abmahnungen zukünftig zu vermeiden?

Nützliche Hilfestellungen für eine Abmahnung wegen Filesharing:
» Woran erkenne ich eine Fake Abmahnung?
» Filesharing Abmahnung - Ein Ratgeber für Eltern
» Checkliste: Filesharing Abmahnung erhalten, was tun?
» Welche Anwälte bzw. Kanzleien verschicken Abmahnungen wegen Filesharing?

Schnell-Check für Ihre Filesharing Abmahnung

Was wird Ihnen bei einer Filesharing Abmahnung vorgeworfen?

Sie oder jemand der Ihren Internetanschluss benutzt hat (Kinder, Gäste, Mitarbeiter, Mitbewohner) haben über das Internet eine Urheberrechtsverletzung begangen, indem Sie Filme, Serien, Musik oder Spiele heruntergeladen haben.

Ist meine Abmahnung berechtigt?

Das hängt von vielen Faktoren ab: Stimmt der Vorwurf der Rechtsverletzung? Wer war es? Gab es Fehler bei der Ermittlung? Sind die Abmahnkosten zu hoch angesetzt? Muss die Unterlassungserklärung abgegeben werden? Eine Antwort darauf lässt sich immer nur anhand Ihrer konkreten Abmahnung finden.

Welche rechtlichen und finanziellen Konsequenzen drohen mir?

  1. Sie sollen eine so genannte Unterlassungserklärung unterschreiben und sich verpflichten, in Zukunft keine Urheberrechtsverletzungen mehr zu begehen.
  2. Sie sollen die Anwaltskosten für die Abmahnung übernehmen.
  3. Sie sollen Schadensersatz für die Urheberrechtsverletzung bezahlen.
  4. Wenn Sie nicht reagieren, kann es zu einem Gerichtsverfahren oder in Bezug auf die Kosten zu einem Mahnverfahren kommen.

Was sollten Sie jetzt NICHT tun?

  1. Geben Sie den Rechtsverstoß nicht zu!
  2. Rufen Sie nicht bei der Abmahnkanzlei an!
  3. Unterschreiben Sie nicht ungeprüft die geforderte Unterlassungserklärung!
  4. Bezahlen Sie nicht die geforderte Geldsumme!

Was sollten Sie jetzt tun?

  1. Bewahren Sie Ruhe!
  2. Prüfen Sie die Daten der Abmahnung! (Fristen, Ihre Adresse, Zeitraum der Rechtsverletzung, Was genau wird Ihnen vorgeworfen?)
  3. Versuchen Sie zu klären, wer die Rechtsverletzung begangen hat!
  4. Kontaktieren Sie einen spezialisierten Anwalt für eine Ersteinschätzung!

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Was bedeutet Filesharing?

Es gibt zahlreiche Dateien in den verschiedensten Formaten, die wir alle tagtäglich auf den heimischen Computer laden können. Das können Audiodateien, Videos und Bilder, aber auch Programme, Bücher sowie andere Textdokumente sein. Solche Dateien werden heutzutage auch über das Internet verteilt und getauscht. Das Problem dabei ist aber, dass viele dieser Dateien urheberrechtlich geschützt sind. Das sogenannte Filesharing ist ein Überbegriff für die Aktivitäten in Internet-Tauschbörsen. Über den PC, Laptop oder das Tablet wird sich beim Filesharing aus dem Netz eine bestimmte Software heruntergeladen und auf dem PC installiert.

Mit Hilfe der Software ist eine Filesharing-Anfrage an einen bestimmten Server über ein gesuchtes Werk wie etwa ein Musikstück möglich. Der Server teilt dann Nutzer mit, auf deren Rechner sich das gesuchte Werk bzw. deren Dateien befinden und vom wem es sich heruntergeladen werden kann. Da das Herunterladen längere Zeit beansprucht, wird das Werk aufgeteilt und in Teilen von mehreren anbietenden Nutzern der Tauschbörse heruntergeladen, wodurch sich u. a. die Ladegeschwindigkeit erhöht (Peer-to-Peer-Netzwerke oder P2P-Netzwerke).

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In dem Moment allerdings, in dem jemand mit dem Herunterladen auf dem eigenen Rechner beginnt, ist er in vielen Fällen selbst als anbietender Nutzer des Werks beim Filesharing erkennbar. Denn auch wenn er selbst das Werk noch nicht vollständig heruntergeladen hat, können andere dieses Werk bzw. Teile davon bereits von ihm herunterladen. Dies geschieht automatisch und auch die Möglichkeit einiger Fileshare-Programme, diesem sogenannten Upload zu widersprechen, funktioniert nicht immer.

Welche Dinge sind urheberrechtlich geschützt?

  • Musikstücke
  • Filme und Serien
  • Hörbücher und eBooks
  • jegliche Arten von kommerzieller Software
  • Computerspiele

Was ist eine Abmahnung? Was ist eine Filesharing Abmahnung?

1. Die Abmahnung

Die Abmahnung ist eine Möglichkeit, rechtliche Auseinandersetzungen ohne Gerichtsverfahren beizulegen. Gerade beim Filesharing wird insbesondere seitens der Musik- und Filmindustrie exzessiv Gebrauch von der Möglichkeit der Abmahnung gemacht. In einem Abmahnschreiben wird von den beauftragten Anwälten aufgeführt, welche konkrete Urheberrechtsverletzung dem Abgemahnten im Rahmen der Abmahnung vorgeworfen wird (Datum, Dateiname, Dateigröße). Die Abgemahnten werden in der Abmahnung aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Es wird gleichzeitig ein Vergleichsangebot zur pauschalisierten Zahlung von Schadensersatz und Anwaltsgebühren in Abhängigkeit von der Anzahl der angebotenen Dateien unterbreitet, wobei diese Forderungen in der Regel pro Abmahnung mehrere tausend Euro betragen.

Einerseits werden als Alternative immer mehr Möglichkeiten kostenpflichtiger Angebote zum legalen Download der Dateien angeboten (iTunes, Amazon, Musicload, etc.), andererseits wird aber weiterhin versucht, die Rechtsverletzungen in Tauschbörsen über Abmahnungen und Gerichtsverfahren (Tauschbörsennutzung) so effektiv wie möglich zu verfolgen.

2. Die Filesharing Abmahnung

Filesharing als solches ist nicht illegal. Dieses Wort bezeichnet nur eine technische Möglichkeit, Dateien online zu tauschen. Selbstverständlich kann man dies auch legal tun. In der Praxis wird regelmäßig das Anbieten (Upload) von urheberrechtlich geschützten Inhalten verfolgt, also das zur Verfügung stellen von Liedern, Filmen oder Software für andere Nutzer. Der Download selbst wird per Filesharing Abmahnung kaum verfolgt.

Das Anbieten von urheberrechtlich geschützten Inhalten ohne Zustimmung der Rechteinhaber (Künstler, Autoren, Plattenfirmen, Rechteverwerter usw.) in Internettauschbörsen ist aber grundsätzlich nicht zulässig und zumeist Grund für eine Abmahnung wegen Filesharing.

Auch die Regelungen zur Privatkopie in § 53 UrhG ändern nichts daran, da diese Ausnahme vom umfassenden Schutz der Urheber auf Filesharing-Fälle nicht anwendbar ist. Ein privater Gebrauch liegt nämlich nur vor, wenn Musikstücke, Software oder Filme im häuslichen Bereich oder im Freundeskreis getauscht werden. Bei Filesharing-Diensten haben aber in der Regel unbegrenzt viele Nutzer Zugang zu den Inhalten.

Eine Filesharing Abmahnung besteht im Kern aus 3 Punkten:

Das Abmahnschreiben: Hier wird dargestellt, welche Rechteinhaber (Plattenfirmen, Filmstudios, Softwarehersteller usw.) die Abmahnkanzlei vertritt, welches Werk von der Filesharing Abmahnung betroffen ist und worin genau die Rechtsverletzung liegt, die dem Abgemahnten vorgeworfen wird.

Kosten der Abmahnung und Schadensersatz: Dann wird dargestellt, dass der Abmahnempfänger die Anwaltskosten der Abmahnung übernehmen muss. Hinzu kommen dann außerdem noch sogenannte Schadensersatzforderungen.

Die Unterlassungserklärung: Oft ist der Filesharing Abmahnung eine Unterlassungserklärung beigefügt, die der Adressat unterschreiben soll. Auch, wenn viele Abmahnempfänger zuerst auf die Kosten schauen, ist diese Unterlassungserklärung der gefährlichste Teil der Abmahnung.

Tipp zum Umgang mit Abmahnkosten: Ob die per Abmahnung geltend gemachten Forderungen berechtigt sind, sollte eine spezialisierte Anwaltskanzlei prüfen. So sind die Kosten einer Filesharing Abmahnung häufig viel zu hoch angesetzt. Schadensersatz müssen viele Abgemahnte überhaupt nicht zahlen, wenn sie beispielsweise nur Anschlussinhaber sind und selbst gar keine Tauschbörsen genutzt haben.

Infografik zu Filesharing Abmahnungen in Deutschland

infografik final komplett

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Was ist eine Unterlassungserklärung?

Fast immer ist dem Abmahnschreiben eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Der Abgemahnte verpflichtet sich im Rahmen einer solchen Unterlassungserklärung der Filesharing Abmahnung, das gerügte Verhalten zu unterlassen. Für den Fall, dass der Abgemahnte hiergegen verstößt, ist die Unterlassungserklärung mit einem Vertragsstrafeversprechen in meist beträchtlicher Höhe (5.100,00 Euro oder höher) für jeden Fall der Zuwiderhandlung versehen. Die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beigefügt ist, wurde von den Abmahnanwälten für Ihre Mandanten verfasst. Die Erklärung soll den Abmahnern den größtmöglichen Nutzen bringen und den Abgemahnten soweit viele Pflichten wie möglich auferlegen.

Die Unterlassungserklärung - Ein fester Bestandteil aller Abmahnschreiben

Es besteht jedoch keine Pflicht des Abgemahnten, exakt diese Unterlassungserklärung auch zu unterschreiben. Ich würde Mandanten in den wenigsten Fällen dazu raten, auf entsprechend vorformulierte Unterlassungserklärungen in der Abmahnung der Gegenseite einzugehen. Diese sollten und können in zahlreichen Punkten (Rechtsverbindlichkeit, Kosten der Abmahnung, Schadensersatzzahlung, zu unterlassendes Verhalten, Höhe der Vertragsstrafe usw.) zu Gunsten des Abgemahnten modifiziert werden, um das finanzielle Risiko zu minimieren.

Wird die geforderte Erklärung unterschrieben, ist das ein Schuldeingeständnis! Dann muss der Abgemahnte die Kosten der Abmahnung und Schadensersatzforderungen bezahlen. Er hat diese Forderungen mit Unterzeichnung der Unterlassungserklärung schließlich anerkannt. Hier kann dem Abmahnungsempfänger dann auch kein Anwalt mehr helfen.

Das Modifizieren einer der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung ist also notwendig, um:

  • kein Schuldeingeständnis abzugeben
  • die Kosten nicht anzuerkennen
  • die Wiederholungsgefahr aber trotzdem auszuräumen
  • keine Gerichtsverfahren zu riskieren

So wehren Sie eine Filesharing-Abmahnung ab:

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Das Prinzip Filesharing in Portalen und Software

Online Filesharing Portale:

  • 4shared.com
  • Megaupload
  • Mediafire.com
  • Filestube.com
  • Rapidshare.com
  • Uploaded.to
  • FileFactory.com

Das Anbieten von Liedern, Spielen oder Filmen über Peer-to-Peer-Tauschbörsen ist ohne Zustimmung der Rechteinhaber immer illegal. In nahezu allen Fällen von Tauschbörsenabmahnungen wird für das Anbieten (Uploaden) eine Filesharing Abmahnung verschickt, nicht für den bloßen Download. In vielen Fällen ist in den Tauschbörsen voreingestellt, dass Lieder, die heruntergeladen werden, dann auch automatisch für andere Nutzer zum Download freigegeben werden. Auch wenn sich viele Nutzer hierüber nicht im Klaren sind, wird so aus einem Download schnell ein illegales "öffentliches zugänglich machen". Dieses Recht steht nach § 19a UrhG aber allein dem Urheber zu. Die Benutzung von Filesharing Software kann schwere Folgen haben.

Filesharing Software: strafrecht1

  • BearShare
  • Limewire
  • Kazaa
  • Shareaza
  • µTorrent
  • BitTorrent
  • eMule
  • jDownloader

Was wird abgemahnt?

Bei Filesharing Abmahnungen werden Urheberrechtsverletzungen abgemahnt. Das betrifft neben illegalem Streaming vor allem illegale Tauschbörsenangebote über Ihren Internetanschluss.

Störerhaftung: Warum werde ich abgemahnt, wenn ich selbst gar nicht gehandelt habe?

Nicht nur die Person, die selbst illegale Filesharing-Angebote genutzt hat, sondern auch der Anschlussinhaber selbst haftet als so genannter "Störer". Und das auch dann, wenn er selbst gar nicht gehandelt hat. Allerdings beschränkt sich die Haftung des Anschlussinhabers dann auf Unterlassung und Anwaltskosten. Schadensersatz muss der Störer nach Ansicht fast aller Gerichte nicht zahlen.

Illustration6

Am häufigsten sind folgende Konstellationen:

Die Kinder haben getauscht, die Eltern werden abgemahnt

Hier ist die Rechtslage aufgrund zahlreicher unterschiedlicher Urteile sehr unübersichtlich. Klar ist, wer nicht selbst gehandelt hat (also die Eltern) muss keinen Schadensersatz zahlen.

Gestritten wir vor allem um 2 Fragen:

1. Wann müssen die Eltern im Rahmen der Störerhaftung die Anwaltskosten zahlen?

Hier gibt es unterschiedliche Urteile. Wenn die Kinder belehrt wurden dann wohl nicht. Ist das nicht der Fall tendieren die Gerichte aktuell dazu, dem Anschlussinhaber die Abmahnkosten (aber nicht den Schadensersatz) aufzuerlegen. Allerdings haben zahlreiche Gerichte auch unterschieden zwischen minderjährigen und volljährigen Kindern. Details dazu finden Sie weiter unten im Kapitel "Filesharing Abmahnung: Ein Ratgeber für Eltern".

2. Müssen die Eltern die Daten der Kinder an die Abmahner heraus geben?

Hier gibt es ein aktuelles Urteil des AG Hamburg (Urteil vom 28.04.2014, Az. 31c C 53/13) das besagt, dass Eltern Ihre Kinder nicht verpetzen müssen.

Ein Mitbewohner in einer Wohngemeinschaft (WGs) hat gehandelt

Auch in WGs sollte der Bewohner, auf dessen Namen der Anschluss läuft, eine Vereinbarung unterschreiben lassen, in der darüber belehrt wird, dass kein illegales Filesharing erlaubt ist. Sonst wird es für den Anschlussinhaber teuer.

Gäste in Ferienwohnungen und Hotels

Auch Hotelbetreiber und Vermieter von Ferienwohnungen sind deshalb gut beraten, alle Gäste darauf hinzuweisen, dass die illegale Internetnutzung untersagt ist. Aus Beweisgründen sollte dies schriftlich, etwa beim Check in erfolgen.

Mitarbeiter haben gehandelt - Filesharing am Arbeitsplatz

Etwas entspannter sieht die Situation für Arbeitgeber aus. Hier haben die Gerichte fast immer entschieden, dass der Arbeitgeber m Rahmen der Störerhaftung nicht für Urheberrechtsverletzungen der Mitarbeiter haften muss.
Urteil des LG München vom 04.10.2007 - 7 O 2827/07

Filesharing Abmahnung: Ein Ratgeber für Eltern

Immer wieder finden Eltern Abmahnungen in ihren Briefkästen, worin Ihnen vorgeworfen wird, eine Urheberrechtsverletzung über eine Tauschbörse begangen zu haben.

Da sie oftmals selbst keine derartigen Programme verwenden, gerät der Verdacht schnell auf die eigenen Kinder, welche den Internetanschluss mitbenutzen. Diese Checkliste will Eltern einen Ratgeber an die Hand geben, wenn deren Kinder illegal Musik oder Videos heruntergeladen haben.

  1. Was ist Filesharing überhaupt? Beim sog. Filesharing werden Musik, Filme und Computerspiele im Internet über sog. Tauschbörsen zum Download angeboten. Zur Nutzung entsprechender Software und dem Download von solchen Daten ist es dabei zwingende Voraussetzung, dass der Nutzer selbst Dateien von Filmen, Musik etc. zur Verfügung stellt.
  2. Welche Filesharing-Programme gibt es? Die am meisten benutzten Filesharing-Programme heißen eDonkey, Gnutella, BitTorrent, eMule, FastTrack und Morpheus. Eine Auflistung weiterer Programme finden Sie hier.
  3. Woran erkenne ich, dass mein Kind Filesharing Nutzer ist? Indiz dafür, dass Ihr Kind Filesharing-Software verwendet, ist, dass sich auf dem Rechner oftmals Dateien mit Begriffen wie "torrent", "emule", "esel"/"donkey" finden. Aber auch ein großes Musik- bzw. Filmarchiv auf der Festplatte kann darauf hinweisen. Schließlich lässt sich dies auch daran erkennen, dass ihr Kind eine bestimmte Filesharing-Software verwendet. In diesem Fall würden Sie eines dieser Symbole auf dem Rechner Ihres Kindes finden.
  4. Ist Filesharing illegal? Grundsätzlich ist die Verwendung von Filesharing-Software zulässig. Anders ist dies nur dann, wenn urheberrechtlich geschützte Werke angeboten oder heruntergeladen werden, ohne dass der Rechteinhaber hierfür seine Zustimmung erteilt hat. In Filesharing Programmen kann jedoch grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass der Rechteinhaber keine Einwilligung erteilt hat.
  5. Was ist der Unterschied zwischen Up- und Download? Beim Filesharing übers Internet muss man zwischen dem Herunterladen einer Datei (Download) und der Verbreitung einer auf dem Computer freigegebenen Datei an andere (Upload) unterscheiden. In rechtlicher Hinsicht ist sowohl der Upload als auch der Download eine Urheberrechtsverletzung, auch wenn in der Praxis eher der Upload verfolgt wird.
  6. Abgemahnt - was tun? Mittels Abmahnung wird eine Person außergerichtlich aufgefordert, die illegal angebotene Datei zu löschen und deren weitere Verbreitung zu unterlassen. Dazu soll er binnen einer bestimmten Frist eine (oftmals vorformulierte) Unterlassungserklärung abgeben. Schließlich wird der abgemahnte Anschlussinhaber aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist die außergerichtlich entstandenen Abmahnkosten zu begleichen. Kommt der Abgemahnte diesen Forderungen nicht nach, schließt sich regelmäßig ein Gerichtsverfahren an, das weitere Kosten zur Folge hat.
  7. Haften Eltern für ihre Kinder? Eltern können allein durch das zur Verfügung stellen eines Internetanschlusses als Störer für die Urheberrechtsverletzungen haften, die ihre Kinder begangen haben. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Eltern ihre Kinder ordnungsgemäß über die Gefahren von Tauschbörsen belehrt haben. In diesem Fall müssen Sie ihre Kinder nicht ständig beaufsichtigen, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor (vgl. BGH - Urteil vom 15.11.2012 - I ZR 74/12 - "Morpheus").
  8. Was können Eltern tun, damit es nicht zu Abmahnungen kommt? Eltern sollten ihre Kinder über die Gefahren der Nutzung von Filesharing-Diensten, insbesondere die juristischen Konsequenzen, aufklären und im Zweifel deren Nutzung vollständig untersagen. Über den jeweiligen Internet-Provider können die Eltern als Anschlussinhaber ermittelt werden. Der Rechteinhaber hat dann einen Anspruch auf Auskunft auf Herausgabe der Adressdaten des jeweiligen Anschlussinhabers.
  9. Legale Alternativen zu Filesharing Plattformen: Eltern sollten ihre Kindern insbesondere auf legale Alternativen zum Filesharing aufmerksam machen. Bei Streaming-Portalen wie kinox.to, auf denen aktuelle Kinofilme angeboten sind, sollten Sie nicht verweisen: hier ist eine abschließende Klärung der Zulässigkeit noch nicht geschehen. Daneben gibt es jedoch eine Menge legaler Alternativen wie z.B. die Mediatheken der TV-Sender oder Streaming-Dienste wie z.B. Watchever (kostenpflichtig). Solche Angebote gibt es auch für Musik, wie z.B. Spotify.
  10. Aktuelle Abmahnwelle im Bereich Streaming: Aktuell wurden massenhaft Nutzer von Streaming-Plattformen abgemahnt. Leider ist die Rechtslage hier aber noch nicht gerichtlich geklärt.

Unterschied zwischen Streamingportalen und Tauschbörsen

Aktuelle Abmahnwelle im Bereich Streaming: Aktuell wurden massenhaft Nutzer von Streaming-Plattformen abgemahnt. Leider ist die Rechtslage hier aber noch nicht gerichtlich geklärt.

Die massenhaften Abmahnungen der Kanzlei Urmann haben gezeigt, dass auch die Nutzer von Streaming-Plattformen Gefahr laufen, abgemahnt zu werden. Auch wenn eine gerichtliche Klärung zur Frage der Urheberrechtsverletzung durch das bloße Ansehen von Streams hier noch aussteht, sollte man sich kurz mit der so genannten Abmahnung Streaming befassen.

Tauschbörsen werden für das sogenannte Filesharing genutzt: Dabei handelt es sich im eine Technik, mit der Dateien vom eigenen PC auf eine Filesharing-Plattform hochgeladen (Upload) und von einem anderen Nutzer wieder heruntergeladen (Download) werden können. Diese Art Austausch von Dateien ist grundsätzlich nicht verboten. Verboten ist nur der Austausch von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musikalben, Filmen, Software und Computerspielen.

Über Streamingportale wie redtube.com können Audio- und Videodateien angehört/gesehen werden, wie etwa bei einem Web-Radio oder Web-TV. Es findet dabei - anders als beim Filesharing - gerade kein Austausch von Dateien von Computer zu Computer statt. Ob auch das Ansehen von Streaming-Portalen rechtswidrig sein kann, ist umstritten. Die meisten Juristen gehen davon aus, dass das nicht der Fall ist.

Häufig gestellte Fragen zu den technischen Aspekten einer Abmahnung

In den zurückliegenden Jahren erfolgten wahre Massenabfragen und Abmahnungen. Die abmahnenden Rechtsanwälte verwiesen dabei auf die technische Beweisführung durch ihre Dienstleister. Diese heißen u.a. DRS, Logistep, Digiprotect, Pro Media oder Evidenzia. Die entwickelte Software durchsucht P2P-Netzwerke im Auftrag der Rechteinhaber nach Urheberverletzungen und dokumentiert diese. Anschließend werden die Daten an die Kanzlei weitergeleitet. Wichtig ist dabei: Die Software erhält bei der Suche ausschließlich die IP-Adresse, welche einen Rechtsverstoß begangen haben soll. Klarnamen sind nicht ersichtlich.

technischer schutz

Was ist eine IP-Adresse?

Durch die IP-Adresse kann eine eindeutige Adressierung von Geräten im Netzwerk festgestellt werden. Die IP-Adresse kann einem Empfänger bzw. einer Gruppe von Empfängern zugeordnet werden. Technisch betrachtet handelt es sich um eine 32- oder 128-stellige Binärzahl.

Das IP-Adressen-System entspricht funktional am ehesten einer Telefonnummer im Telefonnetz.

Woher beschafft sich die Kanzlei meine IP-Adresse?

In der Abmahnung wird konkret von einer Tat unter einer bestimmten IP-Adresse gesprochen. Doch woher besitzt die Kanzlei die IP-Adresse? Zunächst scannt eine Software P2P-Netzwerke nach Urheberrechtsverletzungen und erhält somit auch die IP-Adresse. Diese wird protokolliert und an den jeweiligen Provider mit der Aufforderung geschickt, die Daten zu speichern (sogenannter "Quick-Freeze"). Die Kanzlei erstattet eine Strafanzeige gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft, welche über die IP-Adresse den Anschlussinhaber beim Internetprovider ermittelt. In diese Daten können Anwälte Akteneinsicht nehmen bzw. sie werden sofort an die Rechtsanwälte übermittelt.

Darf mein Internetprovider meine IP-Adresse und Daten überhaupt weitergeben?

In Deutschland werden Anschlussdaten nach sieben Tagen vom Provider gelöscht. Im Zuge staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen sind die Daten jedoch an die Strafermittlungsbehörde weiterzuleiten. Zudem besteht die "Quick Freeze" Möglichkeit. Diese umgehende Sicherung der Daten verhindert eine Löschung der Daten und ermöglicht es einer Strafverfolgungsbehörde, auf IP-Adressen zuzugreifen. Der Provider darf Sie über eine Datenauskunft nicht informieren.

Wie sicher ist die Zuordnung der IP-Adresse zu einem Kontakt?

Durch die Abfrage der Staatsanwaltschaft beim Provider, wird die IP-Adresse ermittelt. Eine Zuordnung ist dabei oftmals nicht fehlerlos möglich. Bei vielen Providern wird bei jeder neuen Einwahl in das Internet eine dynamische IP-Adresse erzeugt. Diese besagt lediglich, dass zu diesem Zeitpunkt der Internetzugang des Providers genutzt wurde. Der exakte Name und die Adresse gehen daraus jedoch nicht hervor.

Wie kann ich mich technisch vor Abmahnungen schützen?

Neben der W-LAN Verschlüsselung existieren noch weitere Möglichkeiten, sich technisch vor Abmahnungen abzusichern. Nach einer Auskunft der Provider an die Strafermittlungsbehörde, entsteht eine ziemlich bizarre Situation. Für den Verdächtigten besteht nun nicht mehr die Möglichkeit, auf die ihn betreffenden Daten selbst zuzugreifen. Logdateien vom Router sind ein probates Mittel, Aktivitäten und genutzte IP-Adressen festzuhalten. Für Juristen haben diese Daten jedoch nur wenig Wert, da sie (theoretisch) einfach zu fälschen sind und "rohe" Logdateien viele Gerichte technisch überfordern.

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Trotzdem macht die Vorlage von Logdateien Sinn und kann im Zweifelsfall die Unschuld bestärken. Viele Router bieten die Möglichkeit die Daten täglich, wöchentlich oder monatlich in eine Textdatei zu schreiben und abzuspeichern. Wahlweise können die AVM Fritzboxen diese Datei auch regelmäßig an eine Mailadresse schicken. Diese Daten enthalten neben IP-Adressen-Zuweisungen auch Transfervolumen und Informationen über angemeldete WLAN-Geräte. Schauen Sie in den Optionen Ihres Routers nach, ob eine solche Funktion verfügbar ist.

Tipp: Diese Logdateien sollten Sie vorsichtshalber etwas länger aufbewahren. Bis zu drei Kalenderjahren können Verstöße abgemahnt werden.

Welche Kosten sind mit einer Filesharing Abmahnung verbunden?

Im Zusammenhang mit den oft allgemein nur als "Abmahnkosten" bezeichneten Geldforderungen lohnt es sich, genauer hinzusehen. Hier gibt es vier verschiedene Punkte, die zudem Kosten der Abmahnung zählen:

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Anwaltskosten: Die Abmahnkosten, die für die abmahnende Anwaltskanzlei anfallen, richten sich nach dem sogenannten Gegenstandswert oder Streitwert. Für die Frage, wieviel ein Filesharing Fall "Wert" ist, gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Jedes Gericht urteilt bei der Bemessung des Streitwerts anders. Deswegen gibt es auch sehr viel Streit um die "angemessene" Höhe in solchen Fällen. In einem zweiten Schritt muss man dann im Rechtsanwaltsvergütunsggesetz (RVG) nachsehen. Dort gibt es dann die aufgeschlüsselten Anwaltskosten abhängig vom jeweiligen Gegenstandswert/ Streitwert.

Einige Beispiele aus der seit 2013 geltende aktuellen Gebührentabelle:

Gegenstandswert bis
Anwaltskosten (1,3 Gebühr)
500 Euro 58,50 Euro
1000 Euro 104,20 Euro
2000 Euro 225,00 Euro
4000 Euro 327,60 Euro
6000 Euro 460,20 Euro
8000 Euro 592,80 Euro
10.000 Euro 785,20 Euro
16.000 Euro 975,00 Euro

Hinzu kommen dann noch ein Auslagenpauschale von 20 Euro und die Mehrwertsteuer.

Die Abmahnungskosten müssen (mit wenigen Ausnahmen) stets vom Anschlussinhaber gezahlt werden, unabhängig davon, ob dieser selbst Internettauschbörsen genutzt hat oder nicht.

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Schadensersatz: Schadensersatz oder Lizenzgebühren muss im Gegensatz zu den Anwaltskosten nur zahlen, wer auch selbst gehandelt hat. Das können die Abmahnenden in der Regel aber nicht prüfen, da im Zuge der Ermittlungen nur eine IP-Adresse bekannt ist, nicht aber die Person des Tauschbörsennutzers. Zudem sind Schadensersatzforderungen bei Tauschbörsenabmahnungen erfahrungsgemäß weder nachgewiesen noch juristisch korrekt beziffert.

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Ermittlungskosten: Oft werden gerade bei Filesharing-Abmahnungen auch noch so genannte Ermittlungsgebühren in Rechnung gestellt. Diese sollen die Kosten abdecken, die den Abmahnern bei der Ermittlung der Daten des Anschlussinhabers über die Provider entstehen. Die Abmahner haben am Anfang nur eine IP-Adresse eines bestimmten Rechners. Damit müssen sie über Auskunftsersuchen (bei der Staatsanwaltschaft oder über die Provider) versuchen, einen Namen und eine Adresse herauszubekommen. Dies lassen sich die Staatsanwaltschaften und Provider bezahlen.

Diese Ermittlungskosten werden dann im Rahmen der Abmahnung in Rechnung gestellt.

Abmahnungen vermeidenDie Vertragsstrafe: Jede Unterlassungserklärung, die einer Abmahnung beigefügt ist, enthält ein so genanntes Vertragsstrafeversprechen. Ohne Vertragsstrafe muss der Abmahner eine Unterlassungserklärung nicht akzeptieren. Hintergrund ist, dass die so genannte Wiederholungsgefahr nur dann ausgeräumt ist, wenn man

  1. verspricht, bestimmte Dingen (wie illegale Dateifreigabe) in Zukunft zu unterlassen und
  2. eine Strafe vereinbart für den Fall, dass man es doch wieder tut.

Dies gilt nicht nur bei einer Abmahnung wegen Filesharing, sondern auch bei allen anderen Abmahnungen, etwa im Wettbewersbrecht. Einfach mit der Rechtsverletzung "aufhören" genügt also nicht. Wichtig ist also, dass bei einer modifizierten Unterlassungserklärung immer eine Vertragsstrafe enthalten sein muss.

Warum liegt die Vertragsstrafe so häufig bei 5001€? Dass in vielen vorgefertigten Unterlassungserklärungen häufig eine Vertragsstrafe von 5001 Euro festgesetzt ist, hat etwas mit der sogenannten gerichtlichen Zuständigkeit zu tun. Ab 5000 Euro Streitwert sind die Landgerichte zuständig, bei geringeren Summen die Amtsgerichte. Da die Landgerichte oft Spezialkammern für Urheberrechtsverletzungen haben und oft mit drei Richtern statt bloß mit einem Richter besetzt sind, wird von den Abmahnern oft diese Summe gewählt, um bei Streitigkeiten vor dem Landgericht verhandeln zu können. Ein anderer Grund ist natürlich, dass eine Vertragsstrafe von über 5.000 Euro nun einmal abschreckender wirkt als eine Vertragsstrafe von 700 Euro.

Bei der Prüfung von Abmahnkosten und Schadensersatz lohnt es sich deshalb, einen spezialisierten Anwalt mit der Überprüfung der Abmahnung zu beauftragen.

Fristen und Verjährung von Filesharing Abmahnungen

1. Fristen

Fristen und Verjährung

Die Fristen zur Abgabe der Unterlassungserklärung und zur Zahlung der geforderten Summen sind oft sehr kurz. Vor allem, wenn Abmahnungen über die Feiertage, die Ferien oder das Wochenende verschickt werden, bleiben oft nur wenige Tage, um zu reagieren.

Kurze Fristen sind bei Abmahnungen allerdings "normal". Im Wettbewerbsrecht sind – je nach Art und Schwere des Rechtsverstoßes - sogar Fristen von wenigen Stunden erlaubt. Bei Filesharing-Abmahnungen wird man es meist mit Fristen von 5-10 Tagen zu tun haben.

Diese kurzen Fristen werden von den Gerichten in fast allen Fällen als ausreichend angesehen. Wichtig ist also: Bleiben Sie ruhig, aber handeln Sie!

2. Verjährung

Irgendwann muss Schluss sein, deshalb gibt es die Verjährung. Das bedeutet, dass Ansprüche - unabhängig davon, ob sie berechtigt sind oder nicht - nach einer bestimmten Zeit nicht mehr geltend gemacht werden können. Es gibt für unterschiedliche Forderungen unterschiedliche Verjährungsfristen, was die Berechnung nicht immer einfach macht.

Verjährung nach 3 oder 10 Jahren? "Normale" Forderungen – also etwa die Abmahnkosten einer Filesharing Abmahnung – verjähren in drei Jahren. Einige Urteile, die dies bestätigen: Amtsgericht Bielefeld, Az. 42 C 368/13 Amtsgericht Kassel, Az. 410 C 625/14 Amtsgericht Düsseldorf Az. 57 C 15659/13 Amtsgericht Frankfurt, Az. 32 C 2305/14

Es gibt aktuell nur ein Urteil, das davon ausgeht, dass die Verjährung hier 10 Jahre beträgt (AG Itzehoe, Az. 92 C 64/14). Diese Auffassung ziehen die Abmahnanwälte aber natürlich nur heran, um darzustellen, dass die Abmahnkosten auch nach 4 oder 5 Jahren noch bezahlt werden müssen.

Wie berechnet sich die Verjährung? Die 3-jährige Verjährungsfrist bedeutet nicht, dass die Ansprüche 3 Jahre ab Datum der Abmahnung verjährt sind, ganz so einfach ist es nicht. Die Frist beginnt am Ende des Jahres zu laufen, in dem der Anspruch entstanden ist. Wenn der Anspruch also im Jahr 2010 entstanden ist, beginnt die Frist Ende 2010 zu laufen. Verjährt ist der Anspruch dann am 31.12.2013.

Hier finden Sie eine Übersicht über die Verjährung der Abmahnungen geordnet nach Jahren:

Abmahnung aus dem Jahren verjähren am 31.12.
2007 2010
2008 2011
2009 2012
2010 2013
2011 2014
2012 2015
2013 2016
2014 2017
2015 2018

Praxis-Tipp: Dass Ansprüche verjährt sind, bedeutet nicht, dass die Abmahnkanzleien diese Ansprüche nicht mehr geltend machen. Mit außergerichtlichen Mahnschreiben werden von den Abmahnern oft auch dann weiter die Abmahnkosten verlangt, wenn die Ansprüche verjährt sind. Auch wenn diese Ansprüche wegen Verjährung nicht vor Gericht durchsetzbar sind, bekommen die abgemahnten außergerichtlich weiterhin Mahnschrieben, in denen Sie aufgefordert werden, die Kosten zu bezahlen. Verjährte Forderungen müssen Sie als Abgemahnter aber nicht zahlen.

Mahnbescheid und Mahnverfahren

Wenn Sie sich mit der Gegenseite nicht über die Kosten einigen konnten, droht bis zu drei Jahre später der Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheides. Gegen den Mahnbescheid können Sie zwei Wochen ab Zustellung Widerspruch einlegen. Dann kann es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen.

Gerichtsverfahren und Unterlassungsklagen

Gerichtsverfahren um den Unterlassungsanspruch (Unterlassungsklagen) sind im diesem Zusammenhang eher selten, aber möglich. Etwa wenn der Abgemahnte keine oder eine zu weit modifizierte Unterlassungserklärung (Mod. UE) abgegeben hat. Gerichtsverfahren um die Abmahnkosten sind häufiger. Es wird aufgrund der Masse der Abmahnungen zwar nur ein kleiner Teil der Betroffenen tatsächlich verklagt, aufgrund der in letzter Zeit verstärkt ergangenen Abmahner-freundlichen Urteile, ist hier aber mit einem Anstieg entsprechender Klagen zu rechnen.

Wie finde ich bei einer Filesharing - Abmahnung den richtigen Anwalt?

Den richtigen Anwalt für die Abwehr einer Filesharing Abmahnung zu finden, ist nicht so einfach. Mit Rechtsanwälten ist es wie mit Ärzten: Es gibt auf der einen Seite die Spezialisten, die sich auf einen kleinen Bereich der Medizin oder des Rechts beschränken. Auf der anderen Seite gibt es die Allgemeinmediziner bzw. die so genannten "Wald- und Wiesen-Anwälte". Diese machen von allem ein bisschen, sind aber bei speziellen Fragen und Problemstellungen oft nicht der richtige Ansprechpartner.

Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen sind aber gleich in 3 Punkten speziell:

  1. Es geht um einstweiligen Rechtsschutz (die Abmahnung)
  2. Es geht um Urheberrechtsverletzungen
  3. Es geht um Internetrecht

Deshalb sollten Sie bei der Suche nach einem spezialisierten Anwalt folgende Punkte prüfen:

  • Ist der Rechtsanwalt bzw. die Kanzlei spezialisiert auf Internetrecht?
  • Hat der Anwalt Erfahrung im Bereich Abmahnung und FIlesharing?
  • Wie viele Abgemahnte hat die Kanzlei bereits wegen Filesharing vertreten?

Spezialisierte Anwälte: Wichtig ist also, dass Sie einen Rechtsanwalt suchen, der über Erfahrung im Bereich Internet, Urheberrecht und Abmahnungen verfügt. Der Anwalt, der Ihnen bisher bei der Regulierung von Unfallschäden oder Ärger mit dem Vermieter geholfen hat, ist im Zweifel nicht der richtige Anwalt, wenn Sie wegen illegaler Tauschbörsennutzung abgemahnt wurden. Wenn es ein guter Rechtsanwalt ist, wird er Ihnen das auch klar mitteilen und an einen spezialisierten Kollegen verweisen.

Fachanwälte: Orientieren können Sie sich auch an den seit einigen Jahren bestehenden Fachanwaltstiteln. Als Fachanwalt muss man nach den 2 Staatsexamen, die jeder Anwalt ablegen muss, einen mehrmonatigen Fachanwaltslehrgang besuchen. Am Ende steht dann eine Fachanwaltsprüfung. Voraussetzung für den Fachanwaltstitel ist dann auch eine gewisse Mange an bearbeiteten Mandanten aus dem jeweiligen Rechtsgebiet. Wenn Sie einen Fachanwalt für IT-Recht oder für gewerblichen Rechtsschutz beauftragen, können Sie zumindest sicher sein, dass der Anwalt sich über mehrere Monate theoretisch und praktisch mit diesem Rechtsbereichen befasst hat.

Anti-Abmahn-Kanzleien: Neben den Abmahnkanzleien gibt es auch Anwaltskanzleien, die sich auf die Abwehr von Filesharing-Abmahnungen spezialisiert haben. Der Vorteil bei solchen Kanzleien liegt auf der Hand: Wenn die Kanzlei schon hunderte Mandanten bei solchen Abmahnungen vertreten hat, ist die notwenige Erfahrung vorhanden. Aufgrund der Erfahrungen bei der Abwehr von Abmahnungen können diese Kanzleien oft kostengünstiger oder zum festen Pauschalpreis abrechnen.


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BGH: Anschlussinhaber haftet bei Abmahnung wegen Filesharing nicht für volljährige Kinder und Familienangehörige

Die Frage, ob der Anschlussinhaber für illegales Filesharing von Kindern und Haushaltsmitgliedern haftet, führte in den letzten Jahren immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten. Nun hat der BGH aktuell entschieden, ob ein Anschlussinhaber für illegales Filesharing haftet, wenn dieses nicht durch ihn selbst, sondern durch ein volljähriges Familienmitglied erfolgt ist.

Was war passiert?

Ein Anschlussinhaber war bereits im Juni 2006 abmahnt worden, weil angeblich über seinen Anschluss an einem Tag knapp 4.000 urheberrechtlich geschützte Musikdateien über eine Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht worden waren. Der abgemahnte Anschlussinhaber gab zwar eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, weigerte sich jedoch, die geltend gemachten Kosten für die Abmahnung zu begleichen.

Nach Auffassung des Anschlussinhabers war er für die Rechtsverletzung nicht verantwortlich, sondern sein seinerzeit 20-jähriger Stiefsohn habe die Tat begangen. Bei der polizeilichen Vernehmung räumte der Stiefsohn die entsprechenden Handlungen ebenfalls ein. Dennoch klagten die Rechteinhaber auf Erstattung der Abmahnkosten und bekamen zunächst in vollem Umfang vor dem Landgericht Köln Recht (Urteil vom 24.11.2010, Az. 20 O 202/10).

Auch die vom Anschlussinhaber eingelegte Berufung führte lediglich zu einer geringfügigen Verringerung der zu zahlenden Abmahnkosten (OLG Köln, Urteil vom 22.07.2011, Az. 6 U 208/10) Die beiden Instanzen begründeten ihre Entscheidung unter anderem damit, dass der Anschlussinhaber seinen (wohlgemerkt volljährigen!) Sohn nicht ausreichend darüber belehrt hätte, dass über den Internetanschluss keinerlei Urheberrechtsverletzungen begangen werden dürften.

Bundesgerichtshof entscheidet zugunsten des Abgemahnten

Mit Urteil vom 8.1.2014 hatte sich nun der Bundesgerichtshof mit der Angelegenheit zu befassen – und wies die Klage der Rechteinhaber letztlich ab. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes liegt keine Störerhaftung des Anschlussinhabers vor. Insbesondere durfte der Internetanschluss seinem volljährigen Kind auch ohne vorherige Belehrung oder Kontrolle überlassen werden, sofern der Anschlussinhaber keine Anlasspunkte für Rechtsverletzungen annehmen musste.

In einer Pressemitteilung vom Bundesgerichtshof wird dies wie folgt begründet:

"Im Blick auf das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Familienangehörigen und die Eigenverantwortung von Volljährigen darf der Anschlussinhaber einem volljährigen Familienangehörigen seinen Internetanschluss überlassen, ohne diesen belehren oder überwachen zu müssen; erst wenn der Anschlussinhaber – etwa aufgrund einer Abmahnung – konkreten Anlass für die Befürchtung hat, dass der volljährige Familienangehörige den Internetanschluss für Rechtsverletzungen missbraucht, hat er die zur Verhinderung von Rechtsverletzungen erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen."

Achtung: Das Urteil des BGH ist aus Sicht der Eltern (diese sind meist die Anschlussinhaber) zu begrüßen. Andererseits besteht dann natürlich das Problem, dass das volljährige Kind für die Rechtsverletzung haftet. Im Ergebnis entfällt die Haftung also nicht, sondern verlagert sich lediglich.

Anschlussinhaber, die ebenfalls eine Abmahnung erhalten haben, sollten im Zweifelsfall bei einem auf Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, inwieweit das Urteil des BGH die eigene Verteidigung gegen eine Abmahnung unterstützen könnte.

Welche Kanzleien mahnen auch in Filesharing Fällen ab?

In der folgenden Tabelle möchten wir Ihnen einige Beispiele für aktuelle Filesharing Abmahnungen aufzeigen. Des Weiteren können Sie für jede der genannten Kanzleien ein Mandanten-Beispiel in der Tabelle einsehen:

Beispiele Musik Filme Serien Spiele Mandanten
Kanzlei Rasch Rechtsanwälte Justin Bieber Believe -- -- -- Universal Music Group
Waldorf Frommer Rechtsanwälte -- Der Hobbit New Girl -- Warner Bros. Entertainment GmbH

Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte

-- -- -- Risen 2: Dark Waters Koch Media GmbH

FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Glasperlenspiel
Echt
Son of No One -- -- MIG Film GmbH

Nümann + Lang Rechtsanwälte

Future Trance Vol. 50 -- -- -- Zooland Music GmbH

 

Abmahnungen der Musik- und Filmindustrie werden in Filesharing-Fällen zehntausendfach ausgesprochen. Hier finden Sie eine Übersicht über Anwaltskanzleien, die häufig in Filesharing-Fällen tätig sind.

Aktuelle Abmahnungen ausgewählter Kanzleien

Automata Productions Inc. lässt durch die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft "Automata" abmahnen

Im echten Leben sind sie längst getrennt, auf der Leinwand spielen sie noch einmal Seite an Seite - Antonio Banderas und Melanie Griffith sind die Stars in dem Sci-Fi-Thriller "Automata".

Mit der Zahlung eines pauschalen Betrags von € 980,00 mahnt die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft im Auftrag der Automata Productions Inc. nun diejenigen ab, die den Film im Internet streamen.

"Kidnapping Freddy Heineken"-Zuschauer werden von Sasse & Partner abgemahnt

Wer sich "Kidnapping Freddy Heineken" statt im Kino, lieber zu Hause angucken möchte, muss jetzt mit Abmahnschreiben der Kanzlei Sasse & Partner rechnen.

Die Kanzlei mahnt im Auftrag der Splendid Film GmbH das britisch-niederländische Krimi-Drama aus dem Jahre 2014 ab, das eher schlechte Kritiken bekommen hat. Sie fordern die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 800,00€.

Abmahnung "Monsieur Claude und seine Töchter" durch Kanzlei rka 25.06.15

Die Hamburger Kanzlei rka versendete vor kurzem Abmahnungen wegen des Films "Monsieur Claude und seine Töchter" im Auftrag der Neue Visionen Filmverleih GmbH. Die multikulturelle französische Komödie, in der es um einen Vater, seine drei Töchter und ihre Männer geht, lief viele Wochen im Kino. Wer es jedoch nicht geschafft hat, den Film dort zu gucken, könnte schon bald eine Abmahnung der Kanzlei in Höhe von 900,00€ bekommen.

Abmahnungen durch Kanzlei Fareds an Musikstück 01.07.15

Er ist einer der Senkrechtstarter der letzten Jahre und noch dazu einer der jüngsten DJs - Martin Garrix. Doch nun wird sein Song "Don't Look Down" im Auftrag der Spinnin Records BV durch die Kanzlei Fareds mit einer Geldforderung von 389,50€ abgemahnt. Nutzer sollen das Musikstück in einer Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht haben.

Abmahnung für FKCLUB - "The Strange Art" durch Daniel Sebastian 05.07.15

Der Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt aktuell das Verbreiten eines Songs aus dem Spiel "Grand Theft Auto V2" mit einer pauschalen Abgeltung von 600,00€ ab. Dabei geht es um den Song „The Strange Art“ von FKCLUB, der auf der illegalen Version des PC Spiels enthalten ist. Wer das Spiel also im Internet verbreitet, dem könnte eine Abmahnung bevorstehen.

Abmahnungen wegen "Still Alice - Mein Leben ohne Gestern" durch Sasse & Partner 16.07.15

Das oscarprämierte Filmdrama "Still Alice - Mein Leben ohne Gestern", in dem es um eine an Alzheimer erkrankte Frau, gespielt von Julianne Moore, und das Leben mit der Krankheit geht, läuft immer noch vereinzelt in den deutschen Kinos. Doch schon kurze Zeit nach Kinostart wurde der Film auf gängigen

Streaming-Seiten veröffentlicht. Wer sich den Film dort anschaut, könnte schon bald eine Abmahnung der Kanzlei Sasse & Partner mit einer Forderung von 815,00€ im Briefkasten haben.

Abmahnung "Black Sails" durch Kanzlei WeSaveYourCopyRights 28.07.15

Ganz aktuell mahnt die Frankfurter Kanzlei WeSaveYourCopyRights die US-amerikanische Abenteuerserie "Black Sails" ab. Eine Serie, die von Piraten und der Vorgeschichte des Romans "die Schatzinsel" handelt. Im Auftrag für den Rechteinhaber Crystalis Entertainment UG werden Zahlungsaufforderung in Höhe von 850,00€ an Nutzer verschickt.

Danae-Musikfans von "Kontor House of House Vol. 21 - The Summer Edition" werden von RA Daniel Sebastian abgemahnt 10.08.15

Erneut mahnt der Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH Personen ab, die sich Musik im Internet herunterladen und somit zum erneuten Download anbieten. Konkret geht es dabei um das Musikwerk "Kontor House of House Vol. 21 - The Summer Edition", das im Mai 2015 veröffentlicht wurde. Der Betroffene wird aufgefordert, Gebühren und Kosten von 2.400,00€ zu erstatten.

Rechtsanwalt Daniel Sebastian verschickt Abmahnungen wegen "538 Dance Smash Vol.1" 11.08.15

Rechtsanwalt Daniel Sebastian fordert einen Betrag von über 1.000 € für eine angebliche Urheberrechtsverletzung an dem Werk "538 Dance Smash Vol.1". Betroffene sollen einzelne Musikstücke von diesem Werk herunterladen und somit anderen Nutzern zum Download angeboten haben.

Tele München Fernweh GmbH + Co Produktionsgesellschaft lässt "Nightcrawler" abmahnen 11.08.15

Die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft lässt momentan durch die Kanzlei Waldorf Frommer Nutzer des Filmwerkes "Nightcrawler" abmahnen. In dem 2014 erschienenen Film mit Jake Gyllenhaal geht es einen Mann, der um jeden Preis versucht erfolgreich in einem Job zu sein. Die Kanzlei mahnt die angebliche Urheberrechtsverletzung an diesem Film mit Kosten von 815,00€ ab.

Abmahnungen Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH 12.08.15

Im Auftrag der DigiRights Administration GmbH mahnt der Rechtsanwalt Daniel Sebastian dutzende Nutzer von Musiktiteln im Internet ab. Konkret geht es dabei um Musikwerke mit vielen verschiedenen Interpreten (Compilations), wie "Future Trance" oder "German TOP 100". Die Abmahnungen werden versendet, weil den Betroffenen vorgeworfen wird, sie hätten Songs über Portale wie Emule, BitTorrent oder ähnliche hochgeladen und so anderen zum Download angeboten.

Abmahnungen Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH 12.08.15

Im Auftrag der DigiRights Administration GmbH mahnt der Rechtsanwalt Daniel Sebastian dutzende Nutzer von Musiktiteln im Internet ab. Konkret geht es dabei um Musikwerke mit vielen verschiedenen Interpreten (Compilations), wie "Future Trance" oder "German TOP 100". Die Abmahnungen werden versendet, weil den Betroffenen vorgeworfen wird, sie hätten Songs über Portale wie Emule, BitTorrent oder ähnliche hochgeladen und so anderen zum Download angeboten.

Daniel Sebastian mahnt Nutzer von "About: Berlin Vol:10" ab 20.08.15

Für den Rechteinhaber mahnt Rechtsanwalt Daniel Sebastian momentan das Musikwerk "About: Berlin Vol:10" ab. Dabei wird Betroffenen vorgeworfen, dass sie den Chartcontainer im Internet heruntergeladen haben und somit gleichzeitig öffentlich zugänglich machen. Das würde jedoch das Urheberrecht des Rechteinhabers verletzen. Der Berliner Rechtsanwalt fordert von den Nutzern eine Zahlung von 800,00€.

Fareds Abmahnungen wegen "Skin Trade" 21.08.15

"Skin Trade" ist ein US-amerikanischer Film, der von einem Polizisten handelt, der gegen eine russische Familie vorgeht, die Menschenhandel betreibt. Der Thriller von 2015 wird nun durch die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH abgemahnt. Die Abgemahnten werden aufgefordert, einen Abgeltungsbetrag von 980,00€ zu zahlen.

Elite Film AG lässt "Northmen - A Viking Saga" abmahnen 21.08.15

Zu Opfern der Abmahnungen durch die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft werden momentan Nutzer des 2014 erschienenen Films "Northmen - A Viking Saga". Der historische Actionfilm, bei dem es um eine Wikingergruppe geht, die auf dem Weg zu einer Insel mit Goldschätzen ist, wird im Auftrag der Elite Film AG abgemahnt. Die Kanzlei fordert für die angebliche Urheberrechtsverletzung einen Betrag von 980,00€.

RA Daniel Sebastian mahnt Compilations ab - "Dance Smash Hits of the Year 2014" 27.08.15

Wiedermal mahnt der Rechtsanwalt Daniel Sebastian für seine Mandanten angebliche Urheberrechtsverletzungen ab. Dabei geht es erneut um einen sogenannten Chartcontainer, der viele verschiede Songs von verschiedenen Künstlern beinhaltet. Konkret steht das Werk "Dance Smash Hits of the Year 2014" im Mittelpunkt. Die Kanzlei fordert im vorliegenden Fall einen pauschalen Abgeltungsbetrag von 1.400,00€.

Daniel Sebastian mahnt erneut Musikwerk ab - "Kontor - Sunset Chill (2015)" 31.08.15

Der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt erneut wegen der Musiksammlung "Kontor - Sunset Chill (2015)" ab. Bei dem Werk handelt es sich um eine Sammlung von drei CDs, die mit Songs unterschiedlicher Künstler bespielt sind. Daniel Sebastian mahnt dabei für den Rechteinhaber DigiRights Administration GmbH ab und fordert einen Abgeltungsbetrag von 600,00€.

Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mahnt "Barely Lethal" ab 09.09.15

Von der Kanzlei Fareds wird aktuell der Film "Secret Agency - Barely Lethal" im Auftrag ihrer Mandantschaft Elite Film abgemahnt. Der Actionfilm von 2014 handelt von einem jungen Mädchen, das als Auftragskillerin arbeitet und nun ein normales Teenagerleben führen will. Die Betroffenen sollen einen Abgeltungsbeitrag von 980,00€ zahlen.

"For Your Eyes Only" durch Kanzlei Fareds abgemahnt 12.09.15

Im Namen der Firma Malibu Media LLC mahnt die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft den Film "For Your Eyes Only" ab. Den Betroffenen wird durch die Kanzlei vorgeworfen, dass sie das Filmwerk im Internet zum Anschauen heruntergeladen und somit automatisch Anderen erneut zum Download angeboten haben. Die Kanzlei fordert die Abgemahnten auf, einen pauschalen Abgeltungsbetrag von 735,00€ zu zahlen.

Abmahnung der Kanzlei rka wegen "Stronghold Crusader 2" 15.09.15

Im Auftrag des Rechteinhabers der Koch Media GmbH verschickt die Kanzlei rka aktuell erneut Abmahnungen wegen eines Computerspiels. Das mittelalterliche Taktikspiel ist die Fortsetzung des sehr erfolgreichen 13 Jahre alten Debuts. Spieler, die dieses Strategiespiel illegal heruntergeladen haben und somit öffentlich zugänglich machen, werden aufgefordert, einen Betrag von 800,00€ zu zahlen.

Daniel Sebastian mahnt "The Grey - Original Soundtrack" ab 17.09.15

Die DigiRights Administration GmbH lässt aktuell das Musikwerk "The Grey - Original Soundtrack" durch den Anwalt Daniel Sebastian abmahnen. Bei dem Soundtrack handelt es sich um das Musikstück zu dem Abenteuerfilm "The Grey - Unter Wölfen". Um die Ansprüche der Kanzlei abzuwenden fordert diese die Zahlung von 600,00€ als pauschale Abgeltung.

Abmahnungen wegen "Stole The Show" durch Daniel Sebastian 14.09.15

Im Auftrag des Rechteinhabers mahnt der Rechtsanwalt Daniel Sebastian momentan das Musikwerk „Stole The Show“ von dem DJ Kygo und Parson James. Den Betroffenen wird dabei vorgeworfen das Lied durch herunterladen z.B. eines Musik-Samplers, der "Stole The Show" beinhaltet, das Lied gleichzeitig auch im Internet verbreitet zu haben. Die Abgemahnten werden zu einer Zahlung von 600,00€ aufgefordert.

"Tomorrowland 2015 - The Secret Kingdom of Melodia" durch Daniel Sebastian abgemahnt 24.09.15

Der Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt aktuell das Musikwerk "Tomorrowland - The Secret Kingdom of Melodia" ab. Dabei werden die Rechte der DigiRights Administration GmbH durchgesetzt und Urheberrechtsverletzungen an zahlreichen Liedern der 3-CD-Sammlung verfolgt. Daniel Sebastian fordert die Abgemahnten dazu auf, eine Zahlung in Höhe von 1600,00€ zu entrichten.

Abmahnung wegen "Das erstaunliche Leben des Walter Mitty" 25.09.15

Im Auftrag der Twentieth Fox Home Entertainment Germany GmbH mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer das Filmwerk "Das erstaunliche Leben des Walter Mitty" ab. Bei dem Film handelt es sich um ein Komödien-Drama, das auf der Kurzgeschichte "Walter Mittys Geheimleben" von James Thurber basiert. Betroffene werden aufgefordert einen pauschalen Schadensersatzbetrag von 815,00€ zu zahlen.

Abmahnung durch Sasse & Partner an David Gilmours "Rattle That Lock" 02.10.15

Die Kanzlei Sasse & Partner mahnt aktuell im Namen des Rechteinhabers David Gilmour Music LTD dessen Musikwerk ab. Im Konkreten handelt es sich um sein kürzlich erschienenes Werk "Rattle That Lock". Wer sich das Stück im Internet illegal heruntergeladen hat und somit (wenn auch unbewusst) öffentlich zugänglich macht, muss mit einer Schadensersatzzahlung von mehreren hundert Euro rechnen.

Fareds Abmahnung wegen Martin Solveig & GTAs "Intoxicated" 03.10.15

Im Auftrag des Rechteinhabers der Spinnin' Records BV mahnt die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH momentan das Musikwerk "Intoxicated" ab. Das Lied stammt aus der Feder des französischen House-DJs und Produzenten Martin Solveig und der Band GTA und wurde in diesem Jahr veröffentlicht. Die Kanzlei fordert die Abgemahnten auf, einen Entschädigungsbetrag in Höhe von 389,50€ zu zahlen.

Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt Aviciis "Hey Brother" ab 04.10.15

Im Auftrag der DigiRights Administration GmbH verfolgt der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian aktuell Urheberrechtsverletzungen an dem 2013 erschienenen Song "Hey Brother" des schwedischen DJs Avicii. Wer den Titel im Internet heruntergeladen hat und somit für Andere bereitstellt muss mit einer Abmahnung samt Zahlungsaufforderung in Höhe von üblicherweise 600,00€ rechnen.

Yussof Sarwari mahnt Erotikfilme für G&G Media Foto-Film GmbH ab 11.10.15

Als Rechteinhaber hat die Firma G&G Media Foto-Film GmbH die Kanzlei Yussof Sarwari beauftragt, ihre Urheberrechte durchzusetzen. Hauptsächlich geht es dabei um verschiedene Erotikfilme (z.B. "Hemmungslose deutsche Hausfrauen"), die von den Abgemahnten im Internet öffentlich zugänglich gemacht worden sein sollen. Wer als Anschlussinhaber bei der Urheberrechtsverletzung ermittelt wird, wird aufgefordert, einen pauschalen Vergleichsbeitrag in Höhe von 650,00€ zu zahlen.

RKA Rechtsanwälte Abmahnung wegen "Goat Simulator" 13.10.15

Aktuell wird das Computerspiel "Goat Simulator" im Namen der Koch Media GmbH von den RKA Rechtsanwälten abgemahnt. In dem Spaßspiel geht es, wie der Name schon vermuten lässt, um eine Ziege, die mit Hilfe des Spielers durch die Welt geführt wird. Die Abgemahnten sollen das Spiel angeblich für Dritte im Internet zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht haben, was eine Urheberrechtsverletzung darstellt und von der Kanzlei mit einer Zahlungsaufforderung von 800,00€ abgemahnt wird.

Sasse Rechtsanwälte Abmahnung wegen "The Walking Dead - Herrsche" 13.10.15

Aktuell wird im Namen der WVG Medien GmbH die Urheberrechtsverletzung an der Serie "The Walking Dead" von der Kanzlei Sasse rechtlich verfolgt. Speziell geht es dabei um die Folge 16 der 5.Staffel - "Herrsche". Wer sich die Folge der Zombieserie im Internet illegal heruntergeladen hat und somit öffentlich zugänglich macht, wird zu einer Aufwands- und Schadensersatzzahlung in Höhe von 1.467,00€ aufgefordert.

"Pay the Ghost" von Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH abgemahnt 19.10.15

Im Auftrag des Rechteinhabers mahnt die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH momentan das Filmwerk "Pay the Ghost" aus diesem Jahr ab. In dem Thriller mit Nicolas Cage geht es um einen Vater, der vergeblich versucht, seinen auf einer Halloween-Parade verloren gegangenen Sohn wiederzufinden. Die Urheberrechtsverletzung durch die öffentliche Verbreitung des Films wird mit einem pauschalen Abgeltungsbetrag von 835,00€ abgemahnt.

Daniel Sebastian Abmahnung wegen ,"Mega Hits Summer 2015" 20.10.15

Im Auftrag der DigiRights Administration GmbH mahnt der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian erneut Chartcontainer ab. Aktuell ist das Musikwerk ,,Mega Hits Summer 2015" betroffen. Die Abgemahnten werden auf Grund der Urheberrechtsverletzung an dem Musikwerk zu der Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 1.200,00€ aufgefordert.

Daniel Sebastian mahnt ,"Bravo Hits Vol.90" ab 20.10.15

Mit einer Forderung in Höhe von 1.200,00€ mahnt der Rechtsanwalt Daniel Sebastian wieder einmal Musikwerke ab. Im Auftrag der DigiRights Administration GmbH werden dabei Urheberrechtsverletzungen an dem Chartcontainer ,,Bravo Hits Vol.90" verfolgt. Das Werk beinhaltet Songs von verschiedenen Musikern wie z.B. Lost Frequencies und Chris Brown.

"Surrender to Seduction" durch Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH abgemahnt 26.10.15

Im Auftrag des Rechteinhabers, der Malibu Media LLC, mahnt die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aktuell "Surrender to Seduction" ab. Bei dem Werk handelt es sich um einen Film aus dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung. Auch wenn der zu zahlende Betrag für die Urheberrechtsverletzung nicht feststeht, kann man von mehreren hundert Euro ausgehen.

Fareds - Abmahnung wegen Pornofilmen 27.10.15

Im Auftrag der Echo Alpha Inc. dba EA Productions/Evil Angel werden aktuell verschiedene Pornofilme abgemahnt, unter anderem "Jizz My Glasses". Die abmahnende Kanzlei ist dabei die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Es ist damit zu rechnen, dass die Abgeltungsforderungen eine Höhe von 735,00€ betragen.

"Der Marsianer - Rettet Mark Watney" – Abmahnung 06.11.15

Im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wird derzeit der Film "Der Marsianer - Rettet Mark Watney" von der Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt. Der Science-Fiction-Film mit Matt Damon handelt von einem Astronauten, der durch ein Versehen von seiner Crew auf dem Mars zurückgelassen wird und fortan um sein Leben und das Zurückkehren auf die Erde kämpft. Die Abgemahnten werden aufgefordert, einen Vergleichsbetrag in Höhe von 815,00€ zu zahlen.

"Make Love To Me" Abmahnung der Kanzlei Fareds 07.11.15

Im Namen der Malibu Media LLC wird momentan das Filmwerk "Make Love To Me" abgemahnt. Abgemahnt wird, wer durch das illegale Herunterladen des Erotikfilms automatisch anderen den Streifen zum Download anbietet und somit öffentlich verbreitet. Die Forderung der Kanzlei für die Urheberrechtsverletzung liegt bei einem Wert von 735,00€.

Daniel Sebastian mahnt "Fitness Hits Vol.1" ab 09.11.15

Das Musikwerk "Fitness Hits Vol.1" wird aktuell von dem Rechtsanwalt Daniel Sebastian abgemahnt. Auf dem Sampler befinden sich Club-Songs und verschiedene Remixe, die zum Sport animieren sollen. Im Auftrag des Rechteinhabers werden die Betroffenen aufgefordert, einen pauschalen Vergleichsbetrag von 1000,00€ zu zahlen.

Fareds - Abmahnung wegen "The Cobbler" 11.11.15

Die Cobbler Nevada LLC lässt aktuell Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk "The Cobbler" durch die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH abmahnen. Die Komödie handelt von einem Schuhmacher, der in das Leben seiner Kunden hineinschlüpfen kann, in dem er die jeweiligen Schuhe trägt. Den Abgemahnten wird nahegelegt, zur Beilegung der Urheberrechtsverletzung, einen Vergleichsbetrag in Höhe von 980,00€ zu zahlen.

"Euro Truck Simulator 2" - Abmahnung von Nimrod 17.11.15

Die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte Bockslaff Scheffen mahnt aktuell im Auftrag der Astragon Sales & Services GmbH Computerspiele ab. Dabei handelt es sich unter anderem um das Spiel "Euro Truck Simulator 2", bei dem es, wie der Titel andeuten lässt, um das virtuelle Truck-Fahren geht. Die Abgemahnten werden von der Kanzlei aufgefordert, einen pauschalen Vergleichsbeitrag in Höhe von 850,00€ für die Urheberrechtsverletzung zu zahlen.

"Fear The Walking Dead - Not Fade Away" Abmahnung durch Sasse & Partner 17.11.15

Die Kanzlei Sasse & Partner verfolgt im Namen der Splendid Film GmbH Urheberrechtsverletzungen an der Serie "Fear The Walking Dead", speziell die Folge "Not Fade Away", sowie vereinzelte weitere Folgen der ersten Staffel. Die Serie ist ein Spin-off (Ableger) der erfolgreichen US-Horrorserie "The Walking Dead". Im Zuge der Abmahnung wird der Abgemahnte aufgefordert, einen Pauschalbetrag von 800,00€ zu zahlen.

Daniel Sebastian Abmahnung wegen "UK Top 40 Single Charts" 25.11.15

Im Namen der DigiRights Administration GmbH mahnt der Rechtsanwalt Daniel Sebastian einzelne Lieder des Musikstücks "UK Top 40 Single Charts" ab. Das Album enthält die aktuellsten und beliebtesten 40 Songs der UK, Gegenstand der Abmahnung sind "Firestone" von Kygo und Conrad Sewell, "Are You With Me" und "Reality" von Lost Frequencies, sowie "Easy Love" von Sigala. Die Abgemahnten werden aufgefordert einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 1.200,00€ zu zahlen.

Fareds - Abmahnung wegen pornografischer Filme 14.12.15

Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mahnt aktuell erneut Urheberrechtsverletzungen an pornografischen Filmwerken ab. Dieses Mal erfolgen die Abmahnungen im Namen der M.I.C.M. Mircom International Content Management & Consulting LTD. Die Kanzlei fordert von denjenigen, die die Filme im Internet zum Download angeboten haben und somit öffentlich zugänglich machen, die Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 735,00€.

"Hallo Welt" von Max Herre abgemahnt 14.12.15

Im Namen der Universal Music GmbH mahnt die Kanzlei Rasch zur Zeit Urheberrechtsverletzungen an dem Musikwerk "Hallo Welt" von Max Herre ab. Das Album des Deutschrappers und Singer-Songwriters ist im August 2012 erschienen und sofort auf Platz 1 der Album Charts eingestiegen. Von den Abgemahnten wird eine pauschale Abgeltungszahlung in Höhe von 1.200,00€ gefordert.

Gerichtsverfahren wegen "Dead Island"- Abmahnungen durch rka 07.01.16

Wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Computerspiel "Dead Island" lies die Koch Media GmbH Nutzer durch die Kanzlei rka abmahnen. Diese Abmahnungen enden nun teilweise in Gerichtsverfahren, abgemahnt wird wegen des Spiels jedoch weiterhin. Durch die Abmahnung wird der Nutzer aufgefordert, einen Betrag von 1.500,00€ als pauschale Entschädigung zu zahlen.

Abmahnung pornografischer Filme durch Kanzlei Sarwari 10.01.16

Im Auftrag der Asteria Media SL sowie der G & G Media Foto-Film GmbH mahnt die Kanzlei von Rechtsanwalt Yussof Sarwari erneut Filme mit pornografischen Inhalten ab. Die genauen Titel sind nicht bekannt, jedoch handelt es sich bei den Rechteinhabern um zahlreiche Produzenten von Filmen der sogenannten Erwachsenen-Unterhaltung. Die Nutzer solcher Filme werden von der Kanzlei aufgefordert, einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 650,00€ zu zahlen.

"Alien: Isolation I"- Abmahnung durch RKA Rechtsanwälte 15.01.16

Im Auftrag der Koch Media GmbH mahnt die Kanzlei RKA das Überlebens-Horror-Computerspiel "Alien: Isolation I" ab. Das Werk, das auf dem Film "Alien - Das unheimliche Wesen aus einer fremden Welt" basiert, spielt auf einer Raumstation, auf der sich eine außerirdische Gestalt befindet, die es zu bekämpfen gilt. Die Abgemahnten werden aufgefordert einen Vergleichsbetrag in Höhe von 800,00€ zu zahlen.

Sasse und Partner- Abmahnung wegen "Bootlegs" 25.01.16

Die Kanzlei Sasse und Partner mahnt im Auftrag verschiedener Rechteinhaber sog. Bootlegs ab. Dies sind Tonaufnahmen wie z.B. Live- Mitschnitte von Auftritten, die inoffiziell verbreitet werden. Dazu zählen unter anderem Werke von Mötley Crüe, Pink Floyd, Iron Maiden und Genesis. Die genaue Höhe der Kosten für den Abgemahnten bestimmen sich je nachdem wie viele Lieder abgemahnt werden, sie liegt aber selten unter 650,00€.

"Risen 2"-Abmahnung durch rka 14.01.16

Im Auftrag der Koch Media GmbH mahnt die Kanzlei rka das Konsolenspiel "Risen 2" ab. Das Fantasy-Rollenspiel handelt von einem Helden, der auf verschiedenen Inseln Waffen gegen mysteriöse Kreaturen finden muss. Die Abmahnung fordert zu der Bezahlung einer Vergleichssumme in Höhe von 800,00€ auf.

Nimrod-Abmahnung wegen "Astragon-Spintires Offroad Truck-Simulator" 26.01.16

Das Computerspiel "Astragon-Spintires Offroad Truck-Simulator" ist Mittelpunkt einer Vielzahl von Abmahnungen der Nimrod Rechtsanwälte. Im Auftrag der Astragon Sales und Services GmbH werden Diejenigen abgemahnt, die sich das Spiel rechtswidrig im Internet heruntergeladen haben und somit automatisch Dritten zum Download anbieten. Die Abgemahnten werden aufgefordert einen Vergleichsbetrag in Höhe von 850,00€ zu zahlen.

"The Walking Dead"- Abmahnungen durch Sasse & Partner (Folgen der 6. Staffel) 03.02.16

Im Auftrag der WVG Medien GmbH werden Folgen der Serie "The Walking Dead" von der Kanzlei Sasse & Partner abgemahnt. Speziell geht es um die ersten acht Folgen der 6. Staffel der beliebten Horror-Serie. Die Kanzlei fordert die Abgemahnten auf pro Folge einen Vergleichsbetrag in Höhe von 800,00€ zu zahlen.

"Momentum" - Abmahnung im Auftrag der Universum Film GmbH 17.02.16

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Universum Film GmbH das Filmwerk "Momentum" ab. Dabei handelt es sich um einen Thriller, bei dem eine ehemalige Diebin vor Kopfgeldjägern, die wegen eines verschwundenen USB-Sticks mit brisanten Informationen auf sie angesetzt wurden, flüchtet. Die Abgemahnten werden dazu aufgefordert für die begangene Urheberrechtsverletzung einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00€ zu zahlen.

Abmahnung durch Yussof Sarwari wegen "Erotikstar – Anna das Busenwunder" 18.02.16

Im Auftrag der G&G Media GmbH mahnt der Rechtsanwalt Yussof Sarwari Filme mit erotischem Inhalt ab. Aktuell steht dabei das Werk "Erotikstar – Anna das Busenwunder" im Mittelpunkt. Die Abgemahnten werden zu der Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 650,00€ aufgefordert.

"Ash vs. Evil Dead"- Abmahnung durch WeSaveYourCopyRights 25.02.16

Im Namen der Crystalis Entertainment UG mahnt die Kanzlei WeSaveYourCopyRights die Serie "Ash vs. Evil Dead" ab. Die Comedy-Horror-Serie handelt von dem Hauptdarsteller des Films "The Evil Dead", der 30 Jahre nach den Ereignissen des Films erneut gegen Dämonen ankämpfen muss, um die Menschheit vor dem Tod zu bewahren. Den Abgemahnten wird eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 850,00€ auferlegt.

Gesetz gegen Abmahnwahn

In den Medien wird häufig das Schlagwort: "Abmahnwahn" verwendet, oft im Zusammenhang mit dem so genannten "Gesetz gegen Abmahnwahn", das im Juni 2013 vom Bundestag beschlossen wurde. Diese auch als "Anti-Abzock-Gesetz" bezeichneten Regelungen heissen eigentlich "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken". Geregelt werden hier klassische Abzockergeschäfte im Bereich Inkasso und Telefonwesen, aber auch der Bereich der Abmahnungen soll reguliert werden. Dadurch sollen die Abmahnkosten bei einer Abmahnung wegen privater Urheberrechtsverletzungen auf eine Summe von 155,30 Euro beschränkt werden.

Dass dieses Gesetz effektiv gegen den Abmahnwahn helfen wird, darf man aber bezweifeln. Zum einen werden nur die Anwaltskosten begrenzt, nicht aber die Schadensersatzforderungen. Zum anderen hat die Bundesregierung schon im Jahr 2007 den § 97a UrhG eingeführt, der die Abmahnkosten in diesen Fällen auf nur 100 Euro begenzt.

Geholfen hat es nichts: Die Gerichte haben diese Vorschrift bei Filesharing-Abmahnungen schlicht nicht angewendet.

Die häufigsten Fragen zu Filesharing Abmahnungen

Was sind Massenabmahnungen – ist das nicht illegal?

Das Schlagwort "Massenabmahnungen" fällt häufig im Zusammenhang mit Filesharing-Abmahnungen. Allerdings stimmt die Vorstellung vieler Betroffener nicht, dass Massenabmahnungen verboten oder unwirksam sein sollen. Im Wettbewerbsrecht kann die Zahl von Abmahnungen ein Indiz für Rechtsmissbrauch sein. Im Bereich Filesharing gilt das aber nicht.

Deshalb sollten Sie auf Ratschläge in dubiosen Foren, die besagen "Ignoriert die Abmahnung, das sind Massenabmahnungen und die sind unwirksam" nicht hören.

Begrenzung der Abmahnkosten (100-Euro Abmahnung) bei Filesharing-Abmahnungen?

Das ist weiterhin umstritten. Die Abmahner behaupten regelmäßig, dass § 97a Ab.2 UrhG (dieser Regel die Deckelung der Abmahnkosten in "einfach" gelagerten Fällen) überhaupt anwendbar ist. Die Gesetzesbegründung zeigt aber, dass der Gesetzgeber auch Tauschbörsen-Fälle vor Augen hatte, als er diese Norm schuf.Begrenzung der Abmahnkosten

Die Gerichte urteilen hier weiterhin unterschiedlich. Einige Urteile (AG Frankfurt am Main (Az. 30 C 2353/09-75) bejahen eine Begrenzung der Abmahnkosten auf 100 Euro, andere lehnen die Anwendung der "100-Euro-Abmahnung" etwa das LG Berlin beim Anbieten aktueller Kinofilme oder das LG Köln beim Anbieten eines kompletten Albums in Tauschbörsen ab.

Der BGH hat die Anwendbarkeit von § 97a Ab.2 UrhG in Filesharingabmahnungen bisher aber weder abgelehnt noch bestätigt.

Was allerdings selten beachtet wird, § 97a Abs.2 UrhG gilt für die "erstmalige Abmahnung". Spätestens bei der zweiten Abmahnung wegen Filesharings wäre die 100-Euro-Deckelung dann wohl ohnehin nicht anwendbar.

Wie sollten Abgemahnte in Filesharingfällen reagieren?

  1. Zunächst einmal: Ruhe bewahren! Lassen Sie sich nicht durch den teilweise harschen Ton und zehn- bis 15-seitige Anwaltsschreiben mit Vorwürfen, Drohungen und teils immensen Geldforderungen aus der Ruhe bringen. Prüfen Sie die Abmahnung in Ruhe, aber nehmen Sie sie ernst.
  2. Rufen Sie die abmahnenden Anwälte nicht an, geben Sie die Rechtsverstöße nicht zu! Vielfach berichten Betroffene, dass Sie die Anwälte der abmahnenden Kanzleien sofort angerufen haben oder sofort ein Schreiben verfasst haben. Oft werden dann aber Aussagen gemacht, deren rechtliche Folgen nicht überblickt werden und die nicht mehr zurückgenommen werden können.
  3. Unterschreiben Sie nicht vorschnell die geforderte Unterlassungserklärung! Auch wenn die gesetzten Fristen oft sehr kurz sind, unterschreiben Sie die geforderte Unterlassungserklärung nicht. Diese sollte in den meisten Fällen zu Ihren Gunsten modifiziert werden. Unterschrieben Sie die geforderte Erklärung, erkennen Sie den Vorwurf verbindlich an. Sie verpflichten sich dann auch zur Zahlung der im Abmahnschreiben geforderten Kosten und Schadensersatzforderungen. Zudem sind in Unterlassungserklärungen oft horrend hohen Vertragsstrafen (5001 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung) gefordert.
  4. Fristen prüfen, wenn notwendig: Fristverlängerung vereinbaren lassen! Die Fristen von Abmahnungen sind oft sehr kurz gesetzt. Vor allem über die Feiertage werden häufig Abmahnungen versendet. Oft bleiben dann nur wenige Tage Zeit, um zu reagieren. Wenn die Zeit zu knapp wird: Checkliste Abmahnung Filesharing

Diese und weitere Punkte sollte ein spezialisierter Anwalt für Sie prüfen und abändern. Auch eine Fristverlängerung kann Ihr Anwalt in Abmahnfällen mit der Gegenseite vereinbaren.

Brauche ich einen Anwalt bei Filesharing Abmahnungen?

In den meisten Fällen: ja. Urheberrecht ist eine komplexe Materie, die Gerichte haben eine unüberschaubare Anzahl von Urteilen erlassen. Hier blickt kein Laie wirklich durch. Die "Tipps" zum Umgang mit Abmahnungen in Internetforen sind oft haarsträubend, falsch und gefährlich.
Wichtig ist neben einer korrekten rechtlichen Einschätzung aber vor allem die richtige Reaktion auf die Abmahnung (Fristen, Abgabe der Unterlassungserklärung, wie kann oder muss diese modifiziert werden, Verhandlungen um die Kosten der Abmahnung, Verhinderung eines Mahnverfahrens usw.). Dies kann aber nur ein Anwalt leisten.

Hier sollten Sie keine Experimente wagen. Bei einem falschen Vorgehen drohen Gerichtsverfahren oder Mahnverfahren und damit weitere Kosten.

Wichtig: Vielen Abgemahnten, die sich selbst helfen wollen, ist oft gar nicht klar, was genau sie im Rahmen der Unterlassungserklärung überhaupt unterschreiben. Das ist aber gefährlich, weil hier hohe Vertragsstrafen drohen können.

Muss der Abmahnung eine Vollmacht beigefügt sein?

wettbewerbsrecht3

Immer wieder wird um die Frage gestritten, ob einer Abmahnung eine anwaltliche Vollmachtsurkunde - im Original oder in Kopie - mitgeschickt werden muss. Der rechtliche Hintergrund des Streits in Kurzform:

Einige Gerichte gehen bzw. gingen davon aus, dass eine Abmahnung ohne Vollmacht nicht wirksam ist, beispielsweise das OLG Hamburg und Düsseldorf.

Zwischenzeitlich sehen die meisten Gerichte das Mitsenden einer Vollmacht aber nicht mehr als Voraussetzung für eine wirksame Abmahnung an.
Bei Abmahnungen im Internet herrscht der fliegende Gerichtsstand. Die Abmahner können sich also stets das Gericht aussuchen, das für sie am vorteilhaftesten entscheidet.

Leider ist in vielen Foren zum Thema Abmahnung und Filesharing immer noch der Hinweis zu lesen, eine Abmahnung ist nicht wirksam, wenn keine Vollmacht mitgeschickt wird. Dieser Rat ist schlicht falsch: Es wird für den Abgemahnten sehr teuer werden, wenn er eine wegen der fehlenden Vollmacht zurückweist oder ignoriert.

Was kann ich tun, um Filesharing Abmahnungen zu vermeiden?

1. Nutzen Sie Internettauschbörsen nicht zu illegalen Zwecken
Filesharing ist nicht gesetzwidrig, solange Sie keine urheberrechtlich geschützten Inhalte ohne Zustimmung der Rechteinhaber tauschen. Es ist natürlich schwer, einer Datei anzusehen, ob diese legal oder illegal in eine Tauschbörse gelangt ist. Bis auf wenige Ausnahmen gilt aber: Alle Inhalte, für die Sie an anderer Stelle im Netz bezahlen müssen, sind wohl eher rechtswidrig.

2. Sichern und verschlüsseln Sie Ihr W-LAN gegen unberechtigten Zugriff
Sie haften als Anschlussinhaber auch, wenn Ihr Nachbar illegal Ihr W-LAN nutzt. Deshalb sollten Sie Ihr W-LAN wenn möglich über eine WPA-Verschlüsselung sichern. Leider ist die werksseitige Verschlüsselung von Routern immer noch nicht Standard, so dass Sie bereits bei der Einrichtung eines W-LAN darauf achten sollten.

3. Reden Sie mit Ihren Kindern, Enkeln und deren Besuch über die Filesharing-Nutzung
Meine anwaltliche Erfahrung zeigt, dass die abgemahnten Anschlussinhaber sich oft überhaupt nicht bewusst sind, was Internettauschbörsen überhaupt sind. In der Regel waren es die eigenen Kinder oder deren Freunde, die sich schnell mal einen Film oder ein Lied aus dem Netz gezogen haben. Haften müssen dann aber die Eltern.

Gilt das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken auch für Fälle vor seinem In-Kraft-Treten?

Für Abgemahnte stellt sich die Frage, ob diese Regelung auch für Fälle gilt, welche sich vor dem In-Kraft-Treten des Gesetzes abspielten. Das Amtsgericht München (Az. 158 C 17155/12) vertritt die Ansicht, dass das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken nur für die Fälle gilt, welche nach dem In-Kraft-Treten des Gesetzes angesiedelt sind.

Zur Begründung beruft sich das Gericht auf die Vorgabe des § 60 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Danach ist für die Frage der Vergütung eines Anwalts die Rechtslage entscheidend, welche bestand, als der Auftrag vom Mandanten an den Rechtsanwalt zur Rechtsverfolgung erteilt wurde. Das Amtsgericht München beruft sich zudem auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 28. September 2011 (Az. I ZR 145/10).

Damals war die Vorschrift im Urheberrechtsgesetz noch so formuliert, dass die Abmahnkosten auf 100 Euro gedeckelt waren. Der Bundesgerichtshof entschied in der vom Amtsgericht zitierten Entscheidung, dass die 100-Euro-Deckelung nicht für Fälle vor dem In-Kraft-Treten der damaligen Regelung am 01. August 2008 galt. Mittlerweile wurde die Deckelung auf 100 Euro aufgehoben und durch die neue Regelung ersetzt. Betroffene, die vor dem 09. Oktober 2013 abgemahnt wurden, haben nach der Entscheidung des Amtsgerichts München daher das Nachsehen.

Dass nachfolgende Video soll das Thema Abmahnungen, Tauschbörsen und Dateifreigabe noch einmal zusammenfassend beleuchten:

Abmahnung Filesharing: 8 Zeichen an denen Sie eine gefälschte Abmahnung erkennen

In der Vergangenheit haben sich immer wieder Betrüger an echte Abmahnungen angehängt, um Geld zu verdienen. Vor allem bei großen Abmahnwellen und Massenabmahnungen kommt es immer wieder zu Fake Abmahnungen, die massenhaft und meist per E-Mail versendet werden, zuletzt im Bereich von Streaming Abmahnungen.

Woran erkennen Sie Fake Abmahnungen? Die Abmahnungen kommen fast immer per E-Mail: Abmahnungen können – entgegen vieler Aussagen im Internet – auch wirksam per E-Mail verschickt werden. Im Bereich Filesharing werden Abmahnungen aber immer per Briefpost verschickt.

Die Abmahner fordern keine Unterlassungserklärung, sondern nur Geld: Bestandteil jeder Abmahnung muss die Aufforderung sein, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Fehlt diese Aufforderung, handelt es sich nicht um eine Abmahnung, sondern um einen Bettelbrief.

Nicht existente Anwaltskanzlei: Oft gibt es die Anwaltskanzlei, die angeblich abmahnt, gar nicht. Hier hilft eine einfache Recherche im Netz. Aber Vorsicht: In der Vergangenheit wurden auch immer wieder die Namen und Adressen "echter" Abmahnkanzleien für Fake-Abmahnungen genutzt. Häufig reagieren die Abmahnkanzleien hier aber sehr schnell mit entsprechenden Hinweisen auf Ihrer Webseite.

Keine Kontaktdaten der abmahnenden Kanzlei: Echte Abmahnungen im Bereich Urheberrechtsverletzung kommen immer von einer Anwaltskanzlei. Bei der Abmahnung von Nutzern aus Deutschland in der Regel auch von einer Anwaltskanzlei aus Deutschland. Diese Anwaltskanzleien werden immer Kontaktdaten wie Telefonnummer, Fax und E-Mails-Adresse angeben. Fehlen diese Daten, handelt es sich wahrscheinlich um eine Fälschung.

Ein ausländisches Konto: Sollen Sie Geld auf ein ausländisches Konto einzahlen, können Sie davon ausgehen, dass die Abmahnung ein Fake ist

Der Rechtsverstoß wird nicht klar beschrieben: Der Vorwurf bei Filesharing –Abmahnungen lautet in der Regel "Anbieten urheberrechtlich geschützter Werke". Die Abmahnkanzleien stellen in dem Abmahnschreiben klar, wer ihr Mandant ist und um welche Werke es konkret geht (Musiktitel, Album, Filme, Spiele usw.). Fehlen hier detaillierte Angaben kann das ein Indiz für eine Fake-Abmahnung sein.

Die rechtliche Begründung ist Humbug: Zugegeben, ohne rechtliche Ausbildung wird es für die Betroffenen schwer, gefälschte Abmahnungen anhand des Inhalts zu erkennen. Oft ergeben die §§ im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen keine Sinn, es wird von Strafverfolgung und Polizei fabuliert. Im Zweifel sollten Sie dann besser auf eine kostenfreie Erstberatung zurückgreifen.

Die Sprache ist wirr: Bei einigen Abmahnungen merkt man schon an der Sprache, dass die Texte nicht von einer Anwaltskanzlei stammen. Egal, was Sie als Leser von Anwälten halten, zumindest sprachlich korrekte Abmahnungen können die meisten Kanzleien formulieren. In den gefälschten Abmahnungen finden sich häufig eigenwillige Satz- oder Grammatikkonstruktionen.

Gerade für Laien kann es aber schwer sein, das Kauderwelsch gefakter Abmahnungen vom echten Juristenkauderwelch zu unterscheiden.

CHECKLISTE: ABMAHNUNG ERHALTEN - WAS TUN?

Sie haben eine Abmahnung erhalten, welche Schritte sollten sie unternehmen? Es spielt hierbei zunächst keine Rolle, ob Sie die Abmahnung zu Recht oder zu Unrecht erhalten haben.

Checkliste Abmahnung Filesharing - eRecht24

Typische Fehler im Umgang mit Abmahnungen

  • Keine Reaktion auf Erhalt einer Abmahnung
  • Den Rechtsverstoß gegenüber den abmahnenden Anwälte zugeben (egal, ob telefonisch, per Mail oder schriftlich)
  • Sofortige Unterzeichnung der vorformulierten Unterlassungserklärung ohne rechtliche Beratung
  • Eigenmächtige/ zu weit gehende/ nicht weit genug vorgenommene Modifizierung der Unterlassungserklärung ohne rechtliche Beratung

Was sollten Sie tun, wenn Sie abgemahnt wurden?

  • Einen spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren
  • Darstellung des Sachverhaltes aus Ihrer Sicht
  • Anwaltliche Überprüfung der Abmahnung auf formale und inhaltliche Fehler
  • Prüfung der Unterlassungserklärung
  • Kostenkalkulation
  • Entwicklung einer Strategie in Bezug auf Verhandlungen über die Abmahnkosten
  • Zusammen mit dem Rechtsanwalt: Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung
  • Abstellen des abgemahnten Verhaltens
  • Entwickeln von Strategien zur Verhinderung eines Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung
  • Entwickeln von Strategien zur Verhinderung zukünftiger Rechtsverletzungen

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