Filesharing Abmahnungen: Gesetzentwurf gegen Abmahnabzocke (nun doch) beschlossen

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Am Mittwoch einigte sich die Bundesregierung auf das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken im Abmahnwesen. Künftig beträgt der Streitwert bei erstmaligem Verstoß gegen das Urheberrecht pauschal 1000 Euro, womit die Anwaltskosten insbesondere bei Abmahnungen im Bereich Fliesharing auf 155,30 Euro gedeckelt werden sollen.

 

Am Mittwoch einigte sich die Bundesregierung auf das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken im Abmahnwesen. Künftig beträgt der Streitwert bei erstmaligem Verstoß gegen das Urheberrecht pauschal 1000 Euro, womit die Anwaltskosten insbesondere bei Abmahnungen im Bereich Fliesharing auf 155,30 Euro gedeckelt werden sollen.

Streitwert sollte anfangs auf 500 Euro begrenzt werden

Wäre es nach dem Justizresort gegangen, würde der Streitwert bei Abmahnung etwa im Zusammenhang mit Tauschbörsen wegen einfacher Urheberrechtsverletzung pauschal 500 Euro betragen. Damit wären die Abmahngebühren noch weiter gesenkt worden. CDU-Politiker und die Verbände der Unterhaltungsindustrie fanden den Streitwert zu gering. Nun einigte sich das Bundeskabinett auf einen Streitwert von 1000 Euro und senkten die bisher horrenden Abmahngebühren auf 155,30 Euro.

Ausnahmeregelung für "besondere Umstände"

Die Deckelung darf dennoch von „besonderen Umständen des Einzelfalles“ abhängig gemacht werden, heißt es in der Gesetzesbegründung. Das bedeutet, dass es für schwerere Vergehen Ausnahmeregelungen greifen können. Darüber werden jedoch künftig wieder die Gerichte entscheiden, ob die Streitwertbegrenzung überschritten werden darf. Die Bundesregierung geht davon aus, dass der gedeckelte Streitwert von 1000 Euro für Privatpersonen, die Urheberechtsverletzungen begehen, angemessen ist.

Schadensersatz bei unberechtigten Abmahnungen

Personen, die künftig unberechtigt abgemahnt werden, haben einen Anspruch auf Ersatz der Rechtsverteidigungskosten. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger sieht das Gesetz als einen großen Schritt, um Verbraucher und Kleingewerbebetreiber in ihren Rechten zu stärken. „Der Vorstoß sei auch im Interesse der Wirtschaft, da bislang wenige schwarze Schafe dem Ruf ganzer Branchen schaden“, erklärt die Bundesjustizministerin weiter.

Familien sollen vor überzogenen Belastungen geschützt werden

Vizechef der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, begrüßt die Einigung und sieht darin die Fortentwicklung der bestehenden Abmahndeckelung im Gericht zur zivilrechtlichen Urheberrechtsdurchsetzungen, mit der Familien vor überhöhten Abmahngebühren geschützt werden sollen. Dennoch bleibt weiterhin die Möglichkeit bestehen, gegen schwerer Raubkopierer entsprechend vorzugehen.

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Kritik seitens der Verbraucherzentralen

Die geplanten Maßnahmen werden vom Bundesverband der Verbraucherzentralen als „lückenhaft“ kritisiert. Es heißt aus dessen Sicht, dass das Gesetz eine Verschlechterung gegenüber dem Status quo darstellt und nicht für eine Rechtssicherheit sorgt, sondern die Gerichte zur Klarstellungen herangezogen werden müssen. Die Grünen hingegen wollen mit einem eigenen Gesetzentwurf erreichen, dass noch schärfer als die Bundesregierung gegen Abmahnmissbrauch vorgegangen werden soll.

Fazit:

Es darf bezweifelt werden, dass Verbraucher, die eine Abmahnung wegen Urheberechtsverletzungen erhalten, in Zukunft weniger zahlen müssen als bisher. Das neue Gesetz soll gegen Abmahnmissbrauch schützen und die Abmahnkosten deckeln. Aufgrund der unklaren Formulierung des Gesetzesentwurfs wird dies aber nicht gelingen. Man sollte nicht vergessen, dass auch jetzt schon eine Deckelung der Abmanhkosten in § 97a UrhG gibt. Diese wird von den Gerichten bie Tauschbörsen-Abmahnungen aber schlicht nicht angewendet.

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