Filesharing: Gericht setzt Schadensersatz für Abgemahnte auf 2,04 Euro fest

(3 Bewertungen, 5.00 von 5)

Wer abgemahnt wird, muss häufig hohe Schadensersatz- und Abmahnkosten zahlen. Immer wieder streiten die Abmahner und Abgemahnten dabei um die Höhe des Schadensersatzes. Aber wie viel Geld dürfen die Abmahner z.B. für einen Film überhaupt verlangen? Das AG Stuttgart-Bad Cannstatt meint, genau 2 Euro und 4 Cent... .

Abmahnung wegen Pornofilms: 500 Euro Schadensersatz + 650 Euro Anwaltkosten verlangt

Der Anschlussinhaber erhielt eine Abmahnung wegen Filesharings. Die Abmahner warfen ihm in der Abmahnung vor, einen Pornofilm in einer Tauschbörse geteilt zu haben. Die Abmahner verlangten deswegen von ihm 500 Euro Schadensersatz und über 650 Euro Abmahnkosten. Der Anschlussinhaber argumentierte aber gegen den Filesharing-Vorwurf. Er sagte aus, dass auch sein volljähriger Bruder, sein volljähriger Cousin und weitere Freunde den Internetanschluss bei ihm benutzten. Er wollte deswegen die Abmahnkosten und den Schadensersatz nicht zahlen.


Anzeige

Gericht hält Schadensersatz für überhöht und zeigt erstaunliche technische Sachkunde

Das Amtsgericht Stuttgart- Bad Cannstadt entschied zugunsten des Abgemahnten (Urteil vom 03.08.2015, Az. 8 C 1023/15). Das Gericht argumentierte, dass die Abmahner nicht bewiesen hatten, dass der Anschlussinhaber für das Filesharing verantwortlich war. Da auch Familienangehörige und weitere Dritte den Anschluss nutzen, stand der Anschlussinhaber nicht als Täter fest.

Das Gericht führte aber auch aus, dass es für den Film ohnehin nur einen Schadensersatz von 2,04 Euro für angemessen hielt. Der zuständige Vorsitzende Richter berechnete den Schadensersatz neu und verwies dabei auch auf sein erhebliches technisches Vorwissen. Er war bereits als Softwareentwickler, Webdesigner und Netzwerk- und Systemadministrator tätig. Der Richter stellte unter anderem darauf ab, dass der Film einen Ladenpreis von 14,99 Euro hat. Er verwies dann darauf, dass die Geschwindigkeit des DSL-Anschlusses zu berücksichtigen ist.

Nach Auswertung der DSL-Geschwindigkeit und der üblichen Verhaltensweisen der Nutzer hätte der Richter deswegen nur den stark reduzierten Schadensersatz von 2,04 Euro (!) zugesprochen. Da der Anschlussinhaber aber schon gar nicht als Täter des Filesharings feststand, musste er auch diesen Schadensersatz nicht bezahlen.

Fazit:

So wehren Sie eine Filesharing-Abmahnung ab:

Wurden Sie wegen Filesharing abgemahnt? Holen Sie sich jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung vom Rechtsanwalt unter 0221 / 400 675 577 (24h/bundesweit) oder per E-Mail: aw@abmahnung-internet.de

Anzeige

Das Urteil des Amtsgerichts Stuttgart Bad-Cannstadt stärkt die Position der Abgemahnten. Das Urteil zeigt, dass die Abmahner konkreten Beweis für die Täterschaft des Anschlussinhabers erbringen müssen, wenn auch Dritte den Anschluss nutzen. Das Urteil macht außerdem deutlich, dass der von den Abmahnern verlangte Schadensersatz nicht immer durchgesetzt werden kann.

 

Sie dürfen diesen Beitrag gern verlinken.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Sagen Sie uns Ihre Meinung zum Thema.

Sicherheitscode Aktualisieren

Anzeige

loading...

eRecht24 Live-Webinare

 

IT-Recht endlich verständlich

Autor Sören SiebertSören Siebert ist Rechtsanwalt mit Kanzleien in Berlin und Potsdam.

Er berät Unternehmer, Shops und Seitenbetreiber in allen Fragen des Rechts der neuen Medien.
www.kanzlei-siebert.de

Als Betreiber von eRecht24 ist er seit mehr als 15 Jahren auch als Internet-Unternehmer tätig. Deshalb finden Sie auf eRecht24 Tipps und Tricks eines spezialisierten Rechtsanwalts, aber verständlich und praxisnah erklärt.        

Sören Siebert auf

eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Videos und E-Books, Musterverträge und Erstberatung, Tools und Live-Webinare.

Mehr Informationen

video tutorials teaser

eRecht24-Videos: IT-Recht verständlich

IT-Recht, endlich verständlich: Jetzt können auch Sie Ihre Website einfach und schnell abmahnsicher gestalten, wenn Sie richtig vorgehen!

Mehr Informationen

webinar teaser

Live-Webinare mit Rechtsanwalt Siebert

Sie fragen, Rechtsanwalt Siebert antwortet. Aktuelle Themen, umfassend und Schritt für Schritt erklärt: So haben Abmahner bei Ihnen keine Chance!

Mehr Informationen