Anzeige

AGB, Widerrufsbelehrung und Verkauf bei Yatego: So sind Sie als Händler auf der sicheren Seite

(1 Bewertung, 5.00 von 5)

Die Anzahl von Händlern, die über die Online-Shoppingmall (Internet-Einkaufsstraße) Yatego verkaufen, wächst stetig. Dabei lauert die Tücke aber oftmals im Detail. Denn bei Fehlern in Ihren (Verkaufs)AGB, der Widerrufsbelehrung oder dem Impressum drohen schnell teure Abmahnungen. Worauf Sie besonders achten müssen, wenn Sie Händler bei Yatego sind oder werden möchten, lesen Sie hier.

Die Anzahl von Händlern, die über die Online-Shoppingmall (Internet-Einkaufsstraße) Yatego verkaufen, wächst stetig. Dabei lauert die Tücke aber oftmals im Detail. Denn bei Fehlern in Ihren (Verkaufs)AGB, der Widerrufsbelehrung oder dem Impressum drohen schnell teure Abmahnungen. Worauf Sie besonders achten müssen, wenn Sie Händler bei Yatego sind oder werden möchten, lesen Sie hier.

Darum müssen Ihre AGB bei Yatego rechtssicher sein

Die Nutzungsbedingungen bzw. AGB von Yatego gelten nur zwischen der Shopping-Mall und deren Nutzern, nicht aber für die Vertragsbeziehungen zwischen Ihnen als Händler und Ihren Käufern. Vielmehr werden diese Beziehungen durch Ihre eigenen AGB geregelt. Entsprechen die AGB nicht dem geltenden Recht, sind kostenträchtige Abmahnungen vorprogrammiert.

Anzeige

Worauf Sie in Ihren AGB bei Yatego achten müssen

Damit Ihre AGB für Ihren Verkaufsbereich bei Yatego rechtssicher sind, müssen diese folgenden Anforderungen genügen:

•    Berücksichtigung des unterschiedlichen Rechts für Verbraucher (Privatleute) und Unternehmer (Händler)
•    Inhaltliche Richtigkeit der AGB
•    Aktualität der AGB
•    Anpassung auf die individuellen Gegebenheiten Ihres Verkaufsbereichs (also keine unreflektierte Übernahme von AGB aus Mustern oder Vorlagen)
•    Gesonderte und auf die speziellen Gegebenheiten der jeweiligen Internetplattform zugeschnittene AGB, auf der Sie als Händler tätig sind

Widerrufsbelehrung bei Yatego: So vermeiden Sie die Abmahnfalle

Verbraucher müssen über ihr Widerrufsrecht belehrt werden. Geschieht dies nicht oder fehlerhaft, bildet das ebenfalls einen Grund für eine Abmahnung. Denken Sie bitte daran, dass für die Widerrufsbelehrung ab dem 13.06.2014 umfangreiche Änderungen gelten. Diese müssen dann in Ihrer Belehrung enthalten sein.

Die Impressumspflicht gilt auch bei Yatego

Ihr Verkaufsbereich bei Yatego muss ein gültiges Impressum aufweisen. Dieses sollte überall von Ihren Angeboten aus erreicht werden können, etwa über den eigenen Menüpunkt Impressum.

Kostenlose Checkliste für Onlineshop-Betreiber - Jetzt herunterladen!

Wie Sie in 5 einfachen Schritten Ihren Online-Shop abmahnsicher gestalten

  • Sie betreiben einen Online-Shop und sind das ständige Abmahnrisiko leid?
  • Sie wollen sich auf den Verkauf konzentrieren?
  • Eine anwaltliche Prüfung ist Ihnen zu teuer?

Internetprofi & Rechtsanwalt Sören Siebert erklärt Ihnen in der Checkliste wie Sie Ihren Shop auch ohne Anwalt abmahnsicher machen und damit sogar Ihre Umsätze steigern.

Vergessen Sie nicht die Datenschutzerklärung bei Yatego

Datenschutz ist ein heikles Thema. Für die personenbezogenen Daten Ihrer Käufer, die Sie verarbeiten, sind daher Datenschutzklauseln für Ihren Verkaufsbereich bei Yatego zwingend notwendig.

Was sonst noch wichtig ist: Vertragsschluss und Preisangaben bei Yatego

Trotz Ihrer AGB sind private Käufer (Verbraucher) zusätzlich über Vertragsschluss, Zahlungsmöglichkeiten sowie Lieferung zu informieren. Ihre Preisangaben, also brutto oder netto sowie die Versandkosten, müssen genannt werden. Zusätzlich dürfen bei Verbrauchern keine Zuatzkosten für einen versicherten Versand erhoben werden, da Sie als Händler hier das Versandrisiko tragen.

Das sollten Sie als Händler noch über Yatego wissen

Auf der Plattform Yatego, die mit zahlreichen mittelständischen Preisen ausgezeichnet wurde, verkaufen keine Privatpersonen, sondern nur Händler. Um den Abmahnwellen gerade im Internet-Handel entgegenzuwirken, besteht bei Yatego seit Mail 2007 eine Schiedsstelle für den fairen Onlinehandel zwischen Yatego-Händlern.

Anzeige
Sie dürfen diesen Beitrag gern verlinken.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Diese Beiträge könnten Sie ebenfalls interessieren:
Weiterlesen...
Online-Shops: Muss auf einen Mindermengen-Zuschlag gesondert hingewiesen werden? In manchen Online-Shops werden sog. Mindermengen-Zuschläge auf den Gesamtpreis aufgeschlagen, wenn ein bestimmter Bestellwert noch nicht erreicht ist. Diese Z...
Weiterlesen...
Widerrufsrecht: Ein Wasserbett darf ohne Wertersatz zurückgesendet werden Der BGH musste einen Fall entscheiden, in dem ein Kunden ein online gekauftes Wasserbett mehrere Tage lang benutzte und es dann an den Händler zurücksendete. De...
Weiterlesen...
Abofallen: Betreiber muss Gebühren in Höhe von 96,— Euro erstatten Das AG Mannheim hat sich jüngst in einem Urteil mit der Rückzahlung von Gebühren befasst, die an den Betreiber einer Abofalle gezahlt wurden. Das Gericht sprach...
Weiterlesen...
BGH: Online-Videorekorder verstoßen gegen das Urheberrecht Im Streit um die Zulässigkeit von internetbasierten Videorecordern hat nun der Bundesgerichtshof ein Machtwort gesprochen. Nach Ansicht der Karlsruher Richter v...
Weiterlesen...
Werbung "ohne 19 % Mehrwertsteuer" ist unzulässig Die Zeitungswerbung eines Elektrogroßmarktes "ohne 19 % Mehrwertsteuer", die nur für einen einzigen und mit dem Erscheinen der Werbung glei...
Sagen Sie uns Ihre Meinung zum Thema.

Sicherheitscode Aktualisieren

Anzeige

Der eRecht24 Newsletter

Immer bestens informiert

Bleiben Sie mit unseren kostenlosen Updates zum Internetrecht auf dem neuesten Stand. Infos, Urteile, Checklisten, Sonderangebote.

Prüfen Sie, ob Ihre Widerrufsbelehrung aktuell ist.

Geben Sie die URL Ihrer Widerrufsbelehrung ein.
Beispiel Shop: http://www.shopxyz.de/widerruf.html
Beispiel eBay: http://www.ebay.de/usr/EBAYUSER

loading...
Jetzt Premium-Mitglied werden

Ab Heute gestalten Sie Ihre Website ohne Angst vor Abmahnwellen und ohne teuren Anwalt abmahnsicher.

Alle Videos, Live-Webinare, E-Books, Tools und zahlreiche Rabatte.

Jetzt Mitglied werden

Mehr Informationen zum Mitgliederbereich

Impressum-Generator

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Rechtsberatung vom Anwalt

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Inhalte kostenlos übernehmen

Der eRecht24 Newsticker

kostenfreie aktuelle Inhalte zum Internetrecht

Individuell für Ihre Website angepasst!

 

SSL-Zertifikate

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Rechnungen online erstellen

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

eRecht24 Live-Webinare

 

IT-Recht endlich verständlich

Autor Sören SiebertSören Siebert ist Rechtsanwalt mit Kanzleien in Berlin und Potsdam.

Er berät Unternehmer, Shops und Seitenbetreiber in allen Fragen des Rechts der neuen Medien.
www.kanzlei-siebert.de

Als Betreiber von eRecht24 ist er seit mehr als 15 Jahren auch als Internet-Unternehmer tätig. Deshalb finden Sie auf eRecht24 Tipps und Tricks eines spezialisierten Rechtsanwalts, aber verständlich und praxisnah erklärt.        

Sören Siebert auf

eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Videos und E-Books, Musterverträge und Erstberatung, Tools und Live-Webinare.

Mehr Informationen

video tutorials teaser

eRecht24-Videos: IT-Recht verständlich

IT-Recht, endlich verständlich: Jetzt können auch Sie Ihre Website einfach und schnell abmahnsicher gestalten, wenn Sie richtig vorgehen!

Mehr Informationen

webinar teaser

Live-Webinare mit Rechtsanwalt Siebert

Sie fragen, Rechtsanwalt Siebert antwortet. Aktuelle Themen, umfassend und Schritt für Schritt erklärt: So haben Abmahner bei Ihnen keine Chance!

Mehr Informationen