eBay: Händlern drohen schlechte Bewertungen bei zu später Lieferung

(1 Bewertung, 5.00 von 5)

Positive Bewertungen sind für Händler bei eBay Gold wert. Kommt eine Ware allerdings zu spät an, können Kunden in ihrer Bewertung jedoch „Produkt nicht wie beschrieben“ angeben. eBay bestätigt dies in einer Chat-Sitzung.

Bei Lieferproblemen ist der Ruf in Gefahr

In einer Chat-Sitzung mit eBays „Head of Community“ Jeff Terrell wurde bestätigt, dass Käufer, deren Lieferung zu lange dauerte, den Artikel als „nicht wie beschrieben“ deklarieren können. Eine solche Bewertung wirkt sich auf andere Käufer sehr abschreckend aus – Umsatzeinbußen drohen. Käufer können eine solche Bewertung abgeben, wenn die angegebene Lieferzeit vom Händler überschritten wird.

Händler können sich wehren

Verkäufer stehen einer solchen niederschmetternden Bewertung laut Terrell nicht hilflos gegenüber. Die einzige Möglichkeit, eine solche Bewertung anzufechten, besteht darin, einen Nachweis zu erbringen. Es muss klar nachgewiesen werden, dass die Ware innerhalb der angegeben Lieferzeit versendet wurde – und somit die Schuld beim Versand-Unternehmen liegt. Dies ist zum Beispiel mit Einlieferungsbelegen möglich, sofern diese den jeweiligen Paketen eindeutig zugeordnet werden können.

Anzeige

Neue Vorschriften im August

Für diesen Monat hat eBay neue Vorschriften für Händler in Planung. Es soll genauer festgelegt werden, welche Leistungen Händler auf eBay erbringen müssen. Eine der Änderungen besteht darin, dass Verkäufern einen größeren Spielraum gewährt werden soll, wenn es zu Problemen bei der Einhaltung von Lieferzeiten kommt. Bewertungen mit weniger als fünf Sternen sind bis zum jetzigen Zeitpunkt ein Problem für Händler. Künftig soll erst bei Ein-Stern-Bewertungen zur Lieferung dies als Manko zählen.

Fazit:

In diesem Fall zeigt sich wieder, wie wichtig die Aufbewahrung von Quittungen sein kann. Hat ein Händler erst einmal einige schlechte Bewertungen dieser Art, wird es sehr schwer, diese wieder loszuwerden. Eigene Erfahrungen zeigen, dass erst weit zurückliegende, negative Bewertungen an Relevanz verlieren. Und auch nur dann, wenn viele unproblematische Verkäufe in den Bewertungen gefolgt sind. So kann aus einem nicht selbst verschuldeten Lieferproblem schnell ein großes Umsatzproblem für Händler werden. Man darf gespannt sein, welche neuen Vorschriften eBay für Händler in den kommenden Wochen einführen wird, und welche Umstellungen hierfür von Nöten sein werden.

 

Anzeige
Sie dürfen diesen Beitrag gern verlinken.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Diese Beiträge könnten Sie ebenfalls interessieren:
Weiterlesen...
Autoverkauf bei eBay: Ist die Angabe „scheckheftgepflegt“ verbindlich?  Bei der Auktionsplattform eBay werden tagtäglich unzählige Artikel verkauft oder zum Verkauf angeboten. Die Artikelbeschreibung hat auf den Kauf bzw. Verk...
Weiterlesen...
eBay: Wann ist der Verkäufer aus rechtlicher Sicht „Unternehmer“? Im Gegensatz zum privaten Verkäufer treffen einen „Unternehmer“ im Sinne des BGB viele gesetzliche Pflichten, wenn dieser im Internet verkaufen möchte. Nach wie...
Weiterlesen...
Vorsicht eBay-Verkäufer: Schadensersatz bei Abbruch einer Auktion? Täglich werden unzählige Artikel über eBay erkauft und gekauft. Viele eBayer wollen bei den Auktionen günstige Schnäppchen ergattern. So mancher Verkäufer will ...
Weiterlesen...
Urheberrecht: Keine Begrenzung der Abmahnkosten bei privaten eBay-Verkauf Seit Oktober 2013 ist nun schon das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken in Kraft, welches u.a. die Kosten für Abmahnungen in Filesharing-Fällen begrenzt...
Weiterlesen...
eBay: Schadensersatz des Höchstbietenden bei vorzeitigem Abbruch einer Auktion?  Die Auktionsplattform eBay bleibt auch im Jahr 2012 weiterhin Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. So hatte sich AG Nürtingen Mitte Januar mit der Frage z...
Sagen Sie uns Ihre Meinung zum Thema.

Sicherheitscode Aktualisieren

Anzeige

Der eRecht24 Newsletter

Immer bestens informiert

Bleiben Sie mit unseren kostenlosen Updates zum Internetrecht auf dem neuesten Stand. Infos, Urteile, Checklisten, Sonderangebote.

Prüfen Sie, ob Ihre Widerrufsbelehrung aktuell ist.

Geben Sie die URL Ihrer Widerrufsbelehrung ein.
Beispiel Shop: http://www.shopxyz.de/widerruf.html
Beispiel eBay: http://www.ebay.de/usr/EBAYUSER

loading...
Jetzt Premium-Mitglied werden

Ab Heute gestalten Sie Ihre Website ohne Angst vor Abmahnwellen und ohne teuren Anwalt abmahnsicher.

Alle Videos, Live-Webinare, E-Books, Tools und zahlreiche Rabatte.

Jetzt Mitglied werden

Mehr Informationen zum Mitgliederbereich

Impressum-Generator

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Rechtsberatung vom Anwalt

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Inhalte kostenlos übernehmen

Der eRecht24 Newsticker

kostenfreie aktuelle Inhalte zum Internetrecht

Individuell für Ihre Website angepasst!

 

SSL-Zertifikate

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Rechnungen online erstellen

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

IT-Recht endlich verständlich

Autor Sören SiebertSören Siebert ist Rechtsanwalt mit Kanzleien in Berlin und Potsdam.

Er berät Unternehmer, Shops und Seitenbetreiber in allen Fragen des Rechts der neuen Medien.
www.kanzlei-siebert.de

Als Betreiber von eRecht24 ist er seit mehr als 15 Jahren auch als Internet-Unternehmer tätig. Deshalb finden Sie auf eRecht24 Tipps und Tricks eines spezialisierten Rechtsanwalts, aber verständlich und praxisnah erklärt.        

eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Videos und E-Books, Musterverträge und Erstberatung, Tools und Live-Webinare.

Mehr Informationen

video tutorials teaser

eRecht24-Videos: IT-Recht verständlich

IT-Recht, endlich verständlich: Jetzt können auch Sie Ihre Website einfach und schnell abmahnsicher gestalten, wenn Sie richtig vorgehen!

Mehr Informationen

webinar teaser

Live-Webinare mit Rechtsanwalt Siebert

Sie fragen, Rechtsanwalt Siebert antwortet. Aktuelle Themen, umfassend und Schritt für Schritt erklärt: So haben Abmahner bei Ihnen keine Chance!

Mehr Informationen
×

8 von 10 Webseiten sind abmahngefährdet. Ihre Seite auch?

×
Sie besuchen eRecht24 öfter?

Dann abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter und erhalten Sie

  • Einfache Lösungen zu den Abmahnfallen im Internet
  • Aktuelle Rechtstipps von Rechtsexperte Sören Siebert
  • 3 exklusive Checklisten zum Internetrecht

Wir halten uns an den .

Wir halten uns an den Datenschutz.