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Achtung eBay-Händler: Was ändert sich durch die neue Warenkorb- und Gastfunktion?

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eBay hat vor wenigen Tagen seine bereits vor einigen Monaten angekündigte Warenkorbfunktion freigeschaltet. Außerdem gibt es jetzt die Möglichkeit, bei eBay auch ohne ein eBay-Konto Waren zu kaufen. eBay-Händler müssen daher ihre AGB kontrollieren um sicherzustellen, dass die Neuerungen auch erfasst sind.

eBay hat vor wenigen Tagen seine bereits vor einigen Monaten angekündigte Warenkorbfunktion freigeschaltet. Außerdem gibt es jetzt die Möglichkeit, bei eBay auch ohne ein eBay-Konto Waren zu kaufen. eBay-Händler müssen daher ihre AGB kontrollieren um sicherzustellen, dass die Neuerungen auch erfasst sind.

1. Die neue eBay Warenkorbfunktion

eBay hat eine Warenkorbfunktion eingeführt, wie sie auch in den gängigen Onlineshops zu finden ist. Der Kunde kann nun mehrere Waren auswählen und diese im Warenkorb erst einmal sammeln. Durch die neue Warenkorbfunktion ist es jetzt möglich, mehrere Waren von einem Verkäufer, oder auch mehrere Waren von mehreren Verkäufern in einem Bestellvorgang zu kaufen. Die Funktion steht allerdings nicht für alle eBay-Käufe zur Verfügung.

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Voraussetzung im als Händler die Warenkorbfunktion anbieten zu können ist:

  • Artikel mit Festpreis oder
  • Sofortkauf-Auktion
  • PayPal als Zahlungsmethode
  • Versandkosten für alle Lieferungen müssen genau festgelegt sein

2. Die neue Möglichkeit, als Gast zu kaufen

Bisher musste jeder, der bei eBay etwas kaufen wollte, als eBay-Nutzer registriert sein. eBay hat nun eine neue Funktion freigeschaltet, mit der es auch Gastkäufern möglich ist, Artikel zu kaufen. Bisher ist dies aber nur bei den Festpreisartikeln möglich. Diese neue Möglichkeit sollten die Händler in ihren AGB ebenfalls erfassen.

3. Was müssen Händler jetzt tun?

a) eBay-AGB

Händler müssen ihre eBay Rechtstexte (vor allem die AGB) im Hinblick auf die neuen Warenkrobfunktionen überprüfen und  anpassen. Zusätzlich kann es erforderlich sei, in den AGB die Teillieferung zu regeln. Normalerweise ist der Verkäufer nämlich nicht berechtigt, sogenannte Teilleistungen vorzunehmen. Dies ist nur dann zulässig, wenn es dem Käufer zumutbar ist.

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b) Widerrufsbelehrung bei eBay

Auch bezüglich der Widerrufsbelehrung besteht gegebenenfalls Änderungsbedarf. Die Warenkorbfunktion erhöht die Kundenfreundlichkeit , bringt aber für die Verkäufer auch neue Probleme mit sich. Da jetzt durch die Mehrfachbestellungen eventuell mehrere Pakete von einem Verkäufer verschickt werden müssen, muss die Widerrufsbelehrung angepasst werden.

Seit der Einführung des neuen Verbraucherrechts am 13.06.2014 gibt es für den Versand mehrerer Pakete aus einer Bestellung eine separate Widerrufsbelehrung. Das hängt damit zusammen, dass der Fristbeginn bei einer einheitlichen Lieferung ein anderer ist, als bei einer getrennten Lieferung. Händler müssen daher darauf achten, diese zweite Widerrufsbelehrung auch zu verwenden.Problematisch daran ist, dass eBay für die Einbindung der Widerrufsbelehrung nur eine begrenzte Anzahl an Zeichen zur Verfügung stellt. Dies erlaubt es nicht, zwei verschiedene Belehrungen hintereinander einzubinden. Händler müssen daher ggf. mehrere Belehrungen miteinander kombinieren.

Tipp:

Rechtssichere Rechtstexte für eBay mit anwaltlicher Haftung finden Sie hier

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