Neues Urteil: Facebooks Like-Button auf Webseiten kann abgemahnt werden

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Datenschützern war der Facebook Like-Button schon lange ein Dorn im Auge. Facebook sammelt über dieses Tool millionenfach Daten ohne Wissen der Nutzer. Der Like-Button, der sich auf Millionen von Webseiten finden, könnte nun aber auch zu massenhaften Abmahungen bei Webseitenbetreibern führen. Das LG Düsseldorf hat nämlich entschieden, dass diese Funktion gegen deutsches Datenschutzrecht verstößt. Die 6 wichtigsten Facts zu diesem Urteil lesenSie hier.

Datenschützern war der Facebook Like-Button schon lange ein Dorn im Auge. Facebook sammelt über dieses Tool millionenfach Daten ohne Wissen der Nutzer. Der Like-Button, der sich auf Millionen von Webseiten finden, könnte nun aber auch zu massenhaften Abmahungen bei Webseitenbetreibern führen. Das LG Düsseldorf hat nämlich entschieden, dass diese Funktion gegen deutsches Datenschutzrecht verstößt. Die 6 wichtigsten Facts zu diesem Urteil lesenSie hier.

1. Abmahnung wegen Facebooks Like-Button? 

Es gab in der Vergangenheit bereits Abmahnungen wegen des Facebook Like Buttons auf Webseiten. Hintergrund war die Tatsache, dass das Facebook-Plugin Daten der Webseitenbesucher ungefragt an Facebook überträgt. Da es sich um personenbezogene Daten handelt, ist diese Datenübertragung aber nur mit Zustimmung der Nutzer erlaubt. 

Wie fast immer beim Thema Datenschutz war die Aufregung kurz und heftig. Wirklich getan haben aber die wenigsten Seitenbetreiber etwas. Das wird sich nun aber ändern. Es liegt ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf zu einem dieser Fälle vor.

abmahnung facebook2016

2. Was hat das LG Düsseldorf zum Like-Button entschieden?

Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Einbindung derartiger Facebook-Tools, die die Daten der Besucher einer Website ungefragt an Facebook übertragen, nicht erlaubt sind. Hintergrund ist, dass Facebook über plugins wie den Like-Button millionenfach Nutzerdaten von den Besuchern der Webseiten abgreift, die den Like-Button eingebunden haben. Ohne dass die Nutzer das Wissen. Ohne dass die Nutzer dem zugestimmt hätten. Und ohne dass die Nutzer überhaupt Mitglied bei Facebook sein müssen. 

Aus Datenschutzsicht ist das Urteil absolut zu begrüßen. Facebook wäre es ohne großen Aufwand möglich, Tools wie den Like- oder Share-Button so umzustellen, dass nicht automatisch Nutzerdaten übertragen werden.

Das Urteil sorgt für mehr Datenschutz. Hunderttausende Seitenbetreiber müssen jetzt aber reagieren.
Rechtsanwalt Sören Siebert
Rechtsanwalt Sören Siebert

3. Wie sollten Seitenbetreiber jetzt reagieren?

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es könnte also sein, dass die nächste Instanz anders entscheidet. Meiner Einschätzung nach wird das aber nicht passieren.

Hunderttausende Seitenbetreiber müssen also handeln. Wenn sich diese Ansicht durchsetzt bedeutet dass, dass ein Hinweis in der Datenschutzerklärung auf Funktionen wie den Like-Button nämlich nicht mehr ausreicht. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dann:

1. Entfernen Sie das von Facebook zur Verfügung gestellten Page-Plugins sowie Like- und Share-Buttons, die per Plugin eingebunden sind, von Ihrer Seite.

2. Als Agentur oder Webdesigner: Informieren Sie Ihre Kunden über das aktuelle Abmahnrisiko.

→ Wir stellen allen eRecht24 Agentur-Mitgliedern eine fertige Info-Mail für Ihre Kunden im neuen „Schnellstarterpaket Facebook & Co.“ zur Verfügung.

3. Nutzen Sie Tools, die ähnliche Funktionen bieten, ober keine personenbezogenen Daten übertragen.

→ Wir stellen in den nächsten Tagen allen eRecht24 Mitgliedern eine Übersicht über die technischen Schritte und zahlreichen Alternativen zum Like-Button von Facebook im neuen „Schnellstarterpaket Facebook & Co.“ zur Verfügung.

4. Alternative: Sie verzichten völlig auf derartige Tools und verlinken lediglich - direkt oder über ein Facebook-Symbol - auf Ihrer Facebook-Seite. Nachteil: Die Urheber- und Markenrechte an den Facebook-Logos liegen allein bei Facebook. 

4. Was ist mit der "2-Klick-Lösung"?

Diese von heise entwickelte Lösung ist aus datenschutzrechtlicher Sicht auf jeden Fall besser als die Lösung von Facebook. Wir haben diese Lösung aber - im Gegensatz etwas zu Shariff - trotzdem nie empfohlen. Die Unterschied ist der:

  • Bei der 2 Klick-Lösung werden genau die selben Daten an Facebook übertragen wie bei dem Like-Button von Facebook. Eben nur einen Klick später.
  • Bei Lösungen und Plugins wie Shariff werden gar keine personenbezogenen Daten übertragen.

Die 2 Klick-Lösung war eher ein aus der Not geborener workaround, um überhaupt noch Facebook-Funktionen anbieten zu können. Datenschutzrechtlich ist die 2 Klick Lösung meiner Meinung nach aber nicht ausreichen. Die Datenschützer fordern bei der Übertragung personenbezogener Daten eine Einwilligung des Nutzers. Dazu muss man dem Nutzer aber genau erklären können, welche Daten zu welchen Zwecken wo und warum von Facebook gespeichert werden.

All das weiß aber nur Facebook und sagt es niemandem. Eine wirksame Einwilligung bekommt man so als Seitenbetreiber also gar nicht hin. 

5. Gilt das Urteil auch für andere Seiten und Tools wie twitter oder Google+?

Das Urteil ist zwar nur zu Facebook ergangen. Es betrifft aber auch alle anderen Plugins von Social Media Seiten wie twitter oder Google+, die personenbezogene Daten übertragen. Auch hier sollten Sie  als Seitenbetreiber auf die unter Nr.2 oder Nr.3 dargestellten Lösungen ausweichen.

6. Gilt das Urteil für Seiten von Unternehmern und Shops oder auch für private Webseiten?

Hintergrund des Urteils war eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Alle Webseiten, die nicht ausschließlich privat sind, können also abgemahnt werden:

  • alle Online Shops
  • alle Seiten von Dienstleistern
  • alle Unternehmens-Seite
  • Alle Seiten mit Werbung, Affiliate-Seiten

Aber auch bei privaten Seiten verstoßen die Betreiber gegen Datenschutzrecht, wenn sie den Like-Button über das aktuelle Facebook-Plugin einbinden.

 

abmahnung facebook2016

 

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Kommentare  
Reeny
+11 # Reeny 11.03.2016, 12:24 Uhr
Das mit dem Datenschutz wird langsam albern! Man wird als normaler Shopbetreiber total beschnitten. Ein schönes Einkaufserlebnis wird das für den Käufer nicht, wenn er erstmal hier und dort eine Erklärung als gelesen markieren muss, bevor er überhaupt auf die Seite darf. Und tatsächlich durchlesen tut das doch keiner.

Diese Regelungen nerven sowohl Kunden als auch Betreiber. Absolut sinnlos. Warum machen sich die Gesetzgeber darüber keine Gedanken?
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Andreas - TNS
+4 # Andreas - TNS 11.03.2016, 16:09 Uhr
Nix für ungut, aber kein Käufer benötigt ein Like-Plugin für den Einkauf. Einen Nutzen von diesem Plugin haben allein der Seitenbetreiber und Facebook.
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Andi
-2 # Andi 11.03.2016, 17:18 Uhr
Stimme zu 101% zu!
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mumpel
+1 # mumpel 12.03.2016, 19:34 Uhr
Was geht einem Onlinehändler meine IP an oder weshalb sollte der Onlinehändler das Recht haben zu erfahren was ich sonst noch so bei anderen Händlern kaufe? Die EU schränkt die Datenschnüffelei der Onlinehändler und Werbeindustrie zu recht immer stärker ein. Ich hab auf meinen Webauftritt sogar PIWIK deaktiviert, damit umgehe ich die Cookierichtlinie (keine Cookies = kein Cookiehinweis erforderlich).
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Rechtsanwalt Sören Siebert
+6 # Rechtsanwalt Sören Siebert 11.03.2016, 12:29 Uhr
Der Gesetzgeber hat sich Gedanken gemacht. Und dieses Urteil ist die konsequente Anwendung der Gesetze, die es zum Datenschutz und Wettbewerbsrecht aktuell dazu gibt.

Natürlich bedeutet das, dass Seitenbetreiber sich jetzt auch Gedanken machen müssen. Aber wenn man ehrlich ist, dass Facebook Nutzerdaten von Millionen Webseitenbesuchern abgreift, selbst wenn diese nicht bei Facebook eingeloggt sind oder nicht mal Mitglied bei Facebook sind, geht irgendwie schon zu weit. Es war vorher einfach nur bequem, die Plugins von Facebook einzubinden. Das Argument "bequem" ändert aber nichts an der Rechtslage.
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Uwe
0 # Uwe 23.03.2016, 07:59 Uhr
Eine Frage an Herrn Siebert, wieso darf ein Unternehmen wie Google mit Hilfe eines Werbebanner die gleichen Informationen sammeln wie Facebook mit dem Social Plugin? Müssen jetzt alle Webseitenbetreiber auch alle ihre Werbebanner entfernen, welche ungefragt die IP übermittelt bekommen und ein Cookie setzen?

Und nochwas - wenn eine IP personenbeziehbar ist, müsste auch ein zugelassener PKW personenbeziehbar sein - dabei kann dich nur der Halter, nicht der Fahrer, bei einem PKW durch die Behörden sowie die IP nur der Anschlussinhaber, nicht der Benutzer, durch Behörden ermittelt werden - kein Facebook oder anderes kommerzielles Unternehmen kann m.E. anhand der IP den Anschlussinhaber ermitteln.

Hat hat das LG denn kein Gutachter hinzugezogen?
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mumpel
0 # mumpel 27.03.2016, 19:23 Uhr
zitiere Uwe:

(...) kein Facebook oder anderes kommerzielles Unternehmen kann m.E. anhand der IP den Anschlussinhaber ermitteln (...)

Die IP kann aber dem Facebook-Konto zugeordnet werden. Und somit bekommt Facebook die Möglichkeit der direkten Werbevermarktung. In der Regel gibt man ja bei Facebook seine Realdaten an, die von Facebook genutzt werden kann.

Werbebanner & Co. dagegen können nur unpersonalisierte Werbung anzeigen, hat also keinen direkten Bezug zur Anschrift des Nutzers (indirekte Werbevermarkung). Allerdings könnte man jetzt auf Geolokalisierung abzielen, was dann dazu führen könnte dass das hier erwähnte Urteil eines Tages durchaus auch auf Werbebanner & Co. ausgedehnt werden könnte.
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Susanne
0 # Susanne 11.03.2016, 13:00 Uhr
Und was ist mit eurem Plugin hier oben im Artikel? :D
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Roy
0 # Roy 19.03.2016, 06:55 Uhr
zitiere Susanne:
Und was ist mit eurem Plugin hier oben im Artikel? :D

ist doch gar kein Plug-In, sondern nur ein Link. Der übrigens auch oben in der Browserzeile ..... ;)
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Rechtsanwalt Sören Siebert
+3 # Rechtsanwalt Sören Siebert 11.03.2016, 13:01 Uhr
Checken Sie es doch mal ;-)
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Danilo Jacob
0 # Danilo Jacob 11.03.2016, 14:05 Uhr
Ich hab das mal probiert, ohne bei FB eingeloggt zu sein. Fazit: Ich müsste mich erst bei FB einloggen, um den Artikel zu teilen.
Das Gleiche passiert auf meiner Webseite. Dort habe ich die Like-Buttons an den Produkten. Wenn ich eingeloggt bin, kann ich zwar "gefällt mir" drücken, muss aber in einem weiteren Schritt mein Like bestätigen, erst dann wird auf FB gepostet.
Was bedeutet das konkret? Rechtssicherheit in Ihrem Sinne?
Zur Info: Miet-Shop bei Strato, ich gehe davon aus, dass dort alles mit rechten Dingen zugeht ;-)
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Harald
+2 # Harald 11.03.2016, 16:58 Uhr
zitiere RA Sören Siebert :
Checken Sie es doch mal ;-)

SEHR hilfreiche Antwort :)
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M
0 # M 11.03.2016, 19:05 Uhr
Gecheckt!
Ich werde direkt zu Facebook weitergeleitet. Keine Erläuterung, kein Datenschutz, nichts. Herr Siebert .. meinen Sie das wirklich ernst, was Sie hier anbieten?

Vielleicht sollten Sie den button einmal selbst checken!

Des Weiteren habe ich nun 5 Mal den "Schnörkel-Code" zum Absenden dieses Kommentars eingegeben. Immer falsch.
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Rechtsanwalt Sören Siebert
0 # Rechtsanwalt Sören Siebert 11.03.2016, 19:14 Uhr
Es ist ganz einfach: Wir nutzen eine Lösung, die keine persönlichen Nutzerdaten an Facebook überträgt, nur weil ein Nutzer auf unseren Seiten surft. Deshalb müssen wir dazu auch nichts erläutern.

Was die Schnörkel angeht, wenn Sie den captcha immer falsch eingeben können Sie hier auch nichts posten. Aber es scheint ja doch funktioniert zu haben.
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Thomas
+1 # Thomas 11.03.2016, 20:31 Uhr
Also verstehe ich das richtig, wenn nur ein Facebook-Logo angezeigt wird, wo ein Link zu Facebook auf die sharer.php/URL hinterlegt ist, dann ist man sauber? Es werden dabei ja keinerlei Tracking-Infos übertragen.

LG Thomas Jansen
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Johannes
0 # Johannes 16.03.2016, 15:27 Uhr
Meiner Einschätzung nach erfüllen auch Ihre Social-Buttons nicht die Anforderungen, Herr Siebert. Grund: Zwar ist ein Login erforderlich und Ihr Plugin arbeitet offensichtlich nicht direkt mit Iframes. Jedoch läuft das laut Quelltext genauso über eine Facebook-API, also als Plugin (ersichtlich am API-Key) und nicht über einen einfachen, ausgehenden Link. Außerdem können die Anzahl der Likes nur angezeigt werden, wenn das hier eingebundene Plugin eben ständig mit den Facebook-Servern kommuniziert. Das ist ja eben das, was die Datenschützer kritisieren, wenn ich das richtig verstanden habe. Sollte ich falsch liegen, korrigieren Sie mich bitte.
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Karsten eRecht24
0 # Karsten eRecht24 16.03.2016, 16:19 Uhr
@Johannes: Ihre Einschätzung ist nicht ganz korrekt. Wir verlinken in unserer Lösung lediglich auf die jeweiligen Sharer-URLs (z.B. http://www.facebook.com/sharer.php?u=http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/7858-amazon-agb-widerruf-rechtstexte.html). Die Kunst dabei ist es, wie richtig erkannt:
a) trotzdem Share-Zahlen zu anzuzeigen (bei uns ein pfiffiges Serverscript, was nichts mit dem Nutzerfrontend zu tun hat) und
b) dem Sharer automatisiert aus dem CMS die richtigen zu sharenden Daten mitzugeben, ebenfalls eine Eigenentwicklung.
Somit entspricht unsere Lösung den angesprochenen Datenschutzstandards. Es finden keine (versteckte) Kommunikation mit Facebook & Co. im Frontend statt.
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Johannes
0 # Johannes 16.03.2016, 16:37 Uhr
@Karsten: Ah, okay. Das bringt natürlich Licht ins Dunkel. Das ist so aus dem Quelltext nicht ersichtlich. Diesen Lösungsweg hatte ich spontan auch im Sinn und geht m.E. derzeit tatsächlich nur über Eigenentwicklungen, wie Sie es gemacht haben.

Vielen Dank für die Erläuterung :)

PS: Mal einen Schritt weitergedacht: Wenn das auf den ersten Blick also gar nicht ersichtlich sein kann, ist eine Abmahnung diesbezüglich für den Abmahnenden doch recht riskant, da der Abgemahnte dann in dem Fall ja leicht sein datenschutzkonformes Vorgehen beweisen kann. Wenn das von Vornherein also gar nicht erfolgssicher ist, dürfte das die Abmahnfreudigkeit doch arg einschränken.
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mumpel
0 # mumpel 16.03.2016, 18:03 Uhr
Ich nutze bei mir auch Shariff. Dafür habe ich in meiner Datenschutzerklärung einen eigenen Passus eingefügt.
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Britta
0 # Britta 30.03.2016, 10:42 Uhr
# Johannes # Karsten eRecht
Das sehe ich ganz genauso. Woran kann ich denn nun zielsicher erkennen, welchen Code oder Teil davon ich weglassen/abändern muss? Mich interessiert die "graue" Alternative habe zwischen FB Page Plug-in rein und Plug-in raus? Ich bin Webseiten und Shopbetreiberin und Beraterin und finde die schwarz/weiß Empfehlung nicht i.O. wenn es offenbar eine Option gibt mit einem Code zu arbeiten, der rechtlich OK ist. So kann ich mir und jeder meiner Kunden sich überlegen, was er tun will. Geld ausgeben für die Programmierung einen sicheren Code und einer Social-freundlichen Webseiten Nutzung oder eben halt nicht. Danke im voraus für Hilfestellung hierzu eRecht.de. Ich habe wie im Artikel genannte Schnellstarterpaket Facebook & Co leider nicht fiinden können. Hierzu wäre ein Link/Button toll (da keine Suchfunktion vorhanden) oder bin ich blind? Danke im voraus.
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Rechtsanwalt Sören Siebert
0 # Rechtsanwalt Sören Siebert 30.03.2016, 17:32 Uhr
Dann nehmen Sie shariff bzw. plugins, die darauf aufsetzen.

Das "Schnellstarterpaket Facebook & Co" gibt es momentan nicht einzeln zu kaufen, sondern nur für unsere Mitglieder:

https://www.e-recht24.de/mitglieder/
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mumpel
0 # mumpel 30.03.2016, 19:32 Uhr
zitiere Rechtsanwalt Sören Siebert :

(...) sondern nur für unsere Mitglieder (...)

Kann man die Beiträge als Betriebskosten geltend machen?
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mumpel
0 # mumpel 30.03.2016, 19:43 Uhr
zitiere Britta:

(...) Woran kann ich denn nun zielsicher erkennen, welchen Code oder Teil davon ich weglassen/abändern muss? (...)

Das lässt sich hier in Kürze nicht erklären. Ohne Kenntnisse in HTML und/oder CSS ist es nicht leicht alles richtig zu machen.

zitiere Britta:

(...) wenn es offenbar eine Option gibt mit einem Code zu arbeiten, der rechtlich OK ist (...)

Im Prinzip ist alles erlaubt was nicht sofort beim Aufruf Deiner Seiten Daten an die sozialen Netzwerke sendet, sondern damit auf eine Benutzeraktion wartet bzw. den Seitenbesucher selbst entscheiden lässt. Wie der Code dafür aufgebaut ist bleibt Dir überlassen.
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Harald Goergens
+6 # Harald Goergens 11.03.2016, 13:05 Uhr
Sicherlich kann man sich viele Gedanken zum Thema "Datenschutz" machen, allerdings werden dabei zwei extrem wichtige Dinge leider ständig übersehen oder, vermutlich treffender: bewußt übergangen:
1.) die staatliche Datenkrake, die in boshafter Absicht sämtliche Internet-Verbindungen des Landes über nur eine zentrale Vermittlungsstelle in Frankfurt laufen ließ, nun zwar aus technischen Gründen um eine zweite nicht herum kam, aber eben diese beiden Knoten zum beliebigen und UNBEFUGTEN Abgreifen sämtlicher persönlicher Daten mißbraucht, worüber leider (fast) niemand spricht und
2.) das schlicht als kriminell zu verurteilende Unwesen der von einer rechtlosen Unrechtsjustiz begeistert bestätigte Abmahnverbrechen, dessen skrupellose, durch und durch verdorbene Berufsverbrecher stets auf der Suche nach neuen Geldquellen sind und dadurch erst einen Irrsinn nach dem anderen auf den Weg bringen, wobei es überhaupt nicht um eine vielleicht nötige Sache geht, sondern nur um weiteren Verbrechenslohn, der möglichst einfach eintreibbar sein soll - weshalb dann eben auch der staatliche Datenmißbrauch "übersehen" wird, ebenso wie die Internet-Kriminalität, die über ausländische Server stattfindet - aber daran kann die Abmahn-Mafia eben nicht verdienen...
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Andreas Gräber
0 # Andreas Gräber 11.03.2016, 13:19 Uhr
Gilt das ganze dann nicht eigentlich auch für eingebundene Google Maps Daten da die komplette IP Adresse ja auch als personenbezogen gilt und hier ja Daten übertragen werden. Des weiteren ist es ja möglich eine Browser/Plugin Hashkennung zu erstellen und spätestens da wird man recht identifizierbar.
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Dennis
0 # Dennis 11.03.2016, 13:22 Uhr
Moin! Ich nutze für unsere Seiten schon seit langem "Shariff". Damit sollte man ja auf der sicheren Seite sein, oder irre ich mich ?
DaAnke und Gruß
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Christian W.
+2 # Christian W. 11.03.2016, 13:26 Uhr
Jetzt hätte ich in der Hinsicher mal gern von einem RA gewusst: Was bringt mir als Unternehmer, oder auch Facebook, die IP-Adresse, wenn ich an den Inhaber dieser gar nicht rankomme, weil mir sicherlich kein Richter einen Antrag auf Datenrausgabe vom Provider genehmigen wird, wenn ich keinen strafrechtlichen Hintergrund nachweisen kann, praktisch also eigentlich nie.
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Andreas - TNS
0 # Andreas - TNS 12.03.2016, 08:27 Uhr
Es geht um Bewegungsprofile, welche FB anhand deiner IP und der ziemlichen Verbreitung der Plugins herstellen kann. Ich als Webseitenbetreiber kann deine IP speichern und auch speichern, welche Seiten du innerhalb meiner Webseite aufgerufen hast - FB kann das mit allen Seiten, welche das Plugin eingebunden haben.
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TobY
0 # TobY 11.03.2016, 14:05 Uhr
Hallo, wie sieht es denn damit aus wenn ich mit der eigenen Web-Site ins Ausland ziehe also meine Seite auf einen ausländischen Hoster wechsel, aber der Sitz des Betreibers in Deutschland ist? So kann man theoretisch nicht verklagt werden oder habe ich da einen Denkfehler ? Mit freundlichen Grüßen
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Andreas - TNS
0 # Andreas - TNS 12.03.2016, 08:29 Uhr
Sitz in Deutschland = deutsches Recht ... wo die Seite gehostet ist, ist dabei völlig egal
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T. Müns
0 # T. Müns 11.03.2016, 20:36 Uhr
Wie sieht es mit den "share on facebook", "Twitter" usw - Buttons aus?
Müssen die auch raus?
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mumpel
0 # mumpel 12.03.2016, 19:30 Uhr
Meines Wissens gilt dafür selbiges. Einfach mal das Heise-Shariff-Projekt ausprobieren. Damit ist man wohl derzeit noch auf der sicheren Seite. Wie lange noch wird sich erweisen.
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T. Müns
0 # T. Müns 11.03.2016, 20:40 Uhr
bzw. "besuchen Sie uns auf facebook" () mit dem Facebook-Button - auch kritisch?
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Rene
0 # Rene 11.03.2016, 20:44 Uhr
Wir verhält sich das mit der eingebundenen Timeline?
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Susi
-4 # Susi 11.03.2016, 22:25 Uhr
Na toll, wie findet man als Normalsterblicher raus, ob ein Plug-in sendet oder nicht?
Übrigens:
1) im Gegensatz etwas zu ... Gegensatz etwa zu
und
2) bieten, ober keine ... bieten, aber keine (als Bayer ist der Fehler verziehen) ;o)
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Karl
-1 # Karl 11.03.2016, 23:41 Uhr
Ich frage mich wo ist das genau Problem, welche Daten gelten als persönliche Daten? Gilt die IP als Persönliche Daten so wie es oft geschrieben steht? Dann wird die von jedem Server gelogt und man kann es nicht verhindern
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mumpel
0 # mumpel 12.03.2016, 19:22 Uhr
Die IP ist persönlich, zumindest die statische IP. Und man kann es sehr wohl verhindern indem man die IP anonymisiert, idealer Weise die letzten 6 Ziffern durch Nullen ersetzen lassen. Man muss/sollte ja sogar für die Server-Log-Files einen Hinweis in der Datenschutzerklärung setzen.
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Karl
0 # Karl 13.03.2016, 07:19 Uhr
Ganz ehrlich mir persönlich ist die IP völlig egal. Ich anonymisiere die immer sofern ich sie erhebe (bislang nicht in einer echten Umgebung). Aber auch auf den Serverlog kann ich keinen Einfluss nehmen, aber die Daten werden übermittelt bevor ich den Besucher darauf hinweisen kann.

Ja diesen Teil habe ich in meiner Datenschutzerklärung aber wie gesagt die Daten werden ja übermittelt und gespeichert bevor der Besucher von mir informiert wird.

Dürfte man die IP speichern um sich gegen Hackangriff abzusichern? Also man speichert die IP und wenn jemand auffällige Anfragen stellt, geht man da gegen vor andernfalls wird es wieder gelöscht?
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mumpel
0 # mumpel 13.03.2016, 11:04 Uhr
zitiere Karl:

(...) Dürfte man die IP speichern um sich gegen Hackangriff abzusichern? (...)

Genau da sind wir bei dem Problem. Man darf die IP eigentlich nicht speichern. Und damit hat man keine Möglichkeit sich aktiv gegen Angreifer zur Wehr zu setzen. Und wenn man sie speichert muss man die Besucher informieren. Aber wenn man sie informiert ist die IP bereits gespeichert, der Besucher kann also nicht mehr wiedersprechen. In Foren ist das etwas anderes, da kann man in den Benutzerbestimmungen darauf hinweisen dass die Speicherung der IP erforderlich ist.

zitiere Karl:

(...) Aber auch auf den Serverlog kann ich keinen Einfluss nehmen (...)

Bei meinem Hoster kann ich das. Ich kann entscheiden ob ich die ganze IP speichern oder sie anonymisieren möchte.
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Andreas - TNS
0 # Andreas - TNS 13.03.2016, 11:19 Uhr
Wo steht das man die IP nicht speichern darf? Wenn dem so wäre, dann gäbe es keinen einzigen deutschen Hoster mehr. Wenn es verboten wäre, dann wäre absolut keine Strafverfolgung möglich. Es geht immer darum zu welchem Zweck man es speichert, wo man es speichert (das ist das Problem bei FB - das die Daten nach Amerika gehen) und ob die Speicherung der Daten notwendig ist.
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mumpel
0 # mumpel 13.03.2016, 17:29 Uhr
Jeder Fachanwalt empfiehlt die IP auch in den Server-Log-Files zu anonymisieren. Schon deshalb ist keine Strafverfolgung möglich.
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Hannen
0 # Hannen 16.03.2016, 14:46 Uhr
Welcher Hoster ist das?
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mumpel
0 # mumpel 16.03.2016, 18:00 Uhr
Host Europe. Da kann ich entscheiden ob ich die IP anonymisieren möchte. Da haben dann alle Einträge die IP "127.0.0.1".
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Andreas - TNS
0 # Andreas - TNS 16.03.2016, 20:01 Uhr
in der Statistik oder in den echten Serverlogs?
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mumpel
0 # mumpel 17.03.2016, 10:54 Uhr
In den Serverlogs. Eine Statistik führe ich nicht mehr. Ich nutze jetzt nurnoch einen einfache Zähler bei dem ein Zähler in einer Textdatei erhöht wird. Also ganz simpel wie früher, ohne IP & Co. abzufragen.

In PIWIK & Co. liese sich das aber auch so programmieren dass nur "127.0.0.1" zu sehen ist. Aber es weiss nicht jeder wie das geht.
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Olli
-1 # Olli 12.03.2016, 09:11 Uhr
Das ist Deutschland. Man muss über alles aufgeklärt werden. Normalerweise muss man auch darauf hinweisen das der Besuch des Internet mit Gefahren verbunden ist, da dort Viren rumschwirren. Also kommt demnächst ein anderer und mahnt ab das man auf die Gefahr nicht hingewiesen hat. Wer nicht auf den Like Button drücken möchte soll es einfach nicht tun und keine Gerichte mit sowas beschäftigen.... wo wir schonmal dabei sind. Was ist mit der Weitergabe von unseren Daten durch Ämter usw. Da spricht keiner drüber. Als wir vor Jahren in unser Haus gezogen sind hatte noch niemand unsere Anschrift. Außer die GEZ. Woher wohl :-)
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Andreas - TNS
+1 # Andreas - TNS 12.03.2016, 09:22 Uhr
Die Daten werden erhoben wenn du die Seite mit dem Plugin aufrufst - ob du dann noch den Like-Button drückst ist reichlich egal
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Sebastian
+1 # Sebastian 12.03.2016, 10:29 Uhr
Was ist mit dem Facebook Pixel und der Custom Audience?
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Thomas
0 # Thomas 12.03.2016, 18:42 Uhr
Das interessiert mich auch sehr! Eigentlich ja genauso kritisch oder? Daten werden hier ja ebenso ohne direkte Einwilligung übermittelt, oder?

Bei dieser Gelegenheit gleich noch ein Lob an Sie, Herr Siebert, für die immer sehr leicht verständlichen Hinweise. Echt super, kein unverständliches Juristendeutsch sondern immer sehr menschlich geschrieben. Vielen Dank!
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mumpel
0 # mumpel 12.03.2016, 19:11 Uhr
Hallo!

M.E. können auch derartige Pixel davon betroffen sein. Sobald bereits mit dem Aufruf einer Webseite von Webseitenbetreiber und -besuchern nicht kontrollierbare Daten an fremde Seiten (z.B. soziale Netzwerke) übertragen werden könnte dieses Urteil auch bei den Pixeln greifen. Nicht greifen dürfte das Urteil m.E. bei solchen Pixeln die lediglich die Seitenzugriffe zählen und dabei einen Zähler (counter) erhöhen ohne sonst irgendwelche Daten zu erheben.

Gruß, René

Gruß, René
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Andreas - TNS
0 # Andreas - TNS 12.03.2016, 19:17 Uhr
Die Frage ist woher das jemand wissen will, welche Daten bei einem Counterpixel erhoben werden. IP, aufgerufene Seite etc sind auch damit kein Problem ...
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mumpel
0 # mumpel 12.03.2016, 20:46 Uhr
Das ist eben die "neue Abmahngefahr" die mit diesem Urteil einhergeht. Dabei spielt es keine Rolle ob jemand weiss welche Daten übertragen werden sondern das die Möglichkeit besteht dass bereits mit dem Aufruf der Internetseite Daten an Seitenfremde Dienste übertragen werden können.
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Simon
0 # Simon 12.03.2016, 11:39 Uhr
Hallo,

wie verhält es sich denn mit den sehr beliebten Sharing Buttons von AddThis? Sind diese ebenfalls betroffen ?


Gruß
Simon
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mumpel
0 # mumpel 12.03.2016, 19:15 Uhr
Wenn ich das richtig verstehe sind die "AddThis"-Button vergleichbar mit dem Heise-Shariff-Projekt, also keine Gefahr solange nicht schon beim Aufruf der Seite Daten an die sozialen Netzwerke übertragen werden.
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Andreas - TNS
0 # Andreas - TNS 16.03.2016, 16:36 Uhr
Das stimmt so nicht. Beim Shariff fragt ein Script auf dem eigenen Server die entsprechenden Schnittstellen nach den Likes ab. Dabei wird lediglich die IP des fragenden Servers übertragen. AddThis macht dies vermutlich auch, aber erst NACHDEM das AddThis-Script geladen wurde und vermutlich werden von AddThis ebenfalls IP etc erhoben (die machen das auch nicht aus reiner Herzensgüte). Ob die Daten nun an FB, Google oder AddThis gehen, dürfte datenschutzrechtlich relativ egal sein ... und AddThis ist ein amerikanisches Unternehmen ...
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mumpel
0 # mumpel 16.03.2016, 17:55 Uhr
Dann dürfte sich das Urteil auch auf AddThis auswirken. Zudem sollte man dann AddThis m.E. in der Datenschutzerklärung aufnehmen.
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Sven
0 # Sven 13.03.2016, 15:08 Uhr
Wenn man es jetzt so genau nimmt, dann können sämtliche webhoster schließen, denn wenn jemand auf meinem Blog kommt, kann ich auf dem Webserver die IP Adresse auch sehen, somit auch der webhoster und dies ist nichts anderes. Wem Datenschutz also so wichtig ist, der sollte lieber nicht mehr ins Internet gehen und sein Smartphone gegen ein altes Handy eintauschen. Ich finde es mittlerweile albern.
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mumpel
0 # mumpel 13.03.2016, 17:26 Uhr
Eigentlich müsste das Internet genaugenommen komplett schließen. Wir dürften dann auch nicht mehr mit EC-Karte zahlen weil wir ja an der Kasse sonst erstmal den AGB der Geschäfte zustimmen müssten, die ihre AGB m.E. erstmal an das BDSG anpassen müssten.
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Jane
+1 # Jane 14.03.2016, 13:39 Uhr
Wir haben auf einer Website in der Menüleiste einen Link auf die URL unserer Facebookseite gesetzt, also kein Social Media Plugin mit Teilen oder Liken Funktion am Start. Ist auch dieser einfache Link bereits heikel oder ist die einfache Verlinkung einer Facebookseite noch erlaubt?
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mumpel
0 # mumpel 14.03.2016, 17:35 Uhr
Da es sich dabei um einen herkömmlichen Link handelt besteht auch keine Gefahr. Solange nicht schon beim Aufruf eurer Seiten Daten an Facebook gesendet werden, ihr also keine Facebook-PlugIns verwendet, müsst ihr nichts befürchten.
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mumpel
0 # mumpel 14.03.2016, 17:43 Uhr
Nachtrag:
Um noch sicherer zu gehen könnte man beim Link das nofollow-Attribut setzen, damit erfahren Google und Facebook nicht mehr dass auf der Homepage ein Facebook-Link (Backlink) sitzt.
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Johannes
0 # Johannes 16.03.2016, 16:46 Uhr
Das ist nicht ganz richtig. Der Referrer lässt sich dadurch trotzdem ermitteln. Das Nofollow-Attribut ist lediglich eine Anweisung für Suchmaschinen zur Nicht-Vererbung von Linkpower und Pagerank. Außerdem sind Suchmaschinen nicht einmal verpflichtet, solche Anweisungen zu berücksichtigen.
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mumpel
0 # mumpel 16.03.2016, 17:52 Uhr
Der Referrer schon. Aber selber finden kann FB den Backlink nicht.
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Patrick
0 # Patrick 16.03.2016, 15:00 Uhr
Ganz ehrlich was soll der Scheiss ? Dann sollte man nicht im Internet surfen und auch kein Handy besitzen.
Mal im ernst ohne die Plugins ist es ziemlich doof weil man es niemals einbruchsicher und schön darstellen kann.
Und meines Erachtens wer nicht will soll nicht klicken...da sammelt Google deutlich mehr Daten ^^ und wer nicht erfasst werden will soll entweder die Firewall so konfigurieren, dass er inkognito im Netz ist oder soll so Sachen wie Thor benutzen. Was im übrigen nicht ganz legal ist.
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Markus
0 # Markus 16.03.2016, 15:42 Uhr
> Und meines Erachtens wer nicht will soll nicht klicken...da sammelt Google deutlich mehr Daten

Es geht darum, dass die regulären Facebook Buttons die IP Adresse des Besuchers übermitteln noch bevor überhaupt geklickt wird. Das kann mit Buttons umgangen werden welche nur nur aus einem statischen Link bestehen und die auf das Share Script des jeweiligen Netzwerks verweisen.

Bei Facebook ist es z.b.
http://www.facebook.com/sharer.php?u=https://www.mashshare.net/

Für Twitter:
https://twitter.com/intent/tweet?text=Mashable+inspired+Share+Buttons+-+Rich+expandable&url;=http://bit.ly/1RxYtsJ&via;=Mashshare

Wer WordPress verwendet kann Plugins nutzen, die die Share Buttons datenschutzkonform und statisch einbinden, ähnlich wie hier auf der e-recht24 Seite. z.b. https://wordpress.org/plugins/mashsharer/
(von deren Webseite habe ich den o.a. Code der Buttons für demonstrationszwecke kopiert)
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Jörg
0 # Jörg 16.03.2016, 16:24 Uhr
Datenschutz oh jeeeee ich habe vorsorglich das Plugin entfernt. persönlich habe ich nichts davon welche Daten dort irgendwo gespeichert werden es geht Seitenbetreibern eher um eine unkomplizierte Virale Verbreitung der Inhalte seiner Seite oder seines Blogs... egal ob damit Geld verdient werden soll oder einfach nur Spaß am Teilen hat.
Google speichert selbst auch allen Scheiß. selbst veraltete Daten die nicht mehr Aktuell sind finde ich heute noch im Netz über die Namen suche. Ursprünglich war das Internet von der Army und wurde uns Normalbürgern zu Verfügung gestellt ... Nachtigall ich hör dir trapsen .. So wird doch ohne hin jeder überwacht der Online aktive ist und sein Verhalten ausgelesen ob mit oder ohne Sozial Buttons.. Wer etwas klickt weiß doch das er/sie damit etwas von sich selbst erzählt denn er/sie teilt es ja auch freiwillig mit anderen. Ich denke auch das dies Absicht ist von einer Art Maffia genauso wie ich sehr Stark vermute das Anti Vieren Software Hersteller Hacker beauftragen Vieren in Umlauf zu bringen um ihr Schutzprogramme zu verkaufen.
Danke für den Artikel
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Andreas - TNS
0 # Andreas - TNS 16.03.2016, 19:58 Uhr
Zitat:
Facebook wäre es ohne großen Aufwand möglich, Tools wie den Like- oder Share-Button so umzustellen, dass nicht automatisch Nutzerdaten übertragen werden.
Dieser Spruch zeugt schon ein wenig von Ahnungslosigkeit. Wie soll dieses "einfache Möglichkeit" aussehen? Sobald eine externe .js eingebunden wird, hat der anbietende Server die Möglichkeit auf Daten des Besuchers (IP etc) zuzugreifen und diese zu speichern. Statistik-Scripte funktionieren schon seit Urzeiten auf genau diese Art und Weise. Die reine Like-Geschichte kann man sicher noch recht einfach ala Shariff machen - aber wie soll das zB. mit diesen Kästen mit den Likes (+ Thumbs) seine FB-Seite oder mit dem Kommentarplugin gehen? Da müsste man bei jeder Anfrage Ping-Pong zwischen Besucher Server der Webseite Facebookserver spielen, um lediglich die IP des eigenen Webservers zu übertragen.

"ohne großen Aufwand" will mir dann irgendwie nicht einleuchten - da ich aus dem Bereich "Programmierung" kommen, würde mich die einfache Lösung interessieren.
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mumpel
0 # mumpel 17.03.2016, 10:41 Uhr
zitiere Andreas - TNS:

(...) aber wie soll das zB. mit diesen Kästen mit den Likes (+ Thumbs) seine FB-Seite (...) gehen? (...)

Beim Heise-Shariff-Projekt wird das Server-Intern gemacht. D.h. dass bei der Abfrage des Like-Counters die IP-Adresse des Servers gesendet wird. Der Programmieraufwand ist natürlich hoch. Die meisten Anwender dürften den Code vom Shariff-Projekt nicht verstehen. Eine einfache Lösung dafür kenne ich nicht.
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Rechtsanwalt Sören Siebert
0 # Rechtsanwalt Sören Siebert 30.03.2016, 17:33 Uhr
Wir haben eine Übersicht über plugins für wordpress, joomla usw., die auf shariff aufsetzen, im Mitgliederbereich:
https://www.e-recht24.de/mitglieder/
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Lutz Döbrich
-2 # Lutz Döbrich 16.03.2016, 20:27 Uhr
hallo...jeder hat die Daten von jedem....was soll dieser ganze Scheiß....dann ist Retargeting jetzt verboten....oder was???.....und alle verklagen amazon...oder wie???
nur noch Sch....in Deutschland
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mumpel
0 # mumpel 17.03.2016, 10:44 Uhr
zitiere Lutz Döbrich:

(...) dann ist Retargeting jetzt verboten (...)

So gesehen ja. Zumindest müssten die Seitenbesucher eigentlich zustimmen. Denn bei Retargeting werden ebenfalls Nutzerdaten erfasst ohne den Besucher zu fragen ob ihm das recht ist. Aber das liese sich ändern indem man nur über Werbeseiten leitet ohne dass Nutzerdaten erfasst werden.
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Tom
0 # Tom 18.03.2016, 09:38 Uhr
Eine einfach datenschutzkonforme Lösung sind ganz normale Links zu den jeweiligen Social-Media-Portalen. Wer glaubt, daß die Sichtbarkeit seiner Website bei Suchmaschinen durch Plugins verbessert wird, ist eh total auf dem Holzweg. Plugins helfen nur den Social-Media-Portalen und nicht den Websitebetreibern. Ich empfehle jedem, seine Energie mehr in einzigartigen und qualitativen Inhalt zu stecken.
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Kai Karstens
0 # Kai Karstens 18.03.2016, 13:17 Uhr
Ich habe auf meiner Website nur einen Button mit "normalem" Link zu einem Facebook-Like gesetzt, ich hoffe und nehme an, dass das nicht abmahnfähig ist, da beim Surfen keinerlei personenbezogene Daten an Facebook übergeben werden. Wenn man den Button anklickt, öffnet sich ein Fenster, wo man meine zugehörige Facebook-Seite teilen kann. Der Code vom Button auf der Website lautet:
http://www.facebook.com/sharer.php?u=https://www.facebook.com/xfbseite
(xfbseite ist hier nur ein Platzhalter für den Namen der Facebook-Seite)
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mumpel
0 # mumpel 19.03.2016, 23:26 Uhr
zitiere Kai Karstens:

(...) ich hoffe und nehme an, dass das nicht abmahnfähig ist (...)

Da besteht keine Gefahr. Bei diesem Urteil geht es ja im Kern darum dass bereits beim Aufruf einer Webseite, welche die Plug-Ins enthält, Daten an andere Server übertragen werden. Genaugenommen trifft das eigentlich auch auf Retargeting & Co. zu. Aber bei Deinen einfachen Links trifft das nicht zu.
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