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DaWanda: Was für Sie als Händler bei AGB, Widerrufsbelehrung und Impressum beachten müssen

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Inzwischen findet sich im Internet auch ein Marktplatz für selbst gemachte Produkte: Die Internetplattform DaWanda, auf der sich neben privaten Verkäufern auch immer mehr gewerbliche Händler einfinden. Gerade für diese Verkäufer besteht aber das Risiko, bereits bei kleinsten Fehlern in ihren eigenen AGB, in der für Verbraucher erforderlichen Widerrufsbelehrung oder bei sonstigen rechtlichen Vorgaben abgemahnt zu werden. Als Händler sollten Sie daher Folgendes beachten...

Inzwischen findet sich im Internet auch ein Marktplatz für selbst gemachte Produkte: Die Internetplattform DaWanda, auf der sich neben privaten Verkäufern auch immer mehr gewerbliche Händler einfinden. Gerade für diese Verkäufer besteht aber das Risiko, bereits bei kleinsten Fehlern in ihren eigenen AGB, in der für Verbraucher erforderlichen Widerrufsbelehrung oder bei sonstigen rechtlichen Vorgaben abgemahnt zu werden. Als Händler sollten Sie daher Folgendes beachten...

» AGB für DaWanda
» Widerrufsbelehrung für DaWanda
» Impressum für DaWanda
» Datenschutzerklärung
» Vertragsschluss und Preisangaben

1. Ihre AGB bei DaWanda müssen dem geltenden Recht entsprechen

DaWanda stellt nur die Internetplattform zur Verfügung, ist aber nicht an den Kaufverträgen mit Ihren Kunden beteiligt. Für diese Vertragsverhältnisse gelten vielmehr Ihre AGB. Um hier keine bösen Überraschungen von Abmahnern zu erleben, müssen die AGB dem aktuellen geltenden Recht entsprechen. Dazu gehört insbesondere auch deren regelmäßige Anpassung an Änderungen des Gesetzgebers oder der Rechtsprechung.

Zu berücksichtigen sind in den AGB ebenfalls etwaige rechtliche Besonderheiten im Hinblick auf Ihre Produkte, dem Internetmarktplatz DaWanda und den unterschiedlichen  Käufergruppen (Verbraucher und Unternehmer). Ein wahlloses Übernehmen von Klauseln aus anderen, womöglich veralteten AGB oder „Muster-Vorlagen“, wobei diese Klauseln womöglich noch pauschal auf allen Internet-Marktplätzen eingesetzt werden, sollte daher unbedingt unterbleiben.

2. Achtung: Für Ihre neue Widerrufsbelehrung 2014 bei DaWanda gibt es Änderungen

Einen häufigen Abmahnungsgrund auf Internetplattformen bildet eine fehlende, fehlerhafte oder unzureichende Widerrufsbelehrung, die gegenüber Verbrauchern zu erteilen ist. Als Händler müssen Sie daher eine korrekte Belehrung in Ihren Angeboten aufnehmen.

Für den Inhalt Ihrer Widerrufsbelehrung treten seit dem 13.06.2014 umfangreiche gesetzliche Änderungen in Kraft.

Praxis Tipp:

Muster für aktuelle AGB und Widerrufsbelehrung für DaWanda finden Sie hier

3. Auch ein Impressum bei DaWanda ist notwendig

Ein fehlendes Impressum bei DaWanda kann ebenfalls dazu führen, dass Sie eine Abmahnung erhalten. Achten Sie also darauf, dass Ihr Impressum den rechtlichen Anforderungen genügt.

4. Die Datenschutzerklärung bei DaWanda ist ein Muss

Gerade der mangelnde Datenschutz steht immer wieder in der Kritik. Als Händler auf einer Internetplattform verarbeiten Sie ständig personenbezogene Daten Ihren Kunden. Ihre Angebote müssen daher auch eine Klausel über den Datenschutz enthalten.

5. Rund um Vertragsschluss und Preisangaben bei DaWanda

Für Verbraucher gelten immer wieder besondere Vorschriften. Deshalb ist über den Inhalt Ihrer AGB hinaus eine weitere Belehrung über Vertragsschluss, Zahlungsarten und Lieferungsmodalitäten erforderlich.

Für alle Käufer gilt, dass Sie bei Ihren Angeboten die Preise angeben müssen (Brutto, Netto und für den Versand). Zusätzliche Kosten für einen versicherten Versand sind bei Verbrauchern unzulässig.

DaWanda - der Online-Marktplatz mit Herz

Die Internetplattform Dawanda bezeichnet sich selbst in deren „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Internetplattformen der DaWanda GmbH als „Online-Marktplatz mit Herz“. Diese Geschäftsbedingungen sollten für Sie als Händler absolute Pflichtlektüre sein. Denn neben umfangreichen Regeln über „ein gutes Miteinander“ werden die Rechte und Pflichten der (gewerblichen) Nutzer von DaWanda sehr genau beschrieben.

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