Anzeige

AG Wuppertal: Sex-Auktion auf lovebuy.de ist sittenwidrig

(0 Bewertungen, 0 von 5)

Im Internet eröffnen immer mehr kleinere, lediglich auf bestimmte Themen spezialisierte Auktionshäuser ihre Pforten, um so in der Nische Geld zu verdienen. Offensichtlich sehr erfolgreich, sieht man sich etwa die Auftragszahlen von dem Handwerker-Portal My-Hammer.de an. Mit einer weiteren spezialisierten Plattform – lovebuy.de – hatte sich nun jedoch das Amtsgericht Wuppertal zu beschäftigen.

Auf lovebuy.de konnten sich die Besucher gegen Zahlung einer einmaligen Anmeldegebühr in Höhe von 9,95 EUR registrieren, um mit Sex-Artikeln zu handeln und „Begleitungen“ für die eigenen Vorstellungen als Höchtbietender zu ersteigern. Zu der einmaligen Anmeldegebühr kommen zudem noch 99,00 EUR Kosten für eine einjährige Vertragslaufzeit hinzu. Als ein Nutzer von lovebuy.de die Zahlung der entsprechenden Gebühren verweigerte, zog der Betreiber vor das Amtsgericht Wuppertal – und unterlag mit Urteil vom 29.7.2009 (Az. 31 C 230/09).

Anzeige

Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich beim Angebot von lovebuy.de um ein sittenwidriges und in der Folge nichtiges Rechtsgeschäft, da es neben der Versteigerung von Sex-Artikeln auch zur Versteigerung von Prostituierten käme. Aufgrund der Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts gibt es keine wirksamen vertraglichen Regelungen, so die Urteilsbegründung des AG Wuppertal weiter. Demnach war die Klage abzuweisen.

Fazit:

Es kann jedem Nutzer nur empfohlen werden, sich vor der Registrierung auf Internet-Plattformen die Bedingungen gut durchzulesen. Es ist nicht gesagt, dass Internet-Plattform-Angebote standardmäßig für sittenwidrig erklärt werden und in der Folge keine Pflicht zur Zahlung von Gebühren besteht.

Anzeige
Sie dürfen diesen Beitrag gern verlinken.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Sagen Sie uns Ihre Meinung zum Thema.

Sicherheitscode Aktualisieren

Anzeige

Der eRecht24 Newsletter

Immer bestens informiert

Bleiben Sie mit unseren kostenlosen Updates zum Internetrecht auf dem neuesten Stand. Infos, Urteile, Checklisten, Sonderangebote.

Prüfen Sie, ob Ihre Widerrufsbelehrung aktuell ist.

Geben Sie die URL Ihrer Widerrufsbelehrung ein.
Beispiel Shop: http://www.shopxyz.de/widerruf.html
Beispiel eBay: http://www.ebay.de/usr/EBAYUSER

loading...

eRecht24 Live-Webinare

 

IT-Recht endlich verständlich

Autor Sören SiebertSören Siebert ist Rechtsanwalt mit Kanzleien in Berlin und Potsdam.

Er berät Unternehmer, Shops und Seitenbetreiber in allen Fragen des Rechts der neuen Medien.
www.kanzlei-siebert.de

Als Betreiber von eRecht24 ist er seit mehr als 15 Jahren auch als Internet-Unternehmer tätig. Deshalb finden Sie auf eRecht24 Tipps und Tricks eines spezialisierten Rechtsanwalts, aber verständlich und praxisnah erklärt.        

Sören Siebert auf

eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Videos und E-Books, Musterverträge und Erstberatung, Tools und Live-Webinare.

Mehr Informationen

video tutorials teaser

eRecht24-Videos: IT-Recht verständlich

IT-Recht, endlich verständlich: Jetzt können auch Sie Ihre Website einfach und schnell abmahnsicher gestalten, wenn Sie richtig vorgehen!

Mehr Informationen

webinar teaser

Live-Webinare mit Rechtsanwalt Siebert

Sie fragen, Rechtsanwalt Siebert antwortet. Aktuelle Themen, umfassend und Schritt für Schritt erklärt: So haben Abmahner bei Ihnen keine Chance!

Mehr Informationen