Um dem Kunden im Gedächtnis zu bleiben, verwenden viele Händler einprägsame Bezeichnungen auf den Etiketten der Produkte. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz musste sich fragen, ob ein Händler seinen Wein als „Superior“ bezeichnen darf, wenn dieser Begriff auch für spanische und portugiesische Weine bestimmt ist.
Behörde geht gegen die Verwendung des Begriffs „Superior“ vor
Der Inhaber einer Weingutsverwaltung bezeichnete seinen „Spitzenwein“ auf dem Etikett als „Superior“. Das Label war ansonsten in deutscher Sprache gestaltet. Das Landesuntersuchungsamt des Bundeslandes Rheinland-Pfalz wurde hierauf aufmerksam. Es hielt den Begriff für unzulässig, da er für bestimmte Weine aus den Ländern Portugal und Spanien verwendet werde und daher geschützt sei.
Der Verwalter des Weingutes dürfe die Bezeichnung für seine Weine aus Deutschland nicht verwenden. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier bestätigte diese Auffassung. Der Betroffene erhob Klage. Im September dieses Jahres musste sich das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit dem Fall beschäftigen.
Anzeige„Superior“ auch für deutsche Weine erlaubt
Das Gericht (Urteil vom 10. September 2015, Az. 8 A 10435.15.OVG) hielt die Beschreibung des Weins für zulässig. Nach europarechtlichen Vorschriften ist der traditionelle Begriff „Superior“ nur in portugiesischer und spanischer Sprache geschützt ist. Maßgeblich ist jedoch, dass der Inhaber der Weingutsverwaltung das Wort für deutsche Weine verwendet und er das Etikett auch im Übrigen in der deutschen Sprache beschriftet hat. Auch eine Irreführung der Verbraucher ist mit der Bezeichnung des Weins nicht verbunden, da er nicht in seiner Erwartung an die besondere Qualität des Weins enttäuscht wird.
Das Gericht stellte klar, dass das Wort „Superior“ (deutsch: „überlegen“ oder „höherwertig“) eine außergewöhnliche Qualität kennzeichnet. In dieser Erwartung wird der Kunde aber nicht enttäuscht, da der Kläger nur seinen „Spitzenwein“ so bezeichnet.
Fazit:
Auch wenn der Begriff „Superior“ nach europarechtlichen Vorschriften für Weine in spanischer und portugiesischer Sprache geschützt ist, dürfen deutsche Winzer ihre Weine grundsätzlich so bezeichnen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn sie bei dem Kunden mit der Verwendung des Begriffes eine Fehlvorstellung über die Qualität des Weines hervorrufen.
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