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Internationaler Verkauf auf eBay und Amazon: Was Sie zu AGB, Widerruf und Datenschutz wissen müssen

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Immer mehr Händler bei eBay oder Amazon überlegen, über den eigenen Shop auch europaweit oder sogar weltweit zu verkaufen. Aber ist es nicht schon schwer genug, die eigenen Angebote nach deutschem Recht abmahnsicher zu gestalten? Wir zeigen Ihnen, wie Sie auch beim Verkauf in Frankreich, England, Spanien oder Österreich auf der sicheren Seite sind.

Immer mehr Händler bei eBay oder Amazon überlegen, über den eigenen Shop auch europaweit oder sogar weltweit zu verkaufen. Aber ist es nicht schon schwer genug, die eigenen Angebote nach deutschem Recht abmahnsicher zu gestalten? Wir zeigen Ihnen, wie Sie auch beim Verkauf in Frankreich, England, Spanien oder Österreich auf der sicheren Seite sind.

Probleme beim internationalen Verkauf
» Rechtsordnungen
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Rechtstexte für eBay und Amazon
» Aus dem deutschen übersetzen
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» eBay Frankreich
Rechtstexte für internationalen Handel
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» Widerrufsbelehrung
» Impressum
» Datenschutzerklärung
Praxistipp

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1. Wo liegen die Probleme beim internationalen Verkauf über eBay und Amazon?

Viele verschiedene Rechtsordnungen

Schon die deutschen Regelungen bei AGB, Widerruf, Datenschutz und Impressum sind sehr komplex. Ist es da überhaupt möglich, beim internationalen Verkauf auch noch die verschiedenen rechtlichen Vorschriften aus zahlreichen anderen Ländern zu beachten?

Ein Franzose liest keine deutschen AGB

Versetzen Sie sich als Händler einmal in die Lage Ihrer Kunden. Wenn ein französischer Kunde auf amazon.fr ein Produkt sieht dass er gern kaufen würde ist der Sitz des Verkäufers zumindest innerhalb der EU kein großes Hindernis. Die Franzosen sprechen aber nun einmal kein Deutsch. Wenn der französische Kunde ausschließlich deutsche Rechtstexte zu sehen bekommt, wird er zu geschätzt 90% nicht kaufen.

Korrekte AGB, eine Widerrufsbelehrung und eine Datenschutzerklärung in der Sprache der Kunden sind also nicht nur rechtlich notwendig, sondern vor allem aus Marketingsicht immens wichtig, um erfolgreich um Ausland zu verkaufen.

2. Wann benötigen Sie als Händler ausländische Rechtstexte für eBay und Amazon?

Shopbetreiber und Händler bei eBay und Amazon, die über deutschen Seiten von ebay.de oder amazon.de an deutsche Kunden verkaufen benötigen die deutschen Rechtstexte wie AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung.

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Alle Händler bei eBay, Amazon & Co. sowie Shopbetreiber, die sich gezielt an ausländische Kunden richten (ausländische Domain, englische Sprache usw.) oder direkt über ausländische Plattformen wie ebay.co.uk oder amazon.fr Waren verkaufen, benötigen Rechtstexte, die inhaltlich und sprachlich an diese Länder angepasst sind.

Internationale Rechtstexte anwaltlich geprüft

Wir bieten unseren Lesern anwaltlich geprüfte Rechtstexte für den internationalen Verkauf für eBay, Amazon und den eigenen Online Shop.

Sie können zwischen verschiedenen Plattformen (eBay, Amazon, eigener Online Shop) und 13 verschiedenen EU-Länder wählen.

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Reicht es nicht aus, die deutschen Rechtstexte einfach zu übersetzen?

Nein. Zum einen ist es wirtschaftlich nicht sinnvoll, denn eine juristisch korrekte Übersetzung von AGB, Widerruf & Co. sollte nur durch einen juristischen Fachübersetzer erfolgen. Schon bei 2 oder 3 verschiedenen Sprachen wird das aber sehr teure.

Viel wichtiger ist aber: Die Rechtstexte wie etwa allgemeine Geschäftsbedingungen oder eine Datenschutzerklärung müssen auch inhaltlich an das Recht des jeweiligen Landes angepasst werden. Es gibt zahlreiche rechtlich Unterschiede, die bei einer bloßen Übersetzung nicht berücksichtigt werden.

Wo finde ich ausländische ausländische Rechtstexte für Amazon und eBay?

Ausländische Rechtstexte für Amazon

Hier finden Sie AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutz und Impressum für

Amazon Frankreich   Amazon England    Amazon Spanien     Amazon Italien

Ausländische Rechtstexte für eBay

Hier finden Sie AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutz und Impressum für:

eBay Österreich       eBay England      eBay Frankreich        eBay Spanien

eBay Italien       eBay Schweiz        eBay Niederlande        eBay Irland

Handel auf eBay Frankreich

Wenn ein deutscher Händler mit Niederlassung in Deutschland auf der französischen Plattform von eBay handeln will, sind folgende Punkte zu beachten:

1. Vertragsschluss nach französischem Recht

Beim Vertragsschluss gibt es im französischen Recht einige wichtige Unterschiede zu den deutschen Regelungen des BGB. Der Code Civil regelt Kaufverträge in (Buch III, Titel VI, Artikel 1582 und folgende. Unterschi9ede gibt es im französischen Recht vor allem bei Fragen des Vertragsschlusses und der Eigentumsübertragung nach Abschluss eines Kaufvertrags.

Vor allem für die Frage, wann ein Vertrag zustande kommt gelten in Frankreich andere Regeln. Schon das Anbieten von Waren im Internet etwa bei eBay ist nach französischem Recht ein wirksames Vertragsangebot, das der Kunde direkt mit seiner Bestellung annimmt. In Deutschland wird dieser Punkt oft anders geregelt, hier kommt erst mit der Bestätigung des Händlers ein wirksamer Vertrag zustande.

2. Französische AGB für eBay

Diese zahlreichen Besonderheiten des französischen Vertragsrechts müssen natürlich in den AGB von eBay-Händlern korrekt umgesetzt werden. Eine bloße Übersetzung deutscher eBay AGB kommt deshalb nicht in Betracht.

3. Französisches Sprachengesetz

Eine Besonderheit ist das so genannte „französische Sprachengesetz“ (Gesetz Nr. 94-665). Dieses Gesetz schreibt vor, dass wesentliche Punkte in Werbung und Angeboten zwingend in französischer Sprache dargestellt werden müssen.

Ist das nicht der Fall drohen Geldbußen und der Vertrag ist unter Umständen unwirksam. Schon deshalb sollten Händler auf eBay Frankreich nur mit korrekten französischen Rechtstexten auftreten.

4. Impressum nach französischem Recht?

Wenn Sie als Händler keine Niederlassung in Frankreich haben gelten nicht die französischen, sondern die deutschen Impressumsvorschriften. Händler müssen die Impressumsangaben dann aber vollständig in französischer Sprache in die eBay Angebote einbinden.

5. Französische Widerrufbelehrung

Das Widerrufsrecht ist in der EU seit Juni 2014 in großen Teilen einheitlich geregelt. Allerdings muss auch beim Handel auf ebay.fr die Widerrufsbelehrung in zahlreichen Punkte individuell erstellt werden, etwa bei der Frage der Teillieferung, des Speditionsversands und der Frage wer die Kosten des Widerrufs trägt. Und selbstverständlich muss dies auf Französisch erfolgen.

6. Französische Datenschutzerklärung

Auch die Datenschutzerklärung muss auf das französische Recht angepasst werden. Weiter ist für Händler – eigentlich - eine Pflichtregistrierung bei der franzosischen Datenschutzbehörde (Commission nationale de l’informatique et des libertés, „CNIL“) notwendig. Diese Pflicht besteht aber nur für Händler mit Niederlassung in Frankreich. Bei Händlern mit Sitz in Deutschland, die über ebay.fr verkaufen ist diese Registrierung nicht notwendig.

7. Rechtstexte eBay Frankreich

Anwaltlich geprüfte Rechtstexte für den Handel auf der französischen eBay Plattform finden Sie hier: eBay Frankreich

3. Welche Rechtstexte benötigen Sie beim Internationalen Handel?

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AGB sind das rechtliche Grundgerüst aller Verkäufe, auch bei Amazon und eBay. Im Gegensatz zum eigenen Online Shop kommt bei Amazon und eBay hinzu, dass der Plattformbetreiber rechtliche Vorgaben macht (etwa zum Vertragsschluss, zur Vertragsabwicklung usw.) die Sie als Händler in Ihren AGB korrekt umsetzen müssen.

Auch das in der EU gültige Fernabsatzrecht führt nicht dazu, dass es in ganz Europa einheitliche Regelungen für Kaufverträgen gibt. Oder wissen Sie was genau mit „invitation to treat“, „placing an order by electronic means“ oder „Vente à distance : conclusion du contrat /“ gemeint ist und wie Sie diese Punkte rechtssicher einbinden?

Bei den AGB sollten Sie als Händler also besser nicht schlampen oder einfach per copy & paste fremde AGB übernehmen, sondern professionelle AGB für den Internationalen Handel nutzen. 

Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular

Es gibt zwar seit Juni 2014 ein weitgehend einheitliches Fernabsatzrecht. Trotzdem benötigen Sie eine individuell angepasste Widerrufsbelehrung für jedes Land. Zum einen weil es inhaltlich eben doch Unterschiede bei Fernabsatzverträgen gibt. Zum anderen weil es die wenigsten Händler schaffen werden, die deutsche Widerrufsbelehrung sicher in sauberes Italienisch, Spanisch oder Englisch zu übersetzen.

Auch das seit Juni 2014 notwendige Widerrufsformular muss in der jeweiligen Landessprache angeboten werden.

Impressum

Auch beim Impressum gibt es in fast jedem Land der EU abweichende Regelungen. Auch wenn dies oft nur Details sind, wenn Sie diese Details nicht korrekt umsetzen ist Ihr Impressum falsch. Auch für ein falsches Impressum auf ebay.co.uk können Händler aber abgemahnt werden.

Datenschutzerklärung

Auch das Datenschutzrecht ist in der EU NICHT vereinheitlicht. Jedes Mitgliedsland hat weiterhin eigene Datenschutzvorschriften. Und diese müssen Sie als Händler einhalten, wenn Sie mit Franzosen, Engländern, Spaniern oder Österreichern Geschäfte machen wollen.

Praxis Tipp:

Abmahnsichere Rechtstexte für den internationalen Verkauf auf Amazon finden Sie hier

Abmahnsichere Rechtstexte für den internationalen Verkauf auf eBay finden Sie hier

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Autor Sören SiebertSören Siebert ist Rechtsanwalt mit Kanzleien in Berlin und Potsdam.

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Als Betreiber von eRecht24 ist er seit mehr als 15 Jahren auch als Internet-Unternehmer tätig. Deshalb finden Sie auf eRecht24 Tipps und Tricks eines spezialisierten Rechtsanwalts, aber verständlich und praxisnah erklärt.        

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