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Uber: Was Sie als Fahrer und Nutzer des Fahrdienstes wissen müssen

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Der Fahrdienst „Uber“ ist seit Wochen viel in den Medien besprochen worden. Nach einem Gerichtsurteil durfte der Fahrdienst seine Services eigentlich nicht mehr anbieten. Nun wurde das Verbot vorerst wieder aufgehoben. Die Betreiber wollen den Service jedoch weiter aufrechterhalten. Die Genossenschaft Taxi Deutschland will weiterhin gegen Uber vorgehen. Dennoch nutzen immer mehr Leute den privaten Fahrdienst und lassen sich Fahrten vermitteln. Doch ganz unproblematisch ist die Nutzung von Uber nicht. Was sind die Konsequenzen für Nutzer und Fahrer?

1. Was ist Uber?

Der Uber-Fahrservice bietet über ei ne kostenlose Smartphone App jedem die Möglichkeit, professionelle und private Fahrer zu bestellen. Die App funktioniert für iPhone, Android und Blackberry, sodass jeder Smartphone Nutzer mit der App den Service nutzen kann. Die Fahrtenvermittlung erfolgt dabei sehr schnell. Mit wenigen Klicks können Luxuslimousinen bzw. andere stilvolle Wagen bestellt werden. Das Unternehmen aus Kalifornien bietet seinen Service bisher in Berlin, München und in 50 weiteren Städten weltweit an. Das Start-Up Unternehmen bietet die Fahrten dabei einerseits über „UberPop“ und andererseits über „UberBlack“ an.

Bei „UberBlack“ kann der Kunde über die App Fahrten mit selbstständigen Chauffeuren buchen. Bei „UberPop“ können sich auch Privatleute als Fahrer verdingen. Da bei „UberPop“ gerade keine Berufsfahrer arbeiten und die Fahrtenpreise häufig unter denen von Taxifahrer liegen, reagiert die deutsche Taxibranche gereizt auf den Fahrservice. Bereits mehrfach ist die Genossenschaft Taxi Deutschland schon gegen Uber vor Gericht gezogen. Soll damit nur die unliebsame Konkurrenz verdrängt werden? Oder ergeben sich bei dem Fahrservice wirklich gesetzliche Risiken?

2. Fahrverbot für Uber in Deutschland?

Die Genossenschaft Taxi Deutschland hatte bereits einen Erfolg gegen Uber erzielt. Nach einem Beschluss des Landgerichts Frankfurt in einem einstweiligen Verfügungsverfahren durfte der Fahrdienst seine Dienste eigentlich bundesweit nicht mehr anbieten. Ohne offizielle Personenbeförderungsgenehmigung durften nach dem Beschluss deswegen keine Fahrten über die Uber-App mehr vermittelt werden. Bei einer Zuwiderhandlung drohte Uber sogar ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro.

Nach diesem erst vor kurzem ausgesprochenen umfassenden Verbot hat das LG Frankfurt nun die einstweilige Verfügung aber wieder aufgehoben. Grundsätzlich und inhaltlich halten die Richter das Verbot zwar noch immer für richtig. Im einstweiligen Verfügungsverfahren sollen aber nur Entscheidungen getroffen werden, die eine besondere Eile gebieten. Diese Eile war bei dem Uber-Fall nach Ansicht der Richter nicht mehr gegeben. Die Genossenschaft Taxi Deutschland, die gegen Uber die einstweilige Verfügung vorher erwirkt hatte, muss jetzt den Weg über ein normales Klageverfahren gehen. Dann könnte das Verbot  erneut ausgesprochen werden.

3. Rechtliche Konsequenzen für die Uber Fahrer

Wer sich als Fahrer für Uber anbietet, kann mit den Fahrten ein einträgliches Nebengeschäft aufbauen. Doch das kann auch negative Folgen haben.

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Gerichtliche Ordnungsgelder

Das Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro müssen mittlerweile auch die Fahrer selbst fürchten. Nachdem bereits eine einstweilige Verfügung gegen Uber als Gesamtunternehmen ergangen war, ging das Landgericht Frankfurt nun auch gegen Privatfahrer vor. So hatte zum Beispiel ein Fahrer bei Uber seine Dienste angeboten und über die Uber-App vermittelte Fahrten angenommen. Gegen ihn hatte dann ein Taxiunternehmen geklagt, da er die erforderliche Genehmigung zur Personenbeförderung nicht hatte. Das Gericht hat gegen ihn ebenfalls eine einstweilige Verfügung verhängt (Landgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 08.09.2014, Az.: 2-06 O 318/14). Zugleich wurde ihm für den Fall der Zuwiderhandlung 250.000 EUR Ordnungsgeld angedroht.

Der Grund für solche Verbote ist folgender:
Jeder Fahrer ohne Personenbeförderungsschein (sogenannter P-Schein) verstößt  gegen das Gesetz. Das Fahren ohne die erforderliche Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die entgeltliche Beförderung von Fahrgästen ist in Deutschland nämlich mit Auflagen verbunden.  Fahrer müssen für die Erlaubnis nachweisen, dass sie in der Lage und geeignet sind, Fahrgäste zu befördern. Dafür muss er einerseits gesundheitlich in der Lage sein und andererseits auch die dafür nötigen Ortskenntnisse haben. Unter 21 Jahren wird keine Erlaubnis erteilt. Für die Erlaubnis muss der Fahrer auch seit bereits zwei Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B haben. Nur unter diesen Voraussetzungen ist die Erlangung eines Personenbeförderungsscheins möglich. Wer ohne diesen P-Schein andere Personen befördert, riskiert daher immer auch ein Bußgeld.

Ordnungswidrigkeit

Das gewerbliche Befördern von Personen durch die Uber-Fahrer kann ein Ordnungswidrigkeit - das unerlaubte Befördern ohne Personenbeförderungsschein - darstellen. 

Steuern

Den Fahrern drohen auch steuerrechtliche Konsequenzen. Wenn regelmäßige Einnahmen durch die Uber Fahrer erzielt werden sind diese Einnahmen aus dem Fahrservice steuerpflichtig.

KfZ-Versicherungsschutz der Fahrer

Auch bezüglich der Kfz-Versicherung kann es zu Problemen kommen. Die meisten Versicherer stellen bei dem Versicherungspaket nämlich darauf ab, ob der Fahrer privat oder gewerblich fährt. Bietet ein Fahrer über Uber seine Fahrdienste regelmäßig an, fällt er gegebenenfalls schon unter die „gewerbliche“ Nutzung, sodass seine Versicherung dies nicht mehr abdeckt. Es kann dann sogar zur Kündigung der Versicherung kommen. Manche Versicherungen bieten Ihre Leistungen nur Privatleuten an, sodass bei gewerblicher Nutzung der Vertrag nicht bestehen bleiben kann.

4. Konsequenzen für Uber Nutzer

Den Nutzern des Fahrservice drohen keine direkten finanziellen Konsequenzen, wenn sie den Service nutzen. Ordnungsgelder oder Bußgelder müssen Sie als Nutzer also nicht fürchten.

Eine andere Frage ist allerdings, ob die Mitfahrer immer ausreichend versichert sind. Die Kfz-Haftpflichtversicherungen der Fahrer müssen die Schäden zwar zunächst regulieren. Dies gilt aber nur im Rahmen einer bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Höhe. Wenn die Versicheurng der meinung ist, der Fahrer verstößt gegen den Versicherungsvertrag, weil er gewerbliche Fahrten anbieten kann es sein dass hier eine Deckungssumme bei Unfällen mit hohen Folgekosten entsteht.

Fazit:

Die Nutzung des Fahrservices von Uber sollte mit Vorsicht genossen werden. Den Fahrern drohen rechtliche Konsequenzen, wenn sie ohne gültigen Personenbeförderungsschein Andere im Auto mitnehmen. Und für Uber kann die Zuwiderhandlung sehr teuer werden, wenn sie weiterhin über die App Fahrten vermitteln.

 

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