Wenn Eltern mit ihren Kindern in einem Haushalt leben, benutzen sie auch den gleichen Internetanschluss. Oft werden die Eltern für das Filesharing der Kinder abgemahnt. Es geht aber auch anders herum: De volljährige Sohn ist Anschlussinhaber und die Eltern laden illegale Lieder aus dem Netz. Haften Kinder dann für Ihre Eltern? Nein, sagt das Amtsgericht Charlottenburg jetzt einem für die Kinder erfreulichen Urteil.
Der Fall begann mit einer Abmahnung der Abmahnkanzlei Rasch. Diese mahnte den Anschlussinhaber wegen Filesharings des Albums „Große Freiheit“ von Unheilig ab. Sie warf ihm vor, das Album 2011 im Internet zum Tausch angeboten zu haben. Die Abmahnkanzlei verlangte vom Anschlussinhaber knapp 3.700 Euro für den Urheberrechtsverstoß. Der Anschlussinhaber gab in der Folgezeit zwar die Unterlassungserklärung ab. Die 3.700 Euro wollte er jedoch nicht bezahlen.
Er argumentierte, dass er das Album nicht zum Tausch angeboten hatte und es auch gar nicht kannte. Das Album entsprach außerdem nicht seinem Musikgeschmack. Seine Eltern hatten neben ihm aber auch dauerhaft Zugriff auf das Internet. Die Abmahnkanzlei akzeptierte dies nicht und erhob deswegen Klage.
Das Amtsgericht gab dem Anschlussinhaber mit Urteil vom 05.08.2015 (Az. 231 C 46/15) Recht. Es genügte, dass der Sohn angegeben hatte, dass auch seine Eltern den Anschluss genutzt hatten. Er hatte seine Nachforschungspflicht erfüllt, indem er seine Eltern nach der Abmahnung dazu befragt hatte. Das Gericht argumentierte, dass der Sohn seine Eltern auch nicht belehren oder anlasslos überprüfen musste. Gegenüber volljährigen Mitbewohnern bestehen auch grundsätzlich keine Prüfpflichten bezüglich der Internetnutzung. Bei volljährigen Personen gehen die Gerichte davon aus, dass diese für die eigenen Handlungen selbst verantwortlich sind.
Fazit:
Im folgenden Video erfahren Sie, wie Sie Ihre Filesharing-Abmahnung abwehren.
Anzeige
Liegt eine Abmahnung im Briefkasten, ist der erste Schock groß. Viele Abgemahnte suchen dann schnelle Hilfe im Internet. Manche Vorschläge und Tipps aus Internetforen können für die Abgemahnten aber teuer werden.
Rechtsanwalt Sören Siebert erklärt, was Sie zur modifizierten Unterlassungserklärung wissen müssen und wie Sie Fehler vermeiden.
Das Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg zeigt erneut, dass gegenüber volljährigen Personen keine Prüfpflichten hinsichtlich der Nutzung des Internets bestehen. Das gilt sowohl in WGs als auch bei den eigenen Eltern, wenn diese mit ihren Kindern zusammen wohnen.
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Quellverweis heraus.
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Quellverweis heraus.
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Quellverweis heraus.
Filesharing Abmahnungen betreffen in vielen Fällen nicht nur den Anschlussinhaber. Dieser...
Filesharing-Abmahnungen beschäftigen immer wieder die Gerichte. Dabei geht es immer wieder auch...
Beim Filesharing erhält stets der Anschlussinhaber die Abmahnung. Wenn er selbst nicht für das...
Filesharing Abmahnungen erreichen die Betroffenen oft Jahre nach dem vorgeworfenen Verstoß. Das...
Filesharing wird massenhaft abgemahnt. Die Abmahnkanzleien sprechen die Abmahnungen für die...
Abgemahnte in Filesharing-Fällen haben es teilweise schwer, sich von den Vorwürfen der...
In Filesharing Verfahren stellt sich häufig heraus, dass auch Familienmitglieder den häuslichen...
Abmahner können von Internetprovidern Auskunft verlangen, um den Anschlussinhaber und...
Wer im Krankenhaus liegt hat häufig andere Sorgen, als sich mit einer Abmahnung zu...
Weiterhin werden in Deutschland massenhaft Filesharer abgemahnt. Die Abmahner stützen sich...
Sören Siebert auf Google+