GEZ-Verweigerin: 2 monatige Haft wegen nicht gezahlter Rundfunkgebühren beendet

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Zum ersten Mal hat in Deutschland eine Frau im Gefängnis gesessen, die sich geweigert hatte, die Rundfunkgebühr zu zahlen. Nach rund zwei Monaten Erzwingungshaft ist die Thüringerin zwar nun wieder auf freiem Fuß. Ihre Schulden sind damit aber nicht beglichen. Wie ihr könnte es künftig noch bis zu viereinhalb Millionen weiterer Zahlungsverweigerer gehen.

Lieber Gefängnis als Rundfunkbeitrag

Sieglinde B. geht es ums Prinzip. Die 46-jährige sieht nicht ein, wieso sie Gebühren begleichen soll, obwohl sie weder Radio noch Fernsehen besitzt. Seit 2013 bereits verweigert sie jegliche Zahlung. Wohl wissend, dass ihr das im schlimmsten Fall einen Gefängnisaufenthalt bescheren könnte, hat sie sämtliche Briefe des Beitragsservice ignoriert.

Auch der Gerichtsvollzieher, der eines Tages in Polizeibegleitung an ihrem Arbeitsplatz auftauchte, beeindruckte sie wenig. Die Abgabe einer Vermögensauskunft, in der Einkommen, Sparguthaben und wertvolle Gegenstände hätten aufgeführt werden sollen, lehnte sie ab. Auch Einspruch erheben gegen das Vorgehen wollte sie allerdings nicht: Die Justiz solle ihr erst einmal erklären, wieso der Einzug der Gebühren rechtmäßig sei, sagte sie der Zeitung „Die Welt“.

Bundesverwaltungsgericht: Rundfunkgebühr ist rechtens

Eine solche Erklärung hat das Bundesverwaltungsgericht im März dieses Jahres bereits abgegeben: Der Beitrag von 17,50 € monatlich für alle Haushalte sei verfassungsgemäß, urteilten die Richter im Zusammenhang mit über 30 Klagen. Dies gelte auch dann, wenn jemand kein Radio oder Fernsehgerät besitze: Multifunktionale Empfangsgeräte – Smartphone, Tablet, Computer etc. – seien heute so verbreitet, dass sich Kontrollen praktisch nicht durchführen ließen, erst recht nicht gegen den Willen der Besitzer. Im Klartext: So ziemlich jeder besitzt inzwischen mindestens ein Gerät, mit dem er öffentlich- rechtlichen Rundfunk empfangen kann – und genau für diese Möglichkeit der Programmnutzung ist der Beitrag zu entrichten.

Haftbefehl aus unbekannten Gründen zurückgezogen

Nachdem Sieglinde B. ihrer Pflicht zur Vermögensauskunft nicht nachgekommen war, saß sie seit 1. Februar in Erzwingungshaft. Diese  soll den Verweigerer dazu bringen, die geforderte Auskunft zu geben und darf maximal sechs Monate andauern. Allerdings hat der Mitteldeutsche Rundfunk, dem Sieglinde B. das Geld schuldet, den Haftbefehl bereits nach zwei Monaten zurückgezogen. Anfang April wurde die Thüringerin aus der Haft entlassen. Ihr Arbeitgeber hat ihr allerdings gekündigt. Die finanziellen Forderungen gegen sie bleiben bestehen.

Fazit:

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Obwohl das Bundesverwaltungsgericht den Rundfunkbeitrag für verfassungskonform erklärt hat, weigern sich Millionen von Menschen, ihn zu zahlen. Dies kann sie im schlimmsten Fall sogar ins Gefängnis bringen, wie der Fall einer 46-jährigen Frau aus Thüringen gezeigt hat. An ihrer Situation geändert hat sich durch die zweimonatige Haft nichts: Der gegen sie verhängte Vollstreckungstitel bleibt 30 Jahre lang gültig. Eine Erzwingungshaft droht ihr allerdings frühestens in drei Jahren wieder.

 

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