Pokémon GO - die rechtliche Seite: Datenschutz, Unfälle und Trojaner

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Mit Pokémon GO hat der Konsolenhersteller Nintendo den wohl größten Mobile-Überraschungshit seit Jahren gelandet. Das Spiel für iOS- und Android-Smartphones erobert die Welt momentan im Sturm. Trotzdem birgt das Spiel auch einige Gefahren – besonders für Kinder. In unserem Ratgeber fassen wir die wichtigsten Fakten zum Datenschutz, den Kosten und der Sicherheit zusammen.

 

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist Pokémon GO?
  2. Wie funktioniert Pokémon GO?
  3. Wo bekomme ich Pokémon GO und wieviel kostet es?
  4. Vorsicht bei illegalen Versionen und gefälschten APK-Dateienv
  5. Pokémon GO und Datenschutz: Greift die App auf Google Konten und E-Mails zu?
  6. Welche Berechtigungen benötigt Pokémon GO?
  7. Gibt Niantic Nutzerdaten an Regierungsbehörden weiter?
  8. Darf man Pokémon GO auch in Polizeiwachen und Krankenhäusern spielen?
  9. Was passiert, wenn beim Spielen von Pokémon GO ein Unfall passiert

1. Was ist Pokémon GO?

pokemon go 3Der Begriff Pokémon dürfte vielen Eltern und Jugendlichen noch ein Begriff aus den 1990er Jahren sein. Die Videospiele für den Gameboy eroberten die Herzen von Millionen von Kindern, die Fernsehserie brachte die kleinen Fantasiewesen auch auf den Fernsehbildschirm. Später folgten Sammelalben, Kinofilme, Merchandisingartikel und sogar ein Vergnügungspark. Ziel der Videospiele für den Gameboy war es, Pokémon zu fangen, sammeln und zu trainieren.

Pokémon GO ist eine Entwicklung von Nintendo und dem Google-Unternehmen Niantic. Im Originalspiel erkundete der Spieler zahlreiche Areale und hatte dabei stets seine Pokémon dabei, um mit ihnen gegen andere Trainer anzutreten. Pokémon GO ist hingegen ein sogenanntes Augmented Reality-Spiel. Virtuelle Inhalte werden über die Smartphone-Kamera und den Handybildschirm mit der Realität vermischt.

2. Wie funktioniert Pokémon GO?

Um virtuelle Pokémon zu sammeln, muss der Spieler die reale Welt erkunden. Basierend auf dem Kartenmaterial von Google Maps, hat der Entwickler in der echten Welt Spielinhalte platziert. Plätze, Felder, Parks, Straßen und die eigenen vier Wände werden zum Spielfeld. Nur Mitspieler auf dem Handy können sehen, welche Figuren dort auf sie warten.

Das Ziel des Spiels ähnelt dem der Pokémon Titel auf dem Gameboy: Sammeln, trainieren, gegen andere Pokémon kämpfen und die Welt erkunden. Die Ortung der Nutzer erfolgt dabei via GPS. Die exakte Position lässt sich via GPS jedoch nicht immer genau bestimmen. So können Objekte auch an unerreichbaren oder gefährlichen Orten sein. Deswegen sollte besonders jungen Spielern klargemacht werden, dass sie sich auf der Jagd nach Pokémon nicht selbst in Gefahr bringen dürfen.

3. Wie erhalte ich Pokémon GO und wieviel kostet es?

pokemon go 7Pokémon GO ist seit dem 13. Juli 2016 offiziell in den App-Stores von Apple und Google erhältlich. Generell ist das Spiel kostenlos. Sowohl im GooglePlay-Store als auch im iTunes AppStore können Interessierte Pokémon GO ohne Zusatzkosten herunterladen und nutzen. Um schnelle Erfolge zu feiern, können im Spiel allerdings sogenannte „Ingame-Inhalte“ gekauft werden.

So können sich Spieler „Pokémünzen“ gegen echtes Geld kaufen und für Inhalte, wie Pokébälle, Lagerplatz für Pokémon oder Ei-Brutmaschinen, nutzen.

  • 550 Pokémünzen – 4,99 Euro
  • 1200 Pokémünzen – 9,99 Euro
  • 2500 Pokémünzen – 19,99 Euro

Bezahlt wird über den GooglePlay-Store oder iTunes AppStore-Account. Als Zahlungsmittel werden u.a. Kreditkarte, PayPal, EC-Karten oder Gutscheine akzeptiert. Wichtig dabei: Beide Anbieter verfügen über diverse Kindersicherungsfunktionen, mit denen Inhalte und Bezahlung eingeschränkt werden können.

4. Vorsicht bei illegalen Versionen und gefälschten APK-Dateien

Die Verschiebung des Veröffentlichungstermins in Deutschland hat unter anderem dazu geführt, dass Kriminelle und Betrüger illegale und virenverseuchte Versionen von Pokémon GO verbreiteten. Da die offizielle Version in keinem App-Store verfügbar war, griffen Interessierte auf andere Möglichkeiten zurück.

pokemon go 8Die meisten Apps auf dem Handy sind im APK-Format erstellt. Wer sich diese Datei auf sein Handy lädt, erhält quasi das gleiche Programm wie über den offiziellen App-Store. Das Problem dabei: Die Quelle der APK-Datei kann auch inoffiziell sein. So versuchen Betrüger Schadsoftware auf die Smartphones von Interessierten zu installieren, welche anschließend Passwörter, Kontonummern und private Daten weiterleitet.

Im Internet kursierten manipulierte Dateien von Pokémon GO, die den Trojaner DroidJack enthielten. Dieser ermöglicht Fernzugriff auf das Smartphone und erlaubt es unbefugten Dritten, sensible Informationen über den Nutzer auszuspähen. Von diesem Problem sind hingegen ausschließlich Android-Smartphones betroffen. Apple unterbindet die Installation von APK-Dateien auf seinen mobilen Endgeräten.

5. Pokémon GO und Datenschutz: Greift die App auf Google Konten und E-Mails zu?

pokemon go 4Kurz nach Veröffentlichung der App stellten viele Nutzer und Sicherheitsexperten verwundert fest, dass sich Pokémon GO den Vollzugriff auf die Google-Konten der Nutzer erlaubte. Das bedeutet nicht nur Zugriff auf notwendige Funktionen wie Standort und Kamera, sondern auch auf die E-Mails der Nutzer, alle Inhalte auf Google Drive usw. Gewarnt wurden die Nutzer bei der Installation nicht über den Zugriff der App.

Angeblich soll es sich dabei aber laut Hersteller um einen „Fehler“ gehandelt haben. Dieser wurde zwischenzeitlich vom Hersteller Niantic für iOS App in einer neuen Version behoben, so dass die App nur noch Zugriff auf Daten erhält, die wirklich für das Spiel benötigt werden. Nutzer können dies in Ihrem Google Konto hier überprüfen:

https://myaccount.google.com/intro
→ Anmeldung & Sicherheit
→ Verbundene Apps & Websites

6. Welche Berechtigungen benötigt Pokémon GO?

Um Pokémon GO spielen zu können benötigt die App aber trotzdem zahlreiche Berechtigungen. Nutzer müssen Zugriff gewähren auf:

  • Bilder und Videoaufnahmen
  • Standort und GPS-Daten
  • Aktivitätserkennung
  • Verwendete Konten
  • Netzwerkzugriff
  • Den Ruhezustand des Smartphones

7. Gibt Niantic Nutzerdaten an Regierungsbehörden weiter?

In einem Passus der Datenschutzbestimmungen räumt sich der Hersteller das Recht ein „jegliche Informationen über Sie ..., die sich in unserem Besitz oder Kontrollbereich befinden, an Regierungen oder Strafverfolgungsbehörden oder private Beteiligte offenzulegen, wenn wir es nach unserem eigenen Ermessen für notwendig und angemessen erachten“.

Man sollte sich also im klaren darüber sein, dass der Hersteller zum einen unzählige Daten der Nutzer speichert und sich vorbehält, diese auch weiter zu geben. Ob und in welchem Umfang das geschieht, werden die Nutzer der App wohl nie direkt erfahren.

8. Darf man Pokémon GO auch in Polizeiwachen und Krankenhäusern spielen?

pokemon go 2Der Mobile-Titel ist erst wenige Wochen veröffentlicht, doch Pokémon GO hat in diesem kurzen Zeitraum bereits viele Herzen erobert. In Australien ging die Jagd auf Pokémon so weit, dass immer mehr Spieler eine Polizeistation in Australien stürmten, um dort ein wildes „Sandan“ zu fangen.

Ein ähnliches Problem musste das „Akademische Medizinische Zentrum“ (AMC) in Amsterdam lösen. Via Twitter forderte es die Besucher auf, beim Spielen von Pokémon GO nicht mehr in nicht-öffentliche Bereiche des Krankenhauses einzudringen. Auch das Holocaust Mahnmal in Berlin hat bereit darum gebeten an diesem Ort möglichst nicht zu spielen.

Rechtlich ist es so, dass der Eigentümer/ Mieter eines Gebäudes festlegen kann, wer sein Gebäude betritt und wer nicht. Im Zweifel können hier sogar Hausverbote ausgesprochen werden. In vielen öffentlichen Parks und Grundstücken gibt es Hausordnungen, die regeln, was erlaubt ist und was nicht. Die wenigsten werden aber das Spielen von Pokémon GO verbieten.

Skurrile Pokémon-Geschichten werden in den letzten Tagen insgesamt immer häufiger, was die Bekanntheit des Mobile-Titels unterstreicht:

  • Das Straßenverkehrsamt im US-Bundesstaat Washington sah sich gezwungen via Twitter zu melden, dass das Spielen von Pokémon GO hinter dem Lenkrad verboten sei.
  • In den sozialen Medien witzeln tausende von Nutzern, dass sie sich seit Veröffentlichung von Pokémon GO ein Fitnessstudio sparen können.
  • US-Gedenkstätten weisen darauf hin, respektvoll mit dem Einsatz von Technik umzugehen. Immer mehr Nutzer suchen auf Friedhöfen oder dem Holocaust-Museum in Washington nach Geisterpokémon.
  • Auch in Deutschland ist der Trend inzwischen angekommen. Der SPD-Landtagsabgeordnete Andreas Schmidt aus Halle (Saale) postete auf Facebook voller Stolz, dass er „ein Glurak vor der SPD-Regionalgeschäftsstelle gefunden“ habe. Ein Nutzer kommentierte „Endlich macht die SPD wieder Politik nah am Volk“.

9. Was passiert, wenn beim Spielen von Pokémon GO ein Unfall passiert?

Die genannten Beispiele zeigen, dass bei einigen Nutzern einfach der Verstand aussetzt. Es sollte klar sein, dass man ein Handy-Game nicht spielen darf, während man Auto fährt. Hier drohen Punkte, und Fahrverbot.

Wer beim Spielen von Pokémon GO hinterm Steuer erwischt wird bei dem ist der Führerschein in Gefahr.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

Müssen Versicherungen bei grober Fahrlässigkeit zahlen?

pokemon go 1Wer einen Unfall verursacht - egal ob als Fußgänger, Autofahrer oder Radfahrer - haftet für die Schäden, die er anrichtet. In vielen Fällen wird hier eine Haftpflichtversicherung den Schaden übernehmen. Wer aber beim Autofahren ein Spiel auf dem Smartphone zockt, dem werden die Versicherungen grobe Fahrlässigkeit vorwerfen. Hier kann es sein, dass der Betroffene dann zumindest auf einem Teil des verursachten Schadens sitzen bleibt.

Ins Gefängnis wegen Pokémon GO?

Bei Vorsatz können Versicherung die Zahlungen sogar komplett verweigern. Gerade im Fall des Zockens am Steuer kann es durchaus sein, das einige Gerichte hier zumindest bedingten Vorsatz annehmen. Was dann bei Unfällen auch strafrechtliche Folgen haben. Wird ein Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer verletzt, kann es sich dann um eine vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 StGB handeln. Auch Sachschäden wären dann als (vorsätzliche) Sachbeschädigung nach § 303 StGB Strafbar.

 

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Autor Sören SiebertSören Siebert ist Rechtsanwalt mit Kanzleien in Berlin und Potsdam.

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