Klassisches Eigentor: Getty Images mahnt Fotografin wegen eigener Bilder ab, Fotografin verklagt Getty auf 1 Milliarde $

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Getty Images ist eine der größten Bilddatenbanken der Welt. Das Unternehmen vermarktet die Rechte für Millionen von Bildern an Verlage, Seitenbetreiber und Werbetreibende. In ihrem Auftrag durchforsten täglich viele Internetscouts von Getty Webseiten rund um den Globus. Finden sie nicht-lizenziertes Material aus ihren Beständen, wird der Nutzer abgemahnt und zur Not verklagt. Was aber, wenn sich herausstellt, dass die Rechte besagter Bilder gar nicht bei Getty Images liegen? Und wenn die abgemahnte Person das deswegen so genau weiß, weil sie selbst die Urheberin der Bilder ist?

Agentur mahnt eigentliche Rechteinhaberin ab

Die renommierte Fotografin Carol M. Highsmith dürfte wohl ihren Augen nicht getraut haben. Tausende von Fotos, die den amerikanischen Alltag in all seinen Facetten zeigen, hatte sie der National Congress Library gestiftet, damit jeder Bürger des Landes das Material kostenlos sehen und nutzen könne. Als sie selbst allerdings einige der Bilder auf der Webseite ihrer gemeinnützigen Stiftung „This Is America!“ veröffentlichte, erhielt sie überraschende Post. Darin wurde sie aufgefordert, doch bitte die Lizenzgebühr an den zuständigen Verwalter der Urheberrechte zu zahlen – an Getty Images, eine der größten Bildagenturen weltweit.

Neugierig geworden, überprüfte Highsmith den Katalog der Agentur und fand dort 18.755 ihrer eigenen Fotos, allerdings ohne irgendeinen Hinweis auf sie als echte Urheberin. Wieviel das Unternehmen in den vergangenen Jahren bereits mit dem unrechtmäßigen Verkauf der Lizenzen eingenommen hat, ist unklar.

Getty spricht von „Missverständnissen“

Carol M. Highsmith weiß, wie das Geschäft mit Lizenzen läuft. Die Abmahn-Praxis von Getty Images hat sie gerade am eigenen Leib erlebt. Und so verklagt sie die Agentur, die sich fälschlicherweise als Rechteinhaber ausgegeben und dafür Gelder kassiert hat, auf eine Milliarde US-Dollar. In einer ersten Stellungnahme versteht man bei Getty die ganze Aufregung nicht: Es habe bezüglich der Bildrechte wohl Missverständnisse gegeben. Die werde man gerne außergerichtlich beilegen. Sollte die Klägerin aber auf ein Verfahren bestehen, werde man sich dort mit aller Kraft verteidigen. Eine Reaktion der 70-jährigen Fotografin steht noch aus.

Zahlreiche Unternehmen, die bisher – zu Recht oder zu Unrecht – wegen Urheberrechtsverletzungen hohe Summen an Getty zahlen mussten, verfolgen den Fall mit großer Aufmerksamkeit. Sie wünschen sich, dass die Justiz bei der weltweit tätigen Bildagentur nun die gleichen Maßstäbe angelegt, wie bisher bei ihren Kontrahenten.

Praxis-Tipp:

Der aktuelle Fall zeigt, dass Abmahnungen nicht immer gerechtfertigt sind. Doch auch wenn Sie nicht wirklich eine Urheberrechtsverletzung begangen haben, dürfen Sie eine Unterlassungserklärung nicht einfach ignorieren. Um eine Klage der Gegenseite und eventuell weitere Zahlungen zu verhindern, zeigen Sie das Schreiben lieber einer spezialisierten Anwaltskanzlei. Hier kann man Ihnen sagen, ob Sie überhaupt zahlen müssen, und wenn ja, ob die geforderte Summe tatsächlich angemessen ist.

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