Neue Rückgabebedingungen bei Amazon: Händler benötigen neue AGB und Widerrufstexte

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Zum 19.04.2017 schreibt Amazon seinen Händlern eine ganzen Menge neue Regelungen vor. Vor allem die geänderten Rückgaberichtlinien sorgen dafür, dass viele Verkäufer die eigenen AGB und Widerrufsbelehrungen anpassen müssen.

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Neue zwingende Rückgabepflichten für Händler

Amazon.de verlangt seit dem 19.04. von Händlern, dass eine Rückgabemöglichkeit für Waren angeboten werden muss, wenn der Händler seine Waren selbst versendet (Fulfillment by Merchant = FBM):

  • Kunden können ein Produkt ohne Angabe von Gründen zurücksenden innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt zurück senden und erhalten eine Erstattung in Höhe des Verkaufspreises.
  • Wenn ein Kunde einen Artikel mit einem Verkaufspreis von mehr als 40 Euro innerhalb von 14 Tagen zurücksendet, muss der Händler die Rücksendekosten erstatten.
  • Bei Schuhen, Bekleidung und Handtaschen kann der Kunde die Ware innerhalb von 30 Tagen zurück senden. Der Händler muss die Versandkosten für die Hin- sowie die Rücksendung unabhängig vom Verkaufspreis erstatten.
  • Bei Waren die zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember eines Jahres versendet werden gibt es ein Rückgaberecht, dass  bis zum 31. Januar des folgenden Jahres gilt.
  • Das Rückgaberecht gilt nicht nur für Neuware, sondern auch für gebrauchte Produkte.

Was müssen Amazon Händler jetzt tun?

Alle betroffenen Amazon-Händler sollten Ihre AGB, Verkaufsbedingungen und Widerrufs- und Rückgabetexte den neuen rechtlichen Regelungen anpassen. Wer das nicht tun, dem drohen neben möglichen Abmahnungen weitere unangenehme Konsequenzen:

Amazon hat seine Händler darüber informiert, dass Händler, die diese neuen Vorgaben nicht korrekt umsetzen, damit rechnen müssen, dass die Kunden die so genannte A-bis-Z-Garantie in Anspruch nehmen können.

Praxis Tipp:

Amazon-Händler, die die neuen Vorgaben schnell und einfach umsetzen wollen, finden hier die notwendigen Rechtstexte: https://shop.e-recht24.de/agb-pakete

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Kommentare  
reeny
+1 # reeny 22.04.2017, 06:32 Uhr
Den Widerrufstext anpassen? Der enthält doch hauptsächlich gesetzliche Vorgaben, die durch das "erweiterte Rückgaberecht" teilweise ausgehebelt werden würden. Sollte man die zusätzlichen Vorgaben nicht besser in die AGB oder ähnliches aufnehmen ... ?
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