Gericht: Sky kann Übertragung von Fußball-Spielen über IPTV nicht verbieten

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Vielen Gaststättenbesitzern war die Preispolitik von Sky in den vergangenen Jahren ein Dorn im Auge. Um die Bundesliga-Spiele weiterhin übertragen zu können, mussten sie mehrere zum Teil massive Kostenerhöhungen hinnehmen. Viele Lokale entschieden sich daher gegen eine Vertragsverlängerung mit Sky. Das AG Mannheim stellte jetzt fest, dass Sky eine Übertragung der Spiele per IPTV nicht verbieten kann. Ein neues Schlupfloch für Lokalbesitzer?

Kneipier überträgt Bundesliga-Spiele über IPTV

Ein Gaststättenbesitzer, der keinen Abonnement-Vertrag mit Sky abgeschlossen hatte, wollte seinen Gästen die Bundesliga-Spiele trotzdem nicht vorenthalten. An mindestens einem Abend im Jahr 2011 wurde in seiner Gaststätte der Bundesliga Vorbericht per IPTV, bei dem Fernsehprogramme mit Hilfe des Internet-Protokolls übertragen werden, gezeigt. Sky sah in der Ausstrahlung der Vorberichte eine Urheberrechtsverletzung und nahm den Kneipier unter anderem auf Schadensersatz und Erstattung vorgerichtlicher Abmahnkosten in Höhe von 2.268,00 Euro in Anspruch.

Sky hat keine Nutzungsrechte an der Übertragung von Bundesliga-Spielen über IPTV

Das Amtsgericht Mannheim wies die Klage mit Urteil vom 08.05.2015 (Az: 7 O 166/13) ab. In seiner Begründung stellte das Gericht fest, dass Sky zwar die Nutzungsrechte an der Vorberichterstattung über die Bundesliga-Spiele über die Übertragungswege Kabel und Satellit erworben hat.

Laut Gericht umfassen die Exklusivrechte von Sky aber grade nicht die Rechte an der Übertragung über IPTV, Web-TV und Mobilfunk. Daher kann der Pay-TV-Sender die Gaststätten, die die Spiele über solche Kanäle zeigen, auch nicht auf Unterlassung der Ausstrahlung in Anspruch nehmen. Entsprechende Rechte können lediglich vom Urheber des Basissignals geltend gemacht werden, der die IP-Nutzungsrechte vergibt.

Fazit:

Zwar hat Sky an der Ausstrahlung der Spiele über den Übertragungsweg IPTV keine Nutzungsrechte. Gaststättenbesitzer sollten daraus jedoch keine vorschnellen Schlüsse ziehen. Denn der Urheber des Basissignals kann gegen die Übertragung per IPTV wohl erfolgreich vorgehen.

 

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