Nicht nur Verbraucher, sondern auch Politiker wünschen sich mehr öffentliche Hotspots in Deutschland. Der gerade vorgelegte Gesetzentwurf der Bundesregierung allerdings dürfte in dieser Hinsicht keine große Hilfe darstellen; das meinen zumindest die Mitglieder des Bundesrates. Sie kritisieren vor allem die strengen Sicherheitsauflagen für Betreiber.
Chancen und Risiken von öffentlichem WLAN
Auf der einen Seite steht der Wunsch nach mehr freien WLAN-Zugängen in Deutschland - lebenswichtig für eine digitale Gesellschaft und in anderen Industriestaaten längst an der Tagesordnung. Gleichzeitig aber fürchtet die Bundesregierung, dass durch öffentliche Hotspots die Zahl der Urheberrechtsverletzungen stark zunehmen könnte. Verhindern sollen das die WLAN-Anbieter, indem sie sich z. B. verpflichten, von jedem Nutzer eine Zustimmung zu den Geschäftsbedingungen einzuholen.
Bundesrat: „Keine Störerhaftung für Hotspot-Betreiber!“
„Angemessene Sicherungsmaßnahmen“ nennt das die Bundesregierung; für den Bundesrat dagegen ist es schlicht „weltfremd“. Das gesamte Konzept der Störerhaftung sei ein Bremsklotz für die digitale Gesellschaft, den es so nur in Deutschland gebe; der Gesetzentwurf der Bundesregierung habe diese Situation nur noch „verschlimmbessert“.
Eine Ausnahme allerdings will die Länderkammer machen: Sollte ein Dienstanbieter freies WLAN gezielt zur Verfügung stellen, um einen oder mehrere Nutzer bei strafbaren Handlungen zu unterstützen, ist er dafür haftbar. Die sogenannte „Vermutungsregel“ möchten die Ländervertreter am liebsten ganz aus dem Gesetz streichen. Sie sieht strengere Haftungsbedingungen für Filehoster und Cloud-Dienste vor, die prinzipiell als „gefahrgeneigte Dienste“ eingestuft werden; eine Haltung, die die Internetwirtschaft scharf kritisiert. Nach Meinung des Bundesrates wird durch eine solche Vermutung die Medien- und Meinungsfreiheit unnötig eingeschränkt.
Nutzerdaten von Online-Hetzern herausgeben
In einer Zusatzklausel, die der Bundesrat in das WLAN-Gesetz einfügen möchte, geht es außerdem um den Umgang mit Hassbotschaften und Mobbing im Netz. Um in solchen Fällen Persönlichkeitsrechte schützen und Straftaten verfolgen zu können, sollten Anbieter von Telemediendiensten verpflichtet werden, Nutzungsdaten entsprechender User herauszugeben. Ob und inwieweit die Forderungen aus der Länderkammer umgesetzt werden, entscheidet jetzt der Bundestag. Der Bundesrat hat bei dem Gesetz zwar eine beratende Funktion, ist aber nicht zustimmungspflichtig.
Fazit:
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum WLAN-Gesetz ist bei den Beratungen des Bundesrates auf Kritik gestoßen. Störerhaftung für Hotspot-Anbieter und die sogenannte „Vermutungsregel“ für Filehoster und Cloud-Dienste werden nach Meinung der Länder genau das verhindern, was das Gesetz doch eigentlich ermöglichen soll: die WLAN-Wüste Deutschland endlich ausreichend mit freien Internetzugängen zu versorgen.
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