Anzeige

eBay: Abmahnung wegen falscher Holzart beim Verkauf von Möbeln?

(1 Bewertung, 5.00 von 5)

„Aus welchem Holz besteht mein Tisch?“ – Stellen sich Käufer diese Frage wirklich? Ein Wettbewerbsverein bejahte dies und mahnte einen ebay-Händler ab. Er hatte eine Holzart angegeben, die gar nicht in dem Tisch verarbeitet war. Das Landgericht Düsseldorf musste sich fragen, ob er damit die Kunden täuscht.

Händler gibt Holzart an, die nicht im Tisch verarbeitet ist

Ein Händler bot auf der Verkaufsplattform „ebay“ einen Balkontisch mit der Bezeichnung „Yellow Balau“ an. In Fachkreisen steht der Begriff für die Holzart „Bangkirai“. Aus diesem Holz bestand der Tisch aber gar nicht. Der Tisch bestand aus „Kendong“, einer Holzart der botanischen Gattung. Ein Wettbewerbsverein wurde auf das Angebot aufmerksam und mahnte den Händler wegen einer angeblichen Täuschung der Kunden ab.

Da der Möbelhändler auf die Abmahnung nicht wie gewünscht reagierte, klagte der Verein. Er verlangte, dass der Händler die Werbung für den Tisch in Zukunft unterlässt. Außerdem sollte der Händler die entstandenen Abmahnkosten erstatten. Der Möbelhändler meinte, er habe sich nur an die Angaben des Herstellers gehalten. Das Landgericht Düsseldorf hat den Fall jetzt entschieden.

Anzeige

LG Düsseldorf: Falsche Holzart täuscht Kunden

Das Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 28. Oktober 2015, Az. 12 O 348/14) gab dem Wettbewerbsverein recht. Der Händler täuschte seine Kunden über die im Tisch verarbeitete Holzart. Eine Irreführung und damit ein Wettbewerbsverstoß liegt immer dann vor, wenn Händler bei den angesprochenen Käufern eine unrichtige Vorstellung erzeugen und der falsche Eindruck für ihre Kaufentscheidung relevant ist. So lag der Fall hier. Die Kunden gehen auf Grund der Angaben „Yellow Balau“ bzw. „Bangkirai“ davon aus, dass genau diese Holzart in dem Tisch verarbeitet ist. In dieser Erwartung werden sie aber enttäuscht.

Der Händler kann sich auch nicht darauf berufen, er habe sich nur an die Materialangaben des Herstellers gehalten. Händler, die ihre Produkte selbst nicht produzieren, müssen die Angaben des Herstellers überprüfen. Dies gehört zur beruflichen Sorgfalt.

Fazit:

Das Urteil stellt klar, dass sich Händler nicht blind auf die Angaben der Hersteller verlassen dürfen. Sie selbst haften für einen Wettbewerbsverstoß, sofern sie die Angaben nicht überprüfen.

Anzeige

 

Sie dürfen diesen Beitrag gern verlinken.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Diese Beiträge könnten Sie ebenfalls interessieren:
Weiterlesen...
Namensrecht Nach § 12 BGB genießen sowohl persönliche Namen als auch die Firma (der Name eines Unternehmens) Schutz vor unbefugter Verwendung durch Dritte. Rechtliche...
Weiterlesen...
Metatags - Nennung fremder Namen ohne Genehmigung ist verboten Die Platzierung und Nennung in Suchmaschinen ist für Nutzerzahlen einer Webseite von entscheidender Bedeutung. Dabei kommt es nicht nur auf den abrufbaren ...
Weiterlesen...
E-Commerce: Nach Gesetzesänderung 40 Euro Pauschalgebühr bei Zahlungsverzug   Eine aktuelle Gesetzesänderung hilft Unternehmen, deren Geschäftskunden sich im Zahlungsverzug befinden. Die Händler können jetzt eine Pauschalgebühr ...
Weiterlesen...
Neues Filesharing Urteil: Eltern haften doch für ihre Kinder Aktuell sorgt ein neues Urteil des Oberlandesgerichts München für Aufsehen. Es ist ein Sieg für die Abmahnindustrie. Es ging um die Frage, ob abgemahnte Eltern ...
Weiterlesen...
Online-Verträge mit Verbrauchern: keine Pflicht zur Rechnungsübermittlung Vertragsschlüsse werden millionenfach über das Internet getätigt, dementsprechend viele Urteile gibt es zu Fragen des wirksamen Vertragsschlusses. Bisher n...
Kommentare  
Nicole
0 # Nicole 11.02.2016, 14:35 Uhr
Wie soll man denn bitte überprüfen "aus welchem Holz" etwas geschnitzt ist??? Da müsste man ja spezielle Geräte anschaffen?!
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Dem Administrator melden
Sagen Sie uns Ihre Meinung zum Thema.

Sicherheitscode Aktualisieren

Anzeige

Der eRecht24 Newsletter

Immer bestens informiert

Bleiben Sie mit unseren kostenlosen Updates zum Internetrecht auf dem neuesten Stand. Infos, Urteile, Checklisten, Sonderangebote.

Prüfen Sie, ob Ihre Widerrufsbelehrung aktuell ist.

Geben Sie die URL Ihrer Widerrufsbelehrung ein.
Beispiel Shop: http://www.shopxyz.de/widerruf.html
Beispiel eBay: http://www.ebay.de/usr/EBAYUSER

loading...
Jetzt Premium-Mitglied werden

Ab Heute gestalten Sie Ihre Website ohne Angst vor Abmahnwellen und ohne teuren Anwalt abmahnsicher.

Alle Videos, Live-Webinare, E-Books, Tools und zahlreiche Rabatte.

Jetzt Mitglied werden

Mehr Informationen zum Mitgliederbereich

Impressum-Generator

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Rechtsberatung vom Anwalt

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Inhalte kostenlos übernehmen

Der eRecht24 Newsticker

kostenfreie aktuelle Inhalte zum Internetrecht

Individuell für Ihre Website angepasst!

 

SSL-Zertifikate

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Rechnungen online erstellen

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

IT-Recht endlich verständlich

Autor Sören SiebertSören Siebert ist Rechtsanwalt mit Kanzleien in Berlin und Potsdam.

Er berät Unternehmer, Shops und Seitenbetreiber in allen Fragen des Rechts der neuen Medien.
www.kanzlei-siebert.de

Als Betreiber von eRecht24 ist er seit mehr als 15 Jahren auch als Internet-Unternehmer tätig. Deshalb finden Sie auf eRecht24 Tipps und Tricks eines spezialisierten Rechtsanwalts, aber verständlich und praxisnah erklärt.        

eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Videos und E-Books, Musterverträge und Erstberatung, Tools und Live-Webinare.

Mehr Informationen

video tutorials teaser

eRecht24-Videos: IT-Recht verständlich

IT-Recht, endlich verständlich: Jetzt können auch Sie Ihre Website einfach und schnell abmahnsicher gestalten, wenn Sie richtig vorgehen!

Mehr Informationen

webinar teaser

Live-Webinare mit Rechtsanwalt Siebert

Sie fragen, Rechtsanwalt Siebert antwortet. Aktuelle Themen, umfassend und Schritt für Schritt erklärt: So haben Abmahner bei Ihnen keine Chance!

Mehr Informationen
×

8 von 10 Webseiten sind abmahngefährdet. Ihre Seite auch?

×
Sie besuchen eRecht24 öfter?

Dann abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter und erhalten Sie

  • Einfache Lösungen zu den Abmahnfallen im Internet
  • Aktuelle Rechtstipps von Rechtsexperte Sören Siebert
  • 3 exklusive Checklisten zum Internetrecht

Wir halten uns an den .

Wir halten uns an den Datenschutz.