Um ihre Artikel gut bei eBay darzustellen, verwenden viele private Verkäufer Bilder aus dem Internet, ohne dass hierfür das Einverständnis des Fotografen vorliegt. Hierfür kann Schadensersatz verlangt werden. Welche Höhe hierfür angemessen ist, hatte nun ein Gericht zu entscheiden.
Urheberrechtsverletzung in privater eBay-Auktion
Im vorliegenden Fall hatte ein privater eBay-Verkäufer mehrere Produktfotos aus dem Internet übernommen, ohne dass er hierfür zuvor das Einverständnis des Fotografen eingeholt hatte. Daraufhin ließ der Fotograf den privaten eBay-Verkäufer abmahnen und forderte ihn nicht nur zur Unterlassung seines Verhaltens auf, sondern ebenfalls Schadensersatz für die ungenehmigte Bildverwendung.
Als Grundlage für die Berechnung des Schadensersatzes legte der Fotograf die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) zugrunde und forderte einen weiteren Zuschlag, weil er bei den Produktfotos ebenfalls nicht als Urheber genannt worden war. Als außergerichtlich keine Einigung zustande kam, zog der Fotograf zur Durchsetzung seiner Schadensersatzansprüche vor das Amtsgericht Hannover.
AnzeigeWichtig: Keine Anwendung der MFM-Honorarempfehlungen bei privaten Auktionen
Das Gericht stellte mit Urteil vom 24.04.2013 (Az. 550 C 1163/12) zunächst fest, dass der private eBay-Verkäufer eine Urheberrechtsverletzung begangen hat, weil er die Produktfotos ohne das Einverständnis des Fotografen verwendet hat. Die Berechnung des Schadensersatzes auf Grundlage der MFM-Honorarempfehlungen lehnte das Gericht allerdings ab, da – so das Gericht – die MFM-Vergütungssätze ausschließlich für gewerbliche Nutzungen von Bildern gelten – und gerade nicht im Fall von einem einmaligen, privaten Verkauf auf eBay.
Auch wies das Gericht die Forderung des Fotografen zurück, den Schadensersatz aufgrund der fehlenden Urhebernennung zu erhöhen, da bei der privaten Nutzung von Lichtbildern auf eBay ebenfalls keine Urhebernennung üblich sei. Als Resultat schätzte das Gericht den Schadensersatz nach eigenem Ermessen und verurteilte den privaten eBay-Verkäufer zur Zahlung von 30 EUR Schadensersatz pro unerlaubt genutztem Produktfoto.
Fazit:
Die Höhe des Schadensersatzes liegt etwa auf einer Ebene mit anderen Gerichten. So hatte beispielsweise das Oberlandesgericht Braunschweig einen Betrag in Höhe von 20 EUR als Schadensersatz für Bildklau in privaten eBay-Auktionen zugesprochen. (Urteil vom 08.02.2012, Az. 2 U 7/11)
AnzeigeAuch wenn die Höhe des zu zahlenden Schadensersatzes hier vergleichsweise gering ausfällt, kann es jedem privaten eBay-Verkäufer nur empfohlen werden, auf eigene Bilder für die Auktionen zurückzugreifen; im Falle einer berechtigten Abmahnung sind nämlich neben dem Schadensersatz auch stets die Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung zu bezahlen.
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