TMG: Auskunftsanspruch gegenüber Providern

(0 Bewertungen, 0 von 5)

Nach bislang geltendem Recht hatten im wesentlichen die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte das Recht, bei Providern Nutzungs- und Bestandsdaten der User heraus zu verlangen. Eiem direkten Auskunftsanspruch privater Unternehmen oder von Privatpersonen standen die strengen Regelungen des Datenschutzes entgegen.

Wollten beispielsweise Verwertungsgesellschaften der Musik- oder Filmindustrie die Verletzung ihrer Nutzungsrechte etwa durch Tauschbörsen geltend machen, mussten sie bislang zunächst Strafanzeige gegen Unbekannt mit Hinweis auf mitprotokollierte IP-Adressen stellen. Die Strafverfolgungsbehörden ermittelten dann anhand der IP-Adresse im Rahmen ihres Auskunftsanspruches die dazu gehörigen Personendaten, um strafrechtlich gegen den potentiellen Rechtsverletzer vorzugehen. Die Musikindustrie hat jedoch nur ein sekundäres Interesse an einer strafrechtlichen Verfolgung. Primär geht es in den meisten Fällen immer um die Durchsetzung zivilrechtlicher Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche, die Strafjustiz wurde hierzu mit tausendfachen Strafanzeigen überschüttet.

Nachdem die Strafverfolgungsbehörden den Klarnamen des Verletzers ermittelt hatten, beantragten die Anwälte der Verwertungsgesellschaften Akteneinsicht. Aus den Akten konnte der bürgerliche Name entnommen werden und die Durchsetzung zivilrechtlicher Forderungen eingeleitet werden. Hier wurde im Vorfeld der Umsetzung des TMG viel Lobbyarbeit seitens der Verwertungsgesellschaften betriebene, um einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch zu ermöglichen.

Zudem hat die Verpflichtung Deutschlands, die EU-Richtlinie zur Durchsetzung des geistigen Eigentums in nationales Recht umzusetzen, ein Übriges getan. Nach der Richtlinie soll gewährleistet sein, dass Urheber oder die sie vertretenden Rechteverwerter ihre Auskunftsansprüche bei der Verletzung geistigen Eigentums besser und einfacher durchsetzen können.

Der Gesetzgeber ist dem nun gefolgt und hat weitreichende Änderungen in das neue Gesetz aufgenommen. In Zukunft haben Verwertungsgesellschaften und Privatpersonen bei der Verfolgung von Verletzungen ihres geistigen Eigentums bzw. der eingeräumten ausschließlichen Nutzungsrechte einen direkten Auskunftsanspruch gegenüber den Providern. Zu beachten ist dabei, dass die Auskunftsansprüche nun nicht mehr von vorne herein durch Vorschriften des Datenschutzes gesperrt sind.

Der Auskunftsanspruch besteht daneben auch für eine Vielzahl weiterer staatlicher Behörden. Dies betrifft beispielsweise alle Behörden, die zum Zwecke der Strafverfolgung oder zur Gefahrenabwehr tätig werden, die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, den Bundesnachrichtendienst (BND) und den Militärische Abschirmdienst (MAD).

Abmahncheck
Sie dürfen diesen Beitrag gern verlinken.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Diese Beiträge könnten Sie ebenfalls interessieren:
Weiterlesen...
Forum-Recht: Virtuelles Hausrecht für Forenbetreiber Immer wieder kommt es bei der Nutzung von Chats, Foren und Blogs zu Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen. Wie der Nachrichtendienst Heise Online h...
Weiterlesen...
Haftung für eigene Inhalte Als Inhalteanbieter oder "Content Provider" sieht das Telemediengesetz (TMG) jeden Seitenbetreiber an, der "eigene Informationen zur Nutzung im Internet bereith...
Weiterlesen...
DSL-Vertrag: Fristlose Kündigung wegen zu geringer Surfgeschwindigkeit Ein entscheidender Aspekt für jeden Internetnutzer ist die Surfgeschwindigkeit. Daher bieten viele Internetanbieter Flatrates mit 6000 kbits/s oder mehr an. All...
Weiterlesen...
Youhavedownloaded.com: Website verrät illegale Downloads Die Medienindustrie nutzt schon lange Tools, um über die IP-Adresse eines Internetusers herauszufinden, welche Downloads getätigt wurden. Jetzt demonstriert d...
Weiterlesen...
Social Networks: Jugendschutz soll verschärft werden Das Thema Jugendschutz wird sowohl in der Politik als auch in den Medien regelmäßig aufs Neue debattiert. Nun hat die Rundfunkkommission der Länder einen Arbeit...
Sagen Sie uns Ihre Meinung zum Thema.

Sicherheitscode Aktualisieren

Anzeige

Der eRecht24 Newsletter

Immer bestens informiert

Bleiben Sie mit unseren kostenlosen Updates zum Internetrecht auf dem neuesten Stand. Infos, Urteile, Checklisten, Sonderangebote.

Prüfen Sie, ob Ihre Widerrufsbelehrung aktuell ist.

Geben Sie die URL Ihrer Widerrufsbelehrung ein.
Beispiel Shop: http://www.shopxyz.de/widerruf.html
Beispiel eBay: http://www.ebay.de/usr/EBAYUSER

loading...
Jetzt Premium-Mitglied werden

Ab Heute gestalten Sie Ihre Website ohne Angst vor Abmahnwellen und ohne teuren Anwalt abmahnsicher.

Alle Videos, Live-Webinare, E-Books, Tools und zahlreiche Rabatte.

Jetzt Mitglied werden

Mehr Informationen zum Mitgliederbereich

Impressum-Generator

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Rechtsberatung vom Anwalt

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Inhalte kostenlos übernehmen

Der eRecht24 Newsticker

kostenfreie aktuelle Inhalte zum Internetrecht

Individuell für Ihre Website angepasst!

 

SSL-Zertifikate

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Rechnungen online erstellen

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

eRecht24 Live-Webinare

 

IT-Recht endlich verständlich

Autor Sören SiebertSören Siebert ist Rechtsanwalt mit Kanzleien in Berlin und Potsdam.

Er berät Unternehmer, Shops und Seitenbetreiber in allen Fragen des Rechts der neuen Medien.
www.kanzlei-siebert.de

Als Betreiber von eRecht24 ist er seit mehr als 15 Jahren auch als Internet-Unternehmer tätig. Deshalb finden Sie auf eRecht24 Tipps und Tricks eines spezialisierten Rechtsanwalts, aber verständlich und praxisnah erklärt.        

Sören Siebert auf

eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Videos und E-Books, Musterverträge und Erstberatung, Tools und Live-Webinare.

Mehr Informationen

video tutorials teaser

eRecht24-Videos: IT-Recht verständlich

IT-Recht, endlich verständlich: Jetzt können auch Sie Ihre Website einfach und schnell abmahnsicher gestalten, wenn Sie richtig vorgehen!

Mehr Informationen

webinar teaser

Live-Webinare mit Rechtsanwalt Siebert

Sie fragen, Rechtsanwalt Siebert antwortet. Aktuelle Themen, umfassend und Schritt für Schritt erklärt: So haben Abmahner bei Ihnen keine Chance!

Mehr Informationen