Ratgeber Facebook Shops: Das müssen Sie als Händler beachten

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Auch über Facebook kann man seit einiger Zeit verkaufen. Wobei die „Facebook Shops“ eigentlich gar keine echten Online Shops sind. Lediglich die Produkte werden dort dargestellt, für die Abwicklung der Bestellung und die Zahlung wird dann auf einen richtigen Online Shop verwiesen. Wir zeigen die rechtlichen Fallstricke beim Verkaufen über Facebook.

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Wer ist verantwortlich für die rechtlichen Fragen?

Wie bei anderen Plattformen über die verkauft werden kann (etwa eBay oder Amazon) auch ist Facebook als Plattformbetreiber nicht verantwortlich für die Inhalte der Shops. Jeder Shopbetreiber auf Facebook ist selbst verantwortlich dafür, dass er sich beim Anbieten von Waren oder Dienstleistungen an die gesetzlichen Regelungen hält.

Ist der Facebook Shop ein echter Shop?

Nein. "Facebook Shops" sind eigentlich nur eine Art Produktdarstellung auf Facebook:

 

Facebook Shop Warenkorb

 

Die Kaufprozesse selbst bzw. die Abwicklung und Zahlungsprozesse finden nicht auf Facebook statt, sondern auf dem dahinter liegenden Online Shop. Es gibt allerdings verschiedene Möglichkeiten, wie es in einem Facebook-Shop zum Vertragsschluss kommen kann.

Wenn es zu Rechtsverstößen kommt, kann also der Betreiber des Shops für Fehler bei Widerruf, AGB, Preisen oder Versandangaben abgemahnt werden.

Wie funktioniert der Vertragsschluss in Facebook Shops?

Der Button auf Facebook lautet „Kaufbestätigung auf Webseite ausführen“.

 

Facebook Shop Button

 

Das erste Problem ist schon, dass diese Bezeichnung nicht der Buttonlösung entspricht, die eine eindeutige Bezeichnung wie „Kaufen“ oder „Kostenpflichtig bestellen“ fordert.

Das zweite Problem - es gibt 3 Varianten, wie es zum Vertragsschluss kommt:

1. Der Kunde landet nach dem Klick auf dem Button auf einer Produktseite des Webshops.

Hier ist noch kein Vertrag geschlossen.

2. Das Produkt liegt nach den Klick im Warenkorb des Shops.

Auch hier ist noch kein Vertrag geschlossen.

3. Das Produkt wurde direkt durch Klick auf den Button gekauft, es müssen aber noch
Kontakt- oder Zahlungsinformationen angegeben werden.

In diesem Fall kann – je nach AGB Gestaltung – bereits ein Vertrag zustande gekommen sein.

Das Problem in der 3. Konstellation ist, dass alle wesentlichen Vertragsinformationen (AGB, Widerruf usw.) fehlen. Diese müssen dem Kunden ja bereits vor Vertragsschluss angezeigt werden. Verkäufer und Dienstleister sollten den Shop also möglichst so umsetzen, dass der Vertragsschluss erst im eigenen Shop zustande kommt und dort alle Pflichtinformationen, AGB und Widerrufstexte korrekt einbinden.

Praxis-Tipp: Auch für Facebook Shops benötigen Sie AGB und Widerrufstext. Sichern Sie Ihren Shop noch heute ab.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

 Welche rechtlichen Vorgaben müssen Verkäufer bei Facebook-Shops beachten?

AGB

Auch für den Verkauf über Facebook Shops benötigen Sie AGB. Vor allem die Punkte des Vertragsschlusses (siehe oben) müssen dort gesondert geregelt werden.

Widerrufsbelehrung

Auch bei Bestellungen über Facebooks Shops haben Kunden ein Widerrufsrecht, über das sie informiert werden müssen.

Impressum

Sowohl im eigentlichen Shop als auch bei Facebook benötigen Sie als Verkäufer oder Dienstleister ein rechtssicheres Impressum.

Datenschutzerklärung

In Ihrem „echten“ Online Shop müssen Sie eine vollständige Datenschutzerklärung einbinden.

Preisangaben

Alles preise müssen inklusive Mehrwertsteuer (bzw. korrekt Umsatzstsuer) dargestellt werden. Nicht nur im eigentlichen Webshosp, sodnern auch auf Facebook.

Versandkosten

Alle Preise müssen die Versandkosten darstellen oder zumindest einen link auf eine Seite mit einer Versandkostenübersicht.

Warenspezifische Kennzeichnungspflichten

Wie bei jedem Shop gibt es zahlreiche besondere Kennzeichnungspflichten, je nachdem was genau Sie verlaufen: Energieverbrauch, Elektrogesetz, Textilangaben, besondere Angaben bei Lebensmitteln usw.

Buttonlösung

Auch alle Vorgaben der Buttonlösung (also die Bezeichnung des „Kaufen“ Buttons und die Umsetzung des eigentlichen Kaufprozesses) müssen in Ihrem Shop korrekt eingebunden sein.

Praxis Tipps für Facebook Shops:

1. Die meisten „Facebook Shops“ sind keine echten Shops, sondern verweisen auf einen dahinter liegenden Online Shop. Hier haben Verkäufer und Dienstleister dann für 2 Punkte Sorge zu tragen: Die Darstellung auf den Facebook Seiten und die Darstellung im eigenen Shop.

2. Verantwortlich für die korrekte Umsetzung aller rechtlichen Vorgaben ist immer der Shopsbetreiber, nicht Facebook.

3. Auch für Facebook-Shops benötigen Sie AGB, Widerrufstexte usw. Diese finden Sie bei Interesse hier: https://shop.e-recht24.de/agb-pakete/

 

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Kommentare  
Fenzl
0 # Fenzl 28.09.2017, 21:33 Uhr
Natürlich sollte man die AGBs auch bei einem Facebook Shop einbinden... nur wo? Facebook bietet hierfür eigentlich keine Möglichkeit
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Rechtsanwalt Sören Siebert
0 # Rechtsanwalt Sören Siebert 29.09.2017, 09:52 Uhr
Das kommt darauf an wo der Verkauf stattfindet. Der Facebook Shop verweist ja fast immer in einen eigenen "echten" Shop. Und da können Sie dann AGB, Widerruf usw. einbinden.
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Sabine
0 # Sabine 04.11.2017, 21:41 Uhr
Wie ist es mit Seiten, auf welchen Affiliate Partner die Ware eines Shops einstellen? Was muss da beachtet werden? Datenschutz auch? Was noch und wie ist es überhaupt mit diesen Seiten. Da werden Interessenten ja immer nach dem anklicken zum "echten Shop weiter geleitet?
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Franz Kaindl
0 # Franz Kaindl 11.12.2017, 23:52 Uhr
Wenn ich dass richtig verstehe, muss ich bei Facebook gar keine AGB's, Datenschutzerklärung etc. einbinden, solange ich dort nur Werbung für meinen Onlineshop mache und per Button auf diesen verlinke ?(Dort sind selbstverständlich sämtliche Rechtsvorschriften vorhanden)
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