Schritt für Schritt zum abmahnsicheren Online Shop

(40 Bewertungen, 4.15 von 5)

Einen Online Shop im Land der Abmahner rechtssicher zu gestalten ist eine Kunst. Unzählige deutsche Gesetze, Vorgaben der EU und Urteile, die an der Realität des Online Handels oft vorbei gehen, machen Händlern das Leben schwer. Hinzu kommen massenhafte Abmahnungen von Wettbewerbern, Verbraucherzentralen und Abmahnvereinen. Shop-Profi und Rechtsanwalt Sören Siebert zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihren Online Shop abmahnsicher gestalten.


Inhaltsverzeichnis:

  1. Anbieterkennzeichnung (Impressum)
  2. Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung
  3. AGB und Online Shops
  4. Buttonlösung und Checkout-Seite
  5. Lieferzeiten
  6. Preisangaben und Versandkosten
  7. Datenschutzerklärung in Online Shops
  8. Newsletter in Online Shops
  9. Produktbeschreibung: Texte, Fotos und Videos in Shops
  10. Werbung mit Garantie und Gewährleistung

Ihr rechtssicherer Online Shop

Die rechtlichen Vorgaben sind schon für "normale" Unternehmens-Webseite sehr hoch. Wenn Sie einen Online-Shop betreiben, sind die rechtlichen Fallstricke für Laien kaum noch zu überblicken.

Nach hunderten Shopprüfungen in meiner Kanzlei umfasst die Liste der Prüfkriterien je nach Branche bis zu 50 verschiedene Punkte mit teilweise weiteren Unterpunkten. Diese lassen sich zwar nicht alle in einem Beitrag darstellen. Die häufigsten Abmahnfallen und Fehler haben wir aber systematisch für Sie zusammen gestellt und Schritt für Schritt erklärt. Damit sind Sie besser informiert als 90% Ihrer Wettbewerber.

1. Anbieterkennzeichnung (Impressum)

Jeder Onlineshop muss über eine Anbieterkennzeichnung (Impressum) verfügen. Impressumsverstöße sind auch in Shops und Händlerseiten ein häufig abgemahnter Punkt.

Die häufigsten Abmahnfallen im Impressum sind

  • das Abkürzen des Vornamens des Betreibers
  • fehlende Angaben zur Rechtsform und Vertretungsbefugnis 
  • unvollständige Kontaktangaben
  • fehlende Angaben zu Registereintragung und Umsatzsteuer-ID 
  • fehlende berufsspezifische Angaben

2. Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung

Das Widerrufsrecht hat in den vergangenen Jahren immer wieder zu massenhaften Abmahnungen von Onlinehändlern geführt. Vor allem die letzte Gesetzesänderung im Juni 2014 hat zu zahlreiche Änderungen geführt. Unzählige Shops haben diese aber noch nicht umgesetzt.

Kostenlose Checkliste für Onlineshop-Betreiber - Jetzt herunterladen!

Wie Sie in 5 einfachen Schritten Ihren Online-Shop abmahnsicher gestalten

  • Sie betreiben einen Online-Shop und sind das Abmahnrisiko leid?
  • Sie wollen sich auf den Verkauf konzentrieren?
  • Eine anwaltliche Prüfung ist Ihnen zu teuer?

Internetprofi & Rechtsanwalt Sören Siebert erklärt Ihnen in der Checkliste wie Sie Ihren Shop auch ohne Anwalt abmahnsicher machen und damit sogar Ihre Umsätze steigern.

Abmahnfallen Widerrufsrecht

  • Verwenden einer veralteten Widerrufsbelehrung (Gesetzesänderung im Juni 2014)
  • die fehlerhafte Anwendung und Anpassung der zahlreichen Alternativen der neuen Widerrufsbelehrung
  • Falsche Regelung zu Kosten des Widerrufs
  • Falsche oder fehlende Umsetzung für Speditionslieferung
  • Falsche oder fehlende Regelungen für Teillieferung
  • Unzulässiges Einschränken des Widerrufsrechts (Rücknahme der Ware nur in Originalverpackung, keine unfreie Rücksendung, unzulässiger Ausschluss für bestimmte Warenklassen usw.)

3. AGB und Online Shops

AGB sind das rechtliche Rückgrat der Verträge, die Sie mit Ihren Kunden abschließen. Hier sollten Sie sich nicht mit copy & paste bei fremden Shops bedienen. Es gibt zwar keine gesetzliche Pflicht, AGB zu verwenden, aber:

  1. jeder Shopbetreiber muss Punkte wie Zahlung, Vertragsschluss usw. irgendwo regeln
  2. AGB Händler bieten die Möglichkeit, sich einen Vorteil gegenüber den gesetzlichen Regelungen zu verschaffen und
  3. durch die zahlreichen Fernabsatzvorschriften (Informationspflichten) gibt es indirekt dann doch wieder eine "Pflicht", AGB zu verwenden.

Abmahnfallen AGB

agb

Über unzulässige AGB-Klauseln wurden ganze Bücher geschrieben.

Beispiele für oft verwendete unwirksame AGB-Klauseln:

  • Abweichungen von diesen AGB müssen schriftlich bestätigt werden
  • Lieferzeiten sind unverbindlich
  • Gerichtsstandsvereinbarungen gegenüber Verbrauchern 
  • unzulässige salvatorische Klauseln
  • Transportgefahr trägt der Kunde bei Verbrauchern
  • Ersetzungsklauseln (Lieferung "gleichwertiger" Produkte)
  • Pflicht zur Untersuchung und Rüge von Beschädigungen bei Verbrauchern
  • Bilder und Beschreibungen sind unverbindlich

Praxis-Tipp: Die einfachste Möglichkeit, in einem Online Shop stets mit aktuellen und anwaltlich geprüften AGB aufzutreten finden Sie hier:--> AGB für Online Shops erstellen

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

Fehlerhafte Einbindung von AGB

Um wirksam zu sein, müssen AGB entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in den jeweiligen Vertrag eingebunden werden. AGB einfach online stellen genügt nicht. Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur wirksam, wenn:

  • der Shopbetreiber den Kunden ausdrücklich auf die AGB hinweist
  • der Kunde die Möglichkeit hat, die AGB zur Kenntnis zu nehmen und
  • der Kunde mit der Geltung der AGB einverstanden ist.

4. Buttonlösung und Checkout-Seite

Bei vielen Shopprüfungen kann man immer noch feststellen, dass die seit drei Jahren geltende „Button-Lösung“ nicht umgesetzt ist. Buttonlösung bedeutet nämlich nicht, ich stelle die Beschriftung des Buttons auf „Kaufen“ um. Das ist nur ein Punkt, der umgesetzt werden muss. Hinzu kommen aber viele Vorschriften, insbesondere zur Gestaltung des Bestellprozesses und der Checkout-Seite. buttonloesung

Abmahnfallen Buttonlösung

  • Falsche Beschriftung des Buttons
  • Falsche Umsetzung auf der Bestellseite
  • Fehlende Details der Ware auf der Bestellseite
  • Umsetzung nur beim Warenverkauf, nicht bei Dienstleistungen

5. Lieferzeiten

Anzeige

Die Gerichte gehen davon aus, dass Ware in Online Shops sofort verfügbar ist. "Sofort verfügbar" bedeutet dabei Lieferung innerhalb weniger Tage. Bei Waren, die nicht innerhalb von 5 Tage lieferbar sind, muss auf eine längere Lieferzeit hingewiesen werden. Zudem hat die Änderung des Widerrufsrechts im Juni 2014 auch neue Pflichten im Hinblick auf die Angaben der Lieferzeit gebracht. Ca.-Angaben sind jetzt tabu. Es darf bei der Berechnung auch nicht mehr auf den Zahlungseingang beim Händler abgestellt werden.

Abmahnfallen Lieferzeit

  • fehlenden Angaben zu längeren Lieferzeiten
  • unzulässige "ca.-Angaben" bezogen auf die Lieferzeit
  • keine Hinweise zur Berechnung der Lieferfrist
  • Lieferung innerhalb von 5 Tagen ab Zahlungseingang

6. Preisangaben und Versandkosten

Die Preisangabenverordnung schreibt vor, dass Preise in Onlineshops korrekt und vollständig wiedergegeben werden müssen. Schon die Angabe der Umsatzsteuer (bzw. Mehrwertsteuer) fehlt in vielen Shops. Hinzu kommen Angaben zu Versand und Grundpreisen.

Abmahnfallen Preise und Versandkosten

  • Fehlender Hinweis auf anfallende Steuern wie die Umsatzsteuer
  • Keine konkrete oder berechenbare Darstellung der Versandkosten
  • "Versandkosten auf Anfrage"
  •  keine Grundpreise angegeben
  • Fehlende Versandkosten und Grundpreise auf Startseite oder Kategorieseite

versandkosten-und-preisangaben

7. Datenschutzerklärung in Online Shops

Jeder Shop benötigt eine vollständige Datenschutzerklärung. Insbesondere für Shop Betreiber ist der Datenschutz ein wichtiges Thema – aus Gründen des Kundenvertrauens (klare Datenschutzregeln wirken sich direkt auf dem Umsatz aus) und natürlich aus rechtlichen Gründen.

Shopbetreiber müssen Kunden bestimmte Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten mitteilen. Bei Daten, die für die Abwicklung der Bestellung notwendig sind, ist eine Unterrichtung ausreichend. Bei Weitergabe von Kundendaten in anderen Fällen ist eine Einwilligung des Kunden erforderlich

Abmahnfallen Datenschutz

  • Keine Datenschutzerklärung im Shop
  • Unvollständige Datenschutzerklärung im Shop
  • Keine Ausführungen zum Umgang mit Kundendaten
  • Keine Ausführungen zu Analytics, Facebook & Co.
  • Falsche Einbindung der Erklärung im Shop

Praxis-Tipp: Wenn Ihnen als Shop-Betreiber die Kosten einer individuellen anwaltlichen Beratung zu hoch sind, sichern Sie Ihren Shop hier schnell & preiswert gegen die häufigsten Abmahnfallen ab.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

8. Newsletter in Online Shops

Newsletter sind auch in Zeiten von Facebook und Social Media das wirksamste Marketinginstrument für Shopbetreiber. Leider kann man hier rechtlich sehr vieles falsch machen. Die Gerichte fordern ein strenges Double Opt In, für Bestandskunden gelten andere Regelungen, es wird oft das Impressum vergessen...

Abmahnfallen Newsletter

  • Sofortige Versendung des Newsletters (single opt in)  
  • Widerspruchslösung (Empfänger muss dem Empfang widersprechen) 
  • Kein Impressum im Newsletter
  • Unvollständige Preisangaben im Newsletter
  • Fehlender Hinweis auf Widerspruch bei Bestandskunden

9. Produktbeschreibung: Texte, Fotos und Videos in Shops

Produktbeschreibungen, Bilder der Ware und Videos sind in der Regel rechtlich geschützt. Zumindest für Fotos und Filme gilt: Nie ohne Zustimmung des Urhebers übernehmen. Aber auch umfangreiche Produktbeschreibungen und Sammlungen technischer Daten können rechtlich geschützt sein. Kommt es hier zum Content Klau (Übernahme fremder Inhalte) ist das nicht nur ein Urheberrechtsverstoß, sondern kann auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zur Folge haben.

Abmahnfallen Produktbeschreibung

  • Übernahme von Bildern, Texten und Filmen ohne Zustimmung des Urhebers
  • Copy & Paste aus Shops der Konkurrenz
  • Fehlende Urheberbezeichnung bei Bildern und Videos

10. Werbung mit Garantie und Gewährleistung

Shopbetreibern ist oft der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung nicht klar. Hinzu kommt dann noch das Widerrufsrecht, das jedem Kunden zusteht. Vor allem in Werbeaussagen werden diese Punkte oft durcheinander gebracht. Vor allem "Werbung mit Selbstverständlichkeiten" werden oft abgemahnt. Vielen Shopbetreibern ist aber gar nicht klar, dass Sie beispielsweise nicht mit "24 Monate Gewährleistung" werben dürfen. 

Abmahnfallen Werbung

  • Es wird mit Selbstverständlichkeiten geworben („24 Monate Gewährleistung“)
  • Werbung mit gesetzlichem Widerrufsrecht („14 Tage Umtauschrecht“) 
  • Bei Werbung mit einer Garantie fehlen die vorgeschriebenen Garantiebedingungen
  • Verwechseln von Gewährleistung, Umtausch, Wideruf, Rückgabe und Garantie

 

Anzeige
Kommentare  
Albert
0 # Albert 07.04.2016, 13:47 Uhr
Dank für diesen Plan! Bequem für mein webshop.
Antworten | Antworten mit Zitat | Zitieren | Dem Administrator melden
Sagen Sie uns Ihre Meinung zum Thema.

Diese Beiträge könnten Sie ebenfalls interessieren:
Weiterlesen...
Onlineshops und Widerruf: Welche Rücksendekosten muss der Kunde zahlen? Im Fernabsatzrecht versucht der Gesetzgeber, den Verbraucher vor möglichen Gefahren bei Vertragsschlüssen im Internet zu schützen. Insbesondere zur Frage der Ko...
Weiterlesen...
Filesharing: Ein Ratgeber für Eltern Viele Eltern erleben aktuell eine böse Überraschung. Grund sind Abmahnungen wegen illegalem Filesharing oder eine Abmahnung Streaming im Briefkasten, weil die K...
Weiterlesen...
Existenzgründer: Gründerszene Weekly präsentiert die News der Woche In Zusammenarbeit mit gruenderszene.de präsentiert eRecht24 die Gründer-News der Woche: Rabattschlacht und Dealstreet schließen, 1,3 Millionen Euro Gewinn für X...
Weiterlesen...
Online-Banking: Überweisung auf falsches Konto Immer wieder kommt es vor, dass Überweisungen auf das falsche Konto gelangen. Durch klassische Zahlendreher oder die andersweitige Eingabe einer falschen K...
Weiterlesen...
TÜV & CE geprüft: Werbung mit Gütesiegel = Abmahnung? Gütesiegel werden von Herstellern und Händlern häufig verwendet, um auf die besondere Qualität Ihrer Ware hinzuweisen. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten! Das ...
 
Anzeige
Anzeige

Der eRecht24 Newsletter

Immer bestens informiert

Bleiben Sie mit unseren kostenlosen Updates zum Internetrecht auf dem neuesten Stand. Infos, Urteile, Checklisten, Sonderangebote.

Prüfen Sie, ob Ihre Widerrufsbelehrung aktuell ist.

Geben Sie die URL Ihrer Widerrufsbelehrung ein.
Beispiel Shop: http://www.shopxyz.de/widerruf.html
Beispiel eBay: http://www.ebay.de/usr/EBAYUSER

loading...
Jetzt Premium-Mitglied werden

Ab Heute gestalten Sie Ihre Website ohne Angst vor Abmahnwellen und ohne teuren Anwalt abmahnsicher.

Alle Videos, Live-Webinare, E-Books, Tools und zahlreiche Rabatte.

Jetzt Mitglied werden

Mehr Informationen zu eRecht24 Premium

Impressum-Generator

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Rechtsberatung vom Anwalt

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Inhalte kostenlos übernehmen

Der eRecht24 Newsticker

kostenfreie aktuelle Inhalte zum Internetrecht

Individuell für Ihre Website angepasst!

 

SSL-Zertifikate

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Rechnungen online erstellen

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

IT-Recht endlich verständlich

Autor Sören SiebertSören Siebert ist Rechtsanwalt mit Kanzleien in Berlin und Potsdam.

Er berät Unternehmer, Shops und Seitenbetreiber in allen Fragen des Rechts der neuen Medien.
www.kanzlei-siebert.de

Als Betreiber von eRecht24 ist er seit mehr als 15 Jahren auch als Internet-Unternehmer tätig. Deshalb finden Sie auf eRecht24 Tipps und Tricks eines spezialisierten Rechtsanwalts, aber verständlich und praxisnah erklärt.        

eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Videos und E-Books, Musterverträge und Erstberatung, Tools und Live-Webinare.

Mehr Informationen

video tutorials teaser

eRecht24-Videos: IT-Recht verständlich

IT-Recht, endlich verständlich: Jetzt können auch Sie Ihre Website einfach und schnell abmahnsicher gestalten, wenn Sie richtig vorgehen!

Mehr Informationen

webinar teaser

Online Schulung mit Rechtsanwalt Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese schnell, einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner bei Ihnen keine Chance!

Mehr Details
Support