Für Online-Händler sind Garantien ein wichtiges Mittel, um Kunden von ihren Produkten zu überzeugen. Aber wie darf man überhaupt mit Garantien werben? Und wo liegt der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung? Das ist gar nicht so einfach. Ein aktuelles Urteil gibt aber die Leitlinie vor.
Werbung mit "5 Jahre Garantie" ohne Garantiebedingungen
Produkte, auf die es Garantien gibt, kaufen Kunden besonders gerne.
Zu Erinnerung: Lesen Sie hier, was der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist.Wer mit Garantien werben will, muss aber auf einige Dinge achten. Das zeigt das aktuelle Urteil vom OLG Hamm. Dabei ging es um einen Händler, der beim Amazon-Marketplace verkaufte. Er bot dort Artikel für Radsportler an. Eines seiner Produkte bewarb er mit dem Hinweis "5 Jahre Garantie".
Diese Garantie-Werbung fand ein Konkurrent von ihm wettbewerbswidrig. Er mahnte den Amazon-Händler deswegen ab, weil zur Garantie keine Erläuterungen gegeben waren, die so genannten Garantiebedingungen.
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Der Streit landete dann vor Gericht, weil der Amazon-Händler keine Unterlassungserklärung abgeben wollte.
Gerichte: Garantie-Werbung war wettbewerbswidrig
Der Amazon-Händler verlor sowohl vor dem Landgericht Bochum (Urteil vom 05.11.2015, Az. 14 O 101/15) als auch in 2. Instanz vor dem OLG Hamm (Urteil vom 25.08.2016, Az. 4 U 1 /16).
Die Werbung mit einer nicht näher erklärten Garantie ist wettbewerbswidrig. Der Amazon-Händler darf diese Werbung so nicht mehr verwenden. Er ist nämlich verpflichtet, die genauen Umstände (ab wann gilt die Garantie genau, wo gilt die Garantie, für welche Fälle, für welche Dauer etc.) anzugeben, wann die Garantie greifen soll.
Die bloße Aussage, dass die Garantie 5 Jahre lang gelten soll, reicht dafür gerade nicht aus. Die entsprechenden Angaben muss der Kunde (Verbraucher) auch einsehen können, bevor der Vertrag geschlossen wird. Das war hier aber gerade nicht der Fall gewesen.
Praxis-Tipps für Werbung mit Garantien:
1. Händler sollten beim Werben mit Garantien Vorsicht walten lassen! Es reicht nicht aus, einfach "xx Jahre Garantie" an die Produkte zu schreiben.
2. Geben Sie die Eckdaten jeder Garantie an, mit der Sie Produkte bewerben. Hierzu gehören vor allem:
- die Dauer (vor allem wichtig: der genaue Beginn der Garantiezeit)
- die räumliche Geltung (sind zum Beispiel Länder ausgeschlossen?)
- Name und Anschrift des Garantiegebers
- genaue Angaben, wie der Kunde seine Garantie geltend machen kann (braucht er zum Beispiel eine Garantiekarte o.ä.?)
- Weisen Sie außerdem darauf hin, dass durch die Garantie die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht eingeschränkt werden!
3. Wichtig: der Kunde muss die genauen Angaben zur Garantie bereits vor Vertragsschluss einsehen können. Geben Sie die Daten also am Besten übersichtlich in der Produktbeschreibung an.
4. Auch nachvertraglich müssen Sie dem Kunden noch einmal die Garantiebedingungen zur Verfügung stellen, etwa in der Bestätigungsmail.
5. Da vor allem die verbraucherrechtlichen Info-Pflichten immer umfangreicher werden, raten wir: lassen Sie sich hierzu anwaltlich beraten. So beugen Sie teuren Abmahnungen vor.
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AnzeigeAchtung! Dieser Beitrag ist veraltet! Ausführungen zum aktuellen Widerrufsrecht finden Sie in unserem neuen Beitrag "Neues Widerrufsrecht: Was Shopbetreiber und eBay-Händler wissen müssen".