Anzeige

Privacy Shield: EU und USA präsentieren Safe-Harbour-Nachfolger

(1 Bewertung, 5.00 von 5)

Europäische Daten seien auf US-amerikanischen Servern nicht sicher - mit dieser Aussage hatte der EU-Gerichtshof im Oktober vergangenen Jahres für Aufsehen gesorgt. Nun soll eine neue Vereinbarung eine gültige Rechtsgrundlage für den transatlantischen Datenaustausch schaffen. Kritiker allerdings bezweifeln, dass die neuen Regeln den Anforderungen des EuGH entsprechen.

Privacy Shield statt Safe Harbour

Vor dem Urteil des Gerichtshofs galten all jene Unternehmen in den USA als sichere Datenspeicher, die dem Safe-Harbour-Abkommen beigetreten waren. Diese Vereinbarung sollte ein „angemessenes Schutzniveau“ garantieren. Edward Snowden jedoch hatte die Datenschützer eines Besseren belehrt.

Der EuGH erklärte Safe Harbour daraufhin im Oktober vergangenen Jahres für ungültig. Nach Ablauf einer Übergangsfrist gab es eigentlich schon seit Anfang dieser Woche keine gültige Rechtsgrundlage für europäische Unternehmen mehr, um Daten in die USA zu transferieren. Mit Privacy Shield wollen EU und USA diese Lücke füllen.

Bisher wenig klare Aussagen

Bisher festgelegt hat man sich zunächst auf den Namen und einige wenige Grundsätze des neuen Abkommens: Firmen, die Daten aus EU-Ländern speichern, sollen durch das US- Handelsministerium überwacht werden. Bei Verstößen gegen geforderte Sicherheitsstandards drohen Sanktionen. Wer Zweifel an der Sicherheit eigener Daten hat, kann sich an einen Ombudsmann wenden, der von den amerikanischen Geheimdiensten unabhängig ist.

Und: Beide Seiten sollen jährlich überprüfen, ob die Vereinbarung eingehalten wird. Vertreter der Europäischen Kommission sprachen von einem großen Fortschritt. Zum ersten Mal hätten die USA detaillierte Informationen darüber vorgelegt, dass dem Zugriff auf Daten von EU-Bürgern Grenzen gesetzt seien.

Datenschützer üben heftige Kritik

Die Reaktionen auf Privacy Shield in Deutschland sind fast durchweg skeptisch. Internet- Aktivisten sprechen von einer „Mogelpackung“. Sie prophezeiten, dass das Abkommen ebenfalls vom Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärt würde. Auch der Student Max Schrems, der die Safe-Harbour-Entscheidung vor Gericht erstritten hatte, zeigte sich enttäuscht; er könne sich vorstellen, auch gegen Privacy Shield gerichtlich vorzugehen.

Fazit:

Anzeige

Nach monatelangen Verhandlungen hat die Europäische Kommission die Nachfolge- Vereinbarung für das Safe-Harbour-Abkommen vorgestellt, das der Europäische Gerichtshof im vergangenen Herbst gekippt hatte. Unter dem Namen „Privacy Shield“ soll angeblich eine massenhafte Kontrolle europäische Daten in den USA ausgeschlossen sein. Kritiker bezweifeln jedoch, dass die bisher vorgelegten Regelungen über Safe Harbour hinausgehen.

 

Sie dürfen diesen Beitrag gern verlinken.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Diese Beiträge könnten Sie ebenfalls interessieren:
Weiterlesen...
Abo-Verträge: Dürfen Dating-Portale eine Kündigung per E-Mail ausschließen? Viele Verträge werden heutzutage im Internet geschlossen. Dabei spielen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Händler oft eine wichtige Rolle. Das La...
Weiterlesen...
Anti Staatstrojaner: Mit der freien Software DETEKT gegen Überwachung Digitale Gesellschaft e.V. hat heute eine Open-Source-Software vorgestellt, die Staatstrojaner auf einem Computer aufspüren kann. Die Software wurde in Kooper...
Weiterlesen...
Die 10 häufigsten Fehler bei eBay-Verkäufen: Teil 10-Handel mit Markenware Abmahnungen sind für eBay-Verkäufer an der Tagesordnung. Vor allem gewerbliche Anbieter sind mit zahllosen rechtlichen Vorgaben konfrontiert, Verstöße hiergegen...
Weiterlesen...
Online Shops: Abmahnung wegen Übernahme von Produktbeschreibungen? Um die eigenen Produkte an den Kunden zu bringen, nutzen viele Händler umfangreiche Produktbeschreibungen auf ihren Webseiten. Dabei stellt sich die Frage, ob...
Weiterlesen...
Widerrufsbelehrung: Schon fehlende Zwischenüberschriften führen zu Abmahnungen Die Pflichten für Shopbetreiber beim Onlinehandel sind umfangreich. Die genaue Ausgestaltung der Widerrufsbelehrung ist immer wieder Gegenstand von Abmahnungen ...
Sagen Sie uns Ihre Meinung zum Thema.

Sicherheitscode Aktualisieren

Anzeige

Der eRecht24 Newsletter

Immer bestens informiert

Bleiben Sie mit unseren kostenlosen Updates zum Internetrecht auf dem neuesten Stand. Infos, Urteile, Checklisten, Sonderangebote.

Prüfen Sie, ob Ihre Widerrufsbelehrung aktuell ist.

Geben Sie die URL Ihrer Widerrufsbelehrung ein.
Beispiel Shop: http://www.shopxyz.de/widerruf.html
Beispiel eBay: http://www.ebay.de/usr/EBAYUSER

loading...
Jetzt Premium-Mitglied werden

Ab Heute gestalten Sie Ihre Website ohne Angst vor Abmahnwellen und ohne teuren Anwalt abmahnsicher.

Alle Videos, Live-Webinare, E-Books, Tools und zahlreiche Rabatte.

Jetzt Mitglied werden

Mehr Informationen zum Mitgliederbereich

Impressum-Generator

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Rechtsberatung vom Anwalt

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Inhalte kostenlos übernehmen

Der eRecht24 Newsticker

kostenfreie aktuelle Inhalte zum Internetrecht

Individuell für Ihre Website angepasst!

 

SSL-Zertifikate

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Rechnungen online erstellen

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

IT-Recht endlich verständlich

Autor Sören SiebertSören Siebert ist Rechtsanwalt mit Kanzleien in Berlin und Potsdam.

Er berät Unternehmer, Shops und Seitenbetreiber in allen Fragen des Rechts der neuen Medien.
www.kanzlei-siebert.de

Als Betreiber von eRecht24 ist er seit mehr als 15 Jahren auch als Internet-Unternehmer tätig. Deshalb finden Sie auf eRecht24 Tipps und Tricks eines spezialisierten Rechtsanwalts, aber verständlich und praxisnah erklärt.        

eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Videos und E-Books, Musterverträge und Erstberatung, Tools und Live-Webinare.

Mehr Informationen

video tutorials teaser

eRecht24-Videos: IT-Recht verständlich

IT-Recht, endlich verständlich: Jetzt können auch Sie Ihre Website einfach und schnell abmahnsicher gestalten, wenn Sie richtig vorgehen!

Mehr Informationen

webinar teaser

Live-Webinare mit Rechtsanwalt Siebert

Sie fragen, Rechtsanwalt Siebert antwortet. Aktuelle Themen, umfassend und Schritt für Schritt erklärt: So haben Abmahner bei Ihnen keine Chance!

Mehr Informationen
×

8 von 10 Webseiten sind abmahngefährdet. Ihre Seite auch?

×
Sie besuchen eRecht24 öfter?

Dann abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter und erhalten Sie

  • Einfache Lösungen zu den Abmahnfallen im Internet
  • Aktuelle Rechtstipps von Rechtsexperte Sören Siebert
  • 3 exklusive Checklisten zum Internetrecht

Wir halten uns an den .

Wir halten uns an den Datenschutz.