Kooperation statt Abmahnung

Die Intitiative “Fairness im Handel” steht für die gegenseitige
Unterstützung gegen das Schreckgespenst Abmahnung.
Alle teilnehmenden Händler weisen sich untereinander
kostenlos auf etwaige Rechtsverletzungen hin und
verzichten auf mögliche Abmahnungen.

Werden auch Sie Teil der rasant wachsenden Gemeinschaft und profitieren Sie von einem fairen Miteinander und
deutlich reduziertem Abmahnrisiko.

Jetzt teilnehmen

Kostenfreie Teilnahme
Für Nutzer unserer AGB Pakete und Rechtstexte und Rechtstexte sind die Teilnahme an der Initiative und die Erledigung der gemeldeten Rechtsverletzungen kostenfrei.

Reduziertes Abmahnrisiko
Teilnehmer reduzieren das eigene Abmahnrisiko durch ihre Mitgliedschaft in einer starken Gemeinschaft.

Dokumentiertes Fairplay
Zeigen Sie Ihren Kunden, dass Ihnen Fairplay wichtig ist – das Logo der Initiative auf Ihrer Webseite schafft Vertrauen.

So funktioniert's:

  1. Sie werden Teilnehmer der Initiative „Fairness im Handel“
  2. Ein anderer Teilnehmer von „Fairness im Handel“ entdeckt eine Rechtsverletzung auf ihrer Webseite.
  3. Der Teilnehmer weist Sie auf die Rechtsverletzung hin - ohne Abmahnung.
  1. Sie können nun die Rechtsverletzung ohne Kostenbelastung beheben.
  2. Das Ergebnis: Ein lauterer Wettbewerb ist wieder hergestellt – Fairness im Handel.
Jetzt teilnehmen

Das Siegel für Ihre Webseite

logo fairness 160Zeigen Sie durch das Siegel der Initiative Ihren Kunden und Wettbewerbern, dass Sie zu einer starken Interessengemeinschaft gehören und Abmahner bei Ihnen keine Chance haben.

Siegel herunterladen

Teilnahmebedingungen

Jeder Nutzer, der die AGB Pakete über eRecht24 oder die IT-Recht Kanzlei bezieht, kann ohne Zusatzkosten an „Fairness im Handel“ teilnehmen.

Sie sind noch kein Mandant der IT-Recht Kanzlei? Gerne stellen wir Ihnen unsere kostengünstigen Sicherheitspakete für Online-Händler vor.

Mehr erfahren

Die Initiatoren von "Fairness im Handel"

keller

Max-Lion Keller
Rechtsanwalt, LL.M. IT-Recht

Telefon: 089 13014330
partner@it-recht-kanzlei.de

Die IT-Recht Kanzlei

Bei der IT-Recht Kanzlei handelt es sich um eine insbesondere im Bereich des Rechts des Ecommerce hochspezialisierte, mittelständische Anwaltssozietät, die bereits seit dem Jahr 2004 besteht.

Die IT-Recht Kanzlei konzentriert sich darauf, kommerzielle Internetpräsenzen plattformunabhängig durch fachanwaltliche Beratung rechtssicher zu gestalten und den Betreiber somit insbesondere vor kostspieligen Abmahnungen zu schützen.

Dabei werden dem jeweiligen Betreiber der Präsenz zum einen abmahnsichere Rechtstexte überlassen, zum anderen wird auch eine vollumfängliche Prüfung der Gestaltung der Internetpräsenz sowie der dort veröffentlichten Angebote angeboten.

Derzeit nutzen weit über 40.000 Internetpräsenzen die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei.

siebert

Sören Siebert
Rechtsanwalt,
Gründer eRecht24.de

kontakt@e-recht24.de

eRecht24

eRecht24 wurde im Jahr 1999 gegründet, um Unternehmern, Shopbetreibern und Gründern Lösungen zu allen Fragen und Fallstricken des Internetrechts zu Verfügung zu stellen.

Mit unseren zahlreichen Inhalten, Tools, Webinaren, Videos und E-Books zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie vorgehen müssen, um Ihre Geschäftsidee rechtsicher umzusetzen. Verständlich, umfassend und rechtssicher.

Kein Wunder, sind die beiden Gründer des Portals doch ausgewiesene Experten auf Ihren Gebieten: Rechtsanwalt Sören Siebert berät in seiner Kanzlei ausschließlich Internet-Unternehmen. Diplom-Informatiker Karsten Fernkorn ist Spezialist für Programmierung und SEO. Und beide sind selbst Internet-Unternehmer.

Beste Voraussetzungen also, um anderen Gründern bei der Umsetzung ihrer Geschäftsidee zu helfen.

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