Impressumspflicht: 6 Fragen zum Impressum für Webseiten

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Jede Webseite braucht ein Impressum. Gut, nicht jede Seite. Aber geschätzt 90% aller Webseiten und Blogs unterliegen der Impressumspflicht nach TMG, auch Anbieterkennzeichnung genannt. Impressumsverstöße sind seit Jahren einer der Abmahnklassiker im Netz. Dabei ist es gar nicht so schwer, ein vollständiges Impressum zu erstellen und korrekt auf der eigenen Seite einzubinden. Wir zeigen Ihnen die häufigsten Fehler und Abmahnfallen und sorgen dafür, dass Sie diese Sorge los werden.

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InhaltsverzeichnisImpressumspflicht:

  1. Was ist ein Impressum?
  2. Können Verstöße gegen die Impressumspflicht abgemahnt werden?
  3. Wer benötigt ein Impressum?
  4. Impressum auch für private Webseiten?
  5. Wo muss das Impressum auf der Seite eingebunden werden?
  6. Wie erstelle ich ein korrektes Impressum?

--> Der folgende Beitrag hilft Seitenbetreibern, rechtliche Risiken und Abmahnungen im Zusammenhang mit einem falschen Impressum zu vermeiden und erklärt die Impressumspflicht. Sie können mit unseren kostenlosen Impressums-Generator auch sofort Ihr individuelles Impressum erstellen.

1. Was ist ein Impressum?

Ein Impressum beinhaltet eine ladungsfähige Anschrift des Inhabers einer Website, damit rechtliche Ansprüche gegen diesen gerichtlich durchgesetzt werden können. Die Pflicht zur so genannten "Anbieterkennzeichnung" (Impressumspflicht) ergibt sich aus § 5 TMG sowie § 55 RStV.

Hintergrund der Impressumspflicht ist, dass die Nutzer der Seite wissen sollen, mit wem sie es zu tun haben.

Der Begriff „Impressum“ stammt ursprünglich aus dem Presserecht, hat sich aber auch für Webseiten eingebürgert, die nicht dem Bereich der Presse zuzuordnen sind, etwa für Online-Shops, Unternehmenswebseiten oder halbprivate Webseiten.

2. Können Verstöße gegen die Impressumspflicht abgemahnt werden?

Verstöße gegen die Impressumspflicht wurden in den letzten Jahren tausendfach abgemahnt. Die Rechtsprechung ist hierbei jedoch nicht einheitlich. Teilweise vertreten die Gerichte die Auffassung, dass bei fehlendem oder unvollständigem Impressum ein Rechtsverstoß vorliegt, so etwa das Landgericht Düsseldorf oder das OLG Hamm. Andere Gerichte differenzieren hier und gehen davon aus, dass bestimmte Verstöße gegen die Impressumsvorschriften nicht abmahnfähig sind, beispielsweise das Hanseatische OLG und auch das OLG Koblenz.

Jeder Webseitenbetreiber sollte sich aufgrund der uneinheitlichen Rechtsprechung Gedanken darüber machen, ob er ein Impressum benötigt und welche Angaben enthalten sein müssen.

3. Wer benötigt ein Impressum?

Ein Impressum ist nach § 5 Telemediengesetz (TMG) vorgeschreiben für "geschäftsmäßige Online-Dienste". Das TMG stellt also darauf ab, ob die Inhalte, Waren oder Leistungen auf der Website üblicherweise gegen Entgelt angeboten werden. Dies betrifft also zunächst einmal sämtliche Seitenbetreiber, die Waren (Online-Shops) oder Dienstleistungen (Web-Hoster, Softwarevermietung) anbieten. Somit besitzen sie eine Impressumspflicht.

Die Vorschrift des § 55 Rundfunkstaatsvertrages (RstV) stellt für die Impressumspflicht hingegen auf die Inhalte der Website ab. Danach benötigt ein Impressum, wer (regelmäßig) journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte online stellt, die zur Meinungsbildung beitragen können. Was dies in der Praxis bedeutet, ist hingegen schwer zu sagen. Sind beispielsweise Blogger Anbieter regelmäßiger journalistischer Inhalte? Wenn ja, trifft eine Impressumspflicht nach TMG für alle Blogger zu oder nur für die Guten? Was ist mit den so genannten Katzencontent-Seiten? Und wer beurteilt, ob Inhalte im Internet belanglos sind oder die Grenze zum journalistisch „wertvollen“ Inhalt erreicht ist und somit die Impressumspflicht gilt? All diese Fragen sind momentan gerichtlich nicht oder nicht abschließend geklärt.

Jede Webseite, die nicht rein privat ist, benötigt ein Impressum. Hier können Sie kostenlos mit wenigen Klicks ein abmahnsicheres Impressum erstellen.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

4. Impressum auch für private Webseiten?

Rein private Webseiten sind zunächst von der Impressumspflicht ausgenommen. § 5 TMG spricht von geschäftsmäßigen Online-Diensten, die eine Anbieterkennzeichnung benötigen. Auch § 55 RStV geht davon aus, dass bei Webseiten, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, kein Impressum notwendig ist. Hier gibt es aber zwei Punkte zu beachten:

Zum einen ist die Rechtsprechung sehr streng bei der Einordnung einer Website in Bezug auf unternehmerisches bzw. geschäftsmäßiges Handeln. Schon ein Werbebanner oder die Teilnahme an einem Affiliat-Programm kann dazu führen, dass eine Website nicht mehr als rein privat gilt. Wer also Werbebanner oder Partnerprogramme auf seiner Seite laufen lässt, sollte ein Impressum aufnehmen. Dies gilt auch, wenn mit der Werbung keine oder minimale Umsätze generiert werden.

Rechtlich noch nicht geklärt ist auch der Bereich der journalistischen Artikel oder redaktionellen Inhalte im Internet. Auch Blogger und Forenbetreiber sollten deshalb über ein Impressum verfügen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass von der Impressumspflicht nach TMG wohl nur Seiten ausgenommen sind, die sich tatsächlich auf rein private und familiäre Inhalte beschränken (mein Kind, meine Katze, mein Haus). Alle anderen Seitenbetreiber sollten, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, über ein Impressum verfügen.

5. Wo muss das Impressum auf der Seite eingebunden werden?

Das Gesetz spricht davon, dass die Angaben „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ zu halten sind. Um Sicher zu gehen, sollten die Angaben deshalb in einem eigenen Menüpunkt in der Navigation, der von jeder Unterseite aus zu erreichen ist, eingebunden werden. Der Menüpunkt sollte mit „Impressum“ oder „Anbieterkennzeichnung“ benannt werden.

Die Impressums- Angaben sollte nicht in einen Pop-Up-Fenster erscheinen, da diese Funktion von vielen Nutzern unterdrückt wird. Dies hätte zur Konsequenz, dass die Angaben nicht einsehbar sind und somit als nicht existierend gewertet werden.

6. Wie erstelle ich ein Impressum?

Unterliegen Sie auch der Impressumspflicht? eRecht24 hat einen Impressum Generator entwickelt, mit dem Sie kostenlos, schnell und einfach ein abmahnsichers impressum für Ihre Webseite erstellen können:

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Kommentare  
Jester
0 # Jester 19.01.2016, 22:44 Uhr
Was soll's, wenn man ein nicht vorhandenes Impressum von Deutschen Blogbetreibern meldet, aber sich gewisse Deutsche Rechtsanwälte oder Google selbst nicht darum kümmert. Ich sehe nicht ein, dass manche Blogger abgemahnt werden und Seiten wie z.B. http://egoistenblog.blogspot.com welche schon seit 2010 im Netz stehen nicht einmal Ansatzweise berührt werden. Warum genießen plötzlich gewisse Leute anscheinend einen besonderen Schutz vom lieben Gesetz, wenn andere ohne zu zögern sofort abgemahnt werden? Da kann mit dem Rechtssystem doch irgendwas nicht stimmen. Oder irre ich da etwa? Vor dem Gesetz ist jeder gleich? Schaut aber nicht so aus!
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mumpel
-1 # mumpel 13.04.2016, 17:42 Uhr
BTW:
Abmahnung und Bußgeld sind zwei paar Schuhe. Abmahnungen bekommt man von der Konkurrenz, Bußgelder von den Ordnungsbehörden. Rechtsanwälte werden sich wohl kaum gegenseitig abmahnen, zumal nur dann ein direkter Wettbewerb besteht wenn die Anwälte in der selben Stadt wohnen, also direkt dieselbe Klientel bekommen könnten. Ein RA in Hamburg kann m.E. nicht mit einem RA in München in direktem Wettbewerb stehen.
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Psikko
-1 # Psikko 11.03.2016, 10:28 Uhr
Die Sache die Jester anspricht, entspricht trotzdem der Realität!
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denotro
-3 # denotro 19.04.2016, 21:35 Uhr
danke mir gut spielaffe
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EHN
-4 # EHN 18.04.2016, 17:45 Uhr
Frage: Ist bekannt oder sogar verhandelt, ob man das Impressum (speziell Postadresse + E-Mailadresse) auch als Bild (GIF, JPG) auf der Webseite hinterlegen kann? So wären sie vor Robots sicherer und man hätte trotzdem alle Angaben sichtbar.
Speziell auch dann ,wenn man seine gesamte (kleine) Webseite so aufbaut, dass sie nur aus Bildern besteht die die Texte enthalten (Angebot, Preise, "Über" usw.), so dass ein Leser zwingend die Anzeige von Bildern erlauben muss, um die Seite überhaupt darstellen zu können.
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MST
-3 # MST 20.04.2016, 19:00 Uhr
Das Gesetz sagt nicht das eine Website maschinenlesbar sein muss.
Ich selbst habe als Kontakt z.B auch meine Email als Bild.
Als ladungsfähige Anschrift habe ich die Adresse meines Rechtsanwaltes angegeben. Da wissen die Abmahnanwälte gleich wo sie dann sind.
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Tina
+1 # Tina 31.05.2016, 02:17 Uhr
Eine Frage: Wenn jemand kein Impressum angibt, also weder Name noch Anschrift vorhanden ist, wie will dann jemand diese Person abmahnen? Die Abmahnung kann doch gar nicht zugestellt werden?
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Rechtsanwalt Sören Siebert
-2 # Rechtsanwalt Sören Siebert 31.05.2016, 07:51 Uhr
Dzitiere Tina:
Eine Frage: Wenn jemand kein Impressum angibt, also weder Name noch Anschrift vorhanden ist, wie will dann jemand diese Person abmahnen? Die Abmahnung kann doch gar nicht zugestellt werden?


Die Domainabfrage/ whois wäre eine Möglichkeit.
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Axel
-1 # Axel 12.06.2016, 02:08 Uhr
zitiere Rechtsanwalt Sören Siebert :
Die Domainabfrage/ whois wäre eine Möglichkeit.

Wobei diese auch anonymisiert werden können...
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Jürgen
0 # Jürgen 07.06.2017, 11:51 Uhr
die whois-Abfrage dürfte bei blogspot-Domains nichts bringen, siehe z.B. http://natur-tierwelt.blogspot.de/
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Mathy
-2 # Mathy 06.06.2016, 07:52 Uhr
Hallo,

Wenn ich meine Webseite in 3 Sprachen erstelle, muss auf auf meine Seite in 3 Sprachen impressum haben oder reicht wenn ich auf deutsch habe?

Danke
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Axel
-2 # Axel 12.06.2016, 02:10 Uhr
Das wäre eine gute Frage. Ich hatte damals eine Seite gesehen, welche auf Englisch aber das Impressum auf deutsch war.
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Michael
-1 # Michael 06.06.2016, 21:04 Uhr
Hallo,

vielleicht kann mir ja jemand helfen. Wenn ich auf Facebook eine Seite erstelle, auf der ich über aktuelle Geld zurück Aktionen berichte, brauche ich dann dafür auch ein Impressum ?
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Axel
0 # Axel 12.06.2016, 02:13 Uhr
Ist das im Bereich des Journalismus oder ähnlichem oder geschieht es in deiner Freizeit?

Das kann dir bestimmt ein Anwalt oder wer sich damit auskennt, beantworten.
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shad0wman
0 # shad0wman 25.06.2016, 11:32 Uhr
Bei Facebook bist Du verantwortlich für das Impressum. Ich würde dort immer eins rein setzen. Wer sich bei solchen SocialNetworks schon transparent macht, dürfte sich auch darüber nicht mukieren, denke ich.
Facebook selber ist ein US-Unternehmen und untersteht daher den Gesetzmässigkeiten der USA. Wer eine deutsche Seite bei Facebook erstellt steht unter der Gesetzeslage der Bundesrepublik Deutschland.
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Stephan
0 # Stephan 24.02.2017, 22:12 Uhr
Ich wüßte nicht warum man nur wegen der deutschen Sprache plötzlich der Impressumspflicht unterliegt.
Wenn ich also in Canada sitze und eine deutschsprachige Facebook Seite erstelle, brauche ich ein Impressum? Ich würde mir da keine großen Sorgen machen. Die müßten mich erstmal finden in Canada.

Ein anderes Beispiel ist die Veröffentlichung von Beiträgen auf Seiten ausländischer Anbieter (Blogs z.B.). Das Angebot selbst wird von einer ausländischen Firma erbracht, der Nutzer nutzt dies nur, um z.B. seine Meinung zu veröffentlichen. Wenn ich da ein Impressum bräuchte, bräuchte ich es wohl auch hier- unter jedem meiner Beiträge.

Es wirft eine Frage auf, die der Gesetzgeber wohl wegen Unkenntnis üer die Natur des Internets nicht geklärt hat: Ja wann genau gilt den das TMG?
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Daniel Nennstiel
0 # Daniel Nennstiel 10.07.2016, 11:03 Uhr
Hallo,
ich betreibe ein kleines Webradio. Das ganze läuft über laut.fm, wo ich einen Radiostream zur Verfügung gestellt bekomme. Derzeit überarbeite ich meine Senderhomepage. Was muss ins Impressum? Bzw was muss ich bei meinem jetzigen Impressum ergänzen, ändern, hinzufügen etc? Hier mal der Link:
http://radio-barbarossa.com/impressum/
Wäre schön, wenn jemand draufschauen könnte und mir Tipps, Verbesserungsvorschläge etc geben kann.
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Rechtsanwalt Sören Siebert
-2 # Rechtsanwalt Sören Siebert 12.07.2016, 08:31 Uhr
Nutzen Sie unseren Impressums-Generator:
https://www.e-recht24.de/impressum-generator.html
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Tome Mefour
0 # Tome Mefour 11.08.2016, 14:02 Uhr
Ojee - Hilfe ..., wir stellten unseren Betrieb kurzentschlossen komplett ab 01.08.16 ein.
Auf der domain wollen wir nur noch ein Logobild (darin Text: Danke für Treue... o.ä.") auf der Startseite zeigen, bis die Domain gekündigt ist/stillgelegt wird und damit Besucher informiert sind, aber nicht auf eine Fehlerseite laufen. Benötigen wir für diese Lösung und übergangszeit auch ein Impressum??? Vielen vielen Dank für die hilfe.
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petra henke
-3 # petra henke 31.08.2016, 20:09 Uhr
hallo, die seite hyperanzeigen.de hatkein impressum und die seite geschäftsbedingungen ist leer...also gibt es wohl keine...
dafür aber jede menge komischer angebote zu niedrigpreisen oder tiere (auch exoten) zu verschenken...
allerdings kommen sie alle aus irgendeinem land, wo man vorweg den preis für den transport zahlen soll...
auf geld gegen ware lassen sie sich nicht ein...
sehr betrugähnlich oder???
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Smitha161
-1 # Smitha161 02.09.2016, 13:21 Uhr
Can you add a Blackberry template? This web page is tricky to read otherwise for those of us browsing with cell phones. Otherwise, in the event you can place a RSS link up, that would be good also. cgcegcfcdebkdfdd
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Rechtsanwalt Sören Siebert
-1 # Rechtsanwalt Sören Siebert 04.09.2016, 11:25 Uhr
You will find our rss feed here:
http://feeds.feedburner.com/erecht24
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Anette
+2 # Anette 04.09.2016, 15:37 Uhr
Benötige ich ein deutsches Impressum für Email Marketing im Ausland mit ausländischen Produkten?
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Stephan
+3 # Stephan 13.09.2016, 14:36 Uhr
Mir fehlt die Antwort auf zwei Fragen:

1. Wen genau betrifft die Impressumspflicht?
Seiten in deutscher Sprache? Diese können aber auch im Ausland erstellt werden, unterlägen anderer Gesetze und sind auch nicht einklagbar. Speziell bei Blogs ist das auch gar nicht nachvollziehbar.
Oder Seiten, die nicht auf deutsch sind, aber in Deutschland gehostet bzw. erstellt werden?

2. Wie steht es um den Schutz der Privatsphäre für private Seitenbetreiber? Die Angabe der eigenen Hausadresse ist m.E. riskant z.B. können eigene Abwesenheitszeiten dadurch sehr öffentlich werden. Gibt es hier Schutzmeachnismen? Sowas sollte das gesetz doch auch berücksichtigen.
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Raquel
0 # Raquel 02.03.2017, 13:14 Uhr
Hallo,

ich habe auch die gleiche Frage... und ich finde keine Antwort.
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Anni
+1 # Anni 21.01.2017, 17:27 Uhr
Hallo,

ich möchte im Impressum eine gemietete Geschäftsadresse ausweisen und nicht den tatsächlichen Sitz meines Unternehmens (da das mein Elternhaus ist). Post jeglicher Art, also auch Einschreiben, können an die Geschäftsadresse geschickt werden und werden dort (dank Vollmacht) auch angenommen.
Die Geschäftsadresse ist ausschließlich für Impressum und Post jeglicher Art gedacht.
Angemeldet bleibt das Gewerbe an meinem Wohnsitz. Das heißt Finanzamt und Co. schicken ihre Post direkt zu mir und nicht am meine Geschäftsadresse.
Nun würde ich gerne wissen, ob dies legal ist oder ob ich damit abmahnfähig werde.
Vielen Dank.

Anni
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wolfgang
0 # wolfgang 13.02.2017, 09:38 Uhr
Was gibt man eigentlich im Impressum an, wenn man keinen festen Wohnsitz hat, also auf Dauer herumreist und immer nur alle paar Monate oder Wochen eine bestimmte Adresse hat (im Ausland)
Ist es in dem Fall unmöglich, in Deutschland ein Buch/Blog zu veröffentlichen oder gibt es da einen "Trick"?
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Stephan
+2 # Stephan 24.02.2017, 22:02 Uhr
Wie veröffentlicht man den "in Deutschland" einen Blog? Bei einem Buch kann ich das noch nachvollziehen. Das Internet aber kennt keine Grenzen. Einen Blog kann man m.E. nicht in einem bestimmten Land veröffentlichen. Und deutschsprachige Internetseiten müssen beileibe nicht auf einem Server in Deutschland liegen. Ich vermute, Impressumspflicht trifft m.E. daher nur zu, wenn:

1. die Seite(n) auf einem deutschen Server liegen,
2. ein Internetangebot o.Ä. in Deutschland einen Standort hat (bei einem Blog wohl kaum nachweisbar),
3. eine .de Domäne registriert wurde.

Wenn ich z:b. also in Rußland eine Blog auf deutsch erstelle, oder einfach in Rußland meine Seiten lagere, ohne dabei als Person mit deutscher Adresse in Erscheinung zu treten, wüßte ich nicht, wozu es ein Impressum braucht.

Es hängt alles an der Frage, wie sich der Einflußbereich des TMG definiert.
M.E. zeigt der Gesetzgeber hier wenig Medienkompetenz.
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Erwin
-3 # Erwin 23.02.2017, 17:54 Uhr
Impressumpflicht ist sehr gut, wird aber von verschiedenen Anbietern unterlaufen.
So bietet eine Firma eine sogenannte WHOIS sichere Seite für Erotikdienstleistungen an, mit der Zusage:
KEINER kann den echten Inhaber feststellen!
Darüberhinaus bietet dieser Anbieter an:
eine "Pay for Coins" Zahlungsart zu implementieren, wo keiner feststellen kann wer letztendlich das Geld erhält.
Ebenfalls soll eine Umsatzsteuerpflicht Infolge des Sitzes der Firma auf Teneriffa für den Betreiber nicht möglich sein .
Ich denke das steht auf sehr wackeligen Füßen?
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Norbert
-1 # Norbert 11.04.2017, 21:47 Uhr
Müssen eigentlich auch Firmen, die in Deutschland aktiv sind (z.B. eine DE-Domain haben) aber bei denen der Firmensitz im Ausland ist, ein Impressum haben?
Vermutlich nicht, oder? Sonst wäre das vermutlich eine ziemliche Goldgrube.
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Rechtsanwalt Sören Siebert
-1 # Rechtsanwalt Sören Siebert 10.05.2017, 09:05 Uhr
zitiere Norbert:
Müssen eigentlich auch Firmen, die in Deutschland aktiv sind... ein Impressum haben?


Ja, müssen Sie:
https://www.e-recht24.de/news/datenschutz/205.html
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Sascha
-1 # Sascha 26.04.2017, 02:37 Uhr
Ist ein Impressum gültig, wenn man auf Anfrage vermerkt? Und die e-Mail Adresse angibt?
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Helmut
-1 # Helmut 16.05.2017, 08:11 Uhr
...wie sieht es dann aus mit ein DE Facebook fanseite von ein US Firma...firma ist kein GmbH....fanseite ist betrieben von fans von die produkten, fanseite ist genehmigt von firmen besitzer in USA sowohl die bilder....was muss man in impressum hinschrieben? die impressum generator hat nur eintrage fur deutsche Firmen...?
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Christian
-1 # Christian 30.05.2017, 10:44 Uhr
Hallo, brauche ich für eine Facebook-Gruppe ein Impressum? Vielen dank. Christian
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Thomas
+2 # Thomas 05.06.2017, 01:47 Uhr
Hallo,
ich betreibe einen kleinen Chat. Die Website enthält nur den Chat sonst nichts. Also auch keine Werbung. Lediglich ein Link direkt auf der Anmeldeseite verweist auf die Software mit der der Chat betrieben wird. Dies ist ein OpenSource Produkt und verlangt, dass dies kenntlich gemacht wird.
Eine öffentliche Registrierung ist nicht eingerichtet. Die Chatter können nur von mir selbst händisch angelegt werden aufgrund von Empfehlungen anderer Chatter oder weil ich die Leute selbst aus anderen Onlineplattformen kenne.
Brauche ich für diese Seite ein Impressum?
Vielen Dank.
Thomas
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Christian
+1 # Christian 16.06.2017, 17:08 Uhr
Geht auch eine DE-Mail-Adresse?

Hallo,
ich habe, wie viele Andere mit SPAM auf die E-Mailadresse im Impressum zu kämpfen. Meine Idee war eine DE-Mail-Adresse zu verwenden. Diese müsste doch auch §5 TMG erfüllen, oder?
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Matthias
-2 # Matthias 21.07.2017, 16:23 Uhr
Es gibt Leute, die scannen professionell mit einer Software Internetseiten auf Mailadressen, um diese zu verkaufen. Daraus resultieren die vielen sinnlosen SPAMs. Es gibt einen einfachen und legalen Trick das zu umgehen: In der Mailadresse das @ ersetzen durch (at) oder (ät). Dann kann die Adresse nicht mehr automatisiert erfasst werden. Trotzdem weiß jeder was gemeint ist.
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Christian
-2 # Christian 25.07.2017, 14:39 Uhr
Diesen einfachen Trick beherrscht (weil er ja einfach ist) inzwischen die Software die Mailadressen scannt. Um Spamvermeidung dreht sich meine Frage nicht wirklich, sondern darum ob eine DE-Mail-Adresse (sieht aus wie eine E-Mail, ist es aber nicht) den Anforderungen von §5 TMG entspricht, oder nicht.
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Anja Timmermann
-1 # Anja Timmermann 20.06.2017, 10:15 Uhr
Ich hätte gern Informationen darüber wie man verfährt wenn man auf einer deutschen Homepage (.de, mit Impressum) je eine englische und eine französische Unterseite hat. Brauchen diese dann ein eigenes fremdsprachiges Impressum? Vielen Dank
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Konstantin
0 # Konstantin 12.07.2017, 18:30 Uhr
WEN soll man abmahnen, wenn kein Impressum vorhanden?
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Matthias
0 # Matthias 21.07.2017, 16:17 Uhr
Wenn jemand etwas Abmahnfähiges auf deiner Seite findet, kann er über eine polizeiliche Anzeige z.B. bei der Telekom über deine IP-Adresse deine wahre Anschrift herausfinden. Dann gibt es Post.
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Matthias
+1 # Matthias 21.07.2017, 16:09 Uhr
Moin,
für meine Autorenseite benötige ich ein Impressum. Alles o.k. soweit, aber ich schreibe unter Pseudonym. Die Frage wäre: muss ich über das Impressum meine "wahre Identität" outen, oder kann ich mit dem Künstlernamen als juristische Person in Erscheinung treten?
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Rechtsanwalt Sören Siebert
+1 # Rechtsanwalt Sören Siebert 24.07.2017, 09:00 Uhr
Sie müssen eine ladungsfähige Anschrift ins Impressum setzen. Wenn Ihr Künstlername nicht in Ihrem Ausweis steht reicht das nicht aus.

Wenn Ihr Künstlername tatsächlich der Name einer juristischen Person ist (also etwa "Künstlername GmbH"), dann genügt es wenn Sie diese angeben.
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Thilo
-1 # Thilo 26.07.2017, 10:03 Uhr
Hallo,

für das befüllen eines "richtigen" Blogs mit eigener Domain fehlen mir Zeit etc. Daher überlege ich mir eine Seite bei tumblr einzurichten, auf der ich ab und an mal auf ein Youtube Video, einen interessanten Artikel oder eine spannende/praktische App bzw. Anwendung verlinken oder auch mal Bilder von einem Event veröffentlichen will. Dazu kommt dann noch, je nach Fall, ein kurzer Kommentar.

Muss ich für so eine Seite ein Impressum einrichten? Oder reicht evtl. sogar ein Disclaimer das ich das ganze rein privat mache und keine Gewinnabsicht durch Afiliatelinks o.ä. dahinter steht?
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Planlos
-1 # Planlos 28.07.2017, 17:19 Uhr
Wo meldet man eine Hompage die in deutscher Sprache, vorwiegend für Deutsche Nutzer, betrieben wird. Die Homepage verdient Geld durch Werbelinks mit und hat als Endung .org
Die kein Impressum bzw im Impressum keine vorgeschriebene Angaben über Betreiber, Besitzer und Kontaktdaten.
Und wie wird diese Seite rechtlich belangt.
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Jules
0 # Jules 01.08.2017, 16:47 Uhr
Hallo,

ich habe auf meiner Webseite einmal den Menüpunkt Impressum und den Menüpunkt Datenschutz. Das Impressum habe ich bei euch generiert und dieses beinhaltet auch die Datenschutzerklärung. Reicht es aus den Teil der Datenschutzerklärung unter dem Menüpunkt Datenschutz zu speichern oder benötige ich hierfür noch einmal etwas anderes?
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Guest
0 # Guest 22.08.2017, 01:00 Uhr
Was gibt man im Impressum eines deutschsprachigen Blogs an, wenn man keine Meldeadresse besitzt (weder in Deutschland, noch im Ausland)?
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Tina
0 # Tina 28.09.2017, 08:56 Uhr
Hallo liebes Forum,

ich habe einen Reiseblog und parallel einen Onlineshop für Armbänder. Beides ist unter www.ameihamburg.de zu finden.
Nun habe ich allerdings stark ein Problem mit der Herausgabe meiner Adresse im Impressum. Folgendes: ich fahre oft in den Urlaub und teile meinen Followern auf Instagram und Facebook (wo jeweils ein Link zu meiner Website hinterlegt ist) mit, dass ich z.B. in 3 Tagen ein neues Reiseziel besuchen werde. Das generiert Interesse meiner Leser und natürlich Klicks. Nun steht auf meiner Website im Impressum ja meine persönliche Adresse. Das macht mir natürlich Sorge, dass während ich im Urlaub bin, jemand bei mir zu Hause einbricht und meine Abwesenheit für eventuelle Straftaten nutzt.
Wenn allerdings jemand in meinem Onlineshop meine Armbänder bestellt, stehen ja sowieso auf der Rechnung meine persönlichen Daten sowie Rücksendeadresse, Mailadresse, Telefonnummer und Steuernummer drauf.
Kann ich in diesem Fall, also hinsichtlich meiner eigenen Sicherheit und zum Zwecke des Schutzes meines Wohnraumes, auf eine Straßenangabe im Impressum verzichten? Beispielsweise nur Name + PLZ + Stadt im Impressum eintragen?
Der Widerruf gilt ja nur für die, die bei mir was bestellen und die Kunden bekommen meine Widerrufsdaten ja auch der Rechnung genannt. Für alle anderen, sprich die Leser meiner Reiseblogartikel, ist diese Info ja nicht zwingend nötig.
Hat da jemand Ahnung von, wie ich verfahren soll?
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Rechtsanwalt Sören Siebert
0 # Rechtsanwalt Sören Siebert 28.09.2017, 10:50 Uhr
Hallo Tina,

das geht wohl nicht zusammen: Wenn Sie eine Shop betreiben benötigen Sie ein vollständiges Impressum.

Sie sollten darüber nachdenken, eine Geschäftsadresse zu nutzen. Oder ggf. Dienste die ein anonymes Impressum anbieten. Was dann aber sicher mit retouren usw. nicht so einfach wird.

Mit freundlichen Grüßen

Sören Siebert
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patrick schulz
0 # patrick schulz 06.10.2017, 21:44 Uhr
hallo mein name ist patrich und ich betreibe ein chat portal benötige ich ein impressum?
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Michael
0 # Michael 07.10.2017, 18:33 Uhr
Hallo zusammen!
Ich bin an eine Kooperation angeschlossen, die mir gegen Entgelt eine Shop-Seite zur Verfügung stellt. Bei der Denic sind in allen Bereichen deren Daten, auch im admin.
Wer muss im Impressum stehen? Wer ist verantwortlich? Ich habe keinen Zugang zur Verwaltung der Seite, kann also nichts ändern. Wäre dankbar für eine Antwort. Gruß an alle Michael
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Der Lux
0 # Der Lux 25.10.2017, 15:10 Uhr
Die Frage nach englisch- oder anderssprachigen Impressi (gibt es ein Plural von Impressum?) bleibt hier in der Regel unbeantwortet - vermutlich, weil niemand hier die Antwort darauf kennt?
Ich rätsele auch gerade. Meine ausschließlich englischsprachige Website unter eigener .com Domain ist bei einem deutschen Provider registriert und gehostet, meine Geschäftsadresse ist auch in Deutschland. Die Website habe ich über einen US-Anbieter selbst erstellt, dieser Anbieter bietet auch einen Shop an, über den meine Produkte vertrieben werden, der wiederum über ein Labor in UK die Bestellungen verarbeitet und verschickt. Im Shop gibt es automatisch englischsprachige AGB's.

Ich habe zurzeit ein deutschsprachiges Impressum auf der Website, aber reicht das?
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Rechtsanwalt Sören Siebert
0 # Rechtsanwalt Sören Siebert 25.10.2017, 16:20 Uhr
Rechtlich ist die Frage nicht so leicht zu beantworten:

Das deutsche Recht sagt wenn sich Seiten /Dienste auch an deutsche Kunden richten, müssen die wesentlichen rechtlichen Texte (Impressum, Datenschutz, AGB) auch in Deutsch angeboten werden.

Ich kann aber keine Aussagen zu allen englischsprachigen Rechtsordnungen machen, an die sich die Seite richten soll.

Aber unjuristisch gedacht, warum wollen Sie eine komplette Seite übersetzen und dabei wesentliche Seiten wie Impressum und Datenschutz nicht? Bei eRecht24 Premium bekommen Sie die Texte mit nur einem Knopfdruck auch auf Englisch.
https://www.e-recht24.de/mitglieder
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Thorsten
0 # Thorsten 17.11.2017, 11:52 Uhr
Hallo, wenn ich jetzt erstmal eine Domain geblockt habe und noch gar nicht weiß, ob ich diese bespielen möchte, muss dann auch schon ein Impressum vorhanden sein, oder erst wenn die Seite wirklich bespielt wird?
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Lena
0 # Lena 20.11.2017, 02:38 Uhr
Wie sieht es mit der Erreichbarkeit der angegebenen Telefonnummer aus?
Muss ich das Impressumshandy ständig mit mir führen (und dadurch auch immer erreichbar sein) oder kann ich es auch zu Hause lassen und auf der Mailboxansage darauf hinweisen, wann ich erreichbar bin.
(Unterwegs ist meine Erreichbarkeit durch Uni und Arbeit eh stark eingeschränkt, ich betreibe nur einen Hobbyblog)
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Muriel
0 # Muriel 02.01.2018, 12:39 Uhr
Mich würde einmal interessieren, ob alle eine emailadresse im Impressum benötigen. Ich habe gehört, dass sämtliche Ärzte keine benötigen. Gibt es da Ausnahmeregelungen? Wenn ja, wo finde ich darüber Informationen.
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Muriel
0 # Muriel 05.01.2018, 08:06 Uhr
Guten Morgen Ihr Lieben,
also ich finde meine Frage nicht mehr und weiss gar nicht ob sie beantwortet wurde. Bitte helft mir mal. Meine Frage war: Gilt für Ärzte-Tierärzte eine Sonderregelung für das Impressum. Muss dort eine email-Adresse vorhanden sein? Oder eine Kontaktadresse?

Ich bitte um Beantwortung meiner Frage .Danke
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Rechtsanwalt Sören Siebert
0 # Rechtsanwalt Sören Siebert 05.01.2018, 09:33 Uhr
Ja, sowohl eine E-Mail Adresse also auch die Kontaktdaten. Nutzen Sie einfach unseren Impressumsgenerator:
https://www.e-recht24.de/impressum-generator.html
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Zeilenschreiber
0 # Zeilenschreiber 05.01.2018, 23:24 Uhr
Benötigen Mitglieder eines Forums ein eigenes Impressum (im Forum selbst)?

Ich betreibe ein Forum, bei dem sich die Mitglieder anmelden müssen, um Fragen oder Antworten posten zu können. Nicht registrierte User können lesen – in der Regel sind die Beiträge von „außen“ sichtbar. Mitgliedern ist es grundsätzlich möglich, für Ihre Firma zu werben (durch Beiträge, Fotos und Videos von Arbeiten, Links in der Signatur auf die eigene Webseite). Daneben gibt es natürlich auch anonyme Mitglieder, die ebenfalls Beiträge, Fotos und Videos von ihren Arbeiten einbinden. Diese können von anderen Mitgliedern über ein von außen nicht sichtbares Nachrichtensystem kontaktiert werden. Man kann also sagen, dass im Forum geworben wird und dass eine Kontaktaufnahme möglich ist. Benötigen also alle ein Impressum im Forum selbst?
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Paul Siegmoend
0 # Paul Siegmoend 20.01.2018, 20:19 Uhr
Guten Tag, Herr Siebert, ich wohne in den Niederlanden und betreibe demnächst bei einem niederländischen Provider einen deutschsprachigen Blog, rein privat, ohne Werbung etc. Die deutsche Gesetzgebung in Sachen Impressumspflicht ist doch dann für mich nicht anwendbar, oder? Mir widerstrebt, meine private Anschrift jedem quasi vor die Füße zu werfen.
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Fremdsprache
0 # Fremdsprache 28.01.2018, 13:15 Uhr
Guten Tag, Herr Siebert

vielleicht können Sie mir da weiterhelfen.
Ich wohne momentan in Deutschland und überlege mir gerade, eine fremdsprachige - in meinem Fall vietnamesische- Webseite zu betreiben, die den Besuchern nur Infos rum um das Thema Studium in Deutschland zur Verfügung stellt.
unternehmerisch bzw. geschäftsmäßig die Webseite zu betreiben habe ich nicht vor.
Auch ist eine Gewinnerzielungsabsicht nicht in meinem Interesse.

Gilt die Impressumspflicht auch für Deutschen, die fremdsprachigen Webseiten betreiben, wobei es keine Impressumspflicht in den betroffenen Ländern gibt?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Zeit.
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Mania
0 # Mania 03.02.2018, 17:32 Uhr
Meine Frage ist, was GENAU eine Ladungsfähige Adresse ist, ich hätte da gerne einen Paragraphen wo ich genau nach lesen kann. Mich interessiert ob eine Adresse reicht wo ich rein Postalisch erreichbar bin (damit meine ich kein Postfach) oder ich bei dieser Adresse auch anwesend sein muss, sprich wo ich auch anzutreffen bin für eine persönliche Übergabe.
Mit freundlichen Grüßen Yvonne Mania
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Yahya
0 # Yahya 10.02.2018, 17:34 Uhr
Soll ich meinen eigene Adresse eingeben im Impressum?Dann weiß doch jeder wo ich wohne.
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Lisa
+1 # Lisa 12.02.2018, 11:48 Uhr
Ich muss auf meiner Website ein Impressum hinterlegen, ich arbeite aber von zuhause und muss daher meine privat Adresse angeben.. fühle mich aber gar nicht wohl dabei, gibt es da vielleicht eine andere Lösung? Eine Lösung die mir aber nichts kostet, ich möchte jetzt nicht extra irgendwas mieten, was ich nicht brauche nur um eine andere Adresse angeben zu können... ich habe doch auch eine Privatsphäre und bin auf Datenschutz angewiesen und möchte natürlich nicht das jeder der auf mein Impressum gelangt, meine Adresse kennt..
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Nadine
+1 # Nadine 16.02.2018, 22:29 Uhr
Es gibt tausende Klein-Unternehmer (besonders Frauen) die von Zuhause arbeiten und sich "unwohl" fühlen, das ist aber der deutschen Gesetzgebung egal und man muss seine Adresse + Mail + TELEFONUMMER (= totaler horror) angeben ....

Datenschutz ist nicht für Blogger, Kleiner Hobby Verkäufer und Freiberufler....
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Tom
0 # Tom 16.02.2018, 00:04 Uhr
Wenn man eine "leere" Seite hat und nur die Domäne verkaufen will und es mit einem 3 Zeiler auf der Seite angibt, braucht man dann trotzdem ein Impressum????
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A. Teichert
0 # A. Teichert 20.02.2018, 14:32 Uhr
Hallo,
Wir würden gerne eine Info-Website erstellen die sich mit der Planung privater Umzüge befässt. Da es hier nicht darum geht explizite Leistungen anzubieten, stellt sich mir die Frage ob ich nun der impressumspflicht unterleige oder nicht. Denn das geschäftliche Interesse besteht ja noch nicht und soll auch für andere Firmen eine Basis bieten.

Vielen Dank Teichert
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