Grundlagen: Frankfurter Wertpapierbörse
Die Organe Geschäftsführung, Börsenrat, HandelsüberwachungsstelleGeschäftsführung
Die Geschäftsführung leitet die Geschäfte der Börse und nimmt die der Börse übertragenen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr. Sie ist für alle Aufgaben zuständig, die nicht ausdrücklich anderen Börsenorganen zugewiesen sind.
Die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit der Geschäftsführung ist im Börsengesetz verankert. Hiernach leitet die Geschäftsführung die Börse in eigener Verantwortung. Einzelne Leitungsaufgaben sind u. a.
- die Zulassung von Personen und Unternehmen zum Börsenhandel,
- Entscheidungen über die Aufnahme, Aussetzung und Einstellung einer amtlichen Notierung von Wertpapieren,
- Entscheidungen über die Preisfeststellung von Wertpapieren,
- die Regelung der Organisation und des Geschäftsablaufes der Börse,
- die Aufrechterhaltung der Ordnung in den Börsenräumen.
Die Geschäftsführung der FWB ist hauptberuflich tätig und wird – nach dem Vorbild des Organisationsmodells einer Aktiengesellschaft – durch den Börsenrat kontrolliert.
Die Geschäftsführung stellt sicher, dass börsenrelevante Gesetze, Verordnungen, Geschäftsbedingungen und sonstige Regelungen befolgt und eingehalten werden. Sie kann in diesem Zusammenhang auch andere Personen beauftragen, diese Aufgaben zu übernehmen.
Als Leitungsorgan der FWB, einer teilrechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts, ist die Geschäftsführung somit auch Träger öffentlicher Verwaltung. Sie kann nach außen Verwaltungsakte erlassen und ist damit eine Behörde im verwaltungsrechtlichen Sinn.
Der Börsenrat ist ein wichtiges Forum für die Erörterung wesentlicher Fragen und Entwicklungen an der FWB. Die Geschäftsführung benötigt für alle Fragen, die von grundsätzlicher Bedeutung sind, die Zustimmung des Börsenrats. Er ist unter anderem für die Bestellung, Abberufung und Überwachung der Geschäftsführer zuständig. Er erlässt ferner die Börsenordnung, die Gebührenordnung und die Bedingungen für die Geschäfte an der Börse.
Der Börsenrat der FWB besteht aus 24 Mitgliedern, die für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt werden. Die Mitglieder im Börsenrat repräsentieren Banken, Fondsgesellschaften, Skontroführer und börsennotierte Unternehmen.
Den direkten Kontakt zum Markt stellt die Handelsüberwachungsstelle (HÜSt) her. Sie ist ein eigenständiges Börsenorgan. Die HÜSt überwacht die Preisfeststellung und den Handel auf dem Parkett sowie in den vollelektronischen Systemen Xetra und Eurex. Die HÜSt prüft alle Unregelmäßigkeiten und teilt die Ergebnisse ihrer Prüfungen der Aufsichtsbehörde und der Geschäftsführung der Börsen mit. Die HÜSt ist ein zentrales Organ im Anlegerschutz.