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Handeln an der Börse Frankfurt

Qualitätsstandard für Zertifikate und Optionsscheine
Qualitätsstandard für Zertifikate und Optionsscheine
Der Markt für Anlagezertifikate, Optionsscheine, Knock-out-Produkte u.ä. wächst rasant. Der Qualitätsstandard Börse Frankfurt Zertifikate Premium am Börsenplatz Frankfurt macht den Handel mit diesen Produkten transparent und fair. 
Preissicherheit- und transparenz
 

Preissicherheit und -transparenz gewährleisten die sehr hohen Anforderungen, welche die Börse Frankfurt an diejenigen Emittenten stellt, die Produkte im Segment Börse Frankfurt Zertifikate Premium handeln möchten:

  • Grundsätzlich müssen Emittenten fortlaufend An- und Verkaufspreise für die eigenen Produkte von 9:00 bis 20:00 Uhr bereitstellen. So ist sichergestellt, dass die Produkte jederzeit handelbar sind, auch wenn über längere Zeiträume hinweg keine Umsätze in einem Produkt vorliegen.
  • In der Fachsprache werden die An- und Verkaufspreise auch als Geld- und Briefkurse bezeichnet. Zum aktuellen Briefkurs können Anleger ein Produkt kaufen, zum Geldkurs können sie das Produkt wieder an den Emittenten zurückgeben.
  • Die Differenz zwischen den beiden Kursen wird als „Spread“ bezeichnet. Je kleiner der Spread und je größer das bereitgestellte Volumen, desto besser für Anleger.
  • Die Emittenten sind verpflichtet, die Geld- und Briefkurse über zwei redundante Standleitungen an die technische Infrastruktur der Börse zu übermitteln.
  • Die Kurse müssen für feste Mindestvolumina gültig sein. Bei Anlageprodukten liegt diese Mindestordergröße bei 10.000 Euro oder 10.000 Stück, bei Hebelprodukten bei 3.000 Euro oder 10.000 Stück. In der Regel werden auch deutlich größere Orders zum aktuellen Geld- bzw. Briefkurs ausgeführt.
Elektronischer Handel
 

Seit April 2008 werden exklusiv am Börsenplatz Frankfurt auch Anlage- und Hebelprodukte (voll)- elektronisch auf Xetra gehandelt. Xetra ist eines der schnellsten und leistungsstärksten Handelssysteme der Welt. Es setzt Standards hinsichtlich Liquidität, Transparenz und Geschwindigkeit – und das zu niedrigsten Kosten.

Bereits vor der Umstellung Anfang 2007 wurde der überwiegende Teil der Orders in Anlage- und Hebelprodukten in Frankfurt in weniger als 10 Sekunden ausgeführt. Zusätzlich garantiert die Börse Frankfurt als einziger Börsenplatz, unter bestimmten Bedingungen, eine Orderausführung innerhalb von maximal 30 Sekunden.

 
 

Die nachfolgenden Hinweise und Informationen wurden von der VOLTABOX AG (die  “Emittentin”) für die Zwecke der Veröffentlichung des Wertpapierprospekts der Emittentin erstellt. Die Deutsche Börse AG übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der von der Emittentin zur Verfügung gestellten Hinweise und Informationen.

 

Wichtiger Hinweis



Die auf den nachfolgenden Internetseiten enthaltenen Informationen sind ausschließlich für Personen bestimmt, die ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland („Deutschland“) oder im Großherzogtum Luxemburg („Luxemburg“) haben. Die nachfolgenden Informationen stellen weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren der Emittentin außerhalb Deutschlands und Luxemburgs findet nicht statt und ist auch nicht geplant. Das Angebot in Deutschland und Luxemburg erfolgt ausschließlich auf der Grundlage des von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligten und auf der Website der Emittentin veröffentlichten Wertpapierprospekts (einschließlich etwaiger Nachträge dazu). Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der öffentlich angebotenen Wertpapiere der Emittentin sollte nur auf Grundlage des Wertpapierprospekts erfolgen. Der Wertpapierprospekt ist bei der Emittentin (Artegastraße 1, 33129 Delbrück, Deutschland; Tel.: +49 (0)5250 9930-900; Fax: +49 (0)5250 9762-102) und auf der Website der Emittentin (www.voltabox.ag) kostenfrei erhältlich.

Die auf den nachfolgenden Internetseiten enthaltenen Informationen stellen kein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf für Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika („Vereinigte Staaten“), Kanada, Australien oder Japan dar. Die Aktien der Emittentin sowie die Wertpapiere, die Gegenstand des Angebots sind, sind und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der „Securities Act“) oder bei der Wertpapieraufsichtsbehörde eines US-Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von der Registrierungspflicht gemäß dem Securities Act oder anwendbarer Wertpapierrechte von US-Bundesstaaten oder in einer Transaktion verkauft oder zum Kauf angeboten oder geliefert werden, die diesen Bestimmungen nicht unterfällt. Die Emittentin beabsichtigt nicht, das Angebot oder einen Teil davon in den USA zu registrieren oder ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den USA, Kanada, Australien oder Japan durchzuführen.

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