Börsenlexikon
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Abgeltungsteuer
Quellensteuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne.
Die Abgeltungsteuer ist ein feststehender, pauschaler Steuersatz für alle Kapitalerträge, der unabhängig vom persönlichen Einkommenssteuersatz an der Quelle erhoben wird, im Gegensatz zum Veranlagungsverfahren. Meist wird die Abgeltungsteuer direkt von dem Kreditinstitut oder der das Depot verwaltenden Bank anonym abgeführt.
Mit der Abgeltungsteuer ist die auf die Kapitalerträge entfallende Einkommensteuer grundsätzlich abgegolten.
Viele EU-Mitgliedstaaten haben ein Abgeltungsteuersystem für Kapitalerträge eingeführt, wobei häufig nur Zinsen und Dividenden erfasst werden. Einige Staaten, darunter auch Deutschland, besteuern zusätzlich die Wertsteigerungen des Kapitalvermögens mit der Abgeltungsteuer.
Seit 2009 liegt der Satz der Abgeltungsteuer in Deutschland bei 25 Prozent, bzw. 26,375 Prozent inklusive Solidaritätszuschlag. Je nach persönlicher Situation kommt noch die Kirchensteuer hinzu. Mit der Reform wurde auch die Steuerfreiheit nach einem Jahr Haltedauer abgeschafft. Allerdings gilt für vor dem Stichtag gekaufte Wertpapiere ein Bestandsschutz, so dass Kursgewinne bei heutigem Verkauf befreit sind.
Synonyme
Quellensteuer, Abschlagsteuer