Achtung Abmahnung: Ist eine Einwilligung bei Kontaktformularen notwendig?

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Jeder Seitenbetreiber, der auf seiner Webseite eine Kontaktformular anbietet, muss diese Tatsache in seiner Datenschutzerklärung erwähnen. Einen Passus dazu können Sie in der Datenschutzerklärung wählen. Aber benötigen Sie zusätzlich beim Kontaktformular auch eine Einwilligung des Nutzers?

Worum geht es?

Es gibt zu der Frage „Datenschutzerklärung und Kontaktformular“ ein Urteil des OLG Köln (Az.: 6 U 121/15). In diesem ging es erst einmal nicht um die Frage Einwilligung ja/ nein, sondern um die grundsätzliche Frage, ob zu einem Kontaktformular auch ein Passus in der Datenschutzerklärung notwendig ist. Dies hat das OLG Köln bejaht.

Wenn man das Urteil genau liest, muss man aber zu dem Ergebnis kommen, dass das OLG Köln hier sogar eine Einwilligungslösung mit Checkbox fordert.

Das klingt zunächst eigenartig, dem Nutzer ist ja klar, dass seine Daten, die er in das Kontaktformular eingibt, an den Seitenbetreiber übermittelt werden. Die juristische Begründung dafür ist in der Tat ziemlich kompliziert und würde mehrere Seiten füllen. Auch ist das Urteil des OLG Köln - soweit bekannt - auch das erste Urteil eines Obergerichts, das diese Pflicht annimmt.

Was sollten Sie tun?

Aufgrund des so genannten fliegenden Gerichtsstandes könnten Abmahner zur Klärung dieser Frage aber stets Kölner Gerichte anrufen.

So gehen Sie als Webseitenbetreiber bei Kontaktformularen 100% auf Nummer sicher:

  1. Fügen Sie Ihrer Datenschutzerklärung einen Passus zum Umgang mit Daten aus dem Kontaktformular hinzu.

  2. Binden Sie eine Checkbox unter dem Kontaktformular ein.

  3. Fügen Sie neben der Check-Box einen Einwilligungstext zum Umgang mit den Daten der Nutzer und Ihr Recht auf Widerspruch ein.

Für den Einwilligungstext finden Sie eine Vorlagen bei eRecht24 Premium.

 

Praxis-Tipp
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Kommentare  
Sebastian
0 # Sebastian 06.12.2017, 11:32 Uhr
Wie sieht das dann mit online chat Funktionen aus? Dort habe ich bis jetzt fast immer Name & E-mail angegeben, musste aber noch nie eine Checkbox anklicken zur Datenschutz Bestätigung...
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Christian
+9 # Christian 06.12.2017, 12:28 Uhr
Macht euch doch nicht alle verrückt. Man kann es auch übertreiben und wo kein Kläger, da kein Richter.
(übrigens fehlt hier auch im Kommentarbereich die Checkbox xD )
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Johny Varsami
+1 # Johny Varsami 06.12.2017, 16:17 Uhr
Ich glaube, die Abmahner werden sich lieber damit beschäftigen, Seiten abzumahnen, die ihr Kontaktformular nicht verschlüsseln, denn davon gibt es noch jede Menge und das ist einfacher als so ein Spezialfall mit der Checkbox.
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