Neue Schlagzeilen vom Fahrdienst Uber: Nur wenige Tage nach Mitteilung des Landgerichts Frankfurt am Main, wonach Uber seinen umstrittenen Chauffeurdienst UberPop vorerst in Deutschland nicht mehr anbieten darf, wendet sich das Unternehmen mit einem attraktiven Angebot an interessierte Fahrer.
Die Uber-Unternehmensleitung ist sich sicher, schon im Sommer einen Fahrdienst zu präsentieren, der allen gesetzlichen Vorgaben in Deutschland entspricht. Spätestens dann will das Unternehmen erneut durchstarten. Schon jetzt wendet sich der Fahrdienst mit einer attraktiven Werbestrategie an einsatzbereite und ambitionierte Fahrer, damit es zu einem möglichen Starschuss nicht zum personellen Engpass kommt.
So teilt die Unternehmensleitung aktuell mit, dass alle Fahrer, die künftig im Dienst von Uber arbeiten, mit einer Kostenerstattung für den Personenbeförderungsschein rechnen können. Das zahlt sich aus. Der begehrte Nachweis, der zur kommerziellen Beförderung von Personen zwingend erforderlich ist, kostet den Hobbyfahrer etwa 100 bis 200 Euro. Damit nicht genug. Auch die Prüfung, die vor der jeweiligen Industrie- und Handelskammer abgelegt werden muss, schlägt mit zusätzlichen Kosten von bis zu 200 Euro pro Beförderungserlaubnis zusätzlich zu Buche.
Für so manchen Hobbyfahrer mögen solche Kosten schnell zu einem Hindernis für eine Zusammenarbeit mit dem Fahrdienst werden. Die Kostenübernahme für den Personenbeförderungsschein bietet künftigen Fahrern damit einen deutlichen Anreiz zur Mitarbeit. Laut eigenen Aussagen verfügt das Unternehmen allein in Deutschland bereits über rund 1.600 Fahrer. Besonders im Geschäftsfeld UberPop sollen viele Fahrer beworben werden. Der Dienst bietet via APP Fahrdienste von Privatpersonen mit PKW an. Uber selbst kassiert jeweils eine Vermittlungspauschale, die sich nach dem Fahrpreis richtet, der zwischen Fahrer und Fahrgast vereinbart wurde.
Summa summarum verspricht sich das Unternehmen mit dem Angebot der Kostenübernahme für den Personenbeförderungsschein wohl schnelles Wachstum. Jedenfalls dann, wenn der Fahrdienst ab Sommer tatsächlich wieder zugelassen wird. Damit dies gelingt, verleiht das Unternehmen der Entscheidung derzeit kräftig Nachdruck. So hat Uber bereits Beschwerde bei der EU-Kommission in Brüssel gegen das Urteil der Richter am Landgericht Frankfurt eingelegt. Uber beklagt, das Verbot verfolge "das Ziel, das Taximonopol im Allgemeinen und die bestehenden Taxiunternehmen im Besonderen gegen Wettbewerber zu schützen.“ Sieht die Kommission dies ähnlich, zahlt sich der Gratis-Personenbeförderungsschein für Fahrer und Unternehmen schon bald deutlich aus.
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Fazit:
Zwar hat Landgericht Frankfurt mit seinem aktuellen Urteil den Fahrdienst Uber zunächst ausgebremst. Doch das Unternehmen ist mehr als zuversichtlich, das Angebot schon im Sommer wieder aufnehmen zu können. Dann mit neuem und legalem Konzept und dem attraktiven Angebot für Fahrer, die Kosten für den notwendigen Personenbeförderungsschein zu übernehmen.
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Sören Siebert auf Google+