Bei Google Maps können Nutzer Bewertungen abgeben. Auch Ärzte werden dort bewertet. Aber können Ärzte gegen Bewertungen von Nutzern vorgehen, die nie bei ihnen als Patienten in Behandlung waren? Diese Frage hat das Landgericht Augsburg beantwortet.
Arzt verlangt von Google Löschung einer Bewertung
Ein Arzt, der eine Klinik für Zahnmedizin betrieb, war mit einer Bewertung eines Internetnutzers bei Google Maps nicht einverstanden. Der Nutzer hatte dem Arzt ohne weitere Ausführungen eine Bewertung von nur einem Stern gegeben. Er verlangte von Google die Bewertung zu löschen, da sie sein Persönlichkeitsrecht verletze. Der Arzt argumentierte, dass die Bewertung nicht erlaubt war, da der Nutzer bei ihm niemals als Patient in Behandlung war. Der Fall landete vor Gericht. Das Landgericht Augsburg hat sich mit dem Fall beschäftigt.
LG Augsburg: Bewertung war nur Meinungsäußerung
Das Landgericht Augsburg (Urteil vom 17. Juli 2017, Az. 022 O 560/17) war anderer Ansicht als der Arzt. Es sah in der Bewertung ohne Angabe von Gründen keine Persönlichkeitsrechtsverletzung des Arztes- Das Gericht entschied, dass die Sternchen-Bewertung nur eine Meinungsäußerung des Users war. Das Gericht war der Ansicht, dass die Bewertung keine Aussage darüber trifft, welche Leistungen oder Personen der Klinik gemeint sind. Es spielte auch keine Rolle, dass der Nutzer keine Gründe für die Bewertung nannte. Eine zulässige Meinungsäußerung setzt nicht voraus, dass User die Hintergründe und Umstände ihrer Meinungsbildung aufdecken müssen. Meinungsäußerungen sind also auch erlaubt, ohne diese erklären zu müssen.
Praxis-Tipps:
1. Negative Bewertungen sind immer wieder Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen. Bei der Frage, ob Betroffene gegen die Bewertungen rechtlich vorgehen können, kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalls an.
2. Besonders bei den bekannten Verkaufsportalen (wie. z.B. Amazon) sind positive Bewertungen für Händler von großer Bedeutung. Allerdings können Amazon-Verkäufer keinen Schadensersatz von Kunden verlangen, wenn es sie in ihrer Bewertung nur ihre Meinung zu einem Produkt äußern. Mehr zu diesem Thema finden Sie hier: https://www.e-recht24.de/news/ecommerce/8337-bewertungen-im-netz-muessen-kunden-bei-negativen-bewertungen-schadensersatz-zahlen.html