Meinungsfreiheit: Kann ein Arzt die Löschung einer Bewertung bei Google Maps verlangen?

(2 Bewertungen, 5.00 von 5)

Bei Google Maps können Nutzer Bewertungen abgeben. Auch Ärzte werden dort bewertet. Aber können Ärzte gegen Bewertungen von Nutzern vorgehen, die nie bei ihnen als Patienten in Behandlung waren? Diese Frage hat das Landgericht Augsburg beantwortet.

Arzt verlangt von Google Löschung einer Bewertung

Ein Arzt, der eine Klinik für Zahnmedizin betrieb, war mit einer Bewertung eines Internetnutzers bei Google Maps nicht einverstanden. Der Nutzer hatte dem Arzt ohne weitere Ausführungen eine Bewertung von nur einem Stern gegeben. Er verlangte von Google die Bewertung zu löschen, da sie sein Persönlichkeitsrecht verletze. Der Arzt argumentierte, dass die Bewertung nicht erlaubt war, da der Nutzer bei ihm niemals als Patient in Behandlung war. Der Fall landete vor Gericht. Das Landgericht Augsburg hat sich mit dem Fall beschäftigt.

LG Augsburg: Bewertung war nur Meinungsäußerung

Das Landgericht Augsburg (Urteil vom 17. Juli 2017, Az. 022 O 560/17) war anderer Ansicht als der Arzt. Es sah in der Bewertung ohne Angabe von Gründen keine Persönlichkeitsrechtsverletzung des Arztes- Das Gericht entschied, dass die Sternchen-Bewertung nur eine Meinungsäußerung des Users war. Das Gericht war der Ansicht, dass die Bewertung keine Aussage darüber trifft, welche Leistungen oder Personen der Klinik gemeint sind. Es spielte auch keine Rolle, dass der Nutzer keine Gründe für die Bewertung nannte. Eine zulässige Meinungsäußerung setzt nicht voraus, dass User die Hintergründe und Umstände ihrer Meinungsbildung aufdecken müssen. Meinungsäußerungen sind also auch erlaubt, ohne diese erklären zu müssen.

Praxis-Tipps:

1. Negative Bewertungen sind immer wieder Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen. Bei der Frage, ob Betroffene gegen die Bewertungen rechtlich vorgehen können, kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalls an.
2. Besonders bei den bekannten Verkaufsportalen (wie. z.B. Amazon) sind positive Bewertungen für Händler von großer Bedeutung. Allerdings können Amazon-Verkäufer keinen Schadensersatz von Kunden verlangen, wenn es sie in ihrer Bewertung nur ihre Meinung zu einem Produkt äußern. Mehr zu diesem Thema finden Sie hier: https://www.e-recht24.de/news/ecommerce/8337-bewertungen-im-netz-muessen-kunden-bei-negativen-bewertungen-schadensersatz-zahlen.html 

Sagen Sie uns Ihre Meinung zum Thema.
Diese Beiträge könnten Sie ebenfalls interessieren:
Weiterlesen...
Hasskommentare im Netz: Neues Facebook-Gesetz in Kraft getreten Hass-Kommentare sind immer wieder und schon lange ein großes Thema im Netz und vor allem in den sozialen Medien. Um beleidigenden, rassistischen, illegalen Komm...
Weiterlesen...
#LSRfrei: eRecht24 verzichtet auf Ansprüche aus dem Leistungsschutzrecht Über das Leistungsschutzrecht wurde viel diskutiert und viel geschrieben. Auch eRecht24 hat über dieses Thema mehrfach berichtet. Wir stellen hiermit klar, dass...
Weiterlesen...
Cyber-Mobbing: Muss wegen eines beleidigenden YouTube-Videos Schmerzensgeld gezahlt werden? Das Problem des Mobbings hat sich mittlerweile in die digitale Welt verlagert. So sind Beleidigungen oft auf Facebook, YouTube und Co. anzutreffen. Das Landge...
Weiterlesen...
Gaststätten und Bäckereien: Darf NRW Pranger-Datenbank online stellen? Viele Bundesländer betreiben im Internet Datenbanken, in denen auf in Betrieben vorgefundene hygienische Mängel hingewiesen wird. So wird Transparenz für den Bü...
Weiterlesen...
„Gratis-Games“: Verbraucherzentrale fordert bessere Preistransparenz bei Onlinespielen Kostenlose Onlinespiele gibt es wie Sand am Meer. Die Spiele können sich aber durch In-App-Käufe zu einer teuren Kostenfalle entwickeln. Die Verbraucherzentrale...
Anzeige Datenschutz-Kit
Anzeige
Anzeige

Der eRecht24 Newsletter

Immer bestens informiert

Bleiben Sie mit unseren kostenlosen Updates zum Internetrecht auf dem neuesten Stand. Infos, Urteile, Checklisten, Sonderangebote.

Prüfen Sie, ob Ihre Widerrufsbelehrung aktuell ist.

Geben Sie die URL Ihrer Widerrufsbelehrung ein.
Beispiel Shop: http://www.shopxyz.de/widerruf.html
Beispiel eBay: http://www.ebay.de/usr/EBAYUSER

loading...
Jetzt Premium-Mitglied werden

Ab Heute gestalten Sie Ihre Website ohne Angst vor Abmahnwellen und ohne teuren Anwalt abmahnsicher.

Alle Videos, Live-Webinare, E-Books, Tools und zahlreiche Rabatte.

Jetzt Mitglied werden

Mehr Informationen zu eRecht24 Premium

Impressum-Generator

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Rechtsberatung vom Anwalt

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Inhalte kostenlos übernehmen

Der eRecht24 Newsticker

kostenfreie aktuelle Inhalte zum Internetrecht

Individuell für Ihre Website angepasst!

 

SSL-Zertifikate

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Rechnungen online erstellen

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

IT-Recht endlich verständlich

Autor Sören SiebertSören Siebert ist Rechtsanwalt mit Kanzleien in Berlin und Potsdam.

Er berät Unternehmer, Shops und Seitenbetreiber in allen Fragen des Rechts der neuen Medien.
www.kanzlei-siebert.de

Als Betreiber von eRecht24 ist er seit mehr als 15 Jahren auch als Internet-Unternehmer tätig. Deshalb finden Sie auf eRecht24 Tipps und Tricks eines spezialisierten Rechtsanwalts, aber verständlich und praxisnah erklärt.        

eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Videos und E-Books, Musterverträge und Erstberatung, Tools und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

DSGVO Schnellstarter-Paket

Das Datenschutzrecht ändert sich ab Mai 2018 vollständig. Sind Sie bereit für die DSGVO? Mit unserem Schnellstarter-Paket sichern Sie Ihre Webseite ab.

Jetzt absichern

webinar teaser

Online Schulung mit Rechtsanwalt Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese schnell, einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner bei Ihnen keine Chance!

Mehr Details