Facebook und Fanpages: Wer ist für den Datenschutz verantwortlich?

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Das Internet bietet durch soziale Netzwerke die Möglichkeit, sich mit anderen Usern zu verbinden und auszutauschen. Daneben tragen Plattformen wie Facebook, Instagram oder Snapchat auch dazu bei, sich in virtuellen Interessensgemeinschaften und Gruppen zu betätigen. Auf Facebook können Unternehmen, private Organisationen oder Künstler durch eigene Fanpages Informationen veröffentlichen und Werbezwecke verfolgen. Umstritten ist, wer auf diesen gewerblichen Fanpages für den Datenschutz verantwortlich ist.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Hintergrund der Debatte um Fanpages auf Facebook
  2. Datenschutzrechtliche Fragestellungen zu Facebook Fanpages
  3. Der aktuelle Fall vor dem EuGH
  4. Was kommt mit dem Urteil auf die Betreiber von Facebook Fanpages zu?
  5. Kann ich mich nicht einfach mit einem Hinweis auf den Datenschutz der Haftung entziehen?

1. Hintergrund der Debatte um Fanpages auf Facebook

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Betreiber von Facebook Fanpages nutzen die Plattform, wenn es darum geht, Kunden und Interessenten zu informieren oder eigene Veranstaltungen, Waren und Dienstleistungen zu promoten. Auch berühmte Stars und VIPs nutzen die Fanpages als Marketinginstrument, um einen großen Personenkreis direkt anzusprechen.

Wenn Sie ebenfalls über eine Fanpage Ihre Marketingbemühungen steuern und planen, steht Ihnen in Form von Facebook Insights ein umfassendes Tool zur Verfügung. Facebook Insights macht es Ihnen einfach, die eigene Fanpage zu managen – und zwar auf der Basis ganz unterschiedlicher Kennzahlen:

  • Seitenaktivitäten bzw. Userverhalten
  • Seitenaufrufe
  • „Gefällt mir“-Angaben
  • Reichweite (als Analyse der Performance)
  • Beitragsinteraktionen oder Engagement Rate (Beispiel: wie oft wird ein Call-to-Action-Button genutzt, wie oft wird die Verlinkung zur eigenen Website genutzt etc.)
  • Abonnentenzahl

Abhängig vom angebotenen Content können Sie als Betreiber die Facebook Fanpage optimieren und auf die jeweilige Zielgruppe anpassen - Facebook Insights liefert sinnvolle Eckdaten, die es möglich machen, Marketingmaßnahmen entsprechend einzusetzen.

2. Datenschutzrechtliche Fragestellungen zu Facebook Fanpages

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Das Betreiben einer gewerblichen Facebook Seite ist rechtlich gesehen an bestimmte Anforderungen gebunden. Gemäß § 2 Nr. 1 TMG macht die Facebook Seite eines Unternehmens den Unternehmer zum Diensteanbieter. Das zieht weitreichende rechtliche Konsequenzen nach sich: Beispielsweise resultiert daraus die Impressumspflicht gemäß § 5 TMG – aber eben auch die Pflicht, User und Nutzer explizit über datenschutzrechtliche Vorgänge zu informieren. Diese Verpflichtung ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz und wird durch §§ 13 I iVm. § 13 III S. 1, VI S. 2; 15 III S. 2 TMG normiert.

Problematisch ist in diesem Zusammenhang die Komponente des Datenschutzes: Betreiber von Facebook Fanpages stehen hier regelmäßig vor der Aufgabe, der gesetzlichen Pflicht nachzukommen. Diese lässt sich durch zwei verschiedene Varianten rechtlich einwandfrei umsetzen:

  1. Die Facebook Fanpage verlinkt auf die Datenschutzhinweise, die auf der Webseite des Betreibers enthalten sind.
  2. Der Betreiber der Facebook Fanpage führt die Datenschutzhinweise separat auf seiner Facebook Seite auf.

Praxistipp: Wenn Sie als Betreiber einer Facebook Fanpage auf die eigene Webseite verlinken, sollten Sie sich unbedingt an die sogenannte 2-Klick-Regel halten – diese besagt, dass die rechtlich erforderlichen Informationen in maximal 2 Klicks erreichbar sein müssen. Nur so gewährleisten Sie, dass Ihr Vorgehen den rechtlichen Erfordernissen entspricht.

3. Der aktuelle Fall vor dem EuGH

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Dem Europäischen Gerichtshof liegt nun ein Fall vor, bei dem es um die Frage geht, wer bei möglichen Verstößen gegen den Datenschutz haften muss, wenn dieser in Zusammenhang mit einer Facebook Fanpage steht. Dem Betreiber einer Facebook Fanpage wurden im Ausgangssachverhalt datenschutzrechtliche Verfehlungen vorgeworfen, was eine behördliche Anordnung zur Deaktivierung der Facebook Fanpage nach sich zog. Der Betreiber wehrte sich dagegen und zog als Beschwerdeführer bis zum Bundesverwaltungsgericht. Dieses legte den Fall dem EuGH vor und bat um Klärung.

Der Fall hat hohe Relevanz – zwar lässt Facebook sich nicht in die Karten schauen und bleibt konkrete Zahlen schuldig, doch gehen Schätzungen zufolge alleine die deutschen Facebook Fanpages in die Zehntausende. Eine verbindliche Regelung ist nicht nur wünschenswert, sondern längst überfällig.

Der EuGH muss jetzt über die Frage entscheiden, ob – und vor allem wie weit – die Betreiber von Facebook Fanpages in die Haftung genommen werden können. Von Relevanz ist dabei primär der Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften, der durch die Plattform hinter der Fanpage verursacht wird. Im Fokus stehen ganz eindeutig personenbezogene Daten, die von Datenschützern grundsätzlich als besonders sensibel und unbedingt schützenswert eingestuft werden – Facebook nutzt diese, um sie für Werbezwecke zu sammeln und für die Seitenstatistik auszuwerten.

Neben der Frage der Verantwortung haben die europäischen Richter aber auch zu entscheiden, inwieweit die nationalen Stellen mögliche Datenschutzverstöße überhaupt prüfen dürfen – die Frage der Zuständigkeit ist ebenfalls zum Verhandlungsgegenstand geworden. Aufhänger dafür ist die Tatsache, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch Facebook nicht in Deutschland erfolgt, sondern in der Datenzentrale in Irland.

4. Was kommt mit dem Urteil auf die Betreiber von Facebook Fanpages zu?

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Für Ihre tägliche Arbeit als Betreiber einer Facebook Fanpage kann das Urteil – abhängig von dem konkreten Richterspruch – nachhaltige Wirkung zeigen. Wird sich das höchste europäische Gericht auf den Standpunkt stellen, dass ein Verstoß von Facebook gegen den Datenschutz dem Betreiber der Fanpage anzurechnen ist? Dann wäre weiterhin offen, wie Betreiber sich künftig auf diese Haftung einstellen sollen. Faktisch würde ein derartiges Urteil bedeuten, dass Betreibern die Nichteinhaltung von datenschutzrechtlichen Vorschriften zugerechnet werden kann – und zwar auch dann, wenn sie selbst diese Daten weder sammeln noch auswerten.

Ein umfassender Datenschutzhinweis ist bereits verpflichtender Bestandteil (siehe oben), ein derartiges Urteil würde aber vermutlich dennoch einen Rückgang der vielen Facebook Fanpages bedeuten. Was Facebook wann mit welchen Daten macht, liegt außerhalb des Einflusses der Fanpage Betreiber. Eine einseitige Verschiebung der Haftung zuungunsten der Fanpage Betreiber wäre aus Sicht der Administratoren als ungünstig zu bewerten.

5. Kann ich mich nicht einfach mit einem Hinweis auf den Datenschutz der Haftung entziehen?

Sollte sich der EuGH für eine Verantwortlichkeit des Facebook Fanpage Betreibers entscheiden, wird der aktuell gültige allgemeine Datenschutzhinweis nicht mehr ausreichend sein. In der Praxis wird das neue Probleme aufwerfen: Wie kann ein Administrator die User der Fanpage informieren, wenn er gar keine Kenntnis darüber hat, wie und für was Facebook die gesammelten Daten auswertet? Das wäre nur dann möglich, wenn Facebook als Plattform die technische Vorgehensweise offenlegt.
Es bleibt weiter spannend, wie sich der Europäische Gerichtshof entscheiden wird – und wie das Urteil die Praxis im Social Media-Bereich verändern wird.

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Kommentare  
Yüce
+2 # Yüce 07.06.2018, 10:22 Uhr
Guten Tag
Hoffentlich können Sie mir helfen, ich bin leicht verunsichert. Hier ist ein riesen Chaos ausgebrochen und jeder macht wahrscheinlich unnötig Panik. Ich habe ein kleines Geschäft und natürlich auch eine Facebookseite wo ich meine Kunden über Neuigkeiten Informiere und hin und wieder Bilder „OHNE“ Personen poste. Von allen Seiten wird mir gesagt ich müßte unbedingt meine Seite erstmals Offline stellen damit ich keine Probleme bekomme. Wie sehen Sie das?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antwort.
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Ulrike P.
+2 # Ulrike P. 05.06.2018, 18:37 Uhr
Aus dem aktuellen Anlass habe ich meine beiden Fanpages bei facebook jetzt "abgeschaltet". Wie sieht das nun mit den Seiten bei Google+ aus - ist doch eigentlich die selbe Sauce.
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Petra S.
+4 # Petra S. 25.05.2018, 08:21 Uhr
Hallo,

auch das ist meine Frage: Welche Datenschutzerklärung muss auf die Fanpage von Facebook? Der Link auf die eigene Homepage oder der auf die Erklärung von Facebook. ich habe dazu noch nichts Konkretes gefunden.
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Carmen W.
+1 # Carmen W. 24.05.2018, 18:11 Uhr
In einer der Facebook-Gruppen die sich mit der DSVGO befassen, habe ich gelesen, dass man, so lange man nur eine Fanseite hat, aber nichts direkt über Facebook verkauft/handelt, man keine gesonderte Datenschutzerklärung auf seiner FB-Seite aufführen muss. Ist das korrekt so?
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Carmen
+3 # Carmen 24.05.2018, 11:33 Uhr
Hallo,
ich habe die gleiche Frage wie Ruth Spitzer vom 23.05.2018. Reicht es auch den Link zur Datenschutzerklärung von Facebook zu verweisen???? Wäre super wenn jemand uns da weiter helfen könnte.
Vielen Dank.
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Ines Wunderlich
+1 # Ines Wunderlich 08.07.2019, 03:48 Uhr
zitiere Carmen:
Hallo,
ich habe die gleiche Frage wie Ruth Spitzer vom 23.05.2018. Reicht es auch den Link zur Datenschutzerklärung von Facebook zu verweisen???? Wäre super wenn jemand uns da weiter helfen könnte.
Vielen Dank.


Hallo,

hätte gerne zu o.a. Zitat eine Antwort. Herzlichen Dank
Viele Grüße
I.Wunderlich
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Petra
+3 # Petra 24.05.2018, 10:38 Uhr
Wie verhält es sich denn mit Facebook-Gruppen? Greift hier die gleiche Regel?
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Ruth Spitzer
+6 # Ruth Spitzer 23.05.2018, 14:34 Uhr
Hallo!
ich betreibe eine Unternehmens Seite auf Facebook und finde nirgends eine Antwort an welche Regeln ich mich zu halten habe.
Eine Website auf die ich verlinken könnte um für Besucher auf die Datenschutzerklärung und Impressum hinzuweisen besitze ich nicht und auf Facebook gibt es ja lediglich einen Impressums Bereich, bei welchem aufgrund der 2000 Zeichen Limit auch kein Platz dafür ist und hier auch gar nicht hingehört.

Reicht es aus, wenn ich über den Link zur Datenschutzerklärung von Facebook verweise?

Bin völlig überfragt und finde nirgends Antwort

Viele Grüße und vorab Danke
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JR
0 # JR 18.05.2018, 08:30 Uhr
Ja, das würde mich auch brennend interessieren. Was genau muss in die Datenschutzerklärung rein? Es handelt sich ja nicht um die eigene Webseite...
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LM
+2 # LM 17.05.2018, 21:54 Uhr
Das Antwort auf letzte 2 Kommentaren würde mich auch interessieren. Bitte, kann uns niemand helfen?
#G.Berger...was für relevante Daten?
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G.Berger
+2 # G.Berger 14.05.2018, 20:58 Uhr
Auf der FB Fanpage gibt es nur die Möglichkeit einen LINK einzufügen. Derjenige der keine Homepage hat um es zu verlinken hat ein Problem. Teile der FB Infoseite sind nicht verlinkbar um es dort einzutragen. Selbst wenn man eine Homepage hätte,... Die Datenschutzrichtline von der eigenen Webseite hat andere Daten hinterlegt als man es auf der FB Seite hintelegen müsste. Web-Anlalysetools, Hosting Provider um nur ein paar Beispiele zu nennen unterscheiden sich ja hier. Und die eigentliche Frage: Was muß in der FB Datenschutzrichline hinterlegt werden ? Die Datenschutzrichline von FB mehr oder weninger 1:1 in die eigene Fanpage kopieren und die eigenen relevanten Daten ergänzen ?
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Christian
+1 # Christian 14.05.2018, 12:43 Uhr
Wo muss denn auf der Facebookseite der Datenschutz vermerk stehen? habe jetzt im Impressum einen Link zu meiner Homepage bei der Datenrichtlinie eingetragen. ist das ok?
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Rudolf Schnappauf
+1 # Rudolf Schnappauf 12.04.2018, 23:14 Uhr
Ich habe mehrfach an Facebook geschrieben und dringend gebeten, mir mitzuteilen, wo ich mein impressum eintragen kann. Es kam niemals eine Antwort. Wer verrät mir, wo und wie das funktioniert?
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Jeany
-1 # Jeany 22.04.2018, 19:25 Uhr
Dein Impressum trägst du in deiner Facebookseite bei Infos ein. Da existiert auch ein Bearbeitungsfeld direkt für das Impressum.
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Ulf
+1 # Ulf 13.04.2018, 11:11 Uhr
Bei einer Unternehmensseite auf FB gibt es den Punkt "info" - darunter auch den Punkt "Impressum". Da kannst Du Dein Impressum von der Website ´reinkopieren - oder Dir hier bei erecht24 das kurze FB-Impressum mit einem Generator erstellen lassen.
(Ich bin kein Jurist, nur User!)
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Anna Hillebrand
+1 # Anna Hillebrand 12.04.2018, 18:40 Uhr
Hallo,

ich habe eine Private Facebookseite und bin Mitglied in geschützten Mitgliederbereichen, wie z. B.( bei Alex Fischer, Said Shiripour, Dirk Lambert). Habe ich eine Mithaftung oder Mitwirkungspflicht in Bezug auf die Neue DSGV.

Vielen Dank im voraus.
Beste Grüße
Anna Hillebrand
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Yasmin
+7 # Yasmin 12.04.2018, 16:09 Uhr
Hallo!

Was ist denn mit privaten Facebook-Seiten ohne Gewinninteresse? Zum Beispiel Künstlerseiten, Tierschutzverbände oder wohltätige Vereine. Oder bei Fanseiten, die keine Website zugrunde liegen haben?

Vielen Dank im Voraus!
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Stephan Herrler
+2 # Stephan Herrler 28.05.2018, 15:28 Uhr
Ich schließe mich der Frage mal an. Ich kenne viele Cosplay- und Zeichnerseiten, Katzenzüchter und Hobbyfotografen. Viele darunter betreiben ihre Seite(n) ohne ein Gewerbe bzw. irgendwelche Gewinnabsichten. Trotzdem nutzen sie ja auch die Facebook Statistiken über Insights. Bei Artikeln zu dem Thema stehen leider meist nur Unternehmen im Vordergrund.
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Daniel
+4 # Daniel 12.04.2018, 14:00 Uhr
Vorab: Prima das es e-recht24 existiert!

Gibt es eine Möglichkeit über bestimmte Themen (wie zB. dieses) auf dem laufenden zu bleiben. Sprich Benachrichtigung erhalten wenn ein Urteil gefällt ist? Z.B in Form einer Mailingliste ?

Gruß
Daniel
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Ulf
+1 # Ulf 12.04.2018, 10:04 Uhr
Ich finde leider hier nirgendwo Informationen dazu, ob die Funktion "Nachricht versenden" an mich als Facebook-Seitebetreiber rechtliche Besonderheiten, z.B. besondere Aufklärungspflicht dem Facebook-User gegenüber nötig macht.
Vielleicht habe ich es übersehen, danke für einen Link/Hinweis!
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Michael Vieten
+4 # Michael Vieten 12.04.2018, 09:12 Uhr
Guten Tag,
gibt es einen datenschutzrechtlichen Unterschied zwischen einer Fanpage und der Profilseite?
Beste Grüße
Michael Vieten
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Sabine A.
+4 # Sabine A. 12.04.2018, 10:25 Uhr
Ein Facebook Profil darf NUR zu privaten Zwecken genutzt werden. Daher braucht es keine DS-Erklärung und kein Impressum. Wenn Sie FB geschäftlich mit Gewinn-Interesse nutzen, müssen Sie also sowieso eine Facebook-Seite (die früher Fanpage hieß) haben. Und dann brauchen Sie auch die Datenschutzerklärung und das Impressum.
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Ulf
+7 # Ulf 06.04.2018, 07:37 Uhr
Hallo,
danke für die Informationen.
Ich vermisse ein Datum an einem Artikel. Um die Aktualität einzuschätzen, finde ich das unbedingt notwenig.
Gut, dass es die Seite gibt.
Grüße!
Grüße!
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Rechtsanwalt Sören Siebert
+6 # Rechtsanwalt Sören Siebert 06.04.2018, 10:12 Uhr
Stimmt, hatten wir vergessen.
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