Drei Viertel aller Deutschen sind bei der Schufa Holding AG (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) registriert. Darunter fallen Informationen über offene Forderungen, Konten, Kreditkarten, Leasingverträge und vieles mehr. Mit Hilfe des so genannten Scoring wird dabei jedem registrierten Verbraucher ein individueller Wert zwischen 1 und 1000 zugeordnet. Dabei spielen auch häufigere Wechsel von Wohnungen, das Stadtviertel oder eine bestimmte Straße eine Rolle. Wie der Score-Wert dabei genau zustande kommt, hat die Schufa nicht offen gelegt. Trotzdem entscheidet dieser Wert darüber, ob ein Verbraucher beispielsweise einen Handy-Vertrag abschließen darf oder einen Kredit bekommt.
Es gibt die Möglichkeit der Selbstauskunft. Jeder potentiell Registrierte kann sich über den bei der Schufa gespeicherten Score-Wert informieren und fehlerhafte Daten oder falsch gespeicherte Informationen korrigieren lassen. Dies ist im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) festgeschrieben. Allerdings kostet eine schriftliche Eigenauskunft bislang eine Gebühr von 7,80 Euro.
Dies soll sich nun ändern. Im Bundesinnenministerium existiert ein Referentenentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetz. Danach soll die Selbstauskunft einmal jährlich kostenlos möglich sein. Zudem soll die Schufa die "wesentlichen Daten", die als Berechnungsgrundlage dienen, offen legen müssen, damit die Verbraucher die Berechnung des Score-Wertes nachvollziehen können. Ab wann eine mögliche Gesetzesänderung in Kraft treten kann, ist allerdings noch offen.
Fazit:
Nicht nur die Schufa, sondern auch viele weitere so genannte Auskunfteien, die Informationen über Verbraucher sammeln, wären dann verpflichtet mehr Transparenz zu schaffen. Verbrauchern müssen ein Recht dazu haben, genaue Informationen, die oftmals ohne ihr Wissen gespeichert und bewertet werden, zu erhalten.
Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung Datenschutz: Rechtsanwalt Sören Siebert
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