Filesharing: Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer bei Urheberrechtsverletzungen

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Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen oder Filesharing Netzwerken sind auch 2017 das Ziel der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München. Die Kanzlei spricht Abmahnungen für bekannte Firmen aus dem Musik- und Filmgeschäft aus. Wir zeigen Ihnen in einer umfangreichen Übersicht, wie Sie richtig auf Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer reagieren und teure Fehler vermeiden.

Wenn Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt wurden, können Sie hier eine kostenlose Ersteinschätzung anfordern.

» Waldorf Frommer Rechtsanwälte
» Was wird abgemahnt?
» Handlungsanweisung
» Bestandteile des Abmahnschreibens
» Haften Eltern für ihre Kinder?
» Die modifizierte Unterlassungserklärung
» Verjährungsfristen
» Problemlösung ohne Anwalt
» Anwaltliche Hilfe
» Die Rechtsschutzversicherung
» Die Unterlassungserklärung
» Checkliste für Filesharing Abmahnungen


So wehren Sie eine Filesharing-Abmahnung ab:

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1. Abmahnungen der Rechtsanwälte Waldorf und Frommer

Wer eine Filesharing Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei erhält, wird dazu angewiesen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Die "Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen" fordert den Empfänger dazu auf, eine Schadensersatzzahlung zu leisten sowie die anfallenden Abmahnkosten zu begleichen.

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Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte ist speziell auf die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet ausgerichtet und setzt sich als Gesellschaft bürgerlichen Rechts aus den Gesellschaftern Björn Frommer und Johannes Waldorf zusammen.

2. Was mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer ab?

In der beigefügten Auflistung kann sich ein Überblick darüber verschafft werden, wogegen die Rechtsanwälte Waldorf und Frommer Abmahnungen aussprechen:

https://www.abmahnung-internet.de/waldorf-fommer-rechtsanwaelte/

Konkrete Beispiele namhafter Mandanten der Kanzlei Waldorf und Frommer

Eine Liste der Unternehmen, die bisher durch die Rechtsanwälte Waldorf und Frommer vertreten wurden, finden Sie hier:

  • Random House GmbH
  • Universal Music GmbH
  • Constantin Film Verleih GmbH
  • Warner Bros. Entertainment GmbH
  • EMI Music Germany GmbH & Co. KG
  • SONY Music Entertainment Germany GmbH
  • Warner Music Group Germany Holding GmbH
  • Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH
  • Universal Pictures Hamburg Film & Fernsehvertrieb GmbH
  • Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft

3. Handlungsanweisung bei einer Abmahnung durch die Rechtsanwälte Waldorf und Frommer

handlungsanweisung abmahnung filesharing

Wenn man Adressat eines Abmahnschreibens von Waldorf Frommer ist, sollte man nicht überstürzt handeln! Bevor man eine Erstberatung bei einem Anwalt einholt, müssen folgende Punkte unbedingt berücksichtigt werden:

  1. Ruhe bewahren!
  2. Keine gestellten Rechnungen zahlen!
  3. Keinesfalls die strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben!
  4. Nicht den Versuch starten, auf eigene Faust mit der Kanzlei Kontakt aufzunehmen!

Andererseits können die gestellten Forderungen aber auch nicht unter den Tisch gefallen lassen werden. Abmahnungen dürfen nicht ignoriert werden, da sonst andere vom Gericht angeordnete Beschlüsse, wie in diesem Fall dem einstweiligen Verfügungsverfahren, auf den Abgemahnten zukommen können. Die beste Lösung im Fall einer solchen Abmahnung ist eine außergerichtliche Einigung.


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4. Bestandteile eines Abmahnschreibens der Kanzlei Waldorf Frommer

Die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Mit dem Setzen der Unterschrift unter die strafbewehrte Unterlassungserklärung der Kanzlei Waldorf Frommer wird ein Schuldeingeständnis ohne Einschränkung unterschrieben. Man sollte sich darüber im Klaren sein, dass in Bezug auf alle drei Vorwürfe die Schuld anerkannt würde. Die Kosten der Abmahnung, der Unterlassungsanspruch und die Schadensersatzforderung müssen jedoch getrennt voneinander untersucht werden, denn die Unterlassungserklärung deckt nur den Punkt Unterlassungsanspruch ab.

Bevor eine Unterlassungserklärung unterschrieben wird, muss zunächst geprüft werden, wer den Verstoß begangen hat. Die Adresse des Beschuldigten wird über die IP-Adresse des Internetanschlusses herausgefunden. Also kann auch eine andere Person über die Adresse des Anschlussinhabers in Tauschbörsen tätig gewesen sein, also zum Beispiel Dateien zum Download bereitgestellt haben.

Sogar wenn man nicht selbst Filesharing betrieben hat, kann man als "Störer" gerichtlich belangt werden. Jedoch gibt es einige Ausnahmen, wenn man zum Beispiel in einer Wohngemeinschaft wohnt und als Anschlussinhaber für seine Mitbewohner eingetragen ist oder sich das minderjährige Kind in Tauschbörsen betätigt hat, ist die Haftung nicht eindeutig. Auch bei Angestellten, die im Unwissen ihres Chefs Filesharing betrieben haben, ist die Situation nicht so eindeutig, wie es in der Abmahnung suggeriert wird.

Muss ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Den Abmahnschreiben ist in der Regel eien vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, die der Abgemahnte unterschreiben soll. Die Frage ist hier, ob der Abgemahnte diese Erklärung unterschreiben muss? Die eindeutige Antowrt ist: NEIN.

Es besteht keine Pflicht, genau diese beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Der Abgemahnte muss nur - wenn er den Rechtsverstoß begangen hat - die so genannte Wiederholungsgefahr ausräumen. Das kann aber auch durch eine eigene so genannte modifizierte Unterlassungserklärung geschehen. Die Unterlassungserklärung aus der Abmahnung ist natürlich so formuliert, dass sie dem Abmahner möglich viele Vorteile bringt. Oft sind hier Regelungen zu Punkten enthalten, die streng genommen hier nichts zu suchen haben.

Einige Beispiel dafür sind:

  1. Das Anerkennen von Abmahnkosten
  2. Das Anerkennen von Schadensersatz
  3. Das Anerkennen einer Vertragsstrafe von 5001 Euro

In vielen Fällen ist es deshalb notwendig, die Unterlassungserklärung nur in abgeänderter - also modifizierter Form - abzugeben.

Aber Vorsicht: Wird die Erklärung an den falschen Stellen modifiziert oder zu weit eingeschränkt, muss die Gegenseite diese Erklärung nicht akzeptieren. Hier kann dann ein gerichtliches Verfügungsverfahren die Folge sein, wodurch unnötig weitere Kosten entstehen. Deshalb sollte man sich beim Verfassen der Unterlassungserklärung von einer auf die Abwehr von Abmahnungen spezialisierte Kanzlei beraten lassen.

Die anwaltlichen Kosten

Sollte sich bei der Untersuchung der Abmahnung tatsächlich ergeben, dass der Beschuldigte eine Unterlassungserklärung abgeben sollte, sind von demjenigen auch die Anwaltskosten bzw. Abmahnkosten zu begleichen. Diese hängen mit dem Unterlassungsanspruch direkt zusammen. Die Anwaltskosten sind jedoch nicht mit dem Schadensersatz gleichzusetzen.

Weiterer Prüfung bedarf die Höhe der veranschlagten anwaltlichen Kosten. Diese Kosten verhalten sich proportional zu dem Streit- bzw. Gegenstandswert und werden häufig zu hoch veranschlagt. Auch hier wird wieder die Hilfe eines Anwalts benötigt, der diese Kosten während des Vergleiches minimieren kann.

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Der Schadensersatz

Die Anwaltskosten sind nicht die einzigen Forderungen, die an den Adressaten der Abmahnung gestellt werden. Damit gehen des Weiteren die Begleichung des Lizenzschadens bzw. des Schadensersatzes einher. Wenn eine außergerichtliche Einigung angestrebt wird, wird meist eine Summe aus diesen beiden Ansprüchen zusammengefasst.

Der Schadensersatz ist von demjenigen zu begleichen, der den Lizenzschaden selbst verursacht hat. Der Inhaber des Internetanschlusses von welchem aus der Verstoß begangen wurde, der aber nicht selbst in den Tauschbörsen unterwegs war, kann meist vom Anwalt vor den Schadensersatzzahlungen bewahrt werden.

Muss die Abmahnung per Post oder Einschreiben zugestellt werden?

Lange umstritten war die Frage was geschieht, wenn der Abgemahnte die Abmahnung nicht erhalten hat oder dies zumindest behauptet. Grundsätzlich gilt im Rechtsverkehr, dass derjenige, der etwas behauptet, dies im Zweifel auch nachweisen muss. Wenn also ein Unternehmen eine Rechnung versenden und der Kunde bestreitet den Zugang, müssen der Unternehmer den Zugang, etwa über Faxprotokolle oder Postausgangsnachweise, nachweisen können.

Bei der Abmahnung ist dies aber anders. Die Abmahnung ist bis auf eine Vorschrift im Wettbewerbsrecht nicht gesetzlich vorgeschrieben und im Gegensatz zu einer sofortigen Klage für den Abgemahnten ein milderes Mittel. Deshalb verzichtet die Rechtsprechung ganz überwiegend darauf, dem Abmahnenden die Beweislast für die Abmahnung aufzubürden. Den Zugang einer Abmahnung zu bestreiten ("Ich habe die Abmahnung gar nicht bekommen") ist deshalb in der Regel keine Erfolg versprechende Möglichkeit, eine Abmahnung abzuwehren.

Form der Abmahnung

Eng verbunden damit ist auch die Frage nach der Form einer Abmahnung. Immer wieder sind Mandanten der Meinung, eine Abmahnung die nur per E-Mail oder Fax zugestellt wurde, könne ja wohl nicht wirksam sein. Hier müsste doch zumindest ein Brief, wenn nicht sogar ein Einschreiben notwendig sein. Dies ist falsch, denn eine bestimmte Form ist für die Abmahnung nicht vorgeschrieben. Es gibt Fälle, in denen aufgrund der Eilbedürftigkeit eine Abmahnung per Fax oder E-Mail ausreicht.

Aufgrund der umstrittenen Frage des Zugangs einer Abmahnung werden Abmahnungen aber oftmals gleichzeitig per E-Mail oder Fax und anschließend per Brief übermittelt. Dass sich der Abgemahnte dann erfolgreich darauf berufen kann, weder die E-Mail, noch das Fax und auch den Brief nicht erhalten zu haben, ist sehr unwahrscheinlich. Hinzu kommt die bereits dargestellte Tatsache, dass der Zugang der Abmahnung nach überwiegender Rechtsprechung der Gerichte ohnehin nicht vom Abmahnenden nachgewiesen werden muss.


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5. Haften Eltern für Ihre Kinder?

Oft haben gar nicht die abgemahnten Anschlussinhaber die Musik oder Filme online getauscht, sondern deren Kinder. Viele abgemahnte Eltern wissen mit peer to peer, Filesharing und Tauschbörsen gar nichts anzufangen. Eine wichtige Frage lautet also: Was müssen Eltern tun, wenn Sie als Anschlussinhaber abgemahnt wurden, die Urheberrechtsverletzung aber eigentlich von den eigenen Kindern begangen wurde?

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Hier wird es rechtlich leider ziemlich kompliziert. Viele Gerichte sind bisher davon ausgegangen, dass die Eltern im Rahmen der so genannten Störerhaftung auch dann haften, wenn Sie selbst nicht gehandelt haben. Immerhin ist es ja ihr Telefon- und Internetanschluss, der für Urheberrechtsverletzungen genutzt wurde. Die abgemahnten Eltern mussten dann zwar den geforderten Schadensersatz nicht zahlen, die Abmahnkosten mussten Sie aber trotzdem übernehmen. Und viel gefährlicher: auch die Unterlassungserklärung mussten die Eltern unterschreiben.

Nun hat der BGH im Januar 2014 mit einem aktuellen Urteil für ein wenig Hoffnung bei abgemahnten Eltern gesorgt. Die Frage im Rahmen der Störerhaftung war bisher immer, ob die Eltern die Internetaktivitäten ihrer Kinder im Zusammenhang mit Filesharing a) belehren und b) überwachen müssen.

Die Urteilsgründe des Urteils (Urteil vom 08. Januar 2014, Az. I ZR 169/12) sind noch nicht veröffentlicht. Aus der Pressemitteilung lässt sich aber entnehmen, dass der BGH zumindest bei volljährigen Kindern keine Belehrungspflicht seitens der Eltern sieht. Anders gesagt, auch wenn die Eltern ihre volljährigen Kinder nicht belehrt haben, haften die Eltern im Rahmen der Abmahnung nicht.

Auch wenn das Urteil den Eltern erst einmal hilft sollten Sie aber bedenken, dass dann natürlich das volljährige Kind haftet. Zu der Frage wie man den Abmahnanwälten glaubhaft darstellt, dass man selbst nicht gehandelt hat ohne das eigene Kind zu verraten, sollten Sie eine mit der Abwehr von Abmahnungen spezialisierte Kanzlei kontaktieren.

6. Modifizieren der Unterlassungserklärung

Ein Anwalt kann dabei behilflich sein, die Unterlassungserklärung so zu verändern, dass deren Abgabe sich in speziellen Fällen doch lohnt. Die Umwandlung der folgenden Punkte ist in Betracht zu ziehen:

  • Übernahme der Anwaltskosten
  • Anerkennung des Schadensersatzes
  • Anerkennung des Anspruchs ohne Rechtspflicht
  • Rechtsverbindlichkeit der Unterlassungserklärung
  • Eingrenzung oder Ausweitung des zu unterlassenden Verhaltens

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7. Klagen der Kanzlei Waldorf Frommer vor dem Amtsgericht München

Die Kanzlei Waldorf klagt verfolgt die Zahlungsansprüche gegen die Abgemahnten auch im Jahr 2017 gerichtlich. Über die Anzahl der Klagen oder das Verhältnis von Abgemahnten und Klagen kann man nur spekulieren. Aufgrund der Masse an Abmahnungen, die von der Kanzlei Waldorf ausgesprochen wird, kommt es hier insgesamt gesehen zwar relativ häufig zu einer Klage. Im Verhältnis mit den massenhaften Abmahnungen ist die Zahl der tatsächlichen Klage dann aber doch eher klein.

Wer wird verklagt?

Es kann nur spekuliert werden, wie die Rechtsanwälte Waldorf auswählen, wer von den Abgemahnten tatsächlich verklagt wird. Schlecht ist es beispielsweise, wenn der Abgemahnte die geforderte Unterlassungserklärung vorbehaltlos abgegeben hat und den Rechtsverstoß zugegeben hat. Entscheidungskriterien können sein:

  • Der Abgemahnte ist nicht anwaltlich vertreten
  • Der Rechtsverstoß wurde gegenüber der Kanzlei Waldorf zugegeben
  • Die Unterlassungserklärung der Kanzlei Waldorf wurde ohne Änderung unterschrieben
  • Der Abgemahnte ist anwaltlich vertreten, es wurde aber keine Ausführungen zu den geforderten Abmahnkosten gemacht

Was wird gefordert?

In den meisten Fällen wird die Erstattung der Abmahnkosten gefordert. Dies ist meist mit 956 Euro beziffert. Enthalten sind hier sowohl Anwaltskosten als auch Schadensersatzforderungen.

Wo wird geklagt?

Das Hausgericht der Kanzlei Waldorf Frommer ist seit längerer Zeit das Amtsgericht (AG) München. Das AG München hat sich in den letzten Jahren gerade bei Filesharing-Abmahnungen als sehr abmahnfreudig erwiesen. Vor allem in Fällen, in denen der Abgemahnte selbst gar keine Urheberrechtsverletzung begangen hat sondern beispielswiese ein Familienmitglied, Besucher oder andere Personen ist eine Verteidigung in München schwierig, aber nicht aussichtslos.

Nahezu alle anderen Gerichte, die in Deutschland viele Filesharing-Klagen bearbeiten, haben im letzten Jahr ihre Rechtsprechung geändert und verurteilen die Anschlussinhaber in diesen Fällen nicht mehr "automatisch". Vor allem die Rechtsprechung der Amtsgerichte Düsseldorf, Köln, Frankfurt a.M., Hamburg, und Berlin ist hier zu nennen.

8. Wann verjähren die Abmahnungen von Waldorf Frommer?

Wenn Sie die von der Waldorf Frommer in der Abmahnung geforderten Abmahnkosten und Schadensersatz nicht bezahlen, werden Sie als Abgemahnte jahrelang weiter gemahnt. Diese Zermürbungstaktik hat oft Erfolg, viele Betroffene wollen nicht ständig seitenlange Mahnschreiben mit immer weiteren Forderungen erhalten und geben dann irgendwann nach. Schon deshalb kann es sinnvoll sein einen Anwalt einzuschalten. Die Mahnschreiben gehen dann nämlich immer an Ihren Anwalt, Sie müssen sich nicht jedes mal wieder damit befassen.

verjaehrung filesharing abmahnung

Um so wichtiger ist aber zu wissen wann denn eigentlich Schluss ist. Oder juristisch gesprochen, wann die Forderungen verjähren. Verjährung bedeutet, dass man eine eigentlich bestehende Forderung nicht mehr einklagen kann. Es kommt nicht darauf an ob die Forderung besteht oder nicht. Nach einer bestimmten Anzahl von Jahren ist einfach Schluss.

Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen (Abmahnung Filesharing, Abmahnung Streaming) verjähren nach Ansicht der meisten Gerichte nach 3 Jahren.

Bei der Verjährungsfrist muss beachtet werden, dass diese erst am Ende des Jahres beginnt, in dem die Abmahnung ausgesprochen wurde und dann drei Jahre läuft. Eine Abmahnung vom 12.Mai 2012 würde also am 31.12.2015 verjähren.

  • Abmahnung aus dem Jahr 2006 verjähren im Jahr 2009
  • Abmahnung aus dem Jahr 2007 verjähren im Jahr 2010
  • Abmahnung aus dem Jahr 2008 verjähren im Jahr 2011
  • Abmahnung aus dem Jahr 2009 verjähren im Jahr 2012
  • Abmahnung aus dem Jahr 2010 verjähren im Jahr 2013
  • Abmahnung aus dem Jahr 2011 verjähren im Jahr 2014
  • Abmahnung aus dem Jahr 2012 verjähren im Jahr 2015

Trotzdem machen viele Abmahnkanzleien auch nach der Verjährung weiter Druck und fordern die Abgemahnten zur Zahlung der noch offenen Beträge auf. Das ist natürlich erlaubt. Wenn die Forderung aber verjährt ist müssen Sie als Abgemahnter nicht zahlen.

9. Problemlösungen ohne anwaltliche Hilfe?

Von dem Versuch, die Abmahnung selbstständig beizulegen, ist dringend abzuraten. Wenn man sich selbst an der Modifikation der Unterlassungserklärung versucht, läuft man Gefahr, diese zu weit gefasst abzugeben und sich somit unnötige Kosten aufzuladen. Wenn man die Erklärung jedoch zu eng fasst, wird sie möglicherweise nicht von den Anwälten Waldorf und Frommer anerkannt und es kann doch zur Klage kommen. Es bedarf der juristischen Fachsprache und stichhaltiger Argumente, um die Abmahnung möglichst günstig beilegen zu können.

hilfe bild

Wenn man sich anwaltliche Hilfe einholt, kann es vorkommen, dass dieser einen mangels ausreichender Spezialisierung auf Filesharing-Abmahnungen an einen Kollegen verweist. Dies zeigt schon die Komplexität des Themas und lässt vermuten, dass diese Situation ohne juristischen Beistand fast unmöglich zu lösen ist.

10. Anwaltliche Hilfe bei Abmahnungen

Auf der Suche nach einem passenden Anwalt bei Filesharing-Abmahnungen, sollte man unbedingt auf eine in diesem Bereich erfahrene Kanzlei zurückgreifen. Ansonsten bezahlt man Geld für eine Rechtsberatung, die eventuell mehr schadet als nutzt.

Ein Rechtsanwalt, der sich mit Abmahnungen in Tauschbörsenfällen auskennt, bietet die kostengünstigste Alternative, denn er kann in weniger Zeit den bestmöglichen Vergleich für den Abgemahnten erzielen.


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11. Hilft eine Rechtsschutzversicherung bei Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer?

In den meisten Fällen gibt es eine klare Antwort: Rechtsschutzversicherungen zahlen nicht bei der Abwehr von Abmahnungen im Bereich Filesharing. Das hat seinen Grund darin, das Urheberrechtsverletzungen nicht in den Deckungsbereich privater Rechtsschutzversicherungen fallen oder sogar ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.

In einigen Fällen gibt es Versicherungen, die aus Kulanz zumindest die Kosten einer außergerichtlichen Beratung übernehmen, wenn gute und langjährige Kunden wegen einer Abmahnung anfragen. Einen Anspruch auf Kostenübernahme haben Sie in diesen Fällen aber nicht.

Es wurde bereits häufiger berichtet, dass die Rechtsschutzversicherer ihre Versicherten dazu bewegen wollen, sich Rat bei der eigenen Rechtsberatungshotline der jeweiligen Versicherung zu holen. Da es sich dort aber selten um Spezialisten im Bereich Urheberrechtsverletzungen handelt lautet der Rat hier häufig und pauschal „Da können Sie leider nichts machen. Unterschreiben Sie einfach und zahlen Sie“.

Auch spezifische Rechtsschutzversicherungen für den Bereich Internet helfen bei Filesharing und Co. nicht weiter, da auch in diesen Versicherungen Urheberrechtsverletzungen in der Regel ausgeschlossen sind.

Aber auch wenn es eine Rechtsschutzversicherung geben sollte, die ausdrücklich auch die Abwehr von Rechtsverletzungen in Tauschbörsen abdeckt, wenn Sie bereits abgemahnt wurden, nutzt Ihnen dies leider nichts mehr. Rechtsschutzversicherungen decken nur Fälle ab, die nach Vertragsschluss entstanden sind. In vielen Policen gibt es zudem noch eine Wartezeit von einigen Monaten.

Gerade weil es für Filesharing-Abmahnungen in den meisten Fällen also keinen Versicherungsschutz gibt ist es wichtig, einen Anwalt zu beauftragen, der Erfahrungen mit der Abwehr solcher Abmahnungen hat und die Sache kostengünstig zu Ende bringt.

12. Beratungshilfe bei Abmahnungen durch die Kanzlei Frommer Waldorf

Oftmals sind die Abgemahnten nicht dazu in der Lage, für den Rechtsbeistand, den eine solche Filesharing-Abmahnung verlangt, selbst aufzukommen. Unter bestimmten Bedingungen kann man zum Beispiel als Empfänger des ALG 2 beim Amtsgericht eine Beratungshilfe beantragen.

Bei Bewilligung dieses Beratungshilfescheins ist dann die Möglichkeit gegeben, sich anwaltliche Hilfe zu besorgen. Am besten ist es, einen spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen.

13. Gilt das neue "Gesetz gegen Abmahnwahn" auch für Altfälle?

Am 09. Oktober 2013 ist das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken in Kraft getreten. Das Gesetz sieht unter anderem die Deckelung der Abmahnkosten in Filesharing-Fällen auf 130 Euro vor. Das Amtsgericht München musste nun die Frage beantworten, ob das Gesetz auch rückwirkend für Altfälle eingreift.

Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken (BGBl. 2013 Teil 1 Nr. 59), welches am 09. Oktober in Kraft getreten ist, verfolgt das Ziel, Verbraucher vor überzogenen Abmahngebühren wegen Urheberrechtsverletzungen in Form des Filesharings zu schützen. Somit soll gleichzeitig den mittlerweile weit verbreiteten Geschäftspraktiken von Abmahnkanzleien Einhalt geboten werden.

Nach dem Gesetz, welches unter anderem das Urheberrechtsgesetz ändert, wird der Streitwert in Filesharing-Fällen unter bestimmten Voraussetzungen auf 1.000 Euro gedeckelt. Aufgrund dieser Begrenzung beschränken sich die Abmahngebühren für Rechtsanwälte daher regelmäßig auf etwa 130 Euro. Für Betroffene stellt sich aber die Frage, ob diese Regelung auch für Fälle gilt, welche sich vor dem In-Kraft-Treten des Gesetzes abspielten. Das Amtsgericht München hat dies vor Kurzem verneint.

Es wird also noch eine Weile dauern, bis das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken volle Wirkung entfalten kann. Jedenfalls können sich Abgemahnte in Altfällen nicht auf die spätere Gesetzesänderung berufen. Somit ändert sich auch nach dem neuen Urteil des Amtsgericht München nichts an der unsicheren Rechtslage in Bezug auf Filesharing.

14. Die Unterlassungserklärung bei Abmahnungen von Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte verschickt Abmahnschreiben wegen einer Urheberrechtsverletzung durch illegales Herunterladen von geschützten Dateien aus dem Internet. Darin werden die Adressaten auch zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Wie sollen Betroffene hierauf reagieren?

Neben Schadensersatzforderung und der Begleichung der Anwaltskosten werden die Adressaten eines Abmahnschreibens wegen illegalen Download von urheberrechtlich geschützten Werken auch zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Hierdurch soll der Abgemahnte zur Unterlassung der Urheberrechtsverletzung veranlasst werden. Der Urheber und Rechteinhaber erhält mit der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung einen Anspruch auf Unterlassung des widerrechtlichen Verhaltens.

  1. Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben: Wie sollten sich nun Adressaten einer Unterlassungserklärung verhalten? Gar nichts zu unternehmen, ist jedenfalls kein guter Ratgeber. Auch wenn die Abmahnkanzleien nicht immer vor Gericht ziehen, so kann doch eine einstweilige Verfügung gegen den Adressaten erwirkt werden – und hierbei handelt es sich um einen gerichtlichen Beschluss. Hierbei besteht auch immer die Gefahr, dass sich die Kosten noch weiter erhöhen. Die Unterlassungserklärung sollte jedoch nicht unterschrieben werden. Denn mit der Unterzeichnung gibt der Betroffene ein Schuldanerkenntnis ab. Hierdurch werden vollendete Tatsachen geschaffen. Wird nach der Unterzeichnung ein Rechtsanwalt hinzugezogenen, so kann dieser nicht mehr viel ausrichten. Rechtliche Hilfe ist nun nur sehr schwer möglich. Das sollte immer bedacht werden.
  2. Nach Beratung eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben: Um dem vorzubeugen, sollten Betroffene vielmehr eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Diese ist – im Gegensatz zu der vorformulierten von Seiten der Abmahnkanzlei – gerade kein Schuldeingeständnis. Mit Abgabe der modifizierten Unterlassungserklärung verspricht der Adressat lediglich, die Urheberrechtsverletzung in Zukunft zu unterlassen. Gerade was die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung betrifft, so ist anwaltliche Hilfe hierbei dringend zu empfehlen. Nur so ist es möglich, den Betroffenen vor weiteren "bösen" Überraschungen zu bewahren und eine effiziente Verteidigungsstrategie aufzubauen.

Ein auf Onlinerecht spezialisierter Rechtsanwalt ist in einem solchen komplexen Fall ein kompetenter Ansprechpartner.


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15. Aktuelle Abmahnungen von Waldorf Frommer

Anger Management - Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft (09.12.2014)

Charlie Sheens besten Zeiten liegen seit dem unfreiwilligen Ausscheiden aus der Serie "Two and a half men" hinter ihm. Seine neue Serie "Anger Management" konnte nicht an die früheren Erfolge anknüpfen. Trotzdem wird "Anger Management" wie wild auf Online Plattformen und Filesharing Netzwerken getauscht.

Und natürlich lassen Abmahnungen nicht lange auf sich warten. Abgemahnt wird durch die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft. Gefordert werden neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung . Ein entsprechender Entwurf wird von der Kanzlei Waldorf Frommer mitgesendet. Wie immer ist bei der ungeprüften Unterzeichnung von Unterlassungserklärungen aber Vorsicht geboten.

Neben der Unterlassungserklärung sollen die Abgemahnten 815 Euro zahlen. Dier Betrag setzt sich zusammen aus Schadensersatz (die so genannten fiktiven Lizenzgebühren) und den eigentlichen Abmahnkosten für die anwaltliche Abmahnung.

CHECKLISTE: Inhalt und Anforderungen an eine Filesharing Abmahnung

Grundsätzlich ist eine Abmahnung die Vorstufe zum einstweiligen Verfügungs- bzw. Urteilsverfahren und eine außergerichtliche Möglichkeit der Streitbeilegung bei Urheberrechtsverletzungen.

Grundsätze zu Abmahnungen:

  1. Anhaltspunkte für Vorgaben und Inhalt einer Abmahnung wurden durch die Rechtsprechung entwickelt.
  2. Es gibt keine gesetzlichen Regelungen, die den Inhalt einer Abmahnung konkret festlegen.
  3. Eine Abmahnung ist grundsätzlich formfrei, kann also auch per Fax oder Mail erfolgen.
  4. Eine Überprüfung kann nur für den Einzelfall erfolgen.

Inhalt einer Abmahnung:

  • Darstellung des beanstandeten Sachverhaltes
  • Kurze Darstellung des tatsächlichen Sachverhalts und ggf. der verletzen Rechte
  • Darstellung, welches konkrete Verhalten unterlassen werden soll
  • Darstellung der Rechtsfolgen der Verletzungshandlung
  • Darstellung entstehender Ansprüche
  • Fristsetzung
  • Aufforderung zur Abgabe einer (ggf. beigefügten) strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Androhung weiterer rechtlicher Schritte bei Nichtunterzeichnung der Unterlassungserklärung
  • Der Abmahnung muss noch keine Vollmacht beigefügt sein

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Aktuelle Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer

filesharing filme

Abmahnungen wegen No Way Out - Gegen die Flammen durch Kanzlei Waldorf Frommer, 27.02.18

„No Way Out - Gegen die Flammen“ wird aktuell durch die Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt. Die Filmbiografie handelt von einem Großbrand im Jahr 2013, bei dem 19 Feuerwehrleute ihr Leben auf tragische Weise verlieren und nur einer den Flammen entkommen kann.Im Auftrag der Studiocanal GmbH fordert die Kanzlei die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 915,00€.

Die Unfassbaren 2 - Abmahnungen im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH & Co Produktionsgesellschaf, 10.03.18

Die Tele München Fernseh GmbH & Co Produktionsgesellschaft lässt aktuell Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk „Die Unfassbaren 2“ abmahnen.Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt für den Rechteinhaber ab und fordert einen Aufwands- und Schadensersatz in Höhe von 915,00€.Das Filmwerk ist eine Fortsetzung, in der vier Magier die Machenschaften eines Unternehmens aufdecken wollen, das mit einem neuen Handymodell sowohl die Daten der Nutzer ausspähen als auch weiterverkaufen will.

Jigsaw- Abmahnungen durch Kanzlei Waldorf Frommer, 04.03.18

Das Filmwerk „Jigsaw“ ist aktuell Bestandteil der Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer.Sie mahnt für die Studiocanal GmbH Urheberrechtverletzungen ab und fordert eine Abgeltungszahlung in Höhe von 915,00€.In „Jigsaw“ sterben 10 Jahre nach dem Tod des Psychomörders Jigsaw immer mehr Menschen auf die gleiche grauenvolle Art, wie zu Zeiten Jigsaws.

Kanzlei Waldorf Frommer mahnt wegen The Simpsons – The Serfsons ab, 22.02.18

Die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH lässt aktuell Urheberrechtsverletzungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer abmahnen.Dabei geht es um die Folge „The Serfsons“ der erfolgreichen Zeichentrickserie The Simpsons.Die Kanzlei fordert von den Abgemahnten die Zahlung eines pauschalen Aufwands- und Schadensersatzes in Höhe von 569,50€.

Universum Film GmbH lässt wegen Valerian und die Stadt der tausend Planeten abmahnen, 07.02.18

In „Valerian und die Stadt der tausend Planeten“ müssen zwei Spezialagenten eine Weltraum-Metropole mit tausenden von Planeten vor den Angriffen einer dunklen Bedrohung schützen.Die Universum Film GmbH lässt dieses Filmwerk aktuell abmahnen.Beauftragt wurde hierfür die Kanzlei Waldorf Frommer, die einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 915,00€ fordert.

Abmahnung wegen Shape of Water - Das Flüstern des Wassers durch Kanzlei Waldorf Frommer, 09.02.18

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk „Shape of Water - Das Flüstern des Wassers“ ab.Der Fantasy-Film handelt von einer Frau, die in einem Hochsicherheitslabor arbeitet und ein darin gefangenes, mysteriöses Fischwesen aus den Fängen der Regierung retten will.Die Abmahnungen ergehen im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, für die ein pauschaler Aufwands- und Schadensersatz in Höhe von 915,00€ gefordert wird.

Abmahnungen wegen The Conjuring 2 durch Kanzlei Waldorf Frommer, 09.02.18

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell Urheberrechtsverletzungen an dem Horrorfilm „The Conjuring 2“ ab.Für den Rechteinhaber, die Warner Bros. Entertainment GmbH, wird hierbei ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 915,00€ gefordert.In dem Film werden zwei berühmte Dämonologen nach England gerufen um eine Mutter von vier Kindern von einem Dämon zu befreien, der Besitz von ihr ergreift.

The Hitman´s Bodyguard - Abmahnungen im Auftrag der Telepool GmbH, 02.02.18

In „The Hitman´s Bodyguard“ muss einer der weltweit besten Bodyguards seinen Erzfeind beschützen, der selbst ein berühmt berüchtigter Killer ist.Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell Urheberrechtsverletzungen an dem Werk ab und fordert in dem Zuge die Zahlung eines Aufwands- und Schadensersatzes in Höhe von 915,00€.Die Abmahnungen ergehen im Auftrag der Telepool GmbH, die die Rechte des Filmes inne hält.

Waldorf Frommer mahnt wegen Störche - Abenteuer im Anflug ab, 27.01.18

Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wird aktuell der Film „Störche - Abenteuer im Anflug“ abgemahnt. Die Abmahnungen ergehen durch die Kanzlei Waldorf Frommer, die für den Rechteinhaber die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 915,00€ fordert.In dem Animationsfilm liefern die Störche nicht mehr Babys aus, wie es die Legende behauptet, sondern werden zu Zustellern eines riesigen Online-Versandhauses…bis sich doch ein Baby zu ihnen verirrt hat und nun seine Familie sucht.

Abmahnung wegen Kingsman – The Golden Circle durch Kanzlei Waldorf Frommer, 31.01.18

„Kingsman – The Golden Circle“ wird aktuell durch die Kanzlei Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt. Es ist die Fortsetzung von „Kingsman: The Secret Service“ und handelt von der Spionageagentur „Kingsman“, die sich mit einer amerikanischen Agentur verbündet um gemeinsam gegen eine skrupellose Konkurrenz anzukämpfen, die die Welt in Gefahr bringt.Im Auftrag des Rechteinhabers, der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, werden nun Abmahnkosten in Höhe von 915,00€ gefordert.

Kanzlei Waldorf Frommer mahnt wegen Mord im Orient Express ab, 24.01.18

Die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH lässt aktuell Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk „Mord im Orient Express“ abmahnen. Die Abmahnungen ergehen durch die Kanzlei Waldorf Frommer, die einen Aufwands- und Schadensersatz in Höhe von 915,00€ durchzusetzen versucht. In dem Film ereignet sich ein Mord in dem legendären Orient Express und es ist an einem Detektiv, den Mörder, der unter den Reisenden sein muss, ausfindig zu machen.

Abmahnungen wegen Gravity im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH, 23.01.18

Der Weltraum-Film „Gravity“ ist aktuell Ursache für Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer.In dem Oscarprämierten Film geht es um Astronauten, die durch Trümmerteile eines Satelliten von ihrem Space Shuttle getrennt werden und ohne Kontakt zu ihrer Bodenstation versuchen, auf ihrem zerstörten Shuttle zu überleben.Für den Rechteinhaber, die Warner Bros. Entertainment GmbH, wird aktuell ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 915,00€ gefordert.

Waldorf Frommer mahnt wegen Young Sheldon - Rockets, Communists, And the Dewey Decimal System ab, 22.01.18

Die Serie „Young Sheldon“ handelt von den Kindheitsjahren und Erlebnissen in der Schule des „The Big Bang Theory“-Genies Sheldon Cooper.„Young Sheldon - Rockets, Communists, And the Dewey Decimal System“ wird im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH abgemahnt.Die Kanzlei Waldorf Frommer setzt die Abmahnungen sowie die Aufforderung zur Zahlung eines Aufwands- und Schadensersatzes in Höhe von 915,00€ durch.

Abmahnung wegen The Foreigner durch Kanzlei Waldorf Frommer, 19.01.18

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk „The Foreigner“ ab.In „The Foreigner“ geht es um einen Restaurantbesitzer, der einen irischen Politiker mit einer Bombe bedroht, um an die Name der Täter zu kommen, die einen Bombenanschlag verübten, bei dem seine Tochter starb.Die Universum Film GmbH hat die Kanzlei beauftragt, die nun einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 915,00€ einfordert.

Abmahnungen wegen Dunkirk im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH, 18.01.18

Die Warner Bros. Entertainment GmbH lässt aktuell Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Dunkirk“ abmahnen.Der Kriegsfilm handelt von dem im Zweiten Weltkrieg von der deutschen Wehrmacht besetzten französischen Dünkirchen und dem Versuch der dort stationierten Soldaten, zu fliehen.Die Kanzlei Waldorf Frommer setzt für den Rechteinhaber die Abmahnungen durch und fordert die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 915,00€.

Kanzlei Waldorf Frommer mahnt wegen Geostorm ab, 12.01.18

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert im Rahmen von Film-Abmahnungen einen Aufwands- und Schadensersatz in Höhe von 915,00€ für die Warner Bros. Entertainment GmbH.Das Werk, das von den Betroffenen rechtswidrig heruntergeladen wurde, ist vorliegend „Geostorm“.In „Geostorm“ muss ein Satelliten-Ingenieur ein vom Menschen gelenktes Unwetter verhindern, bevor es die Welt vernichtet.

Räuberkomödie Logan Lucky durch Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt, 09.01.18

Die Studiocanal GmbH lässt durch die Kanzlei Waldorf Frommer Urheberrechtsverletzungen an Filmwerken abmahnen.Dabei geht es aktuell um die Komödie „Logan Lucky“, in der zwei vom Pech verfolgte Brüder einen Raubüberfall mit einem noch inhaftierten, legendären Bankräuber planen, der nicht ganz so läuft, wie sie es sich vorgestellt haben.Von den Abgemahnten wir eine pauschale Abgeltungszahlung in Höhe von 915,00€ gefordert.

Waldorf Frommer mahnt wegen The Lucky One - Für immer der Deine ab, 03.01.18

Die Warner Bros. Germany lässt aktuell Urheberrechtsverletzungen an der Nicholas Sparks Verfilmung „The Lucky One - Für immer der Deine“ abmahnen.Der Film handelt von einem Soldaten, der aus dem Irak zurückkehrt und sich sicher ist, dass das Bild einer Frau sein Leben im Einsatz gerettet hat. Nun macht er sich auf die Suche nach der Frau, um mehr über sie herauszufinden. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert nun einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von mehreren hundert Euro.

Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft lässt wegen The Limehouse Golem – Das Monster von London abmanhnen, 19.12.17

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk „The Limehouse Golem - Das Monster von London“ ab.

Diese ergehen im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft, für die die Zahlung eines Aufwands- und Schadensersatzes in Höhe von 915,00€ gefordert wird.
Der Horrorfilm handelt von einem brutalen Mörder, der in den 1880er Jahren in dem Londoner Bezirk Limehouse seine Opfer erst umbringt und dann mit deren Blut mysteriöse, lateinische Botschaften hinterlässt.

The Last Man On Earth – Abmahnungen im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, 05.12.17

Im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wird aktuell wegen der Serie „The Last Man On Earth“ abgemahnt.
„The Last Man On Earth“ handelt von dem scheinbar letzten Überlebenden eines Virus, der auf der Suche nach weiteren Überlebenden ist.
Die Kanzlei Waldorf Frommer, die mit der Abmahnung beauftragt wurde, fordert für eine rechtswidrig heruntergeladene Folge einen Aufwands- und Schadensersatz in Höhe von 569,50€.

Kanzlei Waldorf Frommer mahnt wegen The Leftovers – Crazy Whitefella Thinking ab, 12.12.17

Die Serie „The Leftovers“ ist zur Zeit Bestandteil von Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer.
Die Kanzlei mahnt im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH Urheberrechtsverletzungen der Folge „Crazy Whitefella Thinking“ ab und fordert im Gegenzug die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages.
In „The Leftovers“ verschwinden plötzlich 2% der gesamten Weltbevölkerung spurlos - die Zurückgebliebenen müssen sich mit der Frage beschäftigen, warum sie nicht verschwunden sind und was es mit dem Mysterium auf sich hat.

Universum Film GmbH lässt Urheberrechtsverletzungen an The Circle abmahnen, 05.12.17

Der Sci-Fi-Thriller „The Circle“ handelt von einer jungen Frau, die eine Stelle in einem der weltweit größten Internet-Unternehmen ergattert und nicht glücklicher sein könnte - bis sie erkennt, dass das Unternehmen eine völlige Transparenz der Mitarbeiter schaffen will, die nicht nur positive Aspekte hat.
Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk werden durch die Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt.
Diese agiert im Auftrag der Universum Film GmbH und fordert für diese die Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 915,00€.

Kanzlei Waldorf Frommer mahnt Urheberrechtsverletzungen an Casino Undercover ab, 12.12.17

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell Urheberrechtverletzungen an dem Filmwerk „Casino Undercover“ für die Warner Bros. Entertainment GmbH ab.
Die Komödie handelt von einem Ehepaar, das im Keller ihres Hauses ein illegales Casino eröffnet, um das Studium ihrer Tochter an einer Elite-Universität zahlen zu können und damit nicht nur an den Stadtrat gerät.
Die Kanzlei fordert im Zuge des rechtswidrig heruntergeladenen Filmes einen Aufwands- und Schadensersatz in Höhe von 915,00€.

Spoiler Title

"Urheberrechtsverletzungen an dem Film „American Assassin“ werden aktuell durch die Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt.
Sie fordert für den Rechteinhaber, die Studiocanal GmbH, die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 915,00€.
In „American Assassin“ will ein Mann Rache für den Tod an seiner Verlobten durch Terroristen üben und wird dafür zum Auftragskiller.

This is Us - Das ist Leben - Abmahnungen durch Kanzlei Waldorf Frommer, 05.12.17

„This is Us - Das ist Leben“ wird aktuell durch die Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt.
Wie hoch der für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH geforderte Aufwands- und Schadensersatz ist, bemisst sich nach dem Umfang der rechtswidrig heruntergeladenen Folgen.
Die Serie ist dargestellt in mehreren Zeitebenen und handelt von dem teilweise problematischen Leben einer weißen Familie in den 1980er Jahren, die einen afroamerikanischen Jungen an dem Tag adoptieren, an dem ihre leiblichen Zwillingskinder geboren werden.

Waldorf Frommer mahnt Training Day ab, 05.12.17

Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH werden aktuell Urheberrechtsverletzungen an der Serie „Training Day“ von der Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt. Speziell geht es hierbei um die Folge „Faultlines“, der sechsten Episode der ersten Staffel.
„Training Day“ ist die Neuauflage des gleichnamigen Films, in dem ein Polizist einer Eliteeinheit beitreten will und einen fragwürdigen, älteren Partner zugewiesen bekommt.

Kanzlei Waldorf Frommer mahnt wegen 96 Hours – Taken 2 ab, 30.11.17

Der Actionfilm „96 Hours – Taken 2“ wird aktuell im Auftrag der Universum Film GmbH abgemahnt. In dem Film werden der aus dem ersten Teil bekannte Leibwächter und seine Tochter in der Türkei gefangengenommen und es liegt an seiner Ex-Frau und Mutter seiner Tochter, die beiden zu befreien.
Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert im Namen des Rechteinhabers die Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 915,00€.

Abmahnungen wegen Boston im Auftrag der Studiocanal GmbH, 16.11.17

In „Boston“ wird der Terroranschlag des Boston-Marathon im Jahr 2013 thematisiert, bei dem zwei Brüder mehrere Sprengsätze auf der Strecke des Marathons detonieren lassen. „Boston“ wird im Auftrag der Studiocanal GmbH abgemahnt. Für sie agiert die Kanzlei Waldorf Frommer, die für den Rechteinhaber einen Aufwands- und Schadensersatz in Höhe von 915,00€ fordert.

Warner Bros. Entertainment GmbH lässt wegen Gotham abmahnen, 15.11.17

Die Warner Bros. Entertainment GmbH lässt aktuell Urheberrechtsverletzungen an der Serie „Gotham“ durch die Kanzlei Waldorf Frommer abmahnen. Die Serie spielt in dem DC-Universum und handelt von Batmans Geburtsstadt Gotham und der Entstehung der Superschurken, bevor Batman gegen diese ankämpfen muss.
Je nachdem, wie viele einzelne Folgen der Serie rechtswidrig heruntergeladen wurden, variiert der zu zahlende Schadensersatzanspruch.

King Arthur-Legend of the Sword - Abmahnungen durch Kanzlei Waldorf Frommer, 08.11.17

„King Arthur-Legend of the Sword“ handelt von einem Mann, der als Kind in der Gosse Londons aufwuchs und nicht ahnt, dass er königliches Blut hat- bis er etwas kann, was sonst nur der rechtmäßige König Englands kann. 
Die Warner Bros. Germany lässt aktuell wegen des Fantasyfilms „King Arthur-Legend of the Sword“ abmahnen. Dafür hat sie die Kanzlei Waldorf Frommer beauftragt, die für sie einen Aufwands- und Schadensersatz in Höhe von 915,00€ fordert.

Universum Film lässt wegen Max Steel abmahnen, 07.11.17

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk „Max Steel“ ab. Sie fordert im Auftrag der Universum Film die Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 915,00€.
In „Max Steel“ geht es um einen Jungen, der einzigartige Superkräfte an sich bemerkt aber diese nur in Verbindung eines mysteriösen Aliens steuern kann.

Abmahnung wegen Fist Fight im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH, 01.11.17

„Fist Fight“ handelt von einem introvertierten Lehrer, der kurz vor den Ferien von seinem gewaltbereiten Kollegen zu einem Kampf auf dem Schulhof herausgefordert wird und nun einen Weg sucht, um um diesen Kampf herum zu kommen.
Urheberrechtsverletzungen an dieser Komödie werden aktuell im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt.
Sie fordert dafür von den Abgemahnten die Zahlung eines Aufwands- und Schadensersatzes in Höhe von 915,00€.

All Eyez on Me - Abmahnungen im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH, 21.10.17

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell Urheberrechtsverletzungen an dem Film „All Eyez on Me“ ab. Dafür fordert sie von den Abgemahnten die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 915,00€ für den Rechteinhaber, die Constantin Film Verleih GmbH.
„All Eyez on Me“ ist ein biografischer Musikfilm über den Aufstieg des Rappers Tupac Shakur, der 1996 erschossen wurde.

Waldorf Frommer mahnt wegen Annabelle 2 ab, 16.10.17

Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wird aktuell wegen des Horrorfilms „Annabelle 2“ abgemahnt. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert für den Rechteinhaber die Zahlung eines Aufwands- und Schadensersatzes in Höhe von 915,00€.
In „Annabelle 2“ steckt der Geist seiner verstorbenen Tochter in der eines Puppenmachers erschaffenen Puppe, die nun erneut zum Leben erwacht und Besitz von einer Gruppe Waisenkinder ergreift.

Killer's Bodyguard-Abmahnungen im Auftrag der Telepool GmbH, 15.10.17

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell Urheberrechtsverletzungen an dem Action-Film „Killer´s Bodyguard“ ab.
Diese ergehen im Auftrag der Telepool GmbH und enthalten eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 915,00€. Der Film handelt von einem Personenschützer und einem Profikiller, die sich schon mehrere Male gegenseitig umbringen wollten und nun zusammen gegen einen osteuropäischen Diktator ankämpfen müssen.

Abmahnung wegen Horrorklassiker Es durch Kanzlei Waldorf Frommer, 12.10.17

Die Warner Bros. Entertainment GmbH lässt aktuell Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk „Es“ abmahnen. In dem Horrorfilm, der auf dem gleichnamigen Roman von Stephan King basiert, will eine Gruppe Jugendlicher einen angsteinflößenden Clown vernichten, der vor allem Kinder in seine Gewalt nimmt und umbringt.
Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt wegen dieses Filmes nun ab und fordert die Zahlung eines Aufwands- und Schadensersatzes in Höhe von 915,00€.

EuroVideo Medien GmbH lässt Security abmahnen, 12.10.17

In „Security“ nimmt ein Sicherheitsmann eine Zeugin, die gegen eine kriminelle Gruppe als Kronzeugin aussagen soll, in einem Einkaufszentrum in seinen Schutz.
„Security“ wird aktuell im Auftrag der EuroVideo Medien GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt. Diese fordert für den Rechteinhaber die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 915,00€.

Kanzlei Waldorf Frommer mahnt wegen iZOMBIE – Zombie Knows Best ab, 10.10.17

Die Warner Bros. Entertainment GmbH lässt aktuell Urheberrechtsverletzungen an der Serie „iZOMBIE – Zombie Knows Best“ abmahnen.
Die Abmahnungen ergehen durch die Kanzlei Waldorf Frommer, die die Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 619,50€ fordert.
Bei „Zombie Knows Best“ handelt es sich um die zweite Folge der dritten Staffel einer Serie, in der ein Zombie sich von Gehirnen Toter ernährt und so die Erinnerungen der jeweiligen Personen aufnimmt und deren Tod aufklären kann.

Abmahnungen wegen Mike and Dave need Wedding Dates im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, 07.10.17

In „Mike and Dave need Wedding Dates“ müssen sich zwei Brüder Begleitungen für die Hochzeit ihrer Schwester auf Hawaii suchen - die ausgewählten, jungen Frauen sind allerdings nur auf einen Partyurlaub aus.
Die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH hat im vorliegenden Fall die Kanzlei Waldorf Frommer beauftragt, Urheberrechtsverletzungen an dem genannten Werk zu verfolgen. Die Kanzlei fordert deshalb einen Aufwands- und Schadensersatz in Höhe von 915,00€.

Waldorf Frommer mahnt wegen American Sniper ab, 07.10.17

„American Sniper“ handelt von einem legendären Scharfschützen der US-Army, der einzig und allein im Irak ist, um seine Kameraden zu schützen - jedoch belastet den Familienvater dieser Auftrag zunehmend, zumal auf ihn ein Kopfgeld ausgesetzt wurde.
Dieser biografische Film wird nun im Auftrag der Warner Bros. Germany abgemahnt.
Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt für den Rechteinhaber Urheberrechtsverletzungen ab und fordert die Zahlung eines Aufwands- und Schadensersatzes in Höhe von 915,00€.

Abmahnung wegen Power Rangers durch Kanzlei Waldorf Frommer, 07.10.17

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk „Power Rangers“ ab. In dem Film bekommen fünf Mitschüler, die bis auf die selbe Schule kaum Gemeinsamkeiten haben, auf unerklärliche Weise Superkräfte und müssen mit diesen die Erde vor einer Alien-Invasion retten.
Im Auftrag der Studiocanal GmbH fordert die Kanzlei einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 915,00€.

Abgang mit Stil - Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer, 01.10.17

In „Abgang mit Stil“ wollen drei Rentner eine Bank überfallen, nachdem diese ihnen ihre Firmenrente nicht mehr auszahlen konnte und die Senioren damit in den Ruin getrieben hat. Die Warner Bros. Germany hat im Zuge von Urheberrechtsverletzungen an dem Werk die Kanzlei Waldorf Frommer beauftragt, eben jene Urheberrechtsverletzungen abzumahnen.
Die Kanzlei fordert im Gegenzug zu den Vergehen einen Aufwands- und Schadensersatz in Höhe von 915,00€.

Abmahnung wegen 2 Guns im Auftrag der Universal Pictures, 28.09.17

Die Kanzlei Waldorf Frommer wurde aktuell von der Universal Pictures dazu beauftragt, Urheberrechtsverletzungen an dem Actionfilm „2 Guns“ abzumahnen.
In „2 Guns“ lassen sich zwei Agenten unabhängig voneinander in ein Drogenkartell schleusen um den Drogenboss hinter Gittern zu bringen - jedoch wissen die beiden nichts von der wahren Identität des jeweils anderen. Die Kosten, die auf die Betroffenen zukommen, betragen 835,00€.

Constantin Film GmbH lässt Girl on the Train abmahnen, 13.09.17

In „Girl on the Train“ unternimmt eine alkoholkranke Frau eigene Untersuchungen zum Verschwinden einer Frau und macht sich damit selbst verdächtig.
Die Kanzlei Waldorf Frommer wurde von der Constantin Film GmbH beauftragt, jegliche Urheberrechtsverletzungen an dem Werk abzumahnen. Zudem setzt sie Zahlungsforderungen in Höhe von 915,00€ durch.

Abmahnungen des Films Hidden Figures – Unerkannte Heldinnen im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, 08.09.17

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell den Film „Hidden Figures – Unerkannte Heldinnen“ ab. Sie fordert für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH die Zahlung eines Aufwands- und Schadensersatzes in Höhe von 915,00€.
In „Hidden Figures – Unerkannte Heldinnen“ stehen drei Frauen im Mittelpunkt, die zu einer Zeit Amerikas, in der Frauen und Schwarze unterdrückt werden, einen großen Einfluss auf das positive Durchführen der ersten bemannten Erdumrundung in einer Rakete haben.

Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft lässt Nymphomaniac 2 abmahnen, 06.09.17

In dem Film „Nymphomaniac 2“ schildert die zusammengeschlagen aufgefundene Joe ihrem Retter alles über ihre bisherigen Erfahrungen als Sexsüchtige. Die Kanzlei Waldorf Frommer setzt hierbei die Rechte der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft durch.
Sie fordert die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 915,00€.

Abmahnungen wegen Powerless - Wayne Or Lose im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH, 06.09.17

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell Urheberrechtsverletzungen an der Folge „Wayne Or Lose“ der Serie „Powerless“ ab.
Bei „Powerless“ handelt es sich um eine Comedy-Serie die im DC-Universum spielt, in der sich die Mitarbeiter einer Versicherungsfirma mit den Folgen der Superheldentaten auseinandersetzen müssen.
Die Kanzlei fordert für die Warner Bros. Entertainment GmbH die Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 569,50€.

Wonder Woman-Abmahnungen im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH, 24.08.17

Der Comicfilm „Wonder Woman“ ist aktuell Bestandteil von Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer. Er handelt von der weiblichen Superheldin „Wonder Woman“, die sich von ihrer ruhigen Heimatinsel in die entfernte Welt aufmacht, um dort gegen das Böse anzukämpfen und die dort lebenden Menschen wieder in Sicherheit zu bringen. Für die Rechteinhaber, die Warner Bros. Entertainment GmbH, wird nun ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 915,00€ gefordert.

Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH lässt wegen Das Morgan Projekt abmahnen, 18.08.17

Die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH hat die Kanzlei Waldorf Frommer damit beauftragt, Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Das Morgan Projekt“ abzumahnen.
Für die begangene Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei die Zahlung eines Abgeltungs- und Schadensersatzes in Höhe von 915,00€.
„Das Morgan Projekt“ ist ein Horrorfilm von Luke Scott, in dem eine künstlich erschaffene Frau namens Morgan in einem Bunker festgehalten wird und dort mit ihren überragenden Kräften gegen ihre eigenen Schöpfer ankämpft, nachdem diese zahlreiche Experimente an ihr durchführen.

Kong: Skull Island - Abmahnungen im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH, 17.08.17

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert im Zuge der Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk „Kong: Skull Island“ die Zahlung eines Aufwands- und Schadensersatzes in Höhe von 915,00€. Die Warner Bros. Entertainment GmbH hat die Kanzlei Waldorf Frommer dazu beauftragt, deren Rechte an dem Film durchzusetzen.
In „Kong: Skull Island“ macht sich eine Gruppe auf den Weg um eine Insel zu erforschen und trifft dabei auf den König der Insel, King Kong, sowie andere monsterähnliche Kreaturen.

Kanzlei Waldorf Frommer mahnt Alien: Covenant ab, 16.08.17

Die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH hat die Kanzlei Waldorf Frommer damit beauftragt, Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk „Alien: Covenant“ abzumahnen. Für das Vergehen fordert die Kanzlei die Zahlungen eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 915,00€.
„Alien: Covenant“ ist die Fortsetzung des Films „Prometheus – Dunkle Zeichen“ und handelt von einer Raumschiffcrew, die auf einem nahezu paradiesischen Planeten landet, der jedoch scheinbar von Aliens bewohnt ist, die auf den Tod jedes Lebewesens aus sind.

Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH lässt Homeland abmahnen, 11.08.17

In „Homeland“ kehrt ein für lange Zeit im Irak vermisst geglaubter Soldat zurück in die USA und wird von einer CIA-Angestellten verdächtigt, dort einen Anschlag zu planen. Die Serie ist aktuell Bestandteil von Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer.
Diese fordert für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 915,00€.

Abmahnung wegen Sieben Minuten nach Mitternacht durch Kanzlei Waldorf Frommer, 10.08.17

Das Filmwerk „Sieben Minuten nach Mitternacht“ wird aktuell im Auftrag der Studiocanal GmbH abgemahnt. Sie hat die Kanzlei Waldorf Frommer mit den Abmahnungen beauftragt, die nun einen Aufwands- und Schadensersatz in Höhe von 915,00€ fordert. In „Sieben Minuten nach Mitternacht“ erwacht ein 13-jähriger Junge immer wieder von dem selben Albtraum: Um 00.07 Uhr verwandelt sich der Baum vor seinem Fenster in ein riesiges Monster und redet mit ihm.

Abmahnung für Warner Bros. Entertainment GmbH wegen The Lego Batman Movie, 09.08.17

Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wird aktuell der Kinder-Animationsfilm „The Lego Batman Movie“ abgemahnt. In dem Film geht es um die Legoversion der Comicfigur Batman und seinen Sohn, den er aus Versehen bei einer Wohltätigkeitsveranstaltung adoptiert hat und der ihn jetzt mit seiner positiven Stimmung auf Trapp hält. Die Kanzlei Waldorf Frommer setzt hierbei die Rechte durch und fordert die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 915,00€.

Beyoncé – Lemonade - Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer, 09.08.17

Die Sony Music Entertainment Germany GmbH lässt aktuell Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum „Lemonade“ der US-Amerikanischen Sängerin Beyoncé verfolgen. Dafür hat sie die Kanzlei Waldorf Frommer beauftragt. Diese setzt nun die Zahlung eines Aufwands- und Schadensersatzes bei den Abgemahnten durch, der sich nach der Anzahl der heruntergeladenen Titel beziffert.

Studiocanal GmbH lässt wegen Die versunkene Stadt Z abmahnen, 09.08.17

In dem auf wahren Begebenheiten beruhenden Abenteuerfilm „Die versunkene Stadt Z“ geht es um einen Forscher, der sich im Dschungel des Amazonas auf die Suche nach einer verborgenen Stadt macht. Die Studiocanal GmbH hat für die Durchsetzung ihrer Rechte die Kanzlei Waldorf Frommer beauftragt. Diese fordert für den Rechteinhaber die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags von 915,00€.

Deadpool - Abmahnungen im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH, 08.08.17

„Deadpool“ ist die Verfilmung eines Comics und handelt von der Verwandlung eines Krebskranken in einen Superhelden mit übernatürlichen Selbstheilungskräften, wobei der Film von Satire geprägt ist. Die Abmahnungen ergehen im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH, die die Kanzlei Waldorf Frommer zur Durchsetzung ihrer Rechte beauftragt hat. Diese fordert für den Rechteinhaber die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 915,00€.

Abmahnungen wegen Lion durch Kanzlei Waldorf Frommer, 08.08.17

Urheberrechtsverletzungen an dem bewegenden Film „Lion“, der auf wahren Begebenheiten beruht, werden aktuell im Auftrag der Universum Film GmbH abgemahnt.
Dabei fordert die abmahnende Kanzlei Waldorf Frommer die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 915,00€. In dem Drama kehrt der in Australien lebende, adoptierte Inder Saroo zurück in seine Heimat, um nach seiner Familie zu suchen und seine Wurzeln zu erforschen.

Abmahnung wegen der Serie Sleepy Hollow durch Kanzlei Waldorf Frommer, 26.07.17

Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer Urheberrechtsverletzungen an insgesamt drei Folgen der Mysterieserie „Sleepy Hollow“ ab. In den Abmahnungen fordert sie für die Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH die Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von insgesamt 1.165,00€.
In „Sleepy Hollow“ wird der Hauptcharakter nach seinem Tod wiederbelebt und 250 Jahre in die Zukunft befördert und muss dort gegen altbekannte Feinde ankämpfen.

Feuchtgebiete - Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer, 22.07.17

In „Feuchtgebiete“ behandelt die Autorin Charlotte Roche überwiegend sexuelle Tabuthemen wie Geschlechtskrankheiten oder auch Masturbation und löste damit 2008 zur Buchveröffentlichung, sowie 2013,  als dieses Werk schließlich verfilmt wurde, eine Welle der Entrüstungen aus. Die Kanzlei Waldorf Frommer verfolgt hierbei die Rechte des Rechteinhabers und fordert einen Aufwands- und Schadensersatz in Höhe von 915,00€. Beauftragt wurde die Kanzlei durch die Majestic Filmverleih GmbH.

Abmahnungen wegen Wüstenblume für die Majestic Filmverleih GmbH, 22.07.17

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk „Wüstenblume“ ab. Dabei fordert sie im Auftrag der Majestic Filmverleih GmbH die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 915,00€. In der Romanverfilmung „Wüstenblume“ geht es um ein Mädchen, das in der Wüste Afrikas aufgewachsen ist und täglich für ihr Leben kämpfen musste, bis sie nach London kommt und ihr der Absprung in das Modelleben gelingt.

Waldorf Frommer mahnt Dirty Grandpa ab, 21.07.17

Die Komödie „Dirty Grandpa“ wird aktuell im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH abgemahnt. Für sie wird durch die Kanzlei Waldorf Frommer die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 915,00€ durchgesetzt. In „Dirty Grandpa“ machen sich ein junger, spießiger Mann und sein feierwütiger Großvater zusammen auf den Weg zum alljährlichen Spring Break und stärken dort ihre Beziehung zueinander.

Logan - Abmahnung durch Kanzlei Waldorf Frommer, 13.07.17

In „Logan“ geht es um den Mutanten Logan alias Wolverine, der als einer der wenigen Menschen mit Superkräften noch lebt und ein Mädchen, das die gleichen Fähigkeiten besitzt und in Gefahr ist, vor dunklen Mächten beschützen muss.
Wer den Film „Logan“ im Internet rechtswidrig heruntergeladen hat, wird nun aufgefordert, einen Abgeltungs- und Schadensersatz in Höhe von 915,00€ zu zahlen.
Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt hierbei Urheberrechtsverletzungen für die Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH ab.

Undisputed IV – Boyka is back - Abmahnungen im Auftrag der Telepool GmbH, 12.07.17

„Undisputed IV – Boyka is back“ wird aktuell durch die Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt. Diese fordert dabei für den Rechteinhaber, die Telepool GmbH, die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 915,00€. In dem Film geht es um einen Boxer, der bei einem Kampf seinen Gegner versehentlich umbringt und von da an wegen seines schlechten Gewissens für einen Gangster Boss arbeitet, dem der Tote noch viel Geld schuldet.

Kanzlei Waldorf Frommer mahnt Urheberrechtsverletzungen an The Originals ab, 07.07.17

Die Serie „The Originals“ wird aktuell im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH abgemahnt.
Sie bildet einen Ableger der erfolgreichen Serie „The Vampire Diaries“ und handelt von der ersten Vampirfamilie, die nun die Macht über ihre Stadt übernehmen will.
Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert von den Abgemahnten die Zahlung eines Aufwands- und Schadensersatzes in Höhe von 569,50€.

Die Frau in Gold - Abmahnung für EuroVideo Medien GmbH, 06.07.17

In „Die Frau in Gold“ will sich eine Frau die hochwertigen Gemälde ihrer Familie aus einem österreichischen Schloss in den 1980er Jahren zurückholen, nachdem die Familie 1938 von den Nationalsozialisten enteignet wurde. Die Kanzlei Waldorf Frommer verlangt von den Abgemahnten die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 915,00€. Beauftragt wurde die Kanzlei von dem Rechteinhaber des Filmes, der EuroVideo Medien GmbH.

Abmahnung wegen des Films Need for Speed, 04.07.17

Das Drama „Need for Speed“ wird aktuell im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH abgemahnt.
Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert für sie die Begleichung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 915,00€. In „Need for Speed“ geht es um einen Mechaniker, der in einem illegalen Autorennen Rache an einem Konkurrenten für das Anhängen einer nicht begangenen Straftat üben will.

Sleepless: Eine tödliche Nacht - Abmahnung durch Kanzlei Waldorf Frommer, 27.06.17

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert aktuell eine Aufwands- und Schadensersatzforderung in Höhe von 915,00€ wegen des rechtswidrigen Herunterladens und Verbreitens eines Films im Internet. Dabei geht es um „Sleepless: Eine tödliche Nacht“, einen Thriller, in dem zwei korrupte Polizisten Drogen einkassieren, weiterverkaufen und so schnell Drogenbosse gegen sich aufbringen und sich und ihre Familien in Gefahr bringen.
Die Abmahnungen ergehen im Auftrag der Telepool GmbH.

Waldorf Frommer fordert 915,00€ in Abmahnungen wegen Suicide Squad, 26.06.17

Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH werden aktuell erneut Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk „Suicide Squad“ abgemahnt. Darin geht es um die gefährlichsten Verbrecher, die mit ihren besonderen Kräften einer von einer Hexen-Göttin besessenen Archäologin helfen müssen, sich von dieser Hexe zu befreien. Die Kanzlei Waldorf Frommer wurde hierfür beauftragt und fordert für den Rechteinhaber die Zahlung eines Aufwands- und Schadensersatzes in Höhe von 915,00€.

Studiocanal GmbH lässt Tribute von Panem abmahnen, 23.06.17

„Tribute von Panem“ ist eine Filmreihe von vier Teilen, in denen es um den Kampf der Unterschicht (den sogenannten Distrikten) gegen das Kapitol, in dem die reichsten Menschen und Gewinner der Hungerspiele leben, geht. Dabei fordert die Kanzlei Waldorf Frommer die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 915,00€. Sie mahnt das Filmwerk im Auftrag der Studiocanal GmbH ab.

Abmahnungen wegen Office Christmas Party im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH, 26.05.17

Die Komödie „Office Christmas Party“ wird aktuell durch die Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt. Darin geht es um ein Unternehmen, das gerettet werden soll, indem eine ausschweifendeWeihnachtsfeier veranstaltet wird, die jedoch später komplett eskaliert, um einen potentiellen Kunden zu beeindrucken. Für den Rechteinhaber, die Constantin Film Verleih GmbH, wird die Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 915,00€ gefordert.

Constantin Film Verleih GmbH lässt Bailey - ein Freund fürs Leben abmahnen, 26.05.17

In „Bailey - ein Freund fürs Leben" spielt ein Hund die Hauptrolle, der von seinen zahlreichen Leben in den Körpern vieler wiedergeborener Hunde erzählt.
Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt diesen Film aktuell für die Constantin Film Verleih GmbH ab. Dabei fordert sie eine Abgeltungszahlung in Höhe von 915,00€.

Abmahnungen wegen Florence Foster Jenkins durch Kanzlei Waldorf Frommer, 23.05.17

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell das Filmwerk „Florence Foster Jenkins" ab. Im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH wird in Folge der Urheberrechtsverletzungen an dem Werk die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 915,00€ gefordert. In der verfilmten Biografie geht es um die Millionärin Florence Foster Jenkins, die in den 1940er Jahren die beste Opernsängerin der Welt werden wollte, obwohl sie keinerlei Begabung darin hatte und jeden Ton und Takt verfehlte.

Abmahnungen wegen Sicario im Auftrag der Studiocanal GmbH, 17.05.17

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Sicario“ ab. In dem Thriller geht es um eine FBI-Agentin, die in den Drogenkrieg an der Grenze zwischen den USA und Mexiko eingreifen will und sich nicht sicher ist, ob sie ihren Kollegen vertrauen kann. Im Auftrag der Studiocanal GmbH wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 915,00€ gefordert.

Waldorf Frommer-Abmahnung wegen Birdman in Höhe von 915,00€, 14.05.17

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert die Begleichung eines Schadens- und Aufwandsersatzes in Höhe von 915,00€ für die Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk „Birdman“. Der Film handelt von einem ehemaligen Starschauspieler, der sich nun an einem Broadway-Theaterstück versucht, um nicht völlig in Vergessenheit zu geraten.
Die Kanzlei wurde von der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH beauftragt, ihre Rechte durchzusetzen.

Der große Trip – Wild - Abmahnung im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, 12.05.17

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk „Der große Trip – Wild“ ab.
In dem Drama begibt sich eine zerbrochene Frau auf eine ereignisreiche und gefährliche Reise durch die Natur, die ihr neuen Mut und einen anderen Blick aufs Leben geben soll.
Im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH fordert sie dabei die Zahlung eines Aufwands- und Schadensersatzes in Höhe von 915,00€.

Abmahnung wegen The Light Between Oceans durch Kanzlei Waldorf Frommer, 08.05.17

In „The Light Between Oceans“ geht es um ein Paar, das sich nach dem Ende des ersten Weltkriegs ihren Kinderwunsch erfüllt, in dem sie ein schreiendes Baby aus einem gestrandeten Boot retten und aufziehen. Der Rechteinhaber, die Constantin Film Verleih GmbH, hat die Kanzlei Waldorf Frommer mit den Abmahnungen des Filmwerks beauftragt. Die Kanzlei fordert darin die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 915,00€.

Abmahnungen wegen Batman v Superman: Dawn of Justice durch Kanzlei Waldorf Frommer, 05.05.17

Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wird aktuell der Film „Batman v Superman: Dawn of Justice“ abgemahnt. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert für den Rechteinhaber die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 915,00€. In der Comicverfilmung kämpft Batman gegen Superman an, nachdem letzterer ein Unternehmen von Batman zerstört und dutzende Menschen getötet hat.[/e24spoiler

Nightcrawler - Abmahnung für Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft, 05.05.17

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell Urheberrechtsverletzungen an dem Werk „Nightcrawler“ ab. In dem Thriller geht es um einen arbeitslosen jungen Mann, der sich seinen American Dream erfüllen will, indem er nachts Beiträge über schlimme Verbrechen filmt und sie lokalen Fernsehsendern anbietet. Für die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft wird die Zahlung eines Abgeltungs- und Schadensersatzes in Höhe von 915,00€ gefordert.

Kanzlei Waldorf Frommer mahnt The Last Man on Earth ab, 05.05.17

Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer Urheberrechtsverletzungen an der Serie „The Last Man on Earth“ ab. Die Kanzlei vertritt hierbei die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, die als Rechteinhaber agiert und fordert für sie eine Vergleichszahlung in Höhe von 569,50€. Speziell wird hierbei die Folge „Got Milk?“ der dritten Staffel abgemahnt. In der Comedyserie geht es um einen Mann, der wegen eines tödlichen Virus der letzte Mensch auf der Erde zu sein scheint und sich nun auf den Weg nach Nordamerika macht, um nach weiteren Überlebenden zu suchen.

John Wick: Kapitel 2 - Abmahnungen durch Kanzlei Waldorf Frommer 04.05.17

Die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft lässt aktuell Urheberrechtsverletzungen an dem Film „John Wick: Kapitel 2“ abmahnen. Für das rechtswidrige Herunterladen und Weiterverbreiten fordert die Kanzlei Waldorf Frommer die Zahlung eines Aufwands- und Schadensersatzes in Höhe von 915,00€. In der Fortsetzung des gleichnamigen Films muss der Auftragskiller John Wick einen alten Kollegen in Rom unterstützen gegen die gefährlichsten Mörder der Welt anzukämpfen.

Kanzlei Waldorf Frommer mahnt Codename U.N.C.L.E. ab, 02.05.17

In „Codename U.N.C.L.E.“ müssen sich zwei Agenten verfeindeter Lager im Jahr 1963 gegenseitig unterstützen, um einen von einer internationalen Verbrecherbande entführten deutschen Waffenwissenschaftler aus deren Fängen zu befreien und somit eine Atomkatastrophe zu verhindern. Die Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer ergehen im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH. Für sie wird im Zuge der Abmahnungen die Zahlung eines Aufwands- und Schadensersatzes in Höhe von 815,00€ gefordert.

Abmahnung wegen La La Land im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH, 01.05.17

In dem romantischen Musicalfilm geht es um Mia und Sebastian, die sich ineinander verlieben und sich so gegenseitig helfen, als Schauspieler und Musiker in Los Angeles groß rauszukommen. Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH fordert die Kanzlei die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 915,00€.

Abmahnung wegen Everybody wants some!! durch Kanzlei Waldorf Frommer, 27.04.17

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk „Everybody wants some!!“ ab. Sie fordert die Zahlung eines Abgeltungsbetrags in Höhe von 915,00€ im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH. In der Komödie geht es um eine Gruppe von Studenten, die sich in ein Leben zwischen Frauen, neuen Freunden, ausschweifenden Partys und dem neuen Alltag an einer Universität stürzen.

Nerve - Abmahnungen im auftrag der Studiocanal GmbH, 27.04.17

In „Nerve“ geht es um ein Mädchen, das an einem Online-Spiel teilnimmt und dort immer kuriosere Aufgaben ausführen muss um an Beliebtheit zu gewinnen, die sie jedoch auch in Gefahr bringen.
Der Rechteinhaber, die Studiocanal GmbH, lässt den Film von der Kanzlei Waldorf Frommer abmahnen. Diese fordert eine Aufwands- und Schadensersatzzahlung in Höhe von 915,00€.

BFG - Big Friendly Giant - Abmahnung durch Kanzlei Waldorf Frommer, 18.04.17

Der Fantasy-Film „BFG - Big Friendly Giant“ handelt von einem kleinen Mädchen, das von einem freundlichen Riesen in eine Traumwelt voller übergroßer Gestalten verschleppt wird und dort zusammen mit ihrem neuen Freund die anderen Riesen vom Angriff auf die Menschen abhalten will.
Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt Urheberrechtsverletzungen an dem Werk ab und fordert die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 915,00€. Abgemahnt wird im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH, die die Verwertungsrechte an dem Film hat.

Abmahnung wegen Operation Anthropoid im Auftrag der Universum Film GmbH, 18.04.17

Im Auftrag der Universum Film GmbH wird aktuell das Filmwerk „Operation Anthropoid“ abgemahnt. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert in den Abmahnungen die Zahlung eines Aufwands- und Schadensersatzes in Höhe von 915,00€. In dem Kriegsfilm werden zwei tschechische Soldaten 1941 darauf trainiert, einen der wichtigsten Männer an der deutschen Front, Reinhard Heydrich, durch ein Attentat zu töten.

Kanzlei Waldorf Frommer mahnt wegen Die Insel der besonderern Kinder ab, 13.04.17

Das Filmwerk Die Insel der besonderen Kinder ist aktuell Bestandteil von Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Fromer wegen Urheberrechtsverletzungen. In dem Film reist ein Junge zu einer geheimnisvollen Insel, auf der einzigartige Kinder mit außergewöhnlichen Fähigkeiten leben, die er nur aus Erzählungen seines verstorbenen Großvaters kennt. Die Kanzlei fordert für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH die Zahlung von 915,00€.

Abmahnung Verborgene Schönheit im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH 06.04.17

In „Verborgene Schönheit“ versucht ein Vater den Tod seiner Tochter zu verarbeiten, in dem er Briefe an die Liebe, die Zeit und den Tod schreibt, um durch sie den Sinn des Lebens zu ermitteln. Urheberrechtsverletzungen an dem Drama werden durch die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH abgemahnt. Die Kanzlei fordert die Zahlung eines Abgeltungsbetrags in Höhe von 915,00€.

Abmahnung wegen Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH 05.04.17

Aufgrund von Urheberrechtsverletzungen an dem Werk "Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere" wird dieses aktuell durch die Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt. Sie fordert für den Rechteinhaber, die Warner Bros. Entertainment GmbH, die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 915,00€. In dem Fantasy-Film geht es um einen Drachen, der eine ganze Stadt in Schutt und Asche legt und so die Bevölkerung gegen sich aufbringt. Diese kann sich nur vor ihm retten, wenn sie trotz ihrer Auseinandersetzungen alle zusammen gegen ihn vorgehen.

Abmahnung The Simpsons - Fatzcarraldo im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH 30.03.17

Die Folge "Fatzcarraldo" der beliebten Zeichentrickserie "The Simpsons" wird aktuell durch die Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt. Sie fordert für den Rechteinhaber, die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, die Zahlung eines Abgeltungsbetrags in Höhe von 569,50€. Die Serie, die schon seit über 25 Jahren in Deutschland ausgestrahlt wird, handelt von der Familie Simpson und ihrem überspitzt dargestellten amerikanischen Leben.

Kanzlei Waldorf Frommer mahnt Im Herzen der See für Warner Bros. Enterntainment GmbH ab, 26.03.17

Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wird zur Zeit der Film "Im Herzen der See" abgemahnt. Hierfür wurde die Kanzlei Waldorf Frommer beauftragt, die einen pauschalen Aufwands- und Schadensersatz in Höhe von 915,00€ fordert. In dem Film, auf dessen Geschichte der Klassiker "Moby Dick" basiert, wird ein Walfängerschiff von einem überdimensionalen Wal zu größten Teilen zerstört und ist nun der Aufgabe ausgesetzt, zurück an Land zu kommen.

Live by Night - Abmahnung durch Waldorf Frommer, 25.03.17

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell das Filmwerk "Live by Night" ab. "Live by Night" spielt in den 1920er Jahren und handelt von einem der bekanntesten Alkoholschmugglern des Landes, der mit seinen Liebschaften verfeindete Gangster gegen sich aufbringt und so ein Leben im Gefängnis bzw. einen verfrühten Tod fürchtet. Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wird ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 915,00€ gefordert.

New Girl - Rumspringa durch Kanzlei Waldorff Frommer abgemahnt, 24.03.17

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt zur Zeit Urheberrechtsverletzungen an der Serie "New Girl" ab. Dabei handelt es sich um die 17. Folge der 6. Staffel ("Rumspringa"), die vor kurzem in den USA ausgestrahlt wurde. Für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wird ein Aufwands- und Schadensersatz in Höhe von 569,50€ gefordert.

Abmahnung des Filmwerks Interstellar durch Kanzlei Waldorf Frommer, 22.03.17

In "Interstellar" startet eine Gruppe von Wissenschaftlern eine Expedition zu einem entfernten Planetensystem, um dort ein Leben für die auf der Erde gefährdete Menschheit vorzubereiten. Die Warner Bros. Entertainment GmbH lässt aktuell Urheberrechtsverletzungen an diesem Film durch die Kanzlei Waldorf Frommer abmahnen. Im Zuge der rechtswidrigen Handlungen fordert die Kanzlei die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 915,00€.

Abmahnung des Filmwerks Phantastische Tierwesen und wo sie zu finden sind, 17.03.17

Bei dem Film "Phantastische Tierwesen und wo sie zu finden sind" handelt es sich um eine Erweiterung der "Harry Potter" - Welt, aus der ein Magier nach New York flüchtet und dort für Unruhen sorgt, als ihm seine eingeschleusten magischen Wesen aus dem Koffer entlaufen. Für die Abmahnungen wurde die Kanzlei Waldorf Frommer von der Warner Bros. Entertainment GmbH beauftragt. Sie geht den Urheberrechtsverletzungen nach und fordert für den Rechteinhaber eine Aufwands- und Schadensersatzzahlung in Höhe von 915,00€.

Fresh Off the Boat - Sisters Without Subtext - Abmahnung im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, 15.03.17

Die Kanzlei Waldorf Frommer verfolgt aktuell Urheberrechtsverletzungen an der Folge "Sisters Without Subtext" der Serie "Fresh Off the Boat". In der Serie geht es um die Konflikte einer taiwanesischen Familie zwischen der Eingliederung in ihre neue Heimat, dem von Asiaten nahezu unbesiedelten Orlando, Florida, und der Erziehung der Kinder. Die Kanzlei fordert für den Rechteinhaber, die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, die Zahlung von 569,50€.

Universum Film GmbH lässt Max Steel abmahnen, 09.03.17

"Max Steel" ist ein Film über einen Jungen und ein außerirdisches Wesen, die beide Superkräfte besitzen und nur als Team ihre Fähigkeiten kontrollieren können. Für die Urheberrechtsverletzung an dem Action-Film wird eine Abgeltungszahlung in Höhe von 915,00€ gefordert. Die Universum Film GmbH hat dafür die Kanzlei Waldorf Frommer mit der Abmahnung beauftragt.

Abmahnung Why Him? durch Kanzlei Waldorf Frommer, 02.03.17

Das Filmwerk "Why Him?" wird aktuell durch die Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt. Die Komödie handelt von einem konservativen Ehepaar, das zum ersten Mal auf den neuen, unangenehmen Freund ihrer Tochter trifft und mit allen Mitteln einen anstehenden Heiratsantrag verhindern will. Für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH fordert die Kanzlei die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 915,00€.

Hidden Figures - Unerkannte Heldinnen durch Waldorf Frommer abgemahnt, 01.03.17

Die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH hat die Kanzlei Waldorf Frommer dazu beauftragt, Urheberrechtsverletzungen abzumahnen. Aktuell geht es dabei um das Filmwerk "Hidden Figures – Unerkannte Heldinnen", für das die Kanzlei die Zahlung von 915,00€ fordert. In dem Film geht es um die Geschichte drei afroamerikanischer Frauen, die maßgeblichen Anteil an dem erfolgreichen, ersten bemannten Weltraumflug der NASA in den 1960er Jahren hatten.

Abmahnung Can a song save your life? durch Kanzlei Waldorf Frommer, 24.02.17

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell das Filmwerk "Can a song save your life?" ab. Die Komödie handelt von einem arbeitslosen Musikproduzenten und einer betrogenen Hobby-Sängerin, die sich zusammenschließen, um ein Album aufzunehmen. Im Auftrag der Studiocanal GmbH wird die Zahlung eines Abgeltungs- und Schadensersatzes in Höhe von 915,00€ gefordert.

Kanzlei Waldorf Frommer mahnt für die Warner Bros. Entertainment GmbH den Film Lights Out ab, 21.02.17

Die Warner Bros. Entertainment GmbH hat die Kanzlei Waldorf Frommer beauftragt, Urheberrechtsverletzungen an dem Film "Lights Out" nachzugehen. Der Horrorfilm handelt von einer jungen Frau und ihrem Halbbruder, die Angst vor der Dunkelheit haben, da sie immer wieder von einer bestimmten weiblichen Gestalt heimgesucht werden, sobald das Licht aus ist. Die Kanzlei fordert die Zahlung eines Schadens- und Aufwandsersatzes in Höhe von 915,00€.

Die Jones - Spione von nebenan - Abmahnung im Auftrag der Twentieth Century Fox Gome Entertainment Germany GmbH, 15.02.17

Der Film "Die Jones - Spione von nebenan" wird aktuell von der Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt.
Sie fordert für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 915,00€. Die Komödie handelt von einem Ehepaar, das von ihren neuen Nachbarn aus unerklärlichen Gründen ausspioniert wird und durch eigene Ermittlungen der Sache nach geht.

Abmahnung The Accountant im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH, 14.02.17

"The Accountant" wird zur Zeit im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt. Darin geht es um einen hochbegabten Steuerberater, der seine mathematischen Fähigkeiten nutzt, um in den größten Unternehmen dieser Welt Steuerhinterziehungen aufzudecken und kriminelle Geschäfte zu verhüllen. Durch seine Hilfe bei einem Fall gerät jedoch sein Umfeld in Gefahr und immer mehr Menschen sterben. Die Kanzlei fordert die Zahlung von 915,00€ für die begangene Urheberrechtsverletzung.

Girl on the Train - Abmahnung durch Kanzlei Waldorf Frommer, 13.02.17

Die Constantin Film Verleih GmbH lässt ihre Rechte und Ansprüche durch die Kanzlei Waldorf Frommer durchsetzen. Aktuell werden Urheberrechtsverletzungen an dem Thriller "Girl on the Train" abgemahnt und die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 915,00€ gefordert. In dem Film geht es um eine junge Alkoholikerin, gegen die die Polizei nach dem Verschwinden einer Frau ermittelt, weil sie diese jeden Tag aus dem Zug heraus beobachtet hat und sich mit ihren lückenhaften Erinnerungen in verwirrenden Aussagen verstrickt.

Abmahnung des Films Sully, 09.02.17

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell das Filmwerk "Sully" ab. Für die Warner Bros. Entertainment GmbH fordert sie die Zahlung von 915,00€ für an dem Werk begangene Urheberrechtsverletzungen. "Sully" behandelt die heldenhafte Landung eines US-Personenflugzeugs auf dem New Yorker Hudson River.

Abmahnung Captain Fantastic - Einmal Wildnis und zurück im Auftrag der Universum Film GmbH, 02.02.17

Im Auftrag der Universum Film GmbH wird aktuell der Film "Captain Fantastic – Einmal Wildnis und zurück" abgemahnt. Er handelt von einem Vater, der mit seiner Familie als Aussteiger in der Wildnis lebt bis seine Frau stirbt und er mit allen sechs Kindern zurück in die Zivilisation muss. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert für Urheberrechtsverletzungen an der Tragikomödie die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 915,00€.

Kings of Leon Album Walls Mittelpunkt von Abmahnungen durch Kanzlei Waldorf Frommer, 01.02.17

Das im Oktober vergangenen Jahres erschienene Album "Walls" der amerikanischen Band Kings of Leon wird zur Zeit abgemahnt. Die abmahnende Kanzlei ist hierbei die Kanzlei Waldorf Frommer. Sie fordert wie üblich die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 915,00€.

Kanzlei Waldorf Frommer mahnt Musik im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH ab, 31.01.17

Neuerdings mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer nicht mehr nur Filme und Serien ab, sondern auch Musik. Aktuell geht es um Urheberrechtsverletzungen an dem Album "Wrong Crowd" von dem britischen Singer-Songwriter Tom Odell. Die Kanzlei fordert für die Sony Music Entertainment Germany GmbH die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 915,00€.

Gilmore Girls - Ein neues Jahr - Abmahnung für Warner Bros. Entertainment GmbH, 31.01.17

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell die Mini-Serie "Gilmore Girls - Ein neues Jahr" für die Warner Bros. Entertainment GmbH ab. "Gilmore Girls - Ein neues Jahr" setzt 10 Jahre nach dem Ende der letzten Staffel der Serie ein und zeigt in vier 90-minütigen Folgen das mittlerweile ziemlich veränderte Leben der sympathischen Hauptdarsteller Lorelai und Rory, die Mutter und Tochter verkörpern. Die Kanzlei fordert die Zahlung von 915,00€ für das rechtswidrige Herunterladen von einer Folge, somit kann es zu höheren Forderungen kommen, je mehr Folgen heruntergeladen wurden.

Kanzlei Waldorf Frommer mahnt Bridget Jones’ Baby, 30.01.17

Das Filmwerk "Bridget Jones’ Baby", das den dritten Teil der erfolgreichen Bridget Jones Filme bildet, wird nun einige Monate nach Kinostart durch die Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt. Dabei geht sie im Auftrag der Studiocanal GmbH vor und fordert für sie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 915,00€. Die Komödie handelt von der Protagonistin Bridget Jones, die Single ist und plötzlich schwanger wird, jedoch kommen dafür zwei Männer in Betracht.

Tele München GmbH lässt Escape Plan abmahnen, 19.01.17

Das Filmwerk "Escape Plan" ist aktuell der Grund vielerlei Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer. Sie fordert die Zahlung eines Abgeltungsbetrags in Höhe von 815,00€ für die Tele München GmbH. "Escape Plan" handelt von einem Mann, der so geschult ist, dass er aus jedem Gefängnis ausbrechen kann und mit diesen Kenntnissen bei der Errichtung der sichersten Gefängnisse hilft. Bis er selbst aus einem seiner gestalteten Hochsicherheitstrakte ausbrechen muss.

Deepwater Horizon - Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer, 19.01.17

Im Auftrag der Studiocanal GmbH mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer aktuell den Film "Deepwater Horizon" ab. Er handelt von dem Überlebenskampf der Mannschaft, die auf der Ölplattform Deepwater Horizon im April 2010 arbeitet, als es zu einer verhängnisvollen Explosion kommt. Die Kanzlei fordert die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 915,00€.

Universum Film GmbH lässt Snowden abmahnen, 17.01.17

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert aktuell die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 915,00€ für die Urheberrechtsverletzung an dem Film "Snowden". Der Thriller handelt von den reellen Enthüllungen rund um den IT-Spezialisten Edward Snowden, der 2013 dadurch bekannt wurde, dass er Dokumente sämtlicher internationaler Geheimdienste veröffentlichte und somit sensible Informationen über die Methoden eben dieser Preis gab. Die Abmahnungen ergehen im Auftrag der Universum Film GmbH.

Abmahnung Ich und Earl und das Mädchen im Auftrag der Twentieth Century Fox, 16.01.17

Im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer aktuell den Film "Ich und Earl und das Mädchen" ab. Das Drama handelt von zwei jungen Klassenkameraden, die nichts miteinander anfangen können, bis die gemeinsame Leidenschaft für Filme sie enger zusammenrücken lässt. Die Kanzlei mahnt das Filmwerk mit einer Zahlungsaufforderung in Höhe von 815,00€ ab.

Waldorf Frommer mahnt Mike und Molly ab, 15.01.17

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert die Begleichung eines Aufwands- und Schadensersatzes in Höhe von 469,50€ für das rechtswidrige Herunterladen der Serie "Mike und Molly". Die Serie handelt von zwei Übergewichtigen, die sich in einer Selbsthilfegruppe für Essgestörte kennen und lieben lernen und zusammen abnehmen wollen, was ihnen jedoch durch verschiedene, tägliche Versuchungen nicht einfach fällt. Die Abmahnung ergeht im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH.

Abmahnung The Middle im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH, 14.01.17

Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer die Sitcom "The Middle" ab. Die Kanzlei fordert die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 469,50€. Die US-amerikanische Serie handelt von den alltäglichen Aufgaben einer gewöhnlichen Mutter und ihrem Versuch, die Familie und ihren Job unter einen Hut zu bekommen.

Kanzlei Waldorf Frommer mahnt Pretty Little Liars ab, 05.01.17

Aktuell werden Folgen der Serie "Pretty Little Liars" durch die Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt. Die Abmahnungen ergehen im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH und im Zuge dessen wird die Zahlung von 1.115,00€ für zwei rechtswidrig heruntergeladene Folgen gefordert. In "Pretty Little Liars" geht es um vier Freundinnen, die mysteriöse Nachrichten mit ihren eigenen Geheimnissen von einer unbekannten Person bekommen, nachdem der Kopf der Gruppe plötzlich verschwunden ist.

How I Met Your Mother - Abmahnung im Auftrag der Twentieth Century Fox GmbH, 04.01.17

Die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt zur Zeit Abmahnungen im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, um möglichen Urheberrechtsverletzungen an einer Serie nach zu gehen. Dabei handelt es sich um die Sitcom "How I Met Your Mother", in der es um einen Mann namens Ted geht, der seinen Kindern durch Rückblenden erzählt, wie er deren Mutter kennengelernt hat. Von der Kanzlei wird die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 469,50€ gefordert.

War Dogs- Abmahnung im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH, 03.01.17

Mit einer Zahlungsaufforderung in Höhe von 915,00€ mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer aktuell Urheberrechtsverletzungen an dem Film "War Dogs" ab. In dem Film, der auf wahren Begebenheiten beruht, versuchen sich zwei völlig unerfahrene Freunde an großen Waffengeschäfte mit der US-Regierung. Das Werk wird im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH abgemahnt.

Abmahnung Hitman: Agent 47 durch Kanzlei Waldorf Frommer, 02.01.17

Im Auftrag der Twentieth Century Fox GmbH mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer aktuell das Filmwerk "Hitman: Agent 47" ab. Sie fordert für den Rechteinhaber die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 815,00€. Der Actionfilm, der auf einem Computerspiel basiert, handelt von einem Auftragsmörder, der in einem Genlabor hergestellt wurde und dadurch den Vorteil besitzt, viel stärker als jeder andere seiner Art zu sein.

96 Hours – Taken - Abmahnung durch Kanzlei Waldorf Frommer, 29.12.16

Die Universum Film GmbH lässt momentan das Filmwerk "96 Hours – Taken" aus dem Jahr 2008 abmahnen. Mit der Abmahnung hat sie die Kanzlei Waldorf Frommer betraut, die für den Rechteinhaber die Zahlung eines Aufwands- und Schadensersatzes in Höhe von 915,00€ durchzusetzen versucht. Der Actionthriller handelt von einem ehemaligen Geheimagenten, der innerhalb von 96 Stunden seine entführte Tochter in Paris aufspüren muss, bevor sie von einem Menschenhändlerring verkauft wird.

The Hateful 8 - Abmahnung im Auftrag der Universum Film GmbH, 16.12.16

Der Film mit Starbesetzung, der 2016 in die deutschen Kinos kam, wird im Auftrag der Universum Film GmbH von der Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt. Für die begangene Urheberrechtsverletzung an "The Hateful 8" fordert die Kanzlei die Zahlung eines Abgeltungsbetrags in Höhe von 915,00€. In dem Oscar-prämierten Film von Quentin Tarantino suchen acht Menschen wegen eines Schneesturms ein Schlupfloch in einem kleinen Häuschen, das sehr schnell zu eng für die acht verschiedenen Persönlichkeiten wird.

Abmahnung des Films Focus im Auftrag der Warner Bros. Pictures Germany, 15.12.16

"Focus" ist ein Film über ein betrügerisches Gaunerpärchen, dessen perfekte Tarnung aufzufliegen droht, als sie sich ineinander verlieben. Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt den Film zur Zeit erneut im Auftrag der Warner Bros. Pictures Germany GmbH ab. Für die Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei die Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 915,00€.

Abmahnung von Der Marsianer durch Kanzlei Waldorf Frommer, 08.12.16

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell das Filmwerk "Der Marsianer" ab. Für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wird ein Aufwands- und Schadensersatz in Höhe von 1205,00€ gefordert. Der Film von Ridley Scott aus dem vergangenen Jahr spielt auf dem Mars, von dem ein Astronaut abkommt und allein im Weltall überleben muss, bis er von seiner Mannschaft entdeckt und gerettet werden kann.

Abmahnung des Films Paddington durch Kanzlei Waldorf Frommer, 07.12.16

Im Auftrag der Studiocanal GmbH mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk  "Paddington" ab. Dabei handelt es sich um das Abenteuer eines kleinen Bären mit selbigem Namen, der sich aus Peru auf die Reise nach London macht, um einen befreundeten Forscher aufzusuchen. Die Kanzlei fordert im Zusammenhang mit der Abmahnung einen pauschalen Aufwands- und Schadensersatz in Höhe von 815,00€.

Das Schicksal ist ein mieser Verräter - Abmahnung für Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, 06.12.16

Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet aktuell Abmahnungen bezüglich des Filmwerks "Das Schicksal ist ein mieser Verräter". Für die begangene Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 1030,00€. Das Drama beruht auf dem Buch von John Green und handelt von der krebskranken Hazel, die in einer Selbsthilfegruppe für krebskranke Jugendliche auf ihre große Liebe trifft.

Supernatural - Abmahnung durch Kanzlei Waldorf Frommer, 30.11.16

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt die Serie "Supernatural" mit einer Zahlungsaufforderung von 620,00€ ab. Es handelt sich um eine Mystery-Serie, in der zwei Brüder zu Kämpfern gegen das Übersinnliche erzogen werden, um den Mord ihrer Mutter zu rächen. Die Serie wird im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH abgemahnt.

Waldorf Frommer mahnt Mike and Dave Need Wedding Dates ab, 28.11.16

Im Auftrag der 20th Century Fox Home Entertainment GmbH mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer den Film "Mike and Dave Need Wedding Dates" ab. Der Film handelt von zwei feierwütigen Brüdern, die für die Hochzeit ihrer Schwester auf Hawaii Begleitungen finden müssen. Die Kanzlei fordert die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 815,00€.

Waldorf Frommer mahnt Kein Ort ohne dich ab, 17.11.16

Der Rechteinhaber, die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, lässt aktuell das Filmwerk "Kein Ort ohne dich" abmahnen. Die Kanzlei Waldorf Frommer vertritt dabei ihre Interessen und setzt die Zahlung eines pauschalen Aufwands- und Schadensersatzes in Höhe von 915,00€ durch. Das berührende Drama handelt von zwei jungen Menschen, die erst durch die Lebensgeschichte eines alten Mannes und seiner verstorbenen Frau richtig zueinander finden und um ihre Liebe kämpfen, obwohl sie völlig unterschiedliche Ansichten vom Leben haben.

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Die Satire "Er ist wieder da" basiert auf dem gleichnamigen Roman von Timur Vermes und handelt von dem plötzlichen Wiedererwachen Adolf Hitlers mitten in Berlin im Jahr 2014 und seinem Umgang mit einem komplett anderen Deutschland. Das Filmwerk wird im Auftrag des Constantin Film Verleihs durch die Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt. Die Abmahnung beinhaltet eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 915,00€ für die entstandenen Anwaltskosten sowie den entstandenen Schaden.

Waldorf Frommer mahnt Legends of Tomorrow ab, 16.11.16

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell die Serie "Legends of Tomorrow" ab. Die Serie, die im gleichen Universum wie "Arrow" und „"The Flash" spielt und ein Ableger zu eben diesen ist, handelt von einer Gruppe Superhelden, die sich zusammenschließen müssen um die Welt vor dem drohenden Untergang zu retten. Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH fordert die Kanzlei die Begleichung eines Aufwands- und Schadensersatzes in Höhe von 619,50€.

Keanu - Abmahnung für Warner Bros. Entertainment GmbH, 06.11.16

Die Warner Bros. Entertainment GmbH lässt die Komödie "Keanu" von der Kanzlei Waldorf Frommer abmahnen. In "Keanu" geht es um die gleichnamige Katze, die von ihrem frisch gebackenen Herrchen auf einfallsreichste Weise aus den Fängen eines Drogenbosses befreit werden muss. Die Kanzlei fordert von den Abgemahnten die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 915,00€.

The Mechanic – Resurrection - Abmahnung im Auftrag der Universum Film GmbH, 27.10.16

Der Film "The Mechanic – Resurrection", der Ende August diesen Jahres in den Kinos lief, wird aktuell durch die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Universum Film GmbH abgemahnt. In der Fortsetzung des Action-Thrillers "The Mechanic" will ein Auftragskiller seinen Job eigentlich beenden, wird daran jedoch gehindert, als seine Freundin entführt wird und erst wieder freigelassen wird, sobald er Morde begeht und sie wie Unfälle aussehen lässt. Von den Abgemahnten wird die Zahlung einer Aufwandsentschädigung sowie eines Schadensersatzes in Höhe von 915,00€ gefordert.

Abmahnung der Serie Empire durch Waldorf Frommer, 20.10.16

Die Serie "Empire" wird aktuell im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH abgemahnt. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert im Gegenzug zu der Urheberrechtsverletzung die Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 1.631,30€. Die Abmahnung umfasst fünf Folgen der zweiten Staffel, "The Devils Are Here" (Folge 1), "Poor Yorick" (Folge 4), "True Love Never" (Folge 7), "Death Will Have His Day" (Folge 11) und "The Tameness Of A Wolf" (Folge 13).

Kanzlei Waldorf Frommer mahnt Life of Pi – Schiffbruch mit Tiger ab, 19.10.16

Das Filmwerk "Life of Pi – Schiffbruch mit Tiger" wird im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH abgemahnt. Die abmahnende Kanzlei, Waldorf Frommer, fordert eine Abgeltungszahlung in Höhe von 956,00€. Der Film, der bereits vor 4 Jahren in die Kinos kam, handelt von einem jungen Mann aus einer Zoofamilie, der mit seinem Schiff mitten auf dem Ozean verunglückt und sich nun auf einem kleinen Rettungsboot zusammen mit einem Tiger am Leben halten muss.

The 100 - Abmahnung durch Kanzlei Waldorf Frommer, 11.10.16

Mit einer Aufforderung zur Begleichung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 519,50€ mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer die Serie "The 100" ab. "The 100" ist eine Science-Fiction-Serie, in der Jugendliche zurück auf die Erde kehren, um herauszufinden, ob man dort nach einem Atomkrieg wieder leben kann. Die Serie, die auf dem Roman "Herr der Fliegen" basiert, wird im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH abgemahnt.

Abmahnung durch Kanzlei Waldorf Frommer wegen Demolition – Lieben und Leben, 08.10.16

Mit einer Zahlungsaufforderung in Höhe von 915,00€ mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer das Filmwerk "Demolition – Lieben und Leben" ab. Der Film wird im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH abgemahnt. Er handelt von einem Mann, der bei einem Autounfall seine Ehefrau verliert und fortan zur Bewältigung seiner inneren Kälte sämtliche Gegenstände zertrümmert, bis er eine neue Frau kennenlernt.

Waldorf Frommer mahnt Die Bestimmung - Allegiant Teil 1 ab, 08.10.16

Für die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer den Film "Die Bestimmung - Allegiant Teil 1" ab. Sie fordert die Begleichung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 915,00€. Der Film bildet den Vorletzten der insgesamt vier Teile und basiert auf dem Buch "Die Bestimmung – Letzte Entscheidung" von Veronica Roth.

Abmahnung der Serie Family Guy für Twentieth Century Fox, 05.10.16

Mit einem Anschreiben und der Aufforderung zur Zahlung von 469,50 € pro Folge versendet die Kanzlei Waldorf Frommer aktuell Abmahnungen bezüglich Folgen der Serie "Family Guy". Bei der Serie handelt es sich um eine Zeichentrickserie, die seit 1999 ausgestrahlt wird und von den überspitzten Alltagsproblemen einer fünfköpfigen Familie handelt. Der Rechteinhaber, für den die Serie abgemahnt wird, ist hierbei die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH.

The Transporter Refueled - Abmahnung durch Waldorf Frommer, 29.09.16

Der französische Actionfilm "The Transporter Refueled" wird aktuell von der Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt. Im Namen der Universum Film GmbH wird die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 915,00€ gefordert. Der Film handelt von einem Mann, der illegale Lieferungen transportiert und seine Dienste für einen großen Rachefeldzug zur Verfügung stellt, um das Leben seines Vaters zu retten.

Filmwerk Warm Bodies durch Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt, 26.09.16

Für die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer das Filmwerk "Warm Bodies" ab. Die Komödie handelt von dem Konflikt des Zombies R, sich auf Nahrungssuche nach menschlichem Fleisch zu begeben und ein menschliches Mädchen zu beschützen, das ihm immer näher ans Herz wächst. Die Kanzlei fordert für die Urheberrechtsverletzung die Zahlung eines Abgeltungs- und Schadensersatzes in Höhe von 956,00€.

Suicide Squad - Abmahnung durch Kanzlei Waldorf Frommer, 23.09.16

Mit einer Zahlungsaufforderung von 915,00€ mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer das Filmwerk "Suicide Squad" ab. Die Abmahnung ergeht im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH, die als Rechteinhaber fungiert. In dem Film versucht eine Geheimagentin gegen eine geheimnisvolle Bedrohung anzugehen und holt sich dafür die gefährlichsten Bösewichte aus dem Gefängnis direkt in ihr Team. Diese merken jedoch recht schnell, dass sie nur als Mittel zum Zweck agieren und fangen so an, ihr eigenes Leben zu retten.

Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft lässt The Nice Guys abmahnen, 22.09.16

Im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer den Film "The Nice Guys" ab. In der Komödie müssen ein Privatdetektiv und ein Schläger, gespielt von Ryan Gosling und Russell Crowe, gemeinsam die vermisste Tochter der obersten Richterin finden und geraten dabei in die Stricke der Mafia. Für die Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 915,00€.

Die Unfassbaren 2 - Abmahnung durch Waldorf Frommer, 19.09.16

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell das kürzlich in den Kinos veröffentlichte Filmwerk "Die Unfassbaren 2" ab. Der Film wird mit einer pauschalen Aufwands- und Schadensersatzaufforderung in Höhe von 915,00€ im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft abgemahnt. In der Fortsetzung treten die vier Magier erneut auf der großen Bühne auf und geraten in einen Hinterhalt, aus dem sie sich jetzt mit Hilfe ihrer überragenden Zauberkünste wieder befreien müssen.

Tyrant - Bedfellows - Abmahnung für Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, 14.09.16

Die Folge "Bedfellows" der Serie "Tyrant", die als 7. Folge der 3. Staffel zu sehen ist, wird aktuell abgemahnt. Die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH lässt hierbei durch die Kanzlei Waldorf Frommer abmahnen. Im Rahmen der Abmahnung fordert die Kanzlei zudem die Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 519,00€.

Abmahnung des Filmes Ice Age – Kollision voraus durch Kanzlei Waldorf Frommer, 13.09.16

Im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer den Kinderfilm "Ice Age – Kollision voraus" wegen Urheberrechtsverletzungen ab. Für das Herunterladen und öffentliche Verbreiten des Werkes fordert die Kanzlei die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 915,00€. Der 5. Teil der erfolgreichen Animationsreihe handelt von dem Missgeschick des Eichhörnchens Scrat, das noch immer seiner heiß geliebten Nuss hinterher rennt und auf dieser Jagd unbewusst in ein anderes Universum geschleudert wird. Durch eine Reihe von Ausrutschern bringt er seinen Heimatplaneten in Gefahr.

Waldorf Frommer mahnt 96 Hours – Taken 3 ab, 11.09.16

Für die Universum Film GmbH mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer den Film "96 Hours – Taken 3" ab. Wie der Titel schon erahnen lässt, bildet dieser Film den dritten Teil der "96 Hours"- Reihe und handelt von einem ehemaligen Geheimagenten, der die Schuldigen für den Mord an seiner Ex-Frau finden möchte, dabei aber selbst ins Visier der Polizei rückt. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert die Zahlung einer Abgeltungspauschale in Höhe von 915,00€.

Conjuring 2 - Abmahnung durch Waldorf Frommer, 06.09.16

Das Filmwerk "Conjuring 2" ist aktuell Bestandteil der Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer für die Warner Bros. Entertainment GmbH. Der amerikanische Horrorfilm handelt von zwei Geisterjägern, die in einem Londoner Vorort auf der Suche nach einer dämonischen Präsenz sind. Die Kanzlei fordert für die Begleichung der Ansprüche die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 915,00€.

Eddie The Eagle – Alles ist möglich - Abmahnung für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, 05.09.16

Zusammen mit der Abmahnung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer die Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 915,00€. Abgemahnt wird der Film "Eddie The Eagle – Alles ist möglich" im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH. Der Film zeigt das Leben des Briten Michael "Eddie" Edwards, der zwanghaft versucht, an den Olympischen Spielen teilzunehmen und sich so ohne jegliche Erfahrung an der Sportart des Skispringens versucht.

Abmahnung des Filmes Ein ganzes halbes Jahr durch Kanzlei Waldorf Frommer, 01.09.16

Für die Warner Bros. Entertainment GmbH mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer das Filmdrama "Ein ganzes halbes Jahr" ab. Der Film, der Mitte des Jahres in die Kinos kam, zeigt einen mürrischen, ehemals erfolgreichen, nun im Rollstuhl sitzenden Geschäftsmann und eine junge, glückliche Frau, die sich ein halbes Jahr lang um ihn kümmern soll. Die Kanzlei fordert die Abgemahnten zu der Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 915,00€ auf.

Kanzlei Waldorf Frommer mahnt Chevelle - The North Corridor ab, 29.08.16

Aktuell wird das Album "The North Corridor" der Rock-Metalband "Chevelle" wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt. Für die Sony Music Entertainment Germany GmbH wird im Zusammenhang mit der Abmahnung die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 915,00€ gefordert. Das Musikstück wird von der Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt.

Abmahnung der Serie The Mentalist, 24.08.16

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell Folgen der Serie "The Mentalist" ab. Für diese Folgen verlangt sie im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH die Zahlung eines Abgeltungsbetrages, der sich nach der Menge der abgemahnten Folgen bestimmt, und für eine Folge bei 519,50€ liegt. Die Serie handelt von einem Mann, der früher vorgab, ein Medium zu sein und so seinen Lebensunterhalt bestritt, und nun die Polizei mit seiner außergewöhnlichen Beobachtungsgabe beim Lösen von Mordfällen unterstützt.

Waldorf Frommer mahnt X-Men: Apocalypse ab, 13.08.16

"X-Men: Apocalypse" handelt von dem ältesten Mutanten der Erde - Apocalypse, der zugleich unbesiegbar ist, weil er verschiedenste Kräfte von verschiedenen Mutanten in sich trägt. Er will mit Hilfe anderer Mutanten die Weltherrschaft an sich ziehen, was die X-Men zu verhindern versuchen. Der Science-Fiction-Actionfilm wird für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt. Für die Urheberrechtsverletzung an dem Werk fordert die Kanzlei einen Aufwands- und Schadensersatz in Höhe von 915,00€.

Abmahnung mehrerer Folgen der Serie Modern Family durch Waldorf Frommer, 12.08.16

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt momentan gleich einige Folgen der beliebten Mockumentary-Comedy-Serie "Modern Family" ab. Dabei geht es um die 10. ("Playdates"), 11. ("Spread your Wings") und 12. Folge ("Clean for a Day") der 7. Staffel, die Anfang des Jahres erst in den USA ausgestrahlt wurden. Die Kanzlei fordert für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH die Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von insgesamt 1.481,30€ für die drei betroffenen Folgen (pro Folge wird ein Betrag von 400,00€ plus 281,30€ Rechtsanwaltskosten gefordert).

Waldorf Frommer mahnt The Legend of Tarzan ab, 12.08.16

Das Filmwerk "The Legend of Tarzan" wird im Auftrag der Warner Bros. von der Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt. Die Verfilmung des Romans aus dem Jahr 1912 zeigt das Leben des Mannes, der früher als Tarzan bekannt war und nun mit seiner Frau Jane in London lebt, sowie seine Reise in den Kongo, die nicht nur Gutes für ihn bereithält. Für die Urheberrechtsverletzung an dem Film fordert die Kanzlei die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 915,00€.

Kill Command – Die Zukunft ist unbesiegbar - Abmahnungen durch Kanzlei Waldorf Frommer, 11.08.16

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt aktuell das Filmwerk "Kill Command – Die Zukunft ist unbesiegbar" ab. Der Science-Fiction Film handelt von einer Truppe von Elite-Marinesoldaten, die sich auf eine Insel begeben, um dort Einsätze zu trainieren. Jedoch befinden sich auf dieser Insel militärische Roboter und Maschinen, die die Truppe angreifen. Für die Universum Film GmbH fordert die Kanzlei die Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 915,00€.

Abmahnung an dem Werk Predestination durch Kanzlei Waldorf Frommer, 09.08.16

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Firma Tiberius Film das Filmwerk "Predestination" ab. Der Thriller mit Ethan Hawke handelt von einer Einrichtung, die Zeitreisen unternimmt, um so Verbrechen und Anschläge zu verhindern. Von den Abgemahnten wird die Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 915,00€ gefordert.

iZombie - Abmahnung durch Kanzlei Waldorf Frommer, 07.08.16

Die Serie "iZombie" ist aktuell Bestandteil der Abmahnungen im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH. Die Kanzlei Waldorf Frommer begründet in der Urheberrechtsverletzung zudem einen Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch, der mit der Zahlung von 1.631,30€ beseitigt werden soll. "iZombie" handelt von einer jungen Frau, die zu einem Zombie wird und sich nur von menschlichen Gehirnen ernähren kann, um ihr menschliches Dasein weiterhin aufrecht erhalten zu können.

Fear The Walking Dead - Abmahnung für Splendid Film GmbH, 02.08.16

Für die Splendid Film GmbH mahnt die Kanzlei Sasse & Partner wieder einmal Folgen der Serie "Fear The Walking Dead" ab. Welche Folge aktuell betroffen ist, ist hier unklar. Jedoch wurde vor kurzem erst die zweite Folge der ersten Staffel namens "So nah und doch so fern" (engl.: "So Close, Yet So Far") durch die Kanzlei abgemahnt, sodass mit weiteren Abmahnungen bezüglich dieser Serie immer wieder zu rechnen ist. Mit der Aufforderung zur Begleichung eines Vergleichsangebots in Höhe von 800,00€ möchte die Kanzlei die Angelegenheit möglichst schnell beilegen.

Waldorf Frommer - Abmahnung wegen Gotham, 29.07.16

Sie fordert die Zahlung eines Abgeltungs- und Schadensersatzbetrages in Höhe von 915,00€ - die Kanzlei Waldorf Frommer. Das Werk, um das es geht, ist die Serie "Gotham", die für die Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft abgemahnt wird. Die Serie basiert auf dem Comic "Batman" und beleuchtet das Leben eines Polizisten in der korrupten Stadt Gotham und die Entstehung der sogenannten Superschurken.

New Girl - Abmahnung von Waldorf Frommer, 21.07.16

Erneut wird eine Folge der US-Amerikanischen Serie "New Girl" von der Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt. Dabei handelt es sich konkret um die 16. Folge der 5. Staffel namens "Helmet", die für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH abgemahnt wird. Für die Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei die Zahlung von 956,00€.

Ice Age 2 – Jetzt taut's – Abmahnung für Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, 19.07.16

Die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH lässt den Animationsfilm "Ice Age 2 – Jetzt taut's" von der Kanzlei Waldorf Frommer abmahnen. In der Fortsetzung drohen die Charaktere des ersten Teils vom Schmelzwasser überschwemmt zu werden, weshalb sie zusammen mit allen anderen Bewohnern ihr Tal verlassen müssen und sich auf den Weg zu einem sicheren Ort machen. Die Kanzlei fordert von den Abgemahnten die Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 915,00€.

Abmahnung Er ist wieder da durch Waldorf Frommer, 18.07.16

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH ab. Dabei handelt es sich um das Filmwerk "Er ist wieder da", das die Rückkehr Adolf Hitlers in der heutigen Zeit auf komödiantische Weise thematisiert. Durch das Downloaden des Filmes kommt es automatisch zu dem Verbreiten des Werkes, woraus eine Urheberrechtsverletzung resultiert. Für diese Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 915,00€.

New

Die Handlung der Sitcom dreht sich um eine betrogene junge Frau, die ihren Partner verlässt und zu drei männlichen Junggesellen in eine neue Wohnung zieht. Die Abmahnung betrifft die Folge "Return To Sender" der Serie "New Girl" und ist die 20. Folge der 5. Staffel. Die abmahnende Kanzlei Waldorf Frommer fordert im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 956,00€.

Abmahnung der Serie Lucifer durch Kanzlei Waldorf Frommer, 14.07.16

Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer die Serie "Lucifer" ab. Insbesondere geht es dabei um die Folge "Pops", die den Abgemahnten eine Schadens- und Ersatzzahlungsaufforderung in Höhe von 569,50€ beschert. Die Serie, die seit kurzem bei dem Streamingdienst Amazon Video angeboten wird, handelt von dem ehemaligen Fürst der Finsternis Luzifer, der der Polizei mit seinen übernatürlichen Kräften bei der Jagd nach Verbrechern hilft.

Abmahnung des Filmes Independence Day – Wiederkehr durch Waldorf Frommer, 13.07.16

Bevor er in die deutschen Kinos eingezogen ist, wird er hierzulande schon von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen der rechtswidrigen Verbreitung abgemahnt - "Independence Day – Wiederkehr". Nachdem vor 20 Jahren drei Milliarden Menschen auf der Erde von Außerirdischen getötet wurden, steht die Bevölkerung nun erneut vor einer Invasion Außerirdischer- stellt sich nur die Frage wann diese eintritt. Die Kanzlei fordert im Namen der Twentieth Century Fox die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 915,00€.

Person of Interest - Abmahnung durch Kanzlei Waldorf Frommer, 06.07.16

Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer die Serie "Person of Interest" ab. Bei der Serie handelt es sich um eine Krimi-Science-Fiction-Serie, in der die Bevölkerung von der US-Regierung durch ein speziell entworfenes Spionagesystem rund um die Uhr überwacht wird. Wer sich die Serie im Internet rechtswidrig herunterlädt und an andere weiterverbreitet, dem droht eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 1.090,00€ von der Kanzlei Waldorf Frommer.

London Has Fallen - Abmahnung durch Kanzlei Waldorf Frommer, 05.07.16

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Namen der Universum Film GmbH das Filmwerk "London Has Fallen" ab, das eine Fortsetzung des Films „Olympus Has Fallen“ bildet. Der Film handelt von einem Secret-Service-Agenten, der den Präsidenten der Vereinigten Staaten in London vor Angriffen zahlreicher Terroristen beschützen muss, nachdem diese bereits einige andere Staatsoberhäupter getötet haben. Die Betroffenen werden von der Kanzlei zu einer Vergleichszahlung in Höhe von 915,00€ aufgefordert.

The Vampire Diaries - Folge durch Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt, 30.06.16

Die 22. Folge "I’m Thinking Of You All The While" (deutsch: "Ich denk an dich die ganze Zeit") der 6. Staffel der Fantasyserie "The Vampire Diaries" wird aktuell abgemahnt. Die abmahnende Kanzlei ist hier die Kanzlei Waldorf Frommer, die für die Warner Bros. Entertainment GmbH abmahnt. Für die Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 619,50€.

Der Knastcoach - Abmahnung im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH, 30.06.16

Mit einer Abmahnung und der damit zusammenhängenden Aufforderung zur Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 915,00€ werden aktuell viele Personen auf die von ihnen begangene Urheberrechtsverletzung hingewiesen. Die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH Abmahnungen bezüglich des Films "Der Knastcoach". Die Komödie handelt von einem wohlhabenden Investmentbanker, der wegen Betrugs ins Gefängnis muss und einen Bekannten engagiert, der ihn auf das Leben hinter Gittern bestmöglich vorbereiten soll.

Abmahnung des Films Jane Got A Gun durch die Kanzlei Waldorf Frommer, 21.06.16

Der US-amerikanische Western "Jane Got a Gun" handelt von einem ehemaligen Mitglied einer Verbrecherbande, der von seiner Vergangenheit eingeholt und bedroht wird und an dessen Frau es nun liegt, die Familie zu beschützen. Im Auftrag der Universum Film GmbH mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer den Film, der Ende letzten Jahres veröffentlicht wurde, ab. Die Kanzlei fordert von den Abgemahnten die Zahlung eines für sie üblichen Vergleichsbetrages in Höhe von 915,00€.

Waldorf Frommer - Abmahnung wegen The Americans – Travel Agents, 08.06.16

Wer sich die Folge "Travel Agents" der Serie "The Americans" rechtswidrig im Internet herunterlädt, läuft nun Gefahr, von der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Home Entertainment Germany GmbH abgemahnt zu werden. Die Serie, die in den 1980er Jahren spielt, zeigt zwei Spione des sowjetischen In- und Auslandgeheimdienstes, die als Familie getarnt in den USA leben und sich immer mehr mit dem Leben einer amerikanischen Familie identifizieren als mit dem von Spionen. Die Forderungen belaufen sich dabei auf eine Abgeltungszahlung in Höhe von 915,00€.

Gods of Egypt - Abmahnung durch Waldorf Frommer, 08.06.16

Im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer das Filmwerk "Gods of Egypt" ab, das erst vor rund zwei Monaten in die Kinos gekommen ist. Der Film handelt von dem an die Macht gekommenen Gott der Dunkelheit, der das friedliche Land in Unruhen stürzt und von einem Zweiergespann aus einem anderen Gott und einem Sterblichen, von denen er bezwungen werden soll. Die Kanzlei fordert von den Abgemahnten die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 915,00€.

Waldorf Frommer - Abmahnung wegen The Flash – Trajectory, 03.06.16

Für die Warner Bros. Entertainment GmbH mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer erneut eine Folge der Erfolgsserie "The Flash" ab. Dabei handelt es sich um die 16. Folge der zweiten Staffel namens "Trajectory". Die Kanzlei fordert von den Abgemahnten einen Aufwands- und Schadensersatz in Höhe von 519,50€.

Ein Mann namens Ove abgemahnt durch Kanzlei Waldorf Frommer, 03.06.16

Er handelt von einem alten Mann, der seit dem Tod seiner Frau seinen Nachbarn in einer schwedischen Vorstadtsiedlung jegliche Geduld abverlangt, da er regelmäßig auch nur den kleinsten Fehler eben dieser tadelt und auch sonst kein angenehmer Weggefährte ist. Der Film "Ein Mann namens Ove" wird im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt. Für die Urheberrechtsverletzung an dem Film wird die Zahlung eines üblichen, pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 915,00€ gefordert.

Kanzlei Waldorf Frommer mahnt TV Serie Sleepy Hollow ab, 03.06.16

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt zur Zeit die Mystery-Serie "Sleepy Hollow" im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH ab. Die Serie beruht auf der Kurzgeschichte "The Legend of Sleepy Hollow" und handelt von einem 1781 im Amerikanischen Unabhängigkeitskrieg getöteten Captain, der im Jahr 2013 wieder erwacht und sich alten Problemen stellen muss. Die Kanzlei fordert die Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 519,50€ von den Abgemahnten.

The X-Files - Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer, 31.05.16

Im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer aktuell die US-amerikanische Serie "The X-Files" (deutsch: "Akte X") ab. Die Serie, der 2016 nach 14 Jahren Pause neue Folgen hinzugefügt wurden, handelt von zwei FBI Agenten, die ungewöhnliche und ungelöste Kriminalfälle aufklären sollen. Für die begangene Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 620,00€.

20th Century Fox Home Entertainment GmbH lässt Bridge of Spies abmahnen, 27.05.16

Im Auftrag der 20th Century Fox Home Entertainment GmbH mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer das Filmwerk "Bridge of Spies" ab. In dem Film geht es um einen einen Versicherungsanwalt, der einen Spion der Sowjetunion verteidigen soll und damit das ganze Land gegen sich aufbringt, da Spionage als Landesverrat gilt. Die Abgemahnten werden wegen der begangenen Urheberrechtsverletzung zu einer pauschalen Abgeltungszahlung in Höhe von 915,00€ aufgefordert.

Inside Llewyn Davis - Abmahnung für die Studiocanal GmbH, 25.05.16

Das Filmwerk "Inside Llewyn Davis" aus dem Jahr 2013 wird aktuell durch die Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt. Das Musik-Drama spielt in den 1960er Jahren und zeigt eine Woche aus dem Leben des jungen Musikers Llewyn Davis, der mit seiner Gitarre Nacht für Nacht durch New Yorker Bars zieht und jede Nacht bei einem anderen Bekannten übernachtet, weil seine Auftritte ihm nicht genug Geld einbringen. Für die begangene Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei im Namen der Studiocanal GmbH einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 915,00€.

Waldorf Frommer mahnt Brooklyn – Eine Liebe zwischen zwei Welten ab, 18.05.16

Das Filmdrama "Brooklyn – Eine Liebe zwischen zwei Welten" ist aktuell Teil der Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer für die Twentieth Century Fox Horne Entertainment Germany GmbH. Es handelt von einer jungen Irin, die zwischen Brooklyn und ihrer Heimat hin und hergerissen ist und in diesen zwei Welten ihr Herz verloren hat. Die Urheberrechtsverletzung zieht eine Aufforderung zur Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 915,00€ nach sich.

Colonia Dignidad – Es gibt kein Zurück - Abmahnung durch Waldorf Frommer, 12.05.16

In "Colonia Dignidad – Es gibt kein Zurück" geht es um eine Frau, die sich einer deutschen Sekte in Colonia Dignidad anschließt, um ihren dorthin verschleppten Freund aus deren Fängen zu befreien. Der Thriller wird durch die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Majestic Filmverleih GmbH abgemahnt. Für die Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei die Zahlung eines Aufwands- und Schadensbetrages in Höhe von 915,00€.

Stonehearst Asylum - Diese Mauern wirst Du nie verlassen - Abmahnung im Auftrag der Universum Film GmbH, 09.05.16

Im Auftrag der Universum Film GmbH mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer den Film "Stonehearst Asylum - Diese Mauern wirst Du nie verlassen" ab. Der Psychothriller handelt von einem angehenden Nervenarzt, der sich in eine Nervenheilanstalt begibt, um an Praxis zu gewinnen, sich jedoch in den Fängen mysteriöser Ärzte und eigensinniger Therapien wiederfindet. Für die Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 915,00€.

Tribute von Panem - Mockingjay Teil 2 - Abmahnung durch Kanzlei Waldorf Frommer, 06.05.16

Nachdem vor kurzer Zeit der erste Teil des dritten Tribute von Panem Films abgemahnt wurde, beschäftigt sich die Kanzlei Waldorf Frommer nun mit dem zweiten Teil ("Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 2"). Der Film bildet das Finale der Filmreihe und handelt von dem aller letzten Kampf gegen das Kapitol und die Hoffnung, die Bevölkerung mit einem Sieg für immer befreien zu können. Für die Abmahnung im Namen der Studiocanal GmbH fordert die Kanzlei einen Aufwands- und Schadensersatz in Höhe von 915,00€.

Die Tribute von Panem: Mockingjay Teil 1 - Abmahnung im Auftrag der Studiocanal GmbH, 04.05.16

Der beliebte Science-Fiction-Film "Die Tribute von Panem: Mockingjay Teil 1" ist aktuell Bestandteil der Abmahnungen, die die Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Studiocanal GmbH verschickt. Der Film ist der Dritte von insgesamt vier Filmen und handelt von der endgültigen Revolution des Distrikt 13 gegen die Regierung. Für die begangene Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei einen Schadens- und Aufwandsersatz in Höhe von 915,00€.

Alvin und die Chipmunks: Road Chip - Abmahnung durch Kanzlei Waldorf Frommer, 29.04.16

Der Animationsfilm "Alvin und die Chipmunks: Road Chip", der Anfang des Jahres in den Kinos zu sehen war, wird aktuell durch die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH abgemahnt. In "Alvin und die Chipmunks: Road Chip" machen sich die drei singenden und sprechenden Streifenhörnchen auf einen langen Weg, um den vermeintlichen Heiratsantrag ihres menschlichen Ziehvaters zu sabotieren.
Im Gegenzug zu einer pauschalen Vergleichszahlung in Höhe von 915,00€ wird die Urheberrechtsverletzung als abgegolten angesehen.

Achtung vor Abmahnungen des Films Batman v Superman: Dawn of Justice, 27.04.16

Urheberrechtsverletzungen an dem Film "Batman v Superman: Dawn of Justice" sind aktuell Grund für Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer. Die Comicverfilmung, in der Batman von Ben Affleck und Superman von Henry Cavill dargestellt werden, handelt von dem Kampf Batmans gegen Superman, wobei letzterer anscheinend die Menschheit zu Fall bringen will. Im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH wird von den Abgemahnten die Zahlung von 915,00€ eingefordert.

Und täglich grüßt der Bräutigam

"Und täglich grüßt der Bräutigam" ist ein weiterer Grund für Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer. Die Komödie handelt von einer Braut, die das absolute Gegenteil ihrer Traumhochzeit erdulden und immer wieder genau diesen Tag durchleben muss, bis ihr auffällt, was sie sich wirklich für ihr Leben wünscht. Im Namen der Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft fordert die Kanzlei für die Urheberrechtsverletzung 915,00€.

Dirty Grandpa - Abmahnung für die Constantin Film AG, 19.04.16

Im Auftrag der Constantin Film AG mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer das Filmwerk "Dirty Grandpa" ab. Der Film mit Zac Efron und Robert De Niro handelt von einem Rentner, der nach dem Tod seiner Frau noch einmal ausschweifend feiern will und seinen Enkel zum berühmt-berüchtigten Spring Break mitnimmt. Der Ausflug ist geprägt von zwei Generationen, die unterschiedlicher nicht sein könnten und sich genau deshalb näher kommen, als sie je für möglich gehalten hätten. Im Rahmen der Abmahnungen wird von den Betroffenen die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 915,00€ gefordert.

Waldorf Frommer - Abmahnung wegen Die Peanuts, 13.04.16

Der Animationsfilm "Die Peanuts", der zu Weihnachten letzten Jahres veröffentlicht wurde, ist aktuell Bestandteil der Abmahnungen von der Kanzlei Waldorf Frommer. Der vom Pech verfolgte Charlie Brown hat es sich mit Hilfe seines besten Freundes Snoopy zur Aufgabe gemacht, zu einem Gewinner zu werden und das Herz der neuen Mitschülerin zu erobern. Im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH fordert die Kanzlei die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 915,00€.

Point Break - Abmahnung durch Kanzlei Waldorf Frommer, 14.04.16

Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft das Filmwerk "Point Break" ab. Der Film zeigt einen ehemaligen Extremsportler, der nach dem Tod seines Partners die Seite wechselt und zum FBI-Agenten wird, um undercover eine Reihe der geschicktesten Überfälle (durchgeführt durch andere Extremsportler) aufzudecken. Wie häufig bei Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer, wird von den Abgemahnten die Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 915,00€ gefordert.

Focus- Abmahnung durch Kanzlei Waldorf Frommer, 06.04.16

Im Auftrag der Warner Bros. GmbH mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer das Filmwerk "Focus" aus dem Jahr 2015 ab. In dem Film spielt Will Smith einen Trickbetrüger, der eine junge Frau in die Geheimnisse der Täuschung einweiht, um mit ihr zusammen das perfekte Gaunerpaar abzugeben. Die Abgemahnten werden zu der Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 815,00€ aufgefordert, um die Urheberrechtsverletzung zu begleichen.

Waldorf Frommer mahnt Birdman ab, 30.03.16

Es geht um den Schauspieler des Comic Helden "Birdman", der schon seit Jahren keine Erfolge mehr verbuchen kann und nun als Akteur in einem Bühnenstück wieder die ganz große Karriere anstrebt, in seinem Kopf verfolgt ihn dabei die Stimme seines größten Erfolges. Das gleichnamige Filmwerk ist nun Bestandteil der Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der 20th Century Fox. Für die Urheberrechtsverletzung sollen die Abgemahnten einen Abgeltungsbeitrag in Höhe von 915,00€ zahlen.

Kanzlei Waldorf Frommer mahnt Interstellar ab, 29.03.16

Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH ist das Filmwerk "Interstellar" Gegenstand vielerlei Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer. Der Science-Fiction-Film handelt von einem geheimen Plan der US-Regierung, der den Menschen nach einer globalen Nahrungsknappheit ein neues Leben in einem anderen Sternensystem ermöglichen soll. Eine Aufforderung zur Zahlung eines Abgeltungsbetrags in Höhe von 915,00€ wird von der Kanzlei zusammen mit der Abmahnung an die betroffenen Personen verschickt.

The Simpsons - Abmahnung durch Waldorf Frommer, 23.03.16

Die allseits beliebte Zeichentrickserie "Die Simpsons" wird aktuell erneut von der Kanzlei Waldorf abgemahnt. Dabei handelt es sich um die Folge "Much Apu About Something" der 27. Staffel im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH. Für die begangene Urheberrechtsverletzung wird von den Abgemahnten eine Abgeltungszahlung in Höhe von 569,50€ gefordert.

Modern Family- Abmahnung durch Kanzlei Waldorf Frommer, 22.03.16

Die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH lässt Urheberrechtsverletzungen an der Serie "Modern Family" (speziell die 8. Folge der 7. Staffel, "Clean Out Your Junk Drawer") durch die vertretende Kanzlei Waldorf Frommer ab. Die Serie stellt eine parodierende Dokumentarserie dar und handelt in verschiedenen Handlungssträngen von drei Personen und deren Familien. Die Abmahnungen beinhalten Zahlungsaufforderungen in Höhe von 519,50€.

Waldorf Frommer - Abmahnung wegen Deadpool, 21.03.16

Das Filmwerk "Deadpool" ist aktuell Grund für Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH. Der Actionfilm, der erst vor wenigen Wochen in den Kinos anlief, handelt von einem Mann mit Mutantengenen, die ihm nach einem medizinischen Experiment Selbstheilungskräfte verschaffen aber zugleich am ganzen Körper entstellen lassen. Er stellt den 8. Teil der X-Men Reihe dar. Für die Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei eine Vergleichszahlung in Höhe von 815,00€.

John Wick - Abmahnung durch Kanzlei Waldorf Frommer, 15.03.16

Die Studiocanal GmbH lässt durch die Kanzlei Waldorf Frommer Urheberrechtsverletzungen an dem Film "John Wick" abmahnen. Der Action-Film handelt von einem einstigen Auftragskiller, dem nach dem Tod seiner Frau nur noch der hinterlassene Hund bleibt. Als diesem schlimmes durch Gangmitglieder angetan wird, erwachen in dem ehemaligen Auftragskiller neue Rachegelüste. Die Kanzlei fordert von den Abgemahnten eine Abgeltungszahlung in Höhe von 815,00€.

Abmahnung des Films Standoff durch Waldorf Frommer, 11.03.16

Das Filmwerk "Standoff" ist aktuell der Grund vielerlei Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Universum Film GmbH. Es handelt von einem ehemaligen Kriegsveteran, der ein Mädchen bei sich aufnimmt und vor dem sicheren Tod beschützt, weil sie die einzige Zeugin eines Massenmordes ist. Wer sich den Film illegal im Internet heruntergeladen hat und damit eine Urheberrechtsverletzung begeht, wird zu einer Vergleichszahlung in Höhe von 815,00€ aufgefordert.

Waldorf Frommer mahnt Für immer Adaline ab, 08.03.16

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell das Filmwerk "Für immer Adaline" für den Rechteinhaber Universum Film GmbH ab. Das Fantasy-Drama handelt von einer jungen Frau, die durch einen Unfall mit 29 Jahren aufhört zu altern und für immer in einem Alter gefangen ist. Die Abgemahnten werden wegen der Urheberrechtsverletzung zu einer Vergleichszahlung in Höhe von 815,00€ aufgefordert.

The Last Witch Hunter - Abmahnung für Tele München Fernseh GmbH, 05.03.16

Für den Rechteinhaber, die Tele München Fernseh GmbH, mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer das Filmwerk "The Last Witch Hunter" ab. In dem Fantasy-Film geht es um einen der letzten Hexenjäger, der versucht, die Straßen von New York von sämtlichen bösen Hexen und Zauberern zu befreien. Die Schadensersatzforderung der Kanzlei beläuft sich auf 815,00€.

Waldorf Frommer - Abmahnung wegen Daydream Nation - Drei sind einer zu viel, 01.03.16

Aktuell wird der Film "Daydream Nation - Drei sind einer zu viel" im Auftrag der Universum Film GmbH durch die vertretende Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt. Das kanadische Filmdrama handelt von einem Mädchen, das in einer Kleinstadt lebt und sich sowohl zu ihrem Lehrer als auch zu ihrem kiffenden Mitschüler hingezogen fühlt und mit beiden gleichzeitig eine besondere Beziehung eingeht. Für die begangene Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei das Begleichen eines Vergleichsbetrags in Höhe von 815,00€.

Waldorf Frommer mahnt Filmwerk Die Reise zur geheimnisvollen Insel ab, 01.03.16

Der Film "Die Reise zur geheimnisvollen Insel" aus dem Jahr 2012 wird von der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH abgemahnt. Der Abenteuerfilm, der der Nachfolger von „Die Reise zum Mittelpunkt der Erde“ ist, knüpft an die vergangenen Erlebnisse an und spielt auf einer mysteriösen Insel, zu der es viele Geschichten gibt. Die Abgemahnten werden wegen der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung zu einer Vergleichszahlung in Höhe von 815,00€ aufgefordert.

Vampire Diaries - Abmahnung durch Kanzlei Waldorf Frommer, 25.02.16

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH die Folge "Age Of Innocence" der Serie Vampire Diaries ab, jedoch werden auch sämtliche andere Folgen der siebten Staffel abgemahnt. Die Fantasyserie handelt von einem Mädchen, das sich in einen neuen Mitschüler verliebt, der jedoch ein Vampir und schon einige hundert Jahre alt ist. Die Kanzlei fordert von den Abgemahnten eine pauschale Abgeltungszahlung in Höhe von 519,50€.

Waldorf Frommer mahnt Arrow ab, 24.02.16

Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wird die Comic-Serie "Arrow" mit der Folge "Blood Debts" durch die Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt. Sie handelt von dem Milliardär Oliver Queen, der seinen Geburtsort vor Verbrechern schützen will und dafür in die Identität eines Helden schlüpft. Die Abgemahnten werden zu der Zahlung eines Vergleichsbeitrages in Höhe von 519,50€ aufgefordert.

Waldorf Frommer- Abmahnung wegen Der Richter – Recht oder Ehre, 20.02.16

Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer das Filmwerk "Der Richter – Recht oder Ehre" ab. Der Film aus dem Jahr 2014 handelt von einem Anwalt, der aus seiner Heimat in die große Stadt zieht und erstmals zurückkehrt, als er die Verteidigung seines wegen Mord angeklagten Vaters übernehmen soll. Ein weiterer Bestandteil der Abmahnung ist die Zahlungsaufforderung in Höhe von 815,00€, die zur Abgeltung der Urheberrechtsverletzung dienen soll.

Homeland - The Tradition Of Hospitality - Abmahnung durch Waldorf Frommer, 13.02.16

Die Folge "The Tradition Of Hospitality" der US-amerikanischen Drama-Serie "Homeland" ist aktuell Teil der Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH. Bei der Folge handelt es sich um die 2. Folge der 5. Staffel, in der die Hauptcharaktere eine militärische Operation im Libanon planen. Die Abgemahnten werden zu der Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 519,50€ aufgefordert.

Iron Clad - Abmahnung durch Waldorf Frommer, 12.02.16

Das Filmwerk "Iron Clad" ist aktuell Bestandteil der Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Universum Film GmbH. Der Historienfilm, der im mittelalterlichen England spielt, handelt von der Auflehnung einer Gruppe aus Adligen und Tempelrittern gegen den König. Die Höhe der Zahlungsaufforderung wegen der Urheberrechtsverletzung beläuft sich auf 815,00€.

The Hateful Eight - Abmahnung durch Waldorf Frommer, 03.02.2016

Gerade erst ist der Film in den Kinos gestartet, da hagelt es schon die ersten Abmahnungen von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen "The Hateful Eight". Der Western-Film handelt von 8 Personen, die einige Jahre nach dem amerikanischen Bürgerkrieg wegen eines Schneesturms in einer kleinen Hütte Zuflucht suchen und langsam erkennen, dass sie alle eine Verbindung miteinander haben. Den Abgemahnten wird im Auftrag der Universum Film GmbH eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 815,00 € zugeschickt.

Joy - Alles außer gewöhnlich - Abmahnung durch Waldorf Frommer, 10.02.16

Die Tragikomödie "Joy - Alles außer gewöhnlich" ist aktuell Teil einer Abmahnwelle der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox. Die Filmbiografie handelt von dem Leben einer alleinerziehenden Mutter, die einst aus bescheidenem Hause zu einer der bedeutendsten Unternehmerinnen der USA wird. Wegen der angeblich begangenen Urheberrechtsverletzung sollen die Abgemahnten einen Vergleichsbetrag in Höhe von 815,00€ zahlen.

Mistress America - Abmahnung durch Waldorf Frommer, 29.01.16

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell das Filmwerk "Mistress America" im Auftrag der Twentieth Century Fox ab. Die Komödie handelt von einer 18-jährigen, die im großen New York ihre Stiefschwester kennenlernt und zu ihr aufschaut, obwohl diese in vielen Lebenslagen zu scheitern scheint. Für die Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei einen Vergleichsbetrag in Höhe von 815,00€.

Waldorf Frommer - Abmahnung wegen Blindspot, 14.01.16

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH das Werk "Blindspot" ab. Die Serie handelt von einer Frau, die ohne Gedächtnis unbekleidet und vollkommen tätowiert auf dem Times Square gefunden wird und Teil eines komplizierten Rätsels ist. Die Abgemahnten werden bei der Abmahnung wegen einer Folge aufgefordert, einen Vergleichsbetrag in Höhe von 519,50€ zu zahlen.

Sicario - Abmahnung durch Waldorf Frommer, 11.01.16

Das Filmwerk "Sicario" wird aktuell von der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag des Rechteinhabers Studiocanal GmbH abgemahnt. Der Thriller aus 2015 handelt von dem Drogenkrieg zwischen Mexiko und dem US-Bundesstaat Arizona und davon, wie er von einer Spezialeinheit bekämpft werden soll. Zusammen mit der Abmahnung kommt die Aufforderung, einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00€ zu zahlen.

Supergirl- Abmahnung durch Waldorf Frommer, 04.01.16

Die Serie „Supergirl“ wird aktuell von der Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt. Die US-amerikanische Superhelden-Serie handelt von der Cousine von Superman, die mit ähnlichen Kräften zur Heldin der Menschheit werden will. Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH fordert die Kanzlei von den Abgemahnten für 2 Folgen die Zahlung eines Vergleichsbetrag in Höhe von 915,00€.

Waldorf Frommer - Abmahnung wegen Godzilla, 17.12.15

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH das Filmwerk "Godzilla" ab. Der Film aus dem Jahr 2014 handelt von einem Parasiten, der die Menschheit bedroht. Deren einzige Rettung scheint die Riesenechse Godzilla zu sein. Die Abgemahnten werden zu einer Zahlung in Höhe von 815,00€ im Zusammenhang mit der Abmahnung aufgefordert.

Saphierblau - Abmahnung durch Waldorf Frommer im Auftrag der Tele München Fernseh + Co Produktionsgesellschaft, 16.12.15

Im Auftrag der Tele München Fernseh + Co Produktionsgesellschaft mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer den Film "Saphirblau" ab. Der Fantasyfilm ist der zweite Teil der Trilogie "Liebe geht durch alle Zeiten" und handelt von einem Mädchen, das ein Zeitreise-Gen hat, welches sie von Zeit zu Zeit in die Vergangenheit befördert. Wer sich den Film im Internet heruntergeladen hat und somit automatisch anderen zur Verfügung stellt, wird aufgefordert einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00€ zu zahlen.

The Flash - The Darkness And The Light - Abmahnung durch Waldorf Frommer, 15.12.15

Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer die Folge "The Darkness and The Light" der Serie "The Flash" ab, jedoch sind auch Folgeabmahnung wegen anderen Folgen möglich. Die Science-Fiction-Serie ist ein Ableger der Serie "Arrow" und handelt von einem CSI Mitarbeiter, der von einem Blitz getroffen wurde und seitdem Superkräfte besitzt. Infolge der Abmahnung werden die Betroffenen aufgefordert, eine Abgeltungszahlung in Höhe von 519,50€ zu leisten.

Waldorf Frommer mahnt Better Call Saul ab, 14.12.15

Die US-amerikanische Serie "Better Call Saul" wird im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH von der Münchener Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt. Die Serie ist ein Ableger der Hit-Serie „Breaking Bad“ und beschäftigt sich mit dem Leben des Anwalts James McGill/Saul Goodman, bevor er den "Breaking Bad"- Hauptdarsteller Walter White trifft. Wer die Serie online für Dritte zum Download bereitgestellt hat und somit eine Urheberrechtsverletzung begangen hat, wird zu einer Abgeltungszahlung in Höhe von 519,50€ aufgefordert.

Waldorf Frommer - Abmahnung 2 Broke Girls - And The Minor Problem, 13.12.15

Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer die Serie „2 Broke Girls“ ab, speziell die Folge "And The Minor Problem". Die Sitcom handelt von zwei Freundinnen, die aus verschiedenen sozialen Schichten kommen und beide dem Traum nach einem eigenen, gemeinsamen Geschäft nachjagen. Die Kanzlei fordert von den Abgemahnten eine Zahlung in Höhe von 469,50€ wegen der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung.

Waldorf Frommer - Abmahnung wegen Gallows - Jede Schule hat ihr Geheimnis, 10.12.15

Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk "Gallows - Jede Schule hat ihr Geheimnis" im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH ab. In dem Horrorfilm geht es um eine Theater-AG, die 20 Jahre nachdem ein Darsteller bei einem Stück ums Leben gekommen ist, dieses Stück noch einmal aufführen wollen und dabei von dem Geist des Toten geplagt werden. Die Abgemahnten werden zu der Zahlung von 815,00€ aufgefordert.

Deutschland 83 - Abmahnung durch Kanzlei Waldorf Frommer, 07.12.15

Im Auftrag der Universum Film GmbH mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer zur Zeit die deutsche Serie "Deutschland 83" ab. Die Serie, die zum Ende des Jahres 2015 im TV gelaufen ist, handelt von einem jungen Mann aus der DDR, der als Spion in die Bundeswehr eingeschleust wird. Wer den Film im Internet rechtswidrig für andere bereitgestellt hat, wird zu einer Zahlung in Höhe von 815,00€ aufgefordert.

Waldorf Frommer mahnt Black Mass ab, 05.12.15

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell das Filmwerk "Black Mass" im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH ab. Das Drama, das noch in vereinzelten Kinos zu sehen ist, handelt von einem der meistgesuchtesten Verbrechern, der sich zu eigenen Zwecken mit dem FBI zusammen schließt, um die gegnerische, italienische Mafia loszuwerden. Von den Abgemahnten wird eine Zahlung in Höhe von 815,00€ gefordert.

We Are Your Friends - Abmahnung durch Waldorf Frommer, 01.12.15

Im Auftrag der Studiocanal GmbH mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer den Film "We Are Your Friends" ab. Der Film mit Zac Efron in der Hauptrolle handelt von einem DJ, der probiert in der Musikindustrie groß rauszukommen und dabei auf so einige Hindernisse der Szene stößt. Durch die Abmahnung wird von den Betroffenen die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 815,00€ gefordert.

Waldorf Frommer - Abmahnung wegen Fantastic Four, 25.11.15

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt die rechtswidrige Verbreitung des Filmwerks "Fantastic Four" im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH ab. Der Film aus dem Jahr 2015 basiert auf der Comicreihe "Die Fantastischen Vier" und handelt von vier Freunden, die durch einen Forschungsunfall als Superhelden in einer Parallelwelt landen. Für die Urheberrechtsverletzung an dem Werk fordert die Kanzlei Waldorf Frommer eine pauschale Vergleichszahlung in Höhe von 815,00€.

Waldorf Frommer mahnt Homeland ab, 19.11.15

Die Serie "Homeland" wird aktuell von der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH abgemahnt. Bei dem Serien-Hit handelt es sich um ein Drama, das sich um einen ehemals im Irak gefangen genommenen US-Soldaten dreht, der angeblich einen Terroranschlag gegen die USA planen soll. Wer explizit die Folgen "The Drone Queen (Bluthochzeit)" und "Trylon und Perisphere (Islamabad)" öffentlich zugänglich gemacht hat, soll einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 915,00€ zahlen.

Waldorf Frommer - Abmahnung wegen Codename U.N.C.L.E., 11.11.15

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH den Film "Codename U.N.C.L.E." ab. In dem Film geht es um zwei verfeindete Agenten, die im Jahr 1963 einen drohenden Atomkrieg verhindern sollen. Die Abgemahnten werden wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Film aufgefordert, einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00€ zu zahlen.

Mortdecai - Der Teilzeitgauner - Abmahnung durch Waldorf Frommer, 10.11.15

Im Auftrag der Studiocanal GmbH mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer das Filmwerk "Mortdecai – Der Teilzeitgauner" ab. Der Film mit Johnny Depp handelt von einem Kunsthändler, der auf der Suche nach einem Gemälde ist, auf dessen Rückseite der Code für ein Bankkonto stehen soll. Die Kanzlei fordert von den Abgemahnten die Zahlung von 815,00€.

Gravity von Waldorf Frommer angemahnt, 09.11.15

Das oscarprämierte Werk "Gravity" wird zur Zeit erneut durch die Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt. Der Film handelt von zwei Astronauten, die bei einer Weltraummission von dem Shuttle abgekapselt werden und infolgedessen allein im Weltraum ohne Kontakt zur Erde verzweifelt um ihr Leben kämpfen. Die Kanzlei mahnt die Betroffenen mit einer Zahlungsaufforderung von 815,00€ ab.

Waldorf Frommer - Abmahnung wegen Empire, 09.11.15

Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH die Serie "Empire" ab. In der US-amerikanischen Serie geht es um die zukünftige Führung des Hip-Hop/Entertainment-Labels Empire, das ein Familienunternehmen ist. Die Kanzlei fordert von den Abgemahnten einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 519,00€.

Waldorf Frommer - Abmahnung Gotham - Knock Knock, 02.11.15

Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer die US-amerikanische Serie "Gotham" ab, die auf den Batman-Comics basiert. Speziell geht es dabei um die Folge "Knock Knock" aus der zweiten Staffel der Krimiserie, die in Deutschland noch nicht ausgestrahlt wurde. Die Abgemahnten werden aufgefordert, einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00€ zu zahlen.

Waldorf Frommer mahnt Non-Stop ab, 26.10.15

Mit einer Abgeltungszahlung in Höhe von 815,00€ werden zur Zeit Personen von der Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt, die das Filmwerk "Non-Stop" im Internet anderen Nutzern zum Download angeboten haben sollen. In dem Action-Thriller von 2014 mit Liam Neeson, geht es um einen Flugsicherheitsbegleiter, der auf einem Flug von New York City nach London gegen Terroristen ankämpfen muss und selbst ins Auge der Ermittler rückt. Der Rechteinhaber des Filmwerks ist die Studio Canal GmbH.

Superfast durch Waldorf Frommer abgemahnt, 26.10.15

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Namen der Universum Film GmbH den Film „Superfast“ ab. Die Komödie, die die Fast & Furious Filme parodiert, handelt von einem in eine Rennfahrergruppe eingeschleusten Polizisten. Wer den Film im Internet verbreitet, wird unter anderem aufgefordert, einen pauschalen Abgeltungsbetrag von 815,00€ zu zahlen.

Margos Spuren - Abmahnung durch Kanzlei Waldorf Frommer, 26.10.15

Wer den Film "Margos Spuren" im Internet streamt und gleichzeitig Dritten zum Herunterladen anbietet, wird aufgefordert, einen Vergleichsbetrag in Höhe von 815,00€ zu zahlen. Das Drama mit dem britischen Model Cara Delevingne in der Hauptrolle handelt von nächtlichen Rachefeldzügen und einem verschwundenen Mädchen. Das Filmwerk wird von der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH abgemahnt.

Abmahnung Felony - Ein Moment kann alles verändern durch Waldorf Frommer, 21.10.15

Im Auftrag der Universum Film GmbH mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer das Filmwerk "Felony - Ein Moment kann alles verändern" ab. Zusammen mit der Abmahnung wird zudem ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 815,00€ gefordert. Der Thriller handelt von einem gefeierten Polizisten und dessen Versuch, einen verhängnisvollen Unfall zu vertuschen.

Abmahnung der Kanzlei Waldorf-Frommer wegen Die Bestimmung - Insurgent, 13.10.15

Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell wieder einmal das Filmwerk "Die Bestimmung - Insurgent" ab. Die Verfilmung des zweiten Teils der dreiteiligen Romanreihe von Veronica Roth wird im Auftrag des Rechteinhabers der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft abgemahnt. Betroffenen steht eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 815,00€ bevor, die alle weiteren Forderungen ausgleichen soll.

American Beach House von Waldorf Frommer abgemahnt, 10.10.15

Im Auftrag der Tiberius Film GmbH mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer momentan die Komödie "American Beach House" ab. In dem Film geht es um sechs einander fremde junge Menschen, die bei einem Gewinnspiel einen gemeinsamen Urlaub in Malibu gewonnen haben und wie sie diese außergewöhnliche Situation meistern. Wer sich den Film im Internet statt im Kino anschaut und anderen zum Download anbietet, wird aufgefordert, einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 815,00€ zu zahlen.

Waldorf Frommer Abmahnung wegen Das Schicksal ist ein mieser Verräter, 06.10.15

Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH aktuell das Filmwerk "Das Schicksal ist ein mieser Verräter" ab. Das Drama um ein krebskrankes 16-jähriges Mädchen und ihre Beziehung zu einem ebenfalls schwerkranken Jungen lockte 2014 etliche Deutsche in die Kinos. Wer sich den Film jetzt jedoch noch illegal im Internet herunterlädt, muss mit einer Abmahnung der Kanzlei samt Zahlungsaufforderung in Höhe von 815,00€ rechnen.

Grand Budapest Hotel - Abmahnung durch Waldorf Frommer, 05.10.15

Aktuell wird erneut das oscarprämierte Filmwerk aus dem Jahr 2014 "Grand Budapest Hotel" im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH abgemahnt. Die Tragikomödie handelt von einem Concierge des besagten Hotels, dem Mord unterstellt wird und seine damit verbundene Flucht vor der Polizei und Verwandten der Toten. Von den angeblichen Urheberrechtsverletzern wird eine pauschalisierte Abgeltungszahlung in Höhe von 815,00€ gefordert.

Gone Girl - Das perfekte Opfer durch Waldorf Frommer abgemahnt, 27.09.15

Eine Abmahnung in Höhe von 815,00€ versendet momentan die Kanzlei Waldorf Frommer. Im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH verfolgt die Münchener Kanzlei Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk "Gone Girl - Das perfekte Opfer". In der Verfilmung des Bestsellers von Gillian Flynn geht es um ein Ehepaar und dessen Beziehungsdrama.

Maze Runner-Abmahnungen durch Kanzlei Waldorf Frommer, 25.09.15

Die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt aktuell erneut Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk "Maze Runner - Die Auserwählten im Labyrinth". Der Film basiert auf dem Buch "Die Auserwählten - Im Labyrinth" und ist der erste Teil einer Science-Fiction Trilogie. Im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH fordert die Kanzlei von den Betroffenen eine pauschale Abgeltungszahlung in Höhe von 815,00€.

The LEGO Movie-Abmahnung durch Waldorf Frommer, 24.09.15

Wer sich den Animationsfilm "The LEGO Movie" im Internet illegal anguckt und durch Tauschportale für andere bereitstellt, muss nun mit einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer rechnen. Der Kinderfilm, der an das begehrte Bauspielzeug anlehnt, wird im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH abgemahnt. Von den Abgemahnten wird durch die Kanzlei ein pauschalisierter Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 € gefordert.

Abmahnung durch Kanzlei Waldorf Frommer wegen Her, 21.09.15

Im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer den Film "Her" ab. Das oscarprämierte Werk handelt von einem Mann, der sich in die weibliche Stimme seines Betriebssystems verliebt. Abgemahnte werden mit der Abmahnung zu der Zahlung einer Schadensersatz- sowie Aufwandspauschale in Höhe von 815,00€ abgemahnt.

Waldorf Frommer mahnt Planet der Affen Revolution ab, 18.09.15

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt momentan wieder viel für den Rechteinhaber Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH ab. Eines der betroffenen Werke ist aktuell "Planet der Affen - Revolution", das von dem Kampf zwischen Affen und Menschen um die Herrschaft handelt. Wie für Abmahnungen der Kanzlei bekannt, werden die Abgemahnten aufgefordert, einen pauschalen Abgeltungsbeitrag von 815,00€ zu zahlen.

Waldorf Frommer mahnt Hitler Satire Er ist wieder da ab, 15.09.15

"Er ist wieder da" ist ein Buch von Timur Vemes, das von Adolf Hitler in der heutigen Zeit handelt. Abgemahnt werden jedoch diejenigen, die sich das entsprechende Hörbuch herunterladen und gleichzeitig für Andere im Internet anbieten. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert im Namen der Bastei Lübbe AG eine Abgeltungspauschale in Höhe von 619,50€.

Waldorf Frommer mahnt Run All Night ab, 11.09.15

Erneut verfolgt die Kanzlei Waldorf Frommer Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk "Run All Night". Der Film handelt von einem ehemaligen Mafia-Killer, der vor seiner Vergangenheit flüchtet und dabei seine Familie beschützen muss. "Run All Night" wird im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH mit einer Pauschale in Höhe von 815,00€ abgemahnt.

Kinokassenschlager Fack ju Göhte 2 wird durch Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt, 11.09.15

Der Riesenerfolg von 2013 wurde in 2015 noch einmal übertroffen mit der Fortsetzung "Fack ju Göhte 2". Wer sich den Film, dessen Rechte bei der Constantin Film Verleih GmbH liegen, jetzt schon im Internet anguckt, läuft Gefahr von der Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt zu werden. Diese verschickt momentan im Auftrag der Rechteinhaber Abmahnungen mit einer Aufforderung zur Zahlung von 815,00€.

Abmahnung Magic Mike XXL durch Kanzlei Waldorf Frommer, 08.09.15

Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH werden Abgemahnte dazu aufgefordert, einen pauschalen Abgeltungsbetrag von 815,00€ für die Urheberrechtsverletzung an dem Film "Magic Mike XXL" zu zahlen. Die Stripperkomödie, die bis vor kurzem noch in den deutschen Kinos lief, handelt von der Abschiedsshow der Hauptprotagonisten, bevor diese ihre Karriere an den Nagel hängen.

Abmahnung der Folge Hart of Dixie - Who Says You Can´t Go Home durch Kanzlei Waldorf Frommer, 01.09.15

Im Auftrag des Rechteinhabers Warner Bros. Entertainment GmbH mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer Nutzer der Serie "Hart of Dixie" ab. Konkret geht es dabei um die Folge "Who Says You Can't Go Home"- dem Auftakt der vorletzten Staffel der erfolgreichen Dramaserie rund um eine Großstadtärztin in einer Kleinstadt. Die Kanzlei fordert eine Abgeltungspauschale von 519,50€.

Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Warner Bros. American Sniper ab, 31.08.15

Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer erneut den Film "American Sniper" von Clint Eastwood im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH ab. In dem Dokumentarfilm geht es um die Geschichte des US Navy Chris Kyle, der der erfolgreichste Scharfschütze des amerikanischen Militärs ist. Wie auch in vielen anderen Abmahnungen der Kanzlei, wird ein Abgeltungsbetrag von 815,00€ gefordert.

Fack ju Göhte durch Waldorf Frommer abgemahnt, 24.08.15

Er war der meistbesuchte Film im Jahr 2013 - "Fack ju Göhte". Die Constantin Film Verleih GmbH hat die Kanzlei Waldorf Frommer nun beauftragt die Rechte des Filmverleihs bezüglich der Komödie rund um den vorbestraften Aushilfslehrer Zeki Müller durchzusetzen. Die Abgemahnten werden aufgefordert einen Betrag in Höhe von 815,00€ zu zahlen.

Abmahnung wegen Inherence Vice - Natürliche Mängel durch Waldorf Frommer, 20.08.15

Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer Nutzer des Filmwerks "Inherence Vice - Natürliche Mängel" ab. Die US-amerikanische Kriminalkomödie ist die Verfilmung des Romans "Natürliche Mängel" von Thomas Pynchon und handelt von einem Marihuana süchtigem Privatdetektiv, der auf der Suche nach einem Mann ist, der entführt werden soll. Die Kanzlei fordert eine Abgeltungszahlung von 815,00€.

Abmahnung The Imitation Game - Ein streng geheimes Leben durch Kanzlei Waldorf Frommer, 13.08.15

Die vielfach nominierte Filmbiografie "The Imitation Game - Ein streng geheimes Leben" mit Benedict Cumberbatch und Keira Knightley in den Hauptrollen, wird seit kurzem von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen abgemahnt. Das Drama handelt von dem Leben des britischen Theoretikers Alan Turing. Abgemahnt wird im Namen der Universum Film GmbH mit einem pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00€.

Abmahnung von Waldorf Frommer wegen US-Krimiserie Stalker, 12.08.15

Momentan mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer mehrere Folgen der US-amerikanischen Krimi-Serie "Stalker" ab, in der es um die Opfer von den gleichnamigen Straftaten geht und wie eine Polizei-Sondereinheit diese Straftaten stoppt. Die Serie wurde zuletzt auf dem Free-TV Sender Sat.1 ausgestrahlt, jedoch schnell wieder nach einer Staffel eingestellt. Die Kanzlei fordert im Auftrag der Rechteinhaber einen Abgeltungsbetrag von 1090,00 €.

Abmahnung wegen Kein Ort ohne Dich durch Kanzlei Waldorf Frommer, 10.08.15

Mit einer Abmahnung im Namen der Twentieth Century Fox müssen nun Personen rechnen, die sich den Film "Kein Ort ohne Dich" auf einschlägigen Internetseiten angucken und somit den Film durch einen Download für andere zugänglich machen. In der Verfilmung des Nicholas Sparks Bestsellers geht es um die Liebe zweier junger Menschen, dessen Welten nicht unterschiedlicher sein könnten. Wie in vielen anderen Fällen auch, wird ein Abgeltungsbetrag von 815,00€ gefordert.

Waldorf Frommer mahnt wegen Polizistenkomödie Let´s Be Cops ab, 07.08.15

Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer erneut "Let´s Be Cops - Die Partybullen" ab. In der Komödie von 2014 geht es um zwei junge Männer, die sich für eine Kostümparty in eine Uniform werfen und von anderen für echte Polizisten gehalten werden. Im Wege der Abmahnung im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH wird ein Abgeltungsbetrag von 815,00€ gefordert.

Abmahnung Waldorf Frommer wegen Tyrant, 31.07.15

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt erneut für den deutschen Rechteinhaber Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH ab. Dieses Mal steht die US-amerikanische Dramaserie "Tyrant" im Mittelpunkt, in der es um einen sich freiwillig im Exil in den USA befindenden Sohn eines Diktators geht. Gefordert wird dabei ein Betrag von 519,00€.

Waldorf Frommer mahnt San Andreas ab, 23.07.15

In die Abmahnfalle der Kanzlei Waldorf Frommer tappen nun alle, die sich den neuesten Film mit Dwayne Johnson im Internet angucken. "San Andreas" ist ein Katastrophenfilm über ein Erdbeben in San Francisco.
Die Kanzlei mahnt mit einer Forderung von 815,00€ alle ab, die sich den Film im Internet angucken und ihn somit anderen zum Download anbieten.

Waldorf Frommer mahnt New Girl - Par 5 ab, 07.07.2015

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt momentan im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Nutzer von Filesharingnetzwerken ab. Insbesondere geht es dabei um die Folge "Par 5" der US-amerikanischen Sitcom New Girl, die von einer WG bestehend aus drei Männern und einer Frau handelt. Wer nicht bis zur deutschen Ausstrahlung warten will und sich die Folge schon vorab online anguckt, muss mit einer Abmahnung in Höhe von 469,50€ rechnen.

Verstehen Sie die Béliers? Zuschauer erwartet Abmahnung durch Waldorf Frommer, 07.07.15

"Verstehen Sie die Béliers?" - ein erneuter Comedy Erfolg aus Frankreich, der wieder einmal viele Zuschauer in die Kinos lockte. Wer es jedoch nicht geschafft hat den Film, der von einer gehörlosen Familie und einem außergewöhnlich guten Gesangtalent in der Familie handelt, im Kino zu gucken und der dies nun im Internet nachholt, muss mit einer Abmahnung aus dem Hause Waldorf Frommer rechnen. Im Namen der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft fordert die Kanzlei momentan einen Betrag von 815,00 € für die Urheberrechtsverletzung.

Waldorf Frommer: Abmahnung wegen Nymphomaniac, 07.07.15

Fans des positiv bewerteten Filmdramas "Nymphomaniac" aus dem Jahr 2013 von Lars von Trier werden momentan Opfer von Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer. Diese mahnt im Auftrag der Tele München Fernweh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft alle, die sich den Film im Internet anschauen, mit einem pauschalen Zahlungsbetrag in Höhe von 815,00€ ab.

Abmahnung Urlaubsreif durch Kanzlei Waldorf Frommer, 29.06.15

Nun geht es Adam Sandler-Fans an den Kragen - die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt momentan im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH den Film "Urlaubsreif" ab. Wer die Komödie mit Adam Sandler und Drew Barrymore von 2014 im Internet anguckt, könnte durch die Kanzlei mit einer Zahlungsaufforderung von 815,00€ abgemahnt werden.

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH an Kingsman - The Secret Service, 12.06.15

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell den US-amerkanisch-britischen Film „Kingsman - The Secret Service“ ab und fordert die Zahlung eines Betrages von 815,00€. Die Betroffenen sollen sich die Agentenkomödie auf einer Filesharing-Tauschbörse angeguckt und somit gleichzeitig zum Herunterladen bereitgestellt haben.

Waldorf Frommer mahnt Shameless - Crazy in Love ab, 01.06.15

Momentan verschickt die Kanzlei Waldorf Frommer wieder Abmahnungen im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH. Dieses Mal steht die US-amerikanische Dramaserie "Shameless - Crazy in Love" im Mittelpunkt, die in Deutschland nur auf einem Pay-TV-Sender ausgestrahlt wird. Wer diesen Sender nicht hat und sich die Serie im Internet anguckt, läuft Gefahr, eine Abmahnung mit einer Zahlung in Höhe von 519,50€ zu erhalten.

Abmahnung The Simpsons - Waiting For Duffmann durch Kanzlei Waldorf Frommer

Seit über 20 Jahren bringt die Zeichentrickserie Die Simpsons, die von einer 5-köpfigen, gelben Familie handelt, sowohl jung als auch alt zum Lachen. Fans, die sich die Folge "Waiting For Duffmann" im Internet angucken, dürften jetzt jedoch nichts mehr zu lachen haben. Im Auftrag der Twentieth Century Fox mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer nun Nutzer mit einem geforderten Betrag von 469,50€ ab.

The Vampire Diaries- Yellow Ledbetter im Auftrag der Warner Bros. Entertainment

Wer die Serie "The Vampire Diaries" im Internet streamt und schon bis zur Folge "Yellow Ledbetter" der sechsten Staffel hervorgedrungen ist, hat vielleicht auch schon Post von der Kanzlei Waldorf Frommer in seinem Briefkasten entdeckt. Die Kanzlei verschickt zur Zeit Abmahnungen im Auftrag der Warner Bros. Entertainment, in denen sie dem Betroffenen vorhält, die Folge unerlaubt verbreitet zu haben. Diese Informationen beziehen die Anwälte von einer Ermittlungsfirma.

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert in der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags. Der Abgemahnte verpflichtet sich mit der Abgabe der Unterlassungserklärung, dass er die Folge der Serie nicht mehr im Internet verbreitet. Verstößt er dagegen, so erwartet ihn eine Vertragsstrafe.

Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte jedoch niemals einfach unterschrieben werden, sondern selbstständig bzw. durch den eigenen Anwalt neu verfasst werden. Die vorverfassten Unterlassungserklärungen sind meistens zu weit gefasst.

Die Abmahnkosten und Schadensersatzforderungen sollten außerdem vom Anwalt überprüft werden, da die Kanzlei davon ausgeht, dass der Abgemahnte der Verursacher ist. Bei Filesharing-Rechtsverletzungen kann allerdings oftmals gar nicht sofort geklärt werden, wer die Rechtsverletzung begangen hat. Deshalb wäre es natürlich unklug, Rechtsverletzungen zuzugegben, die man selbst gar nicht begangen hat.


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Kommentare  
Matthias S.
+3 # Matthias S. 09.01.2016, 12:46 Uhr
Mich betrifft es nicht, aber einen Bekannten von mir. Ich hab mich mal etwas in die Materie eingelesen und wenn ich ehrlich sein soll, letztlich ist das alles sehr abstrus. An der ganzen Sache verdienen alle Seiten, nicht nur die Abmahner.

Was mich mal interessieren würde, es gibt gefühlt unzählige Seiten von Anwälten mit "wir helfen Ihnen". Fein, nur auch nicht kostenlos. Was macht eigentlich, sollte es ihn betreffen, ein Hartz 4 Empfänger, Sozialhilfeempfänger, EU Rentner mit Grundsicherung/Sozialhilfe (hat z.B. mein Nachbar und der ist gerade mal 25 Jahre alt)? So eine Person hat keine 100, 150, 250 oder mehr Euro für einen RA über, kann keine Abmahnung zahlen und selbst wenn die Kanzlei es weiter betreibt, pfändbar wäre auch nichts in den meisten Fällen und das Einkommen liegt eh 200-400 Euro unter der Pfändungsgrenze.

Das klingt immer alles so einfach, aber viele Leute haben keinen Euro über um sich von einem RA gegen eine Abmahnung helfen zu lassen. Was machen die?
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Rechtsanwalt Sören Siebert
+5 # Rechtsanwalt Sören Siebert 09.01.2016, 16:30 Uhr
Dafür gibt es die so genannte Beratungshilfe oder - wenn es um gerichtliche Streitigkeiten geht- Prozesskostenhilfe:

www.justiz.de/formulare/zwi_bund/agI1.pdf
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Matthias S.
+6 # Matthias S. 09.01.2016, 17:11 Uhr
Aha, danke. Ich ging davon aus, PKH geht nur wenn etwas nicht selbst verschuldet ist.
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Heiko
0 # Heiko 11.01.2016, 16:08 Uhr
Vielen Dank für die Erläuterungen;

Jetzt hab ich leider noch eine Frage dazu: nehmen wir mal an, dass ein Künstler sein Konzert komplett online ( mit verschiedenen kameradaten ) stellt, um Fans zu einer Bearbeitung/remixen usw zu bewegen/ermutigen und der Künstler ist bei Universal unter Vertrag, man hat die Aussage als Screenshot gespeichert, kann man trotzdem von Frommer & Co abgemahnt werden und ist es dann rechtswirksam ?

Vielen Dank im Voraus
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Wolfgang Müller
+2 # Wolfgang Müller 10.06.2016, 06:56 Uhr
Hallo,
mein Schwiegersohn hat eine Abmahnung erhalten für den Film "The Flash - Invincible, TV-Folge (lang)". Zum fraglichen Zeitpunkt war aber die ganze Familie gar nicht zu Hause und beide Rechner waren ausgeschaltet. Auf beiden Rechnern war auch nie eine Tauschbörsensoftware installiert und das WLAN ist WPA2-verschlüsselt. Bei der Identifizierung der dynamischen IP-Adresse ist also offensichtl ein Fehler passiert. Ich habe Waldorf/Frommer darauf hingewiesen und werde daher weder die Unterlassungserklärung abgeben noch irgendwelche Kosten bezahlen. Bin jetzt gespannt auf deren Reaktion.
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Lae
+2 # Lae 16.06.2016, 17:21 Uhr
Und wie ging es weiter? Was wurde unternommen?
Uns ist in der WG etwas ähnliches passiert und niemand war zu dem angegebenen Zeitpukt Zuhause, noch kennt jemand diese Serie, die wir heruntergeladen haben sollen.
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Guest
-2 # Guest 20.06.2016, 12:45 Uhr
Das hätten Sie nicht machen sollen. Die verschicken zehntausende von Abmahnungen und warten nur darauf, dass man darauf reagiert. Durch Ihre Reaktion weiß die Kanzlei nun, dass es Sie wirklich gibt und dass Sie sich in der Materie nicht auskennen und wird erbarmungslos dranbleiben. Jetzt müssen Sie wohl einen Anwalt einschalten!
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Alessia Richter
+1 # Alessia Richter 02.03.2017, 11:48 Uhr
Hallo Herr Müller,
und haben sich Waldorf Frommer gemeldet?
Wie ist es ausgegangen?
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Christian
+1 # Christian 09.03.2017, 14:36 Uhr
Hallo Herr Müller,

wie ist diese Sache ausgegangen?

Gruß
Christian
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B. Mulder
+2 # B. Mulder 25.06.2016, 13:01 Uhr
Ich habe ein Ferienhaus in Deutschland, und ich habe auch ein Schreiben von Waldorf und Frommer bekommen. Einer meine Gäste hat 51 Sekunden Dirty Grandpa geschaut. Ich habe eine sehr langsahme Internetverbindung in einem kleines Dorf. So ich denke es war der Gäste gar nicht gelungen dem Film zu sehen. Sie wollen 915 Euro bekommen für 51 Sekunden. Dass ist doch lächerlich? Das Rechtssystem in Deutschland kennt doch auch Gerechtigkeit und will dass doch nicht passieren lassen? Oder? (ich komme aus die Niederlände, wo diese Sache -noch- nicht spielen).
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Hermandl
+1 # Hermandl 07.07.2016, 17:37 Uhr
Liebe Geschädigte,
ich habe ebenfalls eine Forderung von knapp 1500 Euro von Waldorf Frommer im Briefkasten gehabt. Meine Reaktion war ein Brief am 18. Juni 2016 an Waldorf Frommer mit folgendem Text:
------------------------------------Zitat--------------------------------------
Sehr geehrter Herr Stinglwagner,

zu Ihrem Schreiben vom 10.06.2016 nehme ich wie folgt Stellung:
Auf keinem der 5 Geräte, die sich in meiner Wohnung befinden und regelmäßig meinen WLAN-Anschluss in Anspruch nehmen, war zu irgend einem Zeitpunkt irgend ein Torrent Client installiert. Es handelt sich hierbei um
•2 PCs (Tower)
•1 Laptop (Siemens Fujitsu Esprimo Mobile)
•2 Smartphones (Samsung Galaxy)

Die von Ihnen beanstandeten Downloads können also auf keines dieser Geräte erfolgt sein.

Zum fraglichen Zeitpunkt hatte ich Besuch aus Finnland, der u.a. zwecks Empfangs seiner E-Mails sowie der üblichen Kommunikation über soziale Netzwerke natürlich meinen passwortgeschützten WLAN-Anschluss benutzen konnte. Es handelt sich hierbei um Herrn


00500 Helsinki
FINLAND
Mir ist nicht bekannt, was genau und im einzelnen Herr auf seinem Tablet-PC tat, schon deshalb nicht, weil ich der finnischen Sprache nicht mächtig bin.

Es ist zu vermuten, dass Herr die fraglichen Downloads durchführte, da diese ja mangels der hierfür erforderlichen Software von keinem der zu meinem Haushalt gehörenden Geräte getätigt worden sein können.

Ich lehne demzufolge jegliche Zahlung zum fraglichen Sachverhalt ab und verweise Sie an Herrn . Er ist mit der englischen Sprache vertraut, was Ihren Schriftverkehr erleichtern wird.

Herr befindet sich momentan noch auf Reisen und wird voraussichtlich spätestens am Freitag, den 24. Juni 2016 wieder in Helsinki eintreffen.

Obwohl ich mich mangels eigenen Verschuldens nicht mehr weiter mit dieser Angelegenheit befassen möchte, sei mir noch eine kurze Stellungnahme gestattet, die wohl berücksichtigt werden würde, falls es wider Erwarten nicht zu einer außergerichtlichen Einigung kommen sollte.

Es gibt einen Dienst, über den jedermann ganz legal und für den lächerlichen Unkostenbeitrag von 99 Cent pro Monat an den Download nahezu beliebig vieler Folgen der fraglichen Serie kommt. Dieser Weg steht jedem Menschen auf der Welt legal zur Verfügung, der seine Rundfunkbeiträge ordnungsgemäß entrichtet - also auch denjenigen Personen, die statt dieses legalen Verfahrens lieber illegal mit Hilfe eines Torrent Client einzelne Datenfragmente eines geschützten Werkes von der Festplatte des Herrn auf ihren eigenen Rechner übertragen haben könnten (viele können es nicht gewesen sein, denn das gibt der Upload Speed meines asymmetrischen DSL einfach nicht her).

Daraus folgt doch wohl, dass Ihrem Mandanten keinerlei Schaden entstanden ist, denn die Entlohnung der Serie erfolgte bereits über die Lizenz zur Verbreitung über mehrere TV-Kanäle. Diese Verbreitung über TV geht mit Rechten zur analogen oder digitalen Aufzeichnung durch den zahlenden oder Werbung erduldenden Rundfunkteilnehmer einher (eine solche Aufzeichnung leistet genau der erwähnte Dienst).

Was von den Forderungen Ihres Mandanten übrig bleibt, ist also aus meiner Sicht lediglich die Tatsache, dass die Mittel, über welche die Torrent-Benutzer zu dem an sich legalen Inhalt gelangen, illegal sind.

Mit dieser Argumentation werden Sie sich hoffentlich schon auseinandergesetzt haben. Der Richter wird es im Streitfall ebenso tun.

In der Hoffnung auf eine gütliche Einigung mit Herrn verbleibe ich

mit besten Grüßen
------------------------------------Zitat Ende-------------------------------
Ich habe tatsächlich bei www.onlineTVrecorder.com seit vielen Jahren ununterbrochen einen Premiumaccount (für 99 Cent pro Monat) und kann damit jeden Monat 120 Sendungen herunterladen. 7 Sendungen sind kostenfrei und müssen im Vorhinein zur Aufnahme reserviert werden. Wenn man, wie ich, einen Premiumaccount (für 99 Cent/Monat) hat, kann man festlegen: "ich nehme alles auf" und hinterher entscheiden, dass man nur 3 Filme haben will ;-). Das ist wichtig, weil man dann bei verspäteten Sendungen auch die Folgesendung herunterladen und dazuschneiden kann.
Ich habe das in meinem Brief nicht erwähnt, weil ich nicht zu viel verraten wollte, um für den Ernstfall noch ein Überraschungsmoment in der Hinterhand zu haben.
Wie dem auch sei: weder Herr noch ich haben seither eine Reaktion von Waldorf Frommer erhalten.

Gruß
Hermann
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Phillippe
+1 # Phillippe 04.10.2016, 23:40 Uhr
Hey Hermann ,

habt ihr eine Reaktion von Walford schon erhaltet ?

Guru
Phillippe
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Hermann
+1 # Hermann 05.10.2016, 00:46 Uhr
Ich hatte am 1. August 2016 eine Reaktion von Waldorf-Frommer erhalten, nämlich dass es keine Quelle gibt, von der man die beanstandeten Folgen in Deutschland legal erhalten könne.
Zitat: Ihr Vortrag, dass die streitgegenständlichen Episoden der 9. Staffel von jedermann legal gegen die Bezahlung von EUR 0,99 angesehen werden können, ist schlicht falsch. Die konkret ermittelten Episoden können derzeit in Deutschland noch nirgends legal gesehen werden.
Meine Antwort hierauf: Alle 4 strittigen Folgen waren damals und sind bis heute bei onlineTVrecorder.com erhältlich. Ich habe mir die Mühe gemacht, diese 4 Folgen auf einem Mirror zu suchen und festzustellen, wann sie auf den Mirror otrdatenkeller.com übertragen wurden (das ist natürlich erst dann erfolgt, als die Originale auf onlineTVrecorder bereits fertiggestellt waren). Es handelt sich hierbei um verschlüsselte Dateien, die ich aber mit meinem seit vielen Jahren ununterbrochen bestehenden Premium Account auf onlineTVrecorder (jener für 99 Cent monatlich) entschlüsseln könnte, wenn ich wollte. Die Decodierung werde ich aber nicht durchführen, weil ich eine persönliche Abneigung gegenüber dem Stil amerikanischer Serien mit ihren Lachkonserven habe.
Hier die Ergebnisse meiner diesbezüglichen Nachforschungen:

Es folgen Datum und Uhrzeit der Zurverfügungstellung bei otrdatenkeller.com, die ich mit Hilfe von FTP-Push herausfand.

Auch hatte ich eine unter notarieller Aufsicht geleistete Unterschrift meines finnischen Besuchers vorgelegt, dass er definitiv in der fraglichen Zeit meinen Internetanschluss genutzt hatte.

Doch ich muss gestehen, dass mir das Ganze nicht geheuer war, und dass ich dann am 6. September einen Anruf von Herrn Stinglwagner erhielt - wohl als Vorwarnung, dass das Ganze gerichtlich geklärt würde. Ich hatte bis dahin das Geld (gemäß dem Schreiben vom 1.8. auf EUR 1.281,30 reduziert) aus Angst vor einer teuren Gerichtsverhandlung mit ungewissem Ausgang (schließlich macht Waldorf-Frommer das nicht zum ersten Mal) aufgetrieben (ist ja für einen Rentner wie mich kein Klacks!) und noch am gleichen Abend überwiesen und die Unterlassungserklärung auf Englisch durch Herrn (Name des finnischen Besuchers) tags darauf zuschicken lassen mit der Bitte an Herrn Stinglwagner, mich über die Erledigung der Angelegenheit wenigstens per E-Mail formlos zu informieren. Das tat er aber nicht (vielleicht ist es professionell, aber eben auch ganz schön unhöflich, keinen Erledigungsvermerk zu schicken!).

Ich nehme an, dass die Herren von Waldorf-Frommer dieses Forum laufend lesen, weshalb ich mich mit weiteren Informationen und meiner persönlichen Meinung über den Broterwerb dieser Kanzlei zurückhalte.

Beste Grüße
Hermann
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k. winkler
0 # k. winkler 28.04.2018, 19:05 Uhr
hi verstehe nicht wenn du es nicht warst ,das du soviel geld zahlst!!Du warst doch unschuldig!!gr kiwi
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Lars Schneider
0 # Lars Schneider 02.10.2016, 12:42 Uhr
Hallo !
Ich wurde 2013 des öfteren wegen illegalen Filesharing von verschiedenen Kanzleien angeschrieben. Leider sind diese Kanzleien darauf spezialisiert.Es gibt ja sonst keine schwerwiegendere Kriminalität als das downloaden eines Filmes in Deutschland !!!
In Polen kosten die 8-10 Euro !!! Immer noch billiger als eine Abmahnung.
Man sollte sich im Stillen also erst einmal selbst fragen hab ich oder hab ich nicht.
Wenn nein kämpfen bis vor dem Gericht.Ihr solltet aber wissen ihr müsst alles beweisen können!!! (verschlüsselter W-LAN etc.)
Wenn ja auch kämpfen bis zum Mahnbescheid und mit jedem weiteren Brief (es werden einige) die Strafsumme runterhandeln.Das letzte Verhandlungsangebot solltet ihr nach dem Ablehnen des Mahnbescheids abgeben denn dann geht es vor Gericht.
Auch davor keine Angst denn auch dort werden meistens nur Vergleiche geschlossen.
Wichtig : REAGIEREN
Niemals in die Ecke legen sondern sofort Anwalt aufsuchen oder wenigstens die modifizierte Erklärung abgeben.

Bei mir war es so ich habe die meisten Strafen von 1500 EUR auf 250-400 EUR runtergehandelt.
Auch damit sind diese Kanzleien zufrieden.
Ist wie immer wer Mist baut wird bestraft, nur die Höhe der Strafe ,dafür sollte man kämpfen.
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Hermann Schürmann
+1 # Hermann Schürmann 29.12.2017, 17:11 Uhr
Es gibt keine Gerechtigkeit in Deutschland.
Reich wird reicher- arm wird ärmer.
Hermann Schürmann
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Peter Bahl
0 # Peter Bahl 10.07.2018, 12:28 Uhr
Einfach nicht reagieren. Es ist ein Massenmarkt, hier verdienen beide Seiten: der Abmahner und die Anwälte deine Vertrauens. Außerdem ist das Ganze ein Bilderbuchbeispiel für Survivorship Bias, also alle die wenigen die irgendwelche Schäden getragen haben, spammen das Internet mit ihrem Jammern. Die, die nicht reagiert haben, haben längst von der Sache vergessen.
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Anonym
0 # Anonym 10.07.2018, 13:08 Uhr
Wer eine einfache, günstige und schnelle Lösung für soche Abmahnugen sucht, bekommt gute und günstige Hilfe auf

www.abmahnungshilfe.de

Das geht raz faz!
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