Unvollständiges Impressum ist abmahnfähig

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Mit der Frage, wie ein vollständiges Impressum auszusehen hat und wie dieses Impressum auf einer Website eingefügt werden muss, hat sich das Landgericht Düsseldorf (Az.: 34 O 188/02) auseinander gesetzt.

Im einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem LG hatte ein Unternehmen, welches Reifenwaschanlagen herstellt und vertreibt, einem Wettbewerber untersagen lassen, unter der entsprechenden Domain eine Website zu betreiben, die nicht den im Teledienstegesetz vorgegebenen Anforderungen entspricht. Das Impressum mit Angaben zu der Firmenbezeichnung, der Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie Handelsregistereintragung und Umsatzsteueridentifikationsnummer war erst über mehrer Zwischenschritte auf der 4. Seite des Webauftrittes zu erreichen. Dies erfülle nicht die Anforderungen des Gesetzes, wonach die Angaben eines Impressum leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein müssen. Die Antragstellerin sah im Verstoß gegen die Vorschriften des TDG zugleich einen wettbewerbsrechtlich relevanten Verstoß gegen § 1 UWG.

Die Richter geben der Antragstellerin Recht. Da der Nutzer sich erst durch 4 Seiten klicken muss, um auf das Impressum zu stoßen, kann von „leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar“ keine Rede sein. Der Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht des TDG stellt nach der Auffassung des LG Düsseldorf auch einen Verstoß gegen § 1 UWG dar. Die Regelungen des TDG seien verbraucherschützende Normen, die Antragsgegnerin verschaffe sich durch die unrichtigen Angaben einen ungerechtfertigten und sittenwidrigen Wettbewerbsvorsprung.

Ausführliche Informationen zu Themen wie der Impressumspflicht erhalten Sie im eRecht24-Insidpaper "Rechtliche Aspekte des Internet" unter www.e-Recht24.de/insidepaper

 

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Kommentare  
PRISCA
+1 # PRISCA 26.07.2016, 01:37 Uhr
Zeugnis von Darlehen in Höhe von 150.000 Euro ohne Protokoll online.
Ich danke SONIA SCHERER zu seinen Gunsten.
Ich entschuldige mich für diesen Einbruch, weiß ich nicht, wie ich meine Freude über die Bereitschaft, für 8 Monate zu suchen, mit denen unsere viele Bedürfnisse auszudrücken. Nach meinen Recherchen Ich sprach mit einem Nachbar von mir empfahl mir eine bestimmte Kreditgeber namens SONIA SCHERER
Ich mein Antrag auf ein Darlehen von 150.000 € hat ohne Protokoll nach Erfüllung der Bedingungen, fragte er mich. Und ich habe mehrere meiner Kollegen, die auch Darlehen von diesem Herrn erhalten haben, ohne Sorgen gesprochen. Es ist sein Verdienst, dass ich fand das Lächeln auf seinem Gesicht. Ich rate Ihnen, Herr SONIA SCHERER kontaktieren, kann es Ihnen helfen, wie ich, wenn Sie für ein Darlehen von Geld suchen, entweder erhöhen Ihre Aktivitäten, die Sie, die in Not eines Darlehens sind. Ich diese Meldung gefragt als Dankeschön, denn ich bin sehr zufrieden mit diesem freu.
Hier ist seine E-Mail:
Sagen Sie ihm, dass es von (Frau PRISCA ) und haben Ihr Darlehen.
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Autor Sören SiebertSören Siebert ist Rechtsanwalt mit Kanzleien in Berlin und Potsdam.

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